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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.08.1982 - 1 B 82.82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,4564
BVerwG, 12.08.1982 - 1 B 82.82 (https://dejure.org/1982,4564)
BVerwG, Entscheidung vom 12.08.1982 - 1 B 82.82 (https://dejure.org/1982,4564)
BVerwG, Entscheidung vom 12. August 1982 - 1 B 82.82 (https://dejure.org/1982,4564)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 09.06.1970 - VI B 22.69

    Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen …

    Auszug aus BVerwG, 12.08.1982 - 1 B 82.82
    Die für die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) nötigen Mindestanforderungen - nämlich die Bezeichnung der konkreten Rechtsfrage, die für die Entscheidung erheblich sein wird, und ein Hinweis auf den Grund, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung dieser Rechtsfrage rechtfertigen soll (vgl. z.B. Beschluß vom 9. Juni 1970 - BVerwG 6 B 22.69 -, Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 62;… Beschluß vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 -, Buchholz a.a.O. Nr. 92; Beschluß vom 7. September 1981 - BVerwG 1 B 112.81 -) - sind - auch bei großzügiger Auslegung des Beschwerdevorbringens - allenfalls hinsichtlich der nachstehend im einzelnen behandelten Fragen erfüllt.
  • BVerwG, 03.10.1972 - VI B 57.71

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung …

    Auszug aus BVerwG, 12.08.1982 - 1 B 82.82
    Die für die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) nötigen Mindestanforderungen - nämlich die Bezeichnung der konkreten Rechtsfrage, die für die Entscheidung erheblich sein wird, und ein Hinweis auf den Grund, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung dieser Rechtsfrage rechtfertigen soll (vgl. z.B. Beschluß vom 9. Juni 1970 - BVerwG 6 B 22.69 -, Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 62; Beschluß vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 -, Buchholz a.a.O. Nr. 92; Beschluß vom 7. September 1981 - BVerwG 1 B 112.81 -) - sind - auch bei großzügiger Auslegung des Beschwerdevorbringens - allenfalls hinsichtlich der nachstehend im einzelnen behandelten Fragen erfüllt.
  • BVerwG, 06.12.1978 - 1 C 34.77

    Repressives Verbot der Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Waffen - Ausübung …

    Auszug aus BVerwG, 12.08.1982 - 1 B 82.82
    Die von der Beschwerde weiter als grundsätzlich bedeutsam bezeichnete Frage der Auslegung und Anwendung des § 37 Abs. 3 WaffG (Bl. 15 bis 18 und 25 der Beschwerdeschrift) ist in der Rechtsprechung des Senats grundsätzlich geklärt (vgl. z.B. Urteile vom 6. Dezember 1978 - BVerwG 1 C 34.77 - [Buchholz 402.5 WaffG Nr. 16 = NJV 1979, 1563 = DÖV 1979, 565 = MDR 1979, 698 = …
  • BVerwG, 01.10.1981 - 1 B 35.81

    Waffenrechtliche Zuverlässigkeit - Wiederholter Gesetzesverstoß - Straftat - …

    Auszug aus BVerwG, 12.08.1982 - 1 B 82.82
    Die Vorschrift des § 5 Abs. 2 des Waffengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. März 1976 (BGBl. I S. 432), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Juli 1980 (BGBl. I S. 956) - WaffG - regelt Tatbestände, bei deren Vorliegen die nach dem Waffengesetz erforderliche Zuverlässigkeit "in der Regel" zu verneinen ist, also fehlt, sofern nicht besondere Umstände im Einzelfall eine andere Beurteilung rechtfertigen (Beschluß vom 1. Oktober 1981 - BVerwG 1 B 35.81 - [Buchholz 402.5 WaffG Nr. 28]).
  • BVerwG, 26.01.1981 - 1 B 12.81

    Unabhängigkeit der Antragsbefugnis - Ausübung der tatsächlichen Gewalt - …

    Auszug aus BVerwG, 12.08.1982 - 1 B 82.82
    Angesichts des vom Berufungsgericht festgestellten Sachverhalts ist ferner die - vom Senat bisher nicht entschiedene (vgl. Beschlüsse vom 26. Januar 1981 - BVerwG 1 B 12.81 - [BVerwGE 61, 313] und vom 5. November 1981 - BVerwG 1 B 97.80 -[Buchholz 402.5 WaffG Nr. 31]) - Frage vorliegend nicht entscheidungserheblich, ob - wie das Berufungsgericht angenommen hat (vgl. S. 7 bis 9 des Berufungsurteils) - nach den §§ 6 Abs. 3, 58 Abs. 1 WaffG eine Ausnahmegenehmigung für die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine gemäß den §§ 6 Abs. 3, 37 Abs. 1 WaffG verbotene Kriegswaffe nur erteilt werden darf, wenn der Antragsteller am 1. März 1976 die tatsächliche Gewalt über diese Kriegswaffe ausgeübt hatte (Bl. 10 ff., 22 Absatz 3 der Beschwerdeschrift): Das Berufungsgericht hat aufgrund der von ihm getroffenen Feststellungen rechtsfehlerfrei entschieden, daß dem Kläger ein Rechtsanspruch auf eine Ausnahme nach § 37 Abs. 3 WaffG für die streitbefangene Maschinenpistole ganz unabhängig von dem vom Berufungsgericht angenommenen Stichtagserfordernis nicht zusteht: Der Erteilung einer Ausnahme steht angesichts der strafgerichtlichen Verurteilung des Klägers jedenfalls der Mangel der erforderlichen Zuverlässigkeit entgegen (S. 14 in Verbindung mit S. 13 des Berufungsurteils).
  • BVerwG, 06.12.1978 - 1 C 37.77
    Auszug aus BVerwG, 12.08.1982 - 1 B 82.82
    30, 807] und - BVerwG 1 C 37.77 - [DVBl. 1979, 729]).
  • BVerwG, 05.11.1981 - 1 B 97.80

