Rechtsprechung
| VGH Hessen, 13.09.2022 - 1 B 808/22 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 42 HKO, § 67 HGO, § 3 Abs 6 S 1 HBG, § 59 Abs 1 S 2 HBG, § 146 Abs 4 S 3 VwGO, § 8 S 2 LWVG, § 12 LWVG, Art 33 GG
Konkurrenteneilverfahren - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- VG Kassel, 07.04.2022 - 1 L 683/21
- VGH Hessen, 13.09.2022 - 1 B 808/22
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (46)
- VGH Hessen, 25.02.2021 - 1 B 376/20
Konkurrentenstreit um Direktorenstelle eines Amtsgericht
Auszug aus VGH Hessen, 13.09.2022 - 1 B 808/22
Der Anordnungsanspruch des unterlegenen Beförderungsbewerbers, der die Verwirklichung der getroffenen Auswahlentscheidung durch die Beförderung des ausgewählten Mitbewerbers durch eine einstweilige Anordnung zu verhindern sucht, setzt voraus, dass die getroffene Auswahlentscheidung fehlerhaft ist und es jedenfalls möglich erscheint, dass der unterlegene Beförderungsbewerber bei einer rechtsfehlerfreien Bestenauslese nach Art. 33 Abs. 2 GG ausgewählt würde (st. Rspr., vgl. etwa Senatsbeschluss 25. Februar 2021 - 1 B 376/20 -, juris Rn. 19).Soweit die Regelung von Zuständigkeiten und Verfahren bei dienstlichen Beurteilungen in Verwaltungsvorschriften im Hinblick auf deren Bedeutung für das grundrechtsgleiche Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG mit dem Vorbehalt des Gesetzes nicht (mehr) vereinbar ist, beanspruchen die betroffenen Regelungen in Verwaltungsvorschriften für einen Übergangszeitraum bis zur Regelung durch den Gesetz- bzw. Verordnungsgeber weiterhin Geltung (vgl. zu Vorstehendem: BVerwG…, Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 -, juris Rn. 40; Senatsbeschluss vom 25. Februar 2021 - 1 B 376/20 -, juris Rn. 49).
Ein besonderer bzw. gesteigerter Begründungsbedarf ergibt sich vornehmlich bei uneinheitlichen Einzelbewertungen in der dienstlichen Beurteilung (vgl. Senatsbeschluss vom 25. Februar 2021 - 1 B 376/20 -, juris Rn. 61).
Diese Möglichkeit besteht auch noch bis in das verwaltungsgerichtliche Verfahren hinein (Senatsbeschluss vom 25. Februar 2021 - 1 B 376/20 -, juris Rn. 60; vgl. BVerwG…, Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 -, juris Rn. 21).
Für Zeiträume, für die der Beurteiler aus eigener Anschauung hinsichtlich Leistung und Verhalten des zu Beurteilenden keine Bewertung vornehmen kann, ist er verfahrensrechtlich sogar im Prinzip gehalten, Beurteilungsbeiträge sachkundiger Personen einzuholen (sog. Beurteilungsbeiträge im engeren Sinn, vgl. Senatsbeschluss vom 25. Februar 2021 - 1 B 376/20 -, juris Rn. 54, 69 m.w.N.).
- VGH Hessen, 10.08.2021 - 1 B 937/20
Auswahlentscheidung bei Bewerbern aus unterschiedlichen Geschäftsbereichen der …
Auszug aus VGH Hessen, 13.09.2022 - 1 B 808/22
Auch müssen das Gesamturteil und die (Einzel-)Bewertungen, auf denen das Gesamturteil der jeweiligen dienstlichen Beurteilung beruht, miteinander vereinbar sein (st. Rspr., vgl. Senatsbeschluss vom 10. August 2021 - 1 B 937/20 -, juris Rn. 31).Die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle dienstlicher Beurteilungen beschränkt sich auch hier demgemäß darauf, ob der Beurteiler gegen (normative oder administrative) Verfahrensregelungen verstoßen, die anzuwendenden Begriffe oder den gesetzlichen Rahmen seiner Beurteilungsermächtigung verkannt, einen unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt zugrunde gelegt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (st. Rspr., vgl. Senatsbeschluss vom 10. August 2021 - 1 B 937/20 -, juris Rn. 32).
