Rechtsprechung
| BVerwG, 29.12.1978 - 1 B 81.78 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ausweisung eines Ausländers
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.1977 - IV A 119/77
- BVerwG, 29.12.1978 - 1 B 81.78
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 03.05.1973 - I C 33.72
Anforderungen an das Vorliegen einer Notwehrlage gegenüber dem Liebhaber der …
Auszug aus BVerwG, 29.12.1978 - 1 B 81.78
Durch die Rechtsprechung des Senats ist geklärt, daß die Ausländerbehörde bei Vorliegen des gesetzlichen Ausweisungstatbestandes nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einschließlich des Übermaßverbotes zu entscheiden hat, ob die Ausweisung geboten ist, und zwar auf Grund einer Abwägung der für und gegen diese Maßnahme sprechenden Gesichtspunkte (BVerwGE 35, 291 [293 f.]; 42, 133 [134]; 48, 299 [301]; Beschluß vom 12. Juli 1978 - BVerwG 1 B 182.78 -).Eine Rückkehr in das Land gemeinsamer Staatsangehörigkeit ist, wenn nicht außergewöhnliche Umstände vorliegen, den anderen Familienangehörigen im Interesse der Fortsetzung der ehelichen und familiären Lebensgemeinschaft zuzumuten, wenn der eine ausgewiesen wird (BVerwGE 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72] [134 f.]; 48, 299 [303]; Beschluß vom 31. Oktober 1977 - BVerwG 1 B 191.77 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 47]).
- BVerwG, 11.06.1975 - I C 8.71
Ausweisung eines Ausländers - Eltern-Kind-Beziehungen - Deutsche …
Auszug aus BVerwG, 29.12.1978 - 1 B 81.78
Durch die Rechtsprechung des Senats ist geklärt, daß die Ausländerbehörde bei Vorliegen des gesetzlichen Ausweisungstatbestandes nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einschließlich des Übermaßverbotes zu entscheiden hat, ob die Ausweisung geboten ist, und zwar auf Grund einer Abwägung der für und gegen diese Maßnahme sprechenden Gesichtspunkte (BVerwGE 35, 291 [293 f.]; 42, 133 [134]; 48, 299 [301]; Beschluß vom 12. Juli 1978 - BVerwG 1 B 182.78 -).Eine Rückkehr in das Land gemeinsamer Staatsangehörigkeit ist, wenn nicht außergewöhnliche Umstände vorliegen, den anderen Familienangehörigen im Interesse der Fortsetzung der ehelichen und familiären Lebensgemeinschaft zuzumuten, wenn der eine ausgewiesen wird (BVerwGE 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72] [134 f.]; 48, 299 [303]; Beschluß vom 31. Oktober 1977 - BVerwG 1 B 191.77 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 47]).
- BVerwG, 31.10.1977 - 1 B 191.77
Auszug aus BVerwG, 29.12.1978 - 1 B 81.78
Eine Rückkehr in das Land gemeinsamer Staatsangehörigkeit ist, wenn nicht außergewöhnliche Umstände vorliegen, den anderen Familienangehörigen im Interesse der Fortsetzung der ehelichen und familiären Lebensgemeinschaft zuzumuten, wenn der eine ausgewiesen wird (BVerwGE 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72] [134 f.]; 48, 299 [303]; Beschluß vom 31. Oktober 1977 - BVerwG 1 B 191.77 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 47]).Das gilt sowohl für die Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (Beschlüsse vom 19. August 1977 - BVerwG 1 B 56.77 - und vom 26. Oktober 1978 - BVerwG 1 B 204.78 -) als auch für die Anwendung des Art. 6 Abs. 1 GG (Beschlüsse vom 31. Mai 1977 - BVerwG 1 B 18.77 - und vom 31. Oktober 1977 - BVerwG 1 B 191.77 - [a.a.O.]).
