Rechtsprechung
| VGH Hessen, 29.06.2022 - 1 B 873/22 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Art 33 Abs 2 GG, Art 33 Abs 5 GG, § 146 VwGO
Anforderungen an die Herstellung der Vergleichbarkeit von dienstlichen Beurteilungen und Arbeitszeugnissen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- VG Gießen, 21.04.2022 - 5 L 3449/21
- VGH Hessen, 29.06.2022 - 1 B 873/22
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2022, 955
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (22)
- VGH Hessen, 10.08.2021 - 1 B 937/20
Auswahlentscheidung bei Bewerbern aus unterschiedlichen Geschäftsbereichen der …
Auszug aus VGH Hessen, 29.06.2022 - 1 B 873/22
Dies erfordert zunächst, dass jede dienstliche Beurteilung für sich betrachtet keinen (Beurteilungs-)Fehler aufweist, der ihre Tauglichkeit für einen Qualifikationsvergleich ausschließt (st. Rspr., vgl. Senatsbeschluss vom 10. August 2021 - 1 B 937/20 -, juris Rn. 31).Die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle dienstlicher Beurteilungen beschränkt sich auch hier demgemäß darauf, ob der Beurteiler gegen (normative oder administrative) Verfahrensregelungen verstoßen, die anzuwendenden Begriffe oder den gesetzlichen Rahmen seiner Beurteilungsermächtigung verkannt, einen unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt zugrunde gelegt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (st. Rspr., vgl. Senatsbeschluss vom 10. August 2021 - 1 B 937/20 -, juris Rn. 32).
Besteht nach den Gesamturteilen der dienstlichen Beurteilungen ein (annähernder) Gleichstand der Bewerber (sog. qualifikatorisches Patt), hat zum Qualifikationsvergleich anhand der aktuellen dienstlichen Beurteilungen eine vergleichende Ausschärfung der Gesamturteile (auch als Ausschöpfung der dienstlichen Beurteilung oder Binnendifferenzierung bezeichnet) anhand der in den aktuellen dienstlichen Beurteilungen enthaltenen und dem Gesamturteil zugrundeliegenden (Einzel-)Bewertungen zu erfolgen (st. Rspr., vgl. Senatsbeschluss vom 10. August 2021 - 1 B 937/20 -, juris Rn. 33 mwN).
Erst wenn sowohl nach den aktuellen dienstlichen Beurteilungen (erste Ebene) als auch nach der im jeweiligen Einzelfall aufgrund einer Ermessensentscheidung erfolgten Heranziehung bestimmter leistungsbezogener Erkenntnisquellen (zweite Ebene) ein qualifikatorisches Patt verbleibt, darf der Dienstherr bei der Auswahlentscheidung auf nicht leistungsbezogene Hilfskriterien (dritte Ebene) zurückgreifen (st. Rspr., vgl. etwa Senatsbeschluss vom 10. August 2021 - 1 B 937/20 -, juris Rn. 35 f.).
- BVerwG, 27.04.2010 - 1 WB 39.09
Grundsatz der Bestenauslese; Eignungs- und Leistungsvergleich; Seiteneinsteiger; …
Auszug aus VGH Hessen, 29.06.2022 - 1 B 873/22
Verfügen ein oder mehrere Bewerber nicht über dienstliche Beurteilungen, so sind für diese aussagekräftige Leistungseinschätzungen, wie etwa qualifizierte Arbeitszeugnisse, heranzuziehen, die den dienstlichen Beurteilungen der Konkurrenten nach Art, Inhalt und betrachtetem Zeitraum vergleichbar sind (BVerwG, Beschluss vom 27. April 2010 - 1 WB 39.09 -, juris Rn. 37 ff.).Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis muss neben Angaben zu Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses auch alle wesentlichen Tatsachen und Bewertungen zu Leistung und Verhalten enthalten, die für die Gesamtbeurteilung des Arbeitnehmers von Bedeutung und für Dritte von Interesse sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. April 2010 - 1 WB 39.09 -, juris Rn. 37 f.;… OVG Th., Beschluss vom 9. Oktober 2017 - 2 EO 113/17 -, juris Rn. 12 f.).