Ebenso wie beim Vergleich der Gesamturteile ist auch bei deren Ausschärfung das Statusamt der maßgebliche Bezugspunkt (st. Rspr., vgl. Senatsbeschluss vom 10. August 2021 - 1 B 937/20 -, juris Rn. 33 m.w.N.).
Eine besondere Sach- oder Fachkunde des Beurteilers für die Erstellung einer dienstlichen Beurteilung ist regelmäßig nicht erforderlich (vgl. Senatsbeschluss vom 10. August 2021 - 1 B 937/20 - juris Rn. 47).
Nur wenn nach den Gesamturteilen der dienstlichen Beurteilungen ein (annähernder) Gleichstand der Bewerber (sog. qualifikatorisches Patt) gegeben ist, hat zum Qualifikationsvergleich anhand der aktuellen dienstlichen Beurteilungen eine vergleichende Ausschärfung der Gesamturteile (auch als Ausschöpfung der dienstlichen Beurteilung oder Binnendifferenzierung bezeichnet) anhand der in den aktuellen dienstlichen Beurteilungen enthaltenen und dem Gesamturteil zugrundeliegenden (Einzel-)Bewertungen zu erfolgen (st. Rspr., vgl. etwa Senatsbeschluss vom 10. August 2021 - 1 B 937/20 -, juris Rn. 33).
- BVerwG, 09.05.2019 - 2 C 1.18
Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung in einem auf Regelbeurteilungen …
Auszug aus VGH Hessen, 13.09.2022 - 1 B 808/22
Hiervon ist regelmäßig nur dann auszugehen, wenn der Beamte nach dem Beurteilungsstichtag der letzten Regelbeurteilung während eines erheblichen Zeitraums wesentlich andere Aufgaben wahrgenommen hat (BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2019 - 2 C 1.18 -, juris Rn. 37).In zeitlicher Hinsicht ist zu fordern, dass bei einem dreijährigen Regelbeurteilungszeitraum andere Aufgaben während des (deutlich) überwiegenden (mit zwei Dritteln anzusetzenden) Teils des Beurteilungszeitraums wahrgenommen wurden (BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2019 - 2 C 1.18 -, juris Rn. 38).
In qualitativer Hinsicht liegt eine "wesentlich" andere Tätigkeit nur vor, wenn es sich um eine Tätigkeit handelt, die einem anderen (regelmäßig höheren) Statusamt zuzuordnen ist (BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2019 - 2 C 1.18 -, juris Rn. 51).
- BVerwG, 01.03.2018 - 2 A 10.17
BB BND; Beamter; Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Beurteilungsrichtlinie; …
Auszug aus VGH Hessen, 13.09.2022 - 1 B 808/22
Eine notwendige Begründung des Gesamturteils hat allerdings grundsätzlich in der Beurteilung selbst zu erfolgen (vgl. BVerwG, Urteile vom 1. März 2018 - 2 A 10.17 -, juris Rn. 48 …und vom 2. März 2017 - 2 C 51.16 -, juris Rn. 17 ff.).Andernfalls besteht das naheliegende Risiko, dass "jeweils nachträglich ein "passendes Kriterium" für denjenigen Beamten nachgeschoben wird, der ein Rechtsmittel eingelegt hat" (so BVerwG, Urteile vom 1. März 2018 - 2 A 10.17 -, juris Rn. 48).
Allein zulässig ist die Begründung des Gesamturteils nachträglich zu intensivieren, im Sinne einer "ergänzenden Anreicherung" einer schon in der dienstlichen Beurteilung selbst enthaltenen Begründung (so BVerwG, Urteil vom 1. März 2018 - 2 A 10.17 -, juris Rn. 48).
