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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.05.1996 - 1 B 79.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,4955
BVerwG, 07.05.1996 - 1 B 79.96 (https://dejure.org/1996,4955)
BVerwG, Entscheidung vom 07.05.1996 - 1 B 79.96 (https://dejure.org/1996,4955)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Mai 1996 - 1 B 79.96 (https://dejure.org/1996,4955)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Tatbestandsmerkmal der Unzuverlässigkeit im Sinne eines der Unsittlichkeit Vorschub leistens durch den Betrieb eines Bordells - Versagung einer Gaststättenerlaubnis trotz Vorlage einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung, der bau- und feuerpolizeiliche ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GastG § 4 Abs. 1 Nr. 1 § 5 Abs. 1
    Gewerberecht: Versagung einer Gaststättenerlaubnis wegen Vorschubleistens der Prostitution

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 222
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 12.01.1993 - 1 B 1.93

    Gewerbeuntersagung - Verfassungsmäßigkeit - Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1996 - 1 B 79.96
    Insoweit gilt nichts anderes als für den Ausschluß des unzuverlässigen Gewerbetreibenden von seinem oder bei weiteren Voraussetzungen sogar von allen Gewerben (vgl. Beschluß vom 12. Januar 1993 - BVerwG 1 B 1.93 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 54 = GewArch 1993, 155 ).
  • BVerwG, 16.09.1975 - I C 44.74

    Betrieb eines Gaststättengewerbes - Unsittlichkeit - Handlungen sexueller Art - …

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1996 - 1 B 79.96
    Die Versagung der Gaststättenerlaubnis kommt allerdings nicht in Betracht, wenn die Behörde der von ihr besorgten Gefahr durch eine Auflage nach § 5 Abs. 1 GastG begegnen kann (vgl. für den Widerruf der Gaststättenerlaubnis BVerwGE 49, 160 [BVerwG 16.09.1975 - I C 44/74]; ferner Beschluß vom 18. Februar 1988 - BVerwG 1 B 15.88 - Buchholz 451.41 § 4 GastG Nr. 12).
  • BVerwG, 19.11.1993 - 1 B 179.93
    Auszug aus BVerwG, 07.05.1996 - 1 B 79.96
    Die Bezugnahme auf den Vortrag des Klägers in den Vorinstanzen (Beschwerdebegründung, Bl. 3) genügt nicht den Darlegungserfordernissen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO (Beschluß vom 19. November 1993 - BVerwG 1 B 179.93 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 13 m.w.N.).
  • BVerwG, 14.11.1990 - 1 B 74.90

    Gewerberecht: Begriff der "Unsittlichkeit" im Gaststättenrecht

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1996 - 1 B 79.96
    Diese Frage, die zum Teil von tatsächlichen Umständen ausgeht, die das Berufungsgericht nicht festgestellt hat, rechtfertigt nicht die Zulassung der Grundsatzrevision, weil der Senat sich bereits in seinem von dem Berufungsgericht in Auszügen wörtlich angeführten Beschluß vom 14. November 1990 - BVerwG 1 B 74.90 - (Buchholz 451.41 § 4 GastG Nr. 17 = GewArch 1991, 115) unter Bezugnahme auf seine einschlägigen Revisionsentscheidungen eingehend mit der Problematik befaßt hat.
  • BVerwG, 18.02.1988 - 1 B 15.88

    Anforderungen an den Revisionsgrund der grundsätzlichen Bedeutung einer …

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1996 - 1 B 79.96
    Die Versagung der Gaststättenerlaubnis kommt allerdings nicht in Betracht, wenn die Behörde der von ihr besorgten Gefahr durch eine Auflage nach § 5 Abs. 1 GastG begegnen kann (vgl. für den Widerruf der Gaststättenerlaubnis BVerwGE 49, 160 [BVerwG 16.09.1975 - I C 44/74]; ferner Beschluß vom 18. Februar 1988 - BVerwG 1 B 15.88 - Buchholz 451.41 § 4 GastG Nr. 12).
  • VG Halle, 23.04.2010 - 4 A 6/10

    Nachbarklage gegen Gestattung nach § 12 GastG

    Die Versagung einer Gaststättenerlaubnis kommt nicht in Betracht, wenn die Behörde den zu befürchtenden Gefahren durch eine Auflage begegnen kann (BVerwG, Beschluss vom 7. Mai 1996 - BVerwG 1 B 79.96 - juris).
  • VG Stuttgart, 22.07.2005 - 10 K 3330/04

    Zur Zulässigkeit einer Anbahnungsgaststätte in einem Bordell

    Rn. 28 Ausgehend hiervon leistete ein Gastwirt nach der bisherigen Rechtsprechung der Unsittlichkeit bereits immer dann Vorschub, wenn in den Gaststättenräumen die Verabredung zum entgeltlichen Geschlechtsverkehr angebahnt wurde (vgl. BVerwG, B.v. 14.11.1990 - 1 B 74.90 -, GewArch 1991, 115 = NVwZ 1991, 373 und B.v. 7.5.1997 - 1 B 79.96 -, NVwZ-RR 1997, 222; VGH BW, B.v. 29.1.1996 - 14 S 46/96 -, GewArch 1996, 208 = NVwZ-RR 1996, 327).
  • VG Regensburg, 17.08.2015 - RN 5 E 15.1043

    Der Abschluss eines Pachtvertrags vor Erteilung einer gaststättenrechtlichen …

    Ebenso kommt die Versagung der Gaststättenerlaubnis nicht in Betracht, wenn die Behörde der von ihr besorgten Gefahr durch Auflagen nach § 5 Abs. 1 GastG begegnen kann (BVerwG, B.v. 07.05.1996 - 1 B 79/96 - juris Rn. 5).
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