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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.06.1992 - 1 B 78.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,9054
BVerwG, 18.06.1992 - 1 B 78.92 (https://dejure.org/1992,9054)
BVerwG, Entscheidung vom 18.06.1992 - 1 B 78.92 (https://dejure.org/1992,9054)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Juni 1992 - 1 B 78.92 (https://dejure.org/1992,9054)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Eine die Zulassung der Revision rechtfertigende Abweichung - Vereinbarkeit einer behördlichen Ermessensentscheidung mit Grundrechten - Vereinbarkeit einer Ausweisung mit Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz (GG) - Verfassungsrechtlicher Schutz von Ehe und Familie - Ausweisung wegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 17.01.1989 - 1 C 46.86

    Asylrecht - Ausweisungstatbestand - Gerichtliche Nachprüfung - Rechtmäßiger …

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1992 - 1 B 78.92
    Der Kläger vertritt die Auffassung, mit der Bezugnahme auf diese Ausführungen weiche das Berufungsgericht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Januar 1989 - BVerwG 1 C 46.86 - (BVerwGE 81, 155 [BVerwG 17.01.1989 - 1 C 46/86] = NVwZ 1989, 770 [BVerwG 17.01.1989 - 1 C 46/86]) ab.
  • BVerwG, 09.03.1982 - 7 B 40.82

    Feststellungen zur Rechtsstellung zweier Fachschulräte - Rüge einer mangelnden …

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1992 - 1 B 78.92
    Ist eine Entscheidung - wie hier das Urteil des Berufungsgerichts - auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, kann die Revision nur zugelassen werden, wenn im Hinblick auf jede dieser Begründungen ein durchgreifender Revisionszulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (Beschluß vom 9. März 1982 - BVerwG 7 B 40.82 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 209).
  • BVerwG, 16.06.1970 - I C 47.69

    Eigene Ermittlungen der Ausländerbehörde hinsichtlich der Begehung einer Straftat …

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1992 - 1 B 78.92
    Soweit der Kläger eine Abweichung des Berufungsurteils von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Juni 1970 - BVerwG 1 C 67.69 - BVerwGE 35, 291 rügt, entspricht die Beschwerde nicht den Darlegungsanforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO.
  • BVerwG, 18.12.1984 - 1 B 148.84

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Wahrscheinlichkeit …

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1992 - 1 B 78.92
    Das Berufungsgericht gründet seine Feststellung, es habe sich nicht um eine rationaler Steuerung nicht mehr zugängliche Gewalttat gehandelt, auf eine - von den in der Rechtsprechung des beschließenden Senats (Beschlüsse vom 18. Dezember 1984 - BVerwG 1 B 148.84 - InfAuslR 1985, 101; vom 21. Dezember 1990 - BVerwG 1 B 30.90 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 127; vom 24. April 1991 - BVerwG 1 B 13.91 -) entwickelten Grundsätzen ausgehende - Würdigung des vom Strafgericht festgestellten Tathergangs und berücksichtigt dabei den langen Zeitraum, während dessen der Kläger seine damalige Lebensgefährtin mit zunehmender Gewaltanwendung bedrängt und noch nicht unter erheblichen Alkoholeinfluß gestanden hat.
  • BVerwG, 21.12.1990 - 1 B 30.90

    Darlegungsanforderungen einer Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision - …

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1992 - 1 B 78.92
    Das Berufungsgericht gründet seine Feststellung, es habe sich nicht um eine rationaler Steuerung nicht mehr zugängliche Gewalttat gehandelt, auf eine - von den in der Rechtsprechung des beschließenden Senats (Beschlüsse vom 18. Dezember 1984 - BVerwG 1 B 148.84 - InfAuslR 1985, 101; vom 21. Dezember 1990 - BVerwG 1 B 30.90 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 127; vom 24. April 1991 - BVerwG 1 B 13.91 -) entwickelten Grundsätzen ausgehende - Würdigung des vom Strafgericht festgestellten Tathergangs und berücksichtigt dabei den langen Zeitraum, während dessen der Kläger seine damalige Lebensgefährtin mit zunehmender Gewaltanwendung bedrängt und noch nicht unter erheblichen Alkoholeinfluß gestanden hat.
  • BVerwG, 24.04.1991 - 1 B 13.91