- VGH Hessen, 26.06.2014 - 1 B 228/14
Auszug aus VGH Hessen, 13.09.2022 - 1 B 808/22
Dies gilt auch für einzelne unangemessene, saloppe, ungeschickte oder missglückte Formulierungen in der streitigen Beurteilung (zum Ganzen: BVerwG…, Urteil vom 23. April 1998 - 2 C 16.97 -, juris Rn. 12 ff.; vgl. auch Senatsbeschluss vom 26. Juni 2014 - 1 B 228/14 -, juris Rn. 20).Hinreichend konkrete Anhaltspunkte für eine nachhaltige, fortwirkende Störung des zwischenmenschlichen Verhältnisses, die gegebenenfalls Beleg für die Voreingenommenheit des Beurteilers sein könnte (vgl. Senatsbeschluss vom 26. Juni 2014 - 1 B 228/14 -, juris Rn. 20), liegen nicht vor.
- BVerwG, 02.03.2017 - 2 C 21.16
Dienstliche Beurteilung kann auch von nur einem Beurteiler erstellt werden, wenn …
Auszug aus VGH Hessen, 13.09.2022 - 1 B 808/22
Dies ist bei Beamten derselben Laufbahn und derselben Besoldungsgruppe der Fall (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. März 2017 - 2 C 21.16 -, juris).Der Beurteiler soll aus den einzelnen Beurteilungsgrundlagen ein wertendes Gesamturteil bilden und dieses nicht durch schlichtes "Mathematisieren" errechnen (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. März 2017 - 2 C 21.16 -, juris Rn. 71).
- BVerwG, 02.03.2017 - 2 C 51.16
Ankreuzverfahren; Begründung; Einzelbewertungen; Gesamturteil; Gewichtung; …
Auszug aus VGH Hessen, 13.09.2022 - 1 B 808/22
Umgekehrt bedarf es keiner Begründung des Gesamturteils bei dienstlichen Beurteilungen, die sich in einem individuell erstellten Text (Fließtext) zu Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung des zu Beurteilenden verhalten und bei denen sich schon aus diesen textlichen Ausführungen sowohl das Gewicht ergibt, das den jeweiligen Einzelaussagen beigemessen wird, als auch hinreichend deutlich wird, wie das Gesamturteil aus ihnen hergeleitet wurde (BVerwG, Urteil vom 2. März 2017 - 2 C 51.16 -, juris Rn. 14).Eine notwendige Begründung des Gesamturteils hat allerdings grundsätzlich in der Beurteilung selbst zu erfolgen (…vgl. BVerwG, Urteile vom 1. März 2018 - 2 A 10.17 -, juris Rn. 48 und vom 2. März 2017 - 2 C 51.16 -, juris Rn. 17 ff.).
- BVerfG, 25.11.2015 - 2 BvR 1461/15
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um …
Auszug aus VGH Hessen, 13.09.2022 - 1 B 808/22
Aus Art. 33 Abs. 2 i. V. m. Art. 19 Abs. 4 GG folgt die Verpflichtung des Dienstherrn, die seiner Entscheidung zugrundeliegenden wesentlichen Auswahlerwägungen schriftlich niederzulegen und dem unterlegenen Bewerber im Wege der Akteneinsicht zugänglich zu machen, um ihm und ggf. dem Gericht eine sachgerechte Kontrolle zu ermöglichen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. November 2015 - 2 BvR 1461/15 -, juris Rn. 14; BVerwG…, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 2 A 5.18 -, juris Rn. 45).Dieser rechtlichen Bewertung steht auch nicht die von der Beschwerde angeführte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 25. November 2015 - 2 BvR 1461/15 - entgegen.
- VGH Hessen, 29.12.2021 - 1 B 918/20
Aktualität dienstlicher (Regel-)Beurteilungen; Eignungsprognose
Auszug aus VGH Hessen, 13.09.2022 - 1 B 808/22
Im Hinblick auf Regelbeurteilungen ist diese Aktualität bei einem Beurteilungssystem, das - wie § 39 HLVO - Regelbeurteilungen in Abständen von drei Jahren vorsieht, gegeben, wenn der erfasste Beurteilungszeitraum im Zeitpunkt der Auswahlentscheidung nicht länger als drei Jahre zuvor geendet hat (Senatsbeschluss vom 29. Dezember 2021 - 1 B 918/20 -, juris Rn. 39).Maßgeblich sind in erster Linie die im Zeitpunkt der Auswahlentscheidung "aktuellen" dienstlichen Beurteilungen (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Dezember 2021 - 1 B 918/20 -, juris Rn. 39).