Zu diesem Zweck sind die dort enthaltenen Aussagen "zu übersetzen" (…so OVG Th., Beschluss vom 9. Oktober 2017 - 2 EO 113/17 -, juris Rn. 12) und mit Blick auf die unterschiedlichen Zwecke ihrer Erstellung und die dabei angelegten Maßstäbe nach Möglichkeit miteinander vergleichbar zu machen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. April 2010 - 1 WB 39.09 -, juris Rn. 38), anschließend - etwa tabellarisch gegenübergestellt - auszuwerten und in der Auswahlentscheidung zu berücksichtigen (so VGH BW…, Beschluss vom 22. Juni 2021 - 4 S 720/21 -, juris Rn. 31).
- VGH Hessen, 25.04.2022 - 1 B 2385/21
Aktualisierungsbedürfnis von Anlassbeurteilungen in einem reinen …
Auszug aus VGH Hessen, 29.06.2022 - 1 B 873/22
Erforderlichenfalls hat der auswählende Dienstherr für den Vergleich der Bewertungsmaßstäbe eine erläuternde Stellungnahme zum angelegten Maßstab und zur Frage der Übereinstimmung und Einordnung in das eigene Beurteilungssystem einzuholen (…vgl. Senatsbeschluss vom 10. August 2021 - 1 B 372/20 -, juris Rn. 29; vgl. auch Senatsbeschluss 25. April 2022 - 1 B 2385/21 -, juris Rn. 79).Um taugliche Grundlage eines dem Art. 33 Abs. 2 GG genügenden Qualifikationsvergleichs zu sein, müssen miteinander vergleichbare oder vergleichbar gemachte dienstliche Beurteilungen zudem hinreichend aktuell sein, d. h. das jeweilige Ende des von ihnen erfassten Beurteilungszeitraums darf im Zeitpunkt der Auswahlentscheidung nicht zu lange zurückliegen (…zur Aktualität von Regelbeurteilungen vgl. Senatsbeschluss vom 29. Dezember 2021 - 1 B 918/20 -, juris Rn. 39; zur Aktualität von Anlassbeurteilungen Senatsbeschlüsse vom 25. April 2022 - 1 B 2385/21 -, juris Rn. 30 …und vom 2. Juni 2016 - 1 B 649/16 -, juris Rn. 14).
Erforderlichenfalls hat die auswählende Stelle eine erläuternde Stellungnahme einzuholen oder eine Ergänzung zu erbitten (vgl. Senatsbeschlüsse vom 25. April 2022 - 1 B 2385/21 -, juris Rn. 79 …und vom 10. August 2021 - 1 B 372/20 -, juris Rn. 29; vgl. auch OVG Th…, Beschluss vom 26. Februar 2019 - 2 EO 883/17 -, juris Rn. 17 f.).
- OVG Thüringen, 09.10.2017 - 2 EO 113/17
Konkurrenz zwischen Beamten und Tarifbeschäftigten verschiedener Dienstherrn und …
Auszug aus VGH Hessen, 29.06.2022 - 1 B 873/22
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis muss neben Angaben zu Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses auch alle wesentlichen Tatsachen und Bewertungen zu Leistung und Verhalten enthalten, die für die Gesamtbeurteilung des Arbeitnehmers von Bedeutung und für Dritte von Interesse sind (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 27. April 2010 - 1 WB 39.09 -, juris Rn. 37 f.; OVG Th., Beschluss vom 9. Oktober 2017 - 2 EO 113/17 -, juris Rn. 12 f.).Zu diesem Zweck sind die dort enthaltenen Aussagen "zu übersetzen" (so OVG Th., Beschluss vom 9. Oktober 2017 - 2 EO 113/17 -, juris Rn. 12) und mit Blick auf die unterschiedlichen Zwecke ihrer Erstellung und die dabei angelegten Maßstäbe nach Möglichkeit miteinander vergleichbar zu machen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 27. April 2010 - 1 WB 39.09 -, juris Rn. 38), anschließend - etwa tabellarisch gegenübergestellt - auszuwerten und in der Auswahlentscheidung zu berücksichtigen (so VGH BW…, Beschluss vom 22. Juni 2021 - 4 S 720/21 -, juris Rn. 31).