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ausübung …

    Auszug aus BVerwG, 12.08.1982 - 1 B 82.82
    Angesichts des vom Berufungsgericht festgestellten Sachverhalts ist ferner die - vom Senat bisher nicht entschiedene (vgl. Beschlüsse vom 26. Januar 1981 - BVerwG 1 B 12.81 - [BVerwGE 61, 313] und vom 5. November 1981 - BVerwG 1 B 97.80 -[Buchholz 402.5 WaffG Nr. 31]) - Frage vorliegend nicht entscheidungserheblich, ob - wie das Berufungsgericht angenommen hat (vgl. S. 7 bis 9 des Berufungsurteils) - nach den §§ 6 Abs. 3, 58 Abs. 1 WaffG eine Ausnahmegenehmigung für die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine gemäß den §§ 6 Abs. 3, 37 Abs. 1 WaffG verbotene Kriegswaffe nur erteilt werden darf, wenn der Antragsteller am 1. März 1976 die tatsächliche Gewalt über diese Kriegswaffe ausgeübt hatte (Bl. 10 ff., 22 Absatz 3 der Beschwerdeschrift): Das Berufungsgericht hat aufgrund der von ihm getroffenen Feststellungen rechtsfehlerfrei entschieden, daß dem Kläger ein Rechtsanspruch auf eine Ausnahme nach § 37 Abs. 3 WaffG für die streitbefangene Maschinenpistole ganz unabhängig von dem vom Berufungsgericht angenommenen Stichtagserfordernis nicht zusteht: Der Erteilung einer Ausnahme steht angesichts der strafgerichtlichen Verurteilung des Klägers jedenfalls der Mangel der erforderlichen Zuverlässigkeit entgegen (S. 14 in Verbindung mit S. 13 des Berufungsurteils).
  • BVerwG, 07.09.1981 - 1 B 112.81

    Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Waffenrecht - Darlegung der …

    Auszug aus BVerwG, 12.08.1982 - 1 B 82.82
    Die für die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) nötigen Mindestanforderungen - nämlich die Bezeichnung der konkreten Rechtsfrage, die für die Entscheidung erheblich sein wird, und ein Hinweis auf den Grund, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung dieser Rechtsfrage rechtfertigen soll (vgl. z.B. Beschluß vom 9. Juni 1970 - BVerwG 6 B 22.69 -, Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 62;… Beschluß vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 -, Buchholz a.a.O. Nr. 92; Beschluß vom 7. September 1981 - BVerwG 1 B 112.81 -) - sind - auch bei großzügiger Auslegung des Beschwerdevorbringens - allenfalls hinsichtlich der nachstehend im einzelnen behandelten Fragen erfüllt.
  • BVerwG, 29.06.1984 - 1 B 46.84

    Erforderlichkeit des Widerrufs der zuvor erteilten Waffenbesitzkarte vor …

    Damit steht das Berufungsurteil in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats, wonach die in § 5 Abs. 2 Nr. 1 WaffG genannten Tatsachen die Annahme des Fehlens der erforderlichen Zuverlässigkeit rechtfertigen, sofern nicht - ausnahmsweise - besondere Umstände vorliegen, die im Einzelfall diese Annahme entkräften (…Beschluß vom 28. Oktober 1983 - BVerwG 1 B 144.83 - Buchholz a.a.O. Nr. 36; Beschluß vom 12. August 1982 - BVerwG 1 B 82.82 - Beschluß vom 8. Oktober 1981 - BVerwG 1 B 4.81 - Buchholz a.a.O. Nr. 29;… Beschluß vom 2. Oktober 1981 - BVerwG 1 B 684.80 - Buchholz a.a.O. Nr. 30 S. 13;… Beschluß vom 1. Oktober 1981 - BVerwG 1 B 35.81 - Buchholz a.a.O. Nr. 28; Beschluß vom 14. Dezember 1979 - BVerwG 1 B 547.79 -).
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