- OVG Niedersachsen, 08.09.2011 - 5 ME 234/11
Anforderungen an die formelle und materielle Rechtmäßigkeit einer zur Änderung …
Auszug aus VGH Hessen, 13.09.2022 - 1 B 808/22
Sieht man den Zweck eines Beurteilungsvorgespräches in der Wahrung der Rechte des zu Beurteilenden und soll diesem die Möglichkeit geben werden, noch vor einer endgültigen Festlegung des Beurteilers zu dessen Einschätzung und den Beurteilungsgrundlagen Stellung zu nehmen, ist dieser Zweck nach Eröffnung der Beurteilung nicht mehr erreichbar (sog. absolute Fehler, dafür vgl. OVG MV…, Beschluss vom 16. August 2010 - 2 M 127/10 -, juris Rn. 26; Nds. OVG, Beschluss vom 8. September 2011 - 5 ME 234/11 -, juris Rn. 20; VG Berlin…, Beschluss vom 13. März 2014 - 7 L 310.13 -, juris Rn. 22;… Schnellenbach/Bodanowitz, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und der Richter, Stand Februar 2020, Rn. 317a, 326;… Lorse, Die dienstliche Beurteilung, 7. Aufl. 2020, Rn. 257).Ungeachtet dessen halten selbst die Vertreter eines "absoluten" Verfahrensfehlers - wenig konsequent - die Beurteilung dann nicht für rechtswidrig, wenn im Einzelfall ausgeschlossen werden kann, dass sich der Verfahrensfehler auf den Inhalt der Beurteilung (oder das Auswahlverfahren) ausgewirkt haben kann (…Schnellenbach/Bodanowitz, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und der Richter, Stand Februar 2020, Rn. 326, 317a; vgl. zur Kausalität Nds. OVG, Beschluss vom 8. September 2011 - 5 ME 234/11 -, juris Rn. 21; zur ausnahmsweisen Unbeachtlichkeit VG Berlin…, Beschluss vom 13. März 2014 - 7 L 310.13 -, juris Rn. 22).
- VG Berlin, 13.03.2014 - 7 L 310.13
Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruches
- VGH Hessen, 09.08.2013 - 2 B 1740/13
Versammlungsfreiheit versus Beeinträchtigung der Rettungsdienste; …
- BVerwG, 23.04.1998 - 2 C 16.97
Befangenheit, tatsächliche - eines Beurteilers; Beurteilung, tatsächliche …
- BVerwG, 07.07.2021 - 2 C 2.21
Grundlegende Vorgaben für die Erstellung dienstlicher Beurteilungen müssen in …
- BVerwG, 18.07.2001 - 2 C 41.00
Anlassbeurteilung, Beurteilung, Beurteilungsgespräch, Beurteilungsrichtlinien, …
- BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78
Dienstliche Beurteilung von Beamten
- BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 27.14
Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie; …
- BVerwG, 13.12.2018 - 2 A 5.18
Auswahlentscheidung; Beamter; Beförderung; Beförderungsamt; Bewährung; …
- BVerwG, 29.01.2013 - 1 WB 60.11
Konkurrentenstreit; Auswahlentscheidung; Grundsatz der Bestenauslese; "im …
- BVerwG, 28.01.2016 - 2 A 1.14
Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie; …
- BVerwG, 25.10.2011 - 1 WB 51.10
Beurteilung; Planmäßige Beurteilung; Beurteilungsgespräch; Vergleichsgruppe; …
- BVerwG, 17.04.1986 - 2 C 28.83
Beamtenrecht; Laufbahn; Beurteilung
- BVerwG, 29.01.2010 - 5 B 21.09
Nichtzulassungsbeschwerde; Darlegungsanforderungen bei der Klagebefugnis; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2019 - 6 B 344/19
Dokumentation Auswahlerwägungen Auswahlgespräch strukturiertes Interview …
- VGH Hessen, 22.06.2016 - 1 B 649/16
Aktualität dienstlicher Beurteilungen im Auswahlverfahren
- OVG Rheinland-Pfalz, 22.10.2008 - 2 A 10593/08
Beurteilungsanlass kann trotz Grundsatz der Statusamtbezogenheit dienstlicher …
- VGH Hessen, 21.11.2017 - 1 B 1522/17
Zulässigkeit eines schulfachlichen Überprüfungsverfahrens
- VGH Hessen, 28.05.2020 - 3 B 2446/19
Wann müssen Balkone Abstandsflächen einhalten?