- VGH Hessen, 26.11.2008 - 1 B 1870/08
Beamtenauswahl; Konkurrenz mit angestelltem Bewerber; probeweise Übertragung …
Auszug aus VGH Hessen, 29.06.2022 - 1 B 873/22
Der Versuch, die Auswahlentscheidung auf der Grundlage schriftlicher Leistungseinschätzungen zu ermöglichen, ist grundsätzlich auch dann erforderlich, wenn Tarifbeschäftigte oder außerhalb des öffentlichen Dienstes Beschäftigte zum Bewerberfeld gehören (vgl. Senatsbeschluss vom 26. November 2008 - 1 B 1870/08 -, juris Rn. 5).Im Einzelfall denkbare Schwierigkeiten entbinden die auswählende Stelle nicht von der Verpflichtung, zunächst sämtliche verfügbaren Erkenntnismittel wie beispielsweise vorhandene Personalakten anderer Dienstherrn und Arbeitgeber beizuziehen und darauf hinzuwirken, dass auch von den aus der Privatwirtschaft stammenden Bewerbern aussagekräftige Zeugnisse vorgelegt werden (vgl. Senatsbeschluss vom 26. November 2008 - 1 B 1870/08 -, juris Rn. 5).
- BVerwG, 17.03.2021 - 2 B 3.21
Rechtsweg im Konkurrentenstreit um ein öffentliches Amt
Auszug aus VGH Hessen, 29.06.2022 - 1 B 873/22
Der Grundsatz der Bestenauslese des Art. 33 Abs. 2 GG und der ihm korrespondierende Bewerbungsverfahrensanspruch sowie das von Art. 33 Abs. 2 GG i.V.m. den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums aus Art. 33 Abs. 5 GG abgedeckte Interesse der Beamten an einem angemessenen beruflichen Fortkommen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. März 2021 - 2 B 3.21 -, juris Rn. 21) beinhalten als Teilaspekt auch einen Anspruch der Bewerber gegen die auswählende Behörde, im Vorfeld ihrer Entscheidung Verhältnisse herzustellen, die einen rechtlich einwandfreien Vergleich der Bewerber ermöglichen. - BVerfG, 09.08.2016 - 2 BvR 1287/16
Nichtannahmebeschluss: Konkurrentenstreit um die Stelle als Leitender …
Auszug aus VGH Hessen, 29.06.2022 - 1 B 873/22
Denn nur auf einer solchen Grundlage, die allein die auswählende Stelle schaffen kann, lassen sich die grundrechtsgleichen Rechtspositionen, insbesondere das Recht auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Einbeziehung in die Bewerberauswahl, erfüllen (vgl. BVerfG (K), Beschluss vom 9. August 2016 - 2 BvR 1287/16 -, juris Rn. 85). - OVG Thüringen, 26.02.2019 - 2 EO 883/17
Auswahlentscheidung zwischen Angestellten und Beamten
Auszug aus VGH Hessen, 29.06.2022 - 1 B 873/22
Erforderlichenfalls hat die auswählende Stelle eine erläuternde Stellungnahme einzuholen oder eine Ergänzung zu erbitten (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 25. April 2022 - 1 B 2385/21 -, juris Rn. 79 …und vom 10. August 2021 - 1 B 372/20 -, juris Rn. 29; vgl. auch OVG Th, Beschluss vom 26. Februar 2019 - 2 EO 883/17 -, juris Rn. 17 f.). - VGH Baden-Württemberg, 22.06.2021 - 4 S 720/21
Ermittlung des Gesamtergebnisses einer dienstlichen Beurteilung; Anforderungen an …