- BVerwG, 16.06.1970 - I C 47.69
Eigene Ermittlungen der Ausländerbehörde hinsichtlich der Begehung einer Straftat …
Auszug aus BVerwG, 29.12.1978 - 1 B 81.78
Durch die Rechtsprechung des Senats ist geklärt, daß die Ausländerbehörde bei Vorliegen des gesetzlichen Ausweisungstatbestandes nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einschließlich des Übermaßverbotes zu entscheiden hat, ob die Ausweisung geboten ist, und zwar auf Grund einer Abwägung der für und gegen diese Maßnahme sprechenden Gesichtspunkte (BVerwGE 35, 291 [293 f.]; 42, 133 [134]; 48, 299 [301]; Beschluß vom 12. Juli 1978 - BVerwG 1 B 182.78 -). - BVerwG, 07.03.1978 - 1 B 79.78
Vereinbarkeit der Anwendung der Grundsätze der Generalprävention bei der …
Auszug aus BVerwG, 29.12.1978 - 1 B 81.78
Ob danach eine Ausweisung ermessensfehlerfrei verfügt worden ist, kann regelmäßig nur nach den besonderen Umständen des konkreten Falles entschieden werden und ist deswegen auch im vorliegenden Rechtsstreit keine Frage von grundsätzlicher Bedeutung (Beschluß vom 7. März 1978 - BVerwG 1 B 79.78 -). - BVerwG, 31.05.1977 - 1 B 18.77
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verfahrensmangel wegen …
Auszug aus BVerwG, 29.12.1978 - 1 B 81.78
Das gilt sowohl für die Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (Beschlüsse vom 19. August 1977 - BVerwG 1 B 56.77 - und vom 26. Oktober 1978 - BVerwG 1 B 204.78 -) als auch für die Anwendung des Art. 6 Abs. 1 GG (Beschlüsse vom 31. Mai 1977 - BVerwG 1 B 18.77 - …und vom 31. Oktober 1977 - BVerwG 1 B 191.77 - [a.a.O.]). - BVerwG, 19.08.1977 - 1 B 56.77
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 29.12.1978 - 1 B 81.78
Das gilt sowohl für die Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (Beschlüsse vom 19. August 1977 - BVerwG 1 B 56.77 - und vom 26. Oktober 1978 - BVerwG 1 B 204.78 -) als auch für die Anwendung des Art. 6 Abs. 1 GG (Beschlüsse vom 31. Mai 1977 - BVerwG 1 B 18.77 - …und vom 31. Oktober 1977 - BVerwG 1 B 191.77 - [a.a.O.]). - BVerwG, 12.07.1978 - 1 B 182.78
Ausweisung nach Betäubungsmittelvergehen - Schutz von Ehe und Familie
Auszug aus BVerwG, 29.12.1978 - 1 B 81.78
Durch die Rechtsprechung des Senats ist geklärt, daß die Ausländerbehörde bei Vorliegen des gesetzlichen Ausweisungstatbestandes nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einschließlich des Übermaßverbotes zu entscheiden hat, ob die Ausweisung geboten ist, und zwar auf Grund einer Abwägung der für und gegen diese Maßnahme sprechenden Gesichtspunkte (BVerwGE 35, 291 [293 f.]; 42, 133 [134]; 48, 299 [301]; Beschluß vom 12. Juli 1978 - BVerwG 1 B 182.78 -). - BVerwG, 26.10.1978 - 1 B 204.78
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumnis - Ausweisung eines …
Auszug aus BVerwG, 29.12.1978 - 1 B 81.78
Das gilt sowohl für die Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (Beschlüsse vom 19. August 1977 - BVerwG 1 B 56.77 - und vom 26. Oktober 1978 - BVerwG 1 B 204.78 -) als auch für die Anwendung des Art. 6 Abs. 1 GG (Beschlüsse vom 31. Mai 1977 - BVerwG 1 B 18.77 - …und vom 31. Oktober 1977 - BVerwG 1 B 191.77 - [a.a.O.]). - BVerwG, 26.07.1978 - 1 B 192.78
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …
Auszug aus BVerwG, 29.12.1978 - 1 B 81.78
Damit aber kann die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache nicht dargelegt werden (Beschluß vom 26. Juli 1978 - BVerwG 1 B 192.78 -).
- BVerwG, 31.05.1979 - 1 CB 34.78
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ausweisung eines …
Zu welchem Ergebnis im Einzelfall die Abwägung zwischen den mit der Ausweisung verfolgten öffentlichen Zwecken einerseits und den familiären Belangen des Ausländers andererseits führt und ob infolge außergewöhnlicher Umstände einer Rückkehr in das Land gemeinsamer Staatsangehörigkeit besondere Gründe entgegenstehen, beurteilt sich nach den Umständen des einzelnen Falles und hat keine die Zulassung der Revision rechtfertigende grundsätzliche Bedeutung (Beschlüsse vom 29. Dezember 1978 - BVerwG 1 B 81.78 -, vom 12. März 1979 - BVerwG 1 B 158.78 - mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 02.02.1979 - 1 B 111.77
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Im übrigen beurteilt sich die Frage, ob die Ausländerbehörde von dem Ausweisungsermessen auch unter Berücksichtigung der sich aus Art. 6 Abs. 1 GG und Art. 8 Abs. 1 MRK ergebenden Schranken rechtsfehlerfreien Gebrauch gemacht hat, nach den besonderen Umständen des jeweiligen Einzelfalls und entbehrt deswegen auch im vorliegenden Falle der grundsätzlichen Bedeutung (Beschlüsse vom 31. Oktober 1977 - BVerwG 1 B 191.77 - [a.a.O.], vom 7. März 1978 - BVerwG 1 B 79.78 -, vom 29. Dezember 1978 - BVerwG 1 B 81.78 -). - BVerwG, 15.05.1979 - 1 B 206.78
Maßgebliches Gewicht der einzelnen bei der Ausübung des Ausweisungsermessens zu …
Ob danach die Behörde die Ausweisung ermessensfehlerfrei verfügt hat, ist ebenfalls, und zwar auch bezüglich der Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und des Art. 6 Abs. 1 GG, regelmäßig keine über den Einzelfall hinausreichende Rechtsfrage, der grundsätzliche Bedeutung zukäme (Beschlüsse vom 29. Dezember 1978 - BVerwG 1 B 81.78 -, vom 12. März 1979 - BVerwG 1 B 158.78 -).
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