- VGH Hessen, 07.04.2022 - 1 B 3026/20
Konkurrentenstreitverfahren um Stelle der Schulleitung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2008 - 1 B 461/08
Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine beabsichtigte Besetzung eines …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2009 - 1 B 1833/08
Unterlassung einer außertariflichen Höhergruppierung bis zur Entscheidung über …
- VGH Hessen, 30.04.2019 - 1 B 1675/18
Konkurrentenstreit und "Topfwirtschaft"
- VGH Hessen, 26.02.2018 - 9 B 2012/17
BESTIMMTHEIT; BESTIMMTHEITSERFORDERNIS; ERSATZVORNAHME; ERSATZWASSERVERSORGUNG; …
- BVerwG, 31.08.2017 - 1 WRB 1.17
Beurteilungsbeitrag; Beurteilungsbeitrag nach Abschluss einer besonderen …
- VGH Hessen, 29.01.2016 - 1 B 1511/15
- VGH Hessen, 10.07.2012 - 1 B 879/12
- VG Kassel, 13.09.2021 - 1 K 2445/20
Voreingenommenheit eines Beurteilers
- VGH Hessen, 16.11.2017 - 5 B 1990/17
Erschließungsbeitrag
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.08.2010 - 2 M 127/10
Konkurrentenstreit - dienstliche Beurteilungen
- VGH Bayern, 14.11.2001 - 17 P 01.1526
- VGH Hessen, 05.07.2011 - 10 B 735/11
Numerus clausus
- VGH Hessen, 05.01.2004 - 9 TG 2872/03
Antragshäufung im Beschwerdeverfahren
- VGH Bayern, 06.02.2008 - 11 CE 07.3089
Beschwerde gegen eine Entscheidung nach § 123 VwGO; Bezugnahme auf …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2015 - 6 B 939/15
Vorläufige Versetzung eines Lehrers an eine andere Schule i.R.e. Antrags auf …
- VGH Bayern, 08.09.2015 - 11 CE 15.1587
Darlegungsanforderungen nicht erfüllt
- VGH Bayern, 22.08.2007 - 11 CS 07.1716
- VGH Hessen, 02.07.2024 - 1 B 649/24
Gegenstand der Regelbeurteilung bei im Beurteilungszeitraum erfolgter Beförderung
Rn. 52 Die dienstlichen Beurteilungen sind jeweils hinreichend aktuell, da das Ende des erfassten Beurteilungszeitraums jeweils am 31. Januar 2022 im Zeitpunkt der Auswahlentscheidung nicht länger als drei Jahre zurückliegt (vgl. Senatsbeschluss vom 13. September 2022 - 1 B 808/22 -, juris Rn. 68 ). - VGH Hessen, 25.04.2024 - 1 B 1865/23
Bildung des Gesamturteils in der Zollverwaltung
Für Zeiträume, für die der Beurteiler aus eigener Anschauung hinsichtlich Leistung und Verhalten des zu Beurteilenden keine Bewertung vornehmen kann, ist er verfahrensrechtlich sogar im Prinzip gehalten, Beurteilungsbeiträge sachkundiger Personen einzuholen (…sog. Beurteilungsbeiträge im engeren Sinn, vgl. Senatsbeschlüsse vom 31. Januar 2023 - 1 B 890/22 -, juris Rn. 41 , vom 25. Februar 2021 - 1 B 376/20 -, juris Rn. 54, 69 sowie vom 13. September 2022 - 1 B 808/22 -, juris Rn. 155 ).Rn. 72 Die dienstlichen Beurteilungen sind jeweils hinreichend aktuell, da das Ende des erfassten Beurteilungszeitraums jeweils am 30. September 2022 im Zeitpunkt der Auswahlentscheidung nicht länger als drei Jahre zurückliegt (vgl. Senatsbeschluss vom 13. September 2022 - 1 B 808/22 -, juris Rn. 68 ).