Auszug aus VGH Hessen, 29.06.2022 - 1 B 873/22
Zu diesem Zweck sind die dort enthaltenen Aussagen "zu übersetzen" (…so OVG Th., Beschluss vom 9. Oktober 2017 - 2 EO 113/17 -, juris Rn. 12) und mit Blick auf die unterschiedlichen Zwecke ihrer Erstellung und die dabei angelegten Maßstäbe nach Möglichkeit miteinander vergleichbar zu machen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 27. April 2010 - 1 WB 39.09 -, juris Rn. 38), anschließend - etwa tabellarisch gegenübergestellt - auszuwerten und in der Auswahlentscheidung zu berücksichtigen (so VGH BW, Beschluss vom 22. Juni 2021 - 4 S 720/21 -, juris Rn. 31). - VGH Hessen, 10.05.2022 - 1 B 1122/21
Qualifikationsvergleich ohne dienstliche Beurteilung
Auszug aus VGH Hessen, 29.06.2022 - 1 B 873/22
Für die Beförderungskonkurrenz folgt dies daraus, dass das (Konkurrentenstreit-)Hauptsacheverfahren als Verfahren i. S. d. § 53 Abs. 6 Satz 4 GKG, das die Verleihung eines anderen Amtes betrifft, stets über den Anspruch aus Art. 33 Abs. 2 GG geführt wird, der rechtlich kein gebundener Anspruch ist (vgl. Senatsbeschluss vom Beschluss vom 10. Mai 2022 - 1 B 1122/21 -, juris Rn. 62). - BVerwG, 29.01.2010 - 5 B 21.09
Nichtzulassungsbeschwerde; Darlegungsanforderungen bei der Klagebefugnis; …
- VGH Hessen, 25.02.2021 - 1 B 376/20
Konkurrentenstreit um Direktorenstelle eines Amtsgericht
- VGH Hessen, 29.12.2021 - 1 B 918/20
Aktualität dienstlicher (Regel-)Beurteilungen; Eignungsprognose
- VGH Hessen, 22.06.2016 - 1 B 649/16
Aktualität dienstlicher Beurteilungen im Auswahlverfahren
- VGH Hessen, 21.11.2017 - 1 B 1522/17
Zulässigkeit eines schulfachlichen Überprüfungsverfahrens
- VGH Hessen, 09.08.2013 - 2 B 1740/13
Versammlungsfreiheit versus Beeinträchtigung der Rettungsdienste; …
- VGH Hessen, 05.07.2011 - 10 B 735/11
Numerus clausus
- VGH Hessen, 05.01.2004 - 9 TG 2872/03
Antragshäufung im Beschwerdeverfahren
- VGH Bayern, 06.02.2008 - 11 CE 07.3089
Beschwerde gegen eine Entscheidung nach § 123 VwGO; Bezugnahme auf …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2015 - 6 B 939/15
Vorläufige Versetzung eines Lehrers an eine andere Schule i.R.e. Antrags auf …
- VGH Bayern, 08.09.2015 - 11 CE 15.1587
Darlegungsanforderungen nicht erfüllt
- VGH Bayern, 22.08.2007 - 11 CS 07.1716
- VG Bayreuth, 24.08.2026 - B 5 E 26.618
Fehlerhafte Auswahlentscheidung mangels Vergleichs von - (soweit wie möglich) …
In welcher Weise die auswählende Stelle die Kompatibilität unmittelbar nicht vergleichbarer dienstlicher Beurteilung herstelle, liege in ihrem Ermessen (HessVGH, B.v. 29.06.2022 - 1 B 873/22 - juris Rn. 36).Sie muss die dienstlichen Beurteilungen selbstständig werten und anhand eines objektiven Vergleichsmaßstabes, der in der Regel auf der Grundlage der Anforderungen des zu besetzenden Amtes zu bilden ist, einander zuordnen (HessVGH, B.v. 29.06.2022 - 1 B 873/22 - Rn. 36 juris).