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Hinweis auf Verwandtschaft im Heimatland - …

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1992 - 1 B 78.92
    Das Berufungsgericht gründet seine Feststellung, es habe sich nicht um eine rationaler Steuerung nicht mehr zugängliche Gewalttat gehandelt, auf eine - von den in der Rechtsprechung des beschließenden Senats (Beschlüsse vom 18. Dezember 1984 - BVerwG 1 B 148.84 - InfAuslR 1985, 101; vom 21. Dezember 1990 - BVerwG 1 B 30.90 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 127; vom 24. April 1991 - BVerwG 1 B 13.91 -) entwickelten Grundsätzen ausgehende - Würdigung des vom Strafgericht festgestellten Tathergangs und berücksichtigt dabei den langen Zeitraum, während dessen der Kläger seine damalige Lebensgefährtin mit zunehmender Gewaltanwendung bedrängt und noch nicht unter erheblichen Alkoholeinfluß gestanden hat.
  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 30.02

    Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger; …

    Das aufenthaltsrechtliche Gebot des Schutzes von Ehe und Familie bleibt davon jedoch im Grundsatz unberührt (Urteil vom 17. Januar 1989 - BVerwG 1 C 46.86 - BVerwGE 81, 155 ; Beschluss vom 18. Juni 1992 - BVerwG 1 B 78.92 - InfAuslR 1992, 306;… vgl. auch EGMR - Urteil vom 21. Oktober 1997 - Beschwerde-Nr. 122/1996/741/940 - Boujlifa - InfAuslR 1998, 1, Rn. 36).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2017 - 7 A 11445/16

    Zulässigkeit der Ausweisung eines Ausländers allein aufgrund generalpräventiver …

    Hinzu kommt, dass einer erst in Haft und unter Inkaufnahme des Ausweisungsrisikos begründeten Beziehung lediglich ein geminderter Vertrauensschutz zuzumessen ist und diesem Belang deshalb kein großes Gewicht zukommt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 17. Januar 1989 - 1 C 46.86 -, juris, Rn. 25 = BVerwGE 81, 155; Beschluss vom 18. Juni 1992 - 1 B 78.92 -, juris, Rn. 5; BayVGH…, Beschluss vom 3. März 2016 - 10 ZB 14.844 -, juris, Rn. 18).
  • OVG Bremen, 21.12.2022 - 2 LB 323/21

    Albanische Volkszugehörige; Ausweisung; Ausweisungsinteresse; Gefahrenprognose; …

    Jedoch hat das Bundesverwaltungsgericht jedenfalls in seiner in juris veröffentlichten Rechtsprechung die Formulierung, das Wiederholungsrisiko dürfe letztlich kein anderes sein, als es mehr oder weniger bei jedem Menschen besteht, zuletzt in seinem Beschluss vom 18.06.1992 - 1 B 78.92, juris Rn. 11 benutzt.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.1993 - 13 S 456/93

    Ausländerrecht: besonderer Ausweisungsschutz nach AuslG 1990 § 48 Abs 1 Nr 4 ; …

    Damit wird nicht der verfassungsrechtliche Schutz von Ehe und Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG in Frage gestellt, sondern lediglich einem eventuellen Vertrauen der Ehegatten, die Ehe gerade in Deutschland führen zu können, kraft Gesetzes der Boden entzogen (vgl. dazu auch: BVerwG, Beschluß vom 18.6.1992, InfAuslR 1992, 306).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.1992 - 11 S 1457/92

    Befristung der Wirkungen einer Ausweisung

    Auch daß die Ehe in Kenntnis der Straftaten und der Ausweisung des Klägers eingegangen worden ist, mindert nicht den verfassungsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG (siehe hierzu BVerwG, Beschluß vom 18.6.1992, InfAuslR 1992, 306).
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