- VGH Hessen, 01.04.2025 - 1 B 2267/24
Konkurrentenstreit um Vorsitzendenstelle am Oberlandesgericht
Rn. 59 Bezüglich der Ermittlung der (Tatsachen-)Grundlagen der vom Beurteiler zu erstellenden dienstlichen Beurteilung kommt diesem grundsätzlich ein (Verfahrens-)Ermessen zu (vgl Senatsbeschluss vom 31 Januar 2023 - 1 B 890/22 -, juris Rn 41 ) Zur Gewährleistung eines zuverlässigen Fundaments für die Beurteilung kann ein Beurteiler grundsätzlich (mündliche oder schriftliche) Berichte von Vorgesetzten oder Mitarbeitern des zu Beurteilenden als Arbeitsgrundlage heranziehen Für Zeiträume, für die der Beurteiler aus eigener Anschauung hinsichtlich Leistung und Verhalten des zu Beurteilenden keine Bewertung vornehmen kann, ist er verfahrensrechtlich sogar im Prinzip gehalten, Beurteilungsbeiträge sachkundiger Personen einzuholen (sog Beurteilungsbeiträge im engeren Sinn, vgl Senatsbeschlüsse vom 25 Februar 2021 - 1 B 376/20 -, juris Rn 54, 69 sowie vom 13 September 2022 - 1 B 808/22 -, juris Rn 155 ) Die Beurteilung durch einen höheren Vorgesetzten oder hier Gerichtspräsidenten kann vor allem bei großen Personalkörpern zur Folge haben, dass der Beurteiler die Leistung der zu Beurteilenden im maßgeblichen Beurteilungszeitraum nicht aus eigener Anschauung kennt und sich diese Kenntnis nicht ohne Weiteres verschaffen kann Ein derartiges Beurteilungssystem setzt daher voraus, dass eine zweite Person an der dienstlichen Beurteilung mitwirkt, die dem Beurteiler hinreichende Kenntnis von den Leistungen des konkret zu Beurteilenden verschafft Danach reicht es aus, wenn die dienstliche Beurteilung von nur einem Beurteiler verantwortet wird, der einen Überblick über die gesamte Vergleichsgruppe besitzt, und eine zweite Person mitwirkt, die über eine unmittelbare Kenntnis von den Leistungen des zu Beurteilenden verfügt und deren Aufgabe darin besteht, dem Beurteiler eine für die Beurteilung hinreichende Sachverhaltskenntnis zu verschaffen (so BVerwG, Urteil vom 2 März 2017 - 2 C 21/16 -, juris Rn 36, 38).
- VG Lüneburg, 17.10.2022 - 5 A 319/21
Beurteilungsvorgespräch; dienstliche Beurteilung; fehlerhafter Sachverhalt; …
Auf die in der Rechtsprechung unterschiedlich beurteilte Frage der rechtlichen Relevanz von Fehlern im Zusammenhang mit einem vorgeschriebenen Beurteilungsvorgespräch, ob diese nämlich einen absoluten oder lediglich relativen Fehler, die nur dann zur Rechtswidrigkeit der Beurteilung führen, wenn diese inhaltlich unrichtig ist oder es jedenfalls im Einzelfall konkret möglich erscheint, dass die Beachtung der Verfahrensvorschrift den Inhalt der Beurteilung im Hinblick auf Einzelfeststellungen oder die Gesamtnote hätte beeinflussen können, darstellen, kommt es aufgrund der vorstehenden Ausführungen nicht an (vgl. zum Streitstand statt Vieler Hess. VGH, Beschl. v. 13.9.2022 - 1 B 808/22 -, juris Rn. 114 f. m.w.N.).Die Ausgestaltung von Ziffer V.3 der Beurteilungs-AV Justiz deutet indes darauf hin, dass das Vorgespräch der Ermittlung der Beurteilungsgrundlage sowohl für den Beurteiler als auch für die zu beurteilende Beamtin und mithin noch nicht einer verbindlichen Bewertung dient und es damit keine zwingende Bedingung für die inhaltliche Richtigkeit der dienstlichen Beurteilung ist (vgl. so im Ergebnis auch Hess. VGH, Beschl. v. 13.9.2022 - 1 B 808/22 -, juris Rn. 116 zur dortigen, vergleichbaren landesrechtlichen Regelung, die z.B. ebenfalls eine Ausnahmeregelung enthält).