- VG Schleswig, 16.11.2023 - 12 B 49/23 Beruhen diese auf unterschiedlichen Richtlinien und Bewertungssystemen, hat der für die Auswahl zuständige Dienstherr für die unterschiedlichen Leistungsnachweise einen objektiven Vergleichsmaßstab zu bilden, auf dessen Grundlage er die Leistungseinschätzungen der Bewerberinnen miteinander zu vergleichen hat (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 25. April 2007, Az. 1 WB 31.06, Rn. 65; OVG Weimar…, Beschluss vom 9. Oktober 2017, Az. 2 EO 113/17, Rn. 10; VGH Kassel, Beschluss vom 29. Juni 2022, Az. 1 B 873/22, Rn. 44; jeweils juris).
Wegen der sich dabei ergebenden Schwierigkeiten kann es im Interesse der Vergleichbarkeit der Leistungsbewertungen sachgerecht sein, dass der Dienstherr für den Tarifbeschäftigten eine Beurteilung wie für einen Beamten erstellen lässt oder nach Maßgabe seiner einschlägigen Beurteilungsrichtlinie und seines Beurteilungsmaßstabs bei dem Arbeitgeber, der das Arbeitszeugnis erstellt hat, eine ergänzende Stellungnahme anfordert, um aus dem Arbeitszeugnis vergleichbare aussagekräftige Bewertungen zu gewinnen (OVG Weimar, Beschluss vom 26. Februar 2019, Az. 2 EO 883/17, PersV 2019, 299-302 (301);VGH Kassel, Beschluss vom 29. Juni 2022, Az. 1 B 873/22, Rn. 48, juris).
Daher hätte die Herstellung einer vergleichbaren Entscheidungsgrundlage bereits vorher erfolgen müssen (vgl. insofern auch VGH Kassel,Beschluss vom 29. Juni 2022, Az. 1 B 873/22, Rn. 60, juris).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2026 - 6 B 684/25
Konkurrentenstreitverfahren; Bewerbungsverfahrensanspruch; Anforderungsprofil; …
Rn. 26 Vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 1.7.2024 - 2 MB 21/23 -, juris Rn. 8 f.; Hess. VGH, Beschluss vom 29.6.2022 - 1 B 873/22 -, NVwZ-RR 2022, 955 = juris Rn. 37 ff.; OVG NRW, Beschluss vom 30.11.2021 - 1 B 1341/21 -, juris Rn. 63; Lorse, Prüfpflichten einer ausschreibenden Behörde bei Stellenausschreibungen mit einem internen und externen Bewerberfeld, NWVBl 2025, 269 (272).Rn. 36 Vgl. etwa Bay. VGH, Beschlüsse vom 27.1.2025 - 3 CE 24.1943 -, juris Rn. 17 ff., sowie vom 3.5.2024 - 3 CE 24.571 -, juris Rn. 26; Nds. OVG, Beschluss vom 11.6.2024 - 5 ME 34/24 -, NVwZ-RR 2024, 1052 = juris Rn. 40; Hess. VGH, Beschluss vom 29.6.2022 - 1 B 873/22 -, juris Rn. 36.
- VG Freiburg, 07.12.2022 - 3 K 2295/22
Beförderung auf einen förderlichen Dienstposten; Leistungsvergleich; Einbeziehung …
Im Einzelfall denkbare Schwierigkeiten entbinden die auswählende Stelle nicht von der Verpflichtung, zunächst sämtliche verfügbare Erkenntnismittel auszuschöpfen (im Anschluss an Hessischer VGH, Beschluss vom 29.06.2022 - 1 B 873/22 -, juris Rn. 48 f.).Dies gilt umso mehr, wenn der Bewerber sein Einverständnis hierzu erklärt (zu Vorstehendem m. w. N. Hessischer VGH, Beschluss vom 29.06.2022 - 1 B