- OVG Schleswig-Holstein, 31.03.2023 - 2 MB 21/22
Zum Vergleich zweier Beurteilungen von unterschiedlichen Dienstherren
Beruhen die Beurteilungen der Bewerber auf unterschiedlichen Beurteilungsrichtlinien und -systemen, hat der für die Auswahl zuständige Dienstherr für die unterschiedlichen Beurteilungen einen objektiven Vergleichsmaßstab zu bilden, auf dessen Grundlage er den Versuch zu unternehmen hat, die Beurteilungen miteinander zu vergleichen (…vgl. VGH Kassel, Beschlüsse vom 30. April 2003 - 1 TG 363/03 -, juris Rn. 8…, vom 21. November 2017 - 1 B 1522/17 -, juris Rn. 20 f. und vom 13. September 2022 - 1 B 808/22 -, juris Rn. 67 ff.;… OVG Münster, a. a. O.;… OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 21. Dezember 2015, a. a. O., Rn. 14 …und vom 28. Januar 2020, a. a. O.), bevor er auf weitere Kriterien wie etwa Auswahlgespräche zurückgreift. - OVG Schleswig-Holstein, 16.07.2025 - 2 MB 17/24
Beamtenrechtliche Auswahlentscheidung; Vergleich zweier Beurteilungen von …
Zudem wird das auch vom Senat und der übrigen obergerichtlichen Rechtsprechung entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für zwingend erforderlich gehaltene abschließende, die drei Kriterien des Art. 33 Abs. 2 GG zusammenfassende Gesamturteil einer Beurteilung (…vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 8. Dezember 2021 - 4 S 27/21 -, juris Rn. 3 ff., vom 22. Dezember 2022 - 4 S 33/22 -, juris Rn. 2 ff. …und vom 13. September 2023 - 4 S 22/23 -, juris Rn. 4 ff., jeweils zu Brandenburg…, vom 28. November 2022 - OVG 4 S 20/22 -, juris Rn. 2 ff. …und vom 16. November 2023 - OVG 4 S 37/23 -, juris Rn. 18 f., jeweils zu Berlin;… VGH Kassel, Beschlüsse vom 29. Dezember 2021 - 1 B 918/20 -, juris Rn. 48 und vom 13. September 2022 - 1 B 808/22 -, juris Rn. 103;… OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 21. Juli 2022 - 5 ME 128/21 -, juris Rn. 34…, vom 8. August 2022 - 5 ME 62/22 -, juris Ls 1 und Rn. 19 …sowie vom 11. Juni 2025 - 5 ME 39/25 -, juris Rn. 18; OVG Münster…, Beschluss vom 15. November 2021 - 6 B 1356/21 -, juris Rn. 8 ff. …und Urteil vom 24. November 2021 - 6 A 2717/19 -, juris Rn. 39 ff. …sowie Beschlüsse vom 30. November 2021 - 1 B 1341/21 -, juris Rn. 47 ff., vom 5. Dezember 2022 - 6 B 838/22 -, juris Rn. 10 ff.;… vom 3. März 2023 - 1 B 726/22 -, juris Rn. 61 …und vom 6. Juni 2025 - 6 B 854/24 -, juris Rn. 10 ff.;… OVG Saarlouis, Urteile vom 13. Januar 2022 - 1 A 58/20 -, juris Ls 2 und 3 und Rn. 39, 79 f., - 1 A 75/21 -, juris Ls und Rn. 50, 90 f. und - 1 A 74/21 -, juris Ls und Rn. 40, 80 f.;… OVG Bautzen, Beschlüsse vom 5. Dezember 2022 - 2 B 274/22 -, juris Rn. 18…, vom 13. Oktober 2021 - 2 B 286/21 -, juris Rn. 17 …und vom 25. Oktober 2021 - 2 B 259/21 -, juris Rn. 12;… OVG Magdeburg, Urteile vom 24. November 2021 - 1 L 61/21 -, juris Ls 2 und Rn. 45 ff. sowie - 1 L 57/21 -, juris Rn. 34 ff., Beschluss vom 7. Dezember 2021 - 1 M 90/21 -, juris Rn. 8 und 11;… siehe auch Senatsbeschluss vom 27. Juni 2023 - 2 MB 6/23 -, juris Rn. 9 ) - soweit ersichtlich - bislang lediglich vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. Juli 2022 - 2 A 10078/22 - (…juris Rn. 33 ff.) sowie im Schrifttum (…vgl. Bodanowitz in: Schnellenbach/Bodanowitz, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und der Richter, 83. Lieferung, 4/2025, Rn. 257) abgelehnt. - VGH Hessen, 13.11.2025 - 1 A 805/24
Dienstliche Beurteilung in der Zollverwaltung
Für Zeiträume, für die der Beurteiler aus eigener Anschauung hinsichtlich Leistung und Verhalten des zu Beurteilenden keine Bewertung vornehmen kann, ist er verfahrensrechtlich sogar im Prinzip gehalten, Beurteilungsbeiträge sachkundiger Personen einzuholen (…sog. Beurteilungsbeiträge im engeren Sinn, vgl. Senatsbeschlüsse vom 25. April 2024 - 1 B 1865/23 -, juris Rn. 62 , vom 31. Januar 2023 - 1 B 890/22 -, juris Rn. 41 sowie vom 13. September 2022 - 1 B 808/22 -, juris Rn. 155 ). - VGH Hessen, 13.12.2024 - 1 A 669/21
Bewährungsfeststellung nach Erprobung
Diese müssen nach Umfang und Tiefe so beschaffen sein, dass sie dem Beurteiler die Erstellung einer dienstlichen Beurteilung überhaupt erst ermöglichen (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 25. April 2024 - 1 B 1865/23 -, juris Rn. 62 , vom 31. Januar 2023 - 1 B 890/22 -, juris Rn. 41 , vom 25. Februar 2021 - 1 B 376/20 -, juris Rn. 54, 69 sowie vom 13. September 2022 - 1 B 808/22 -, juris Rn. 155 ). - VGH Bayern, 21.11.2024 - 9 CS 24.1374
Baugenehmigung unter Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens, Einstweiliger …
Die Bezugnahme hierauf genügt den Anforderungen des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO, weil sie das in Bezug genommene Aktenstück genau bezeichnet und hinreichend konkret ist, sodass es ein strukturiertes, auf den Ausführungen des erstinstanzlichen Gerichts aufbauendes Beschwerdevorbringen enthält (vgl. zum Ganzen: Hess VGH, B.v. 13.9.2022 - 1 B 808/22 - juris Rn. 53;… BayVGH, B.v. 22.8.2007 - 11 CS 07.1716 - juris Rn. 5;… B.v. 6.2.2008 - 11 CE 07.3089 - juris Rn. 13). - OVG Bremen, 19.02.2024 - 1 B 55/24
Einreichung einer Beschwerdebegründung innerhalb der Frist
Dafür fehlt es bereits an jeglicher Auseinandersetzung mit dem angefochtenen Beschluss des Verwaltungsgerichts (ausf. zum Darlegungsgebot HessVGH, Beschl. v. 13.09.2022 - 1 B 808/22, juris Rn. 52;… Happ, in: Eyermann, VwGO , 16. Aufl. 2022, § 146 Rn. 22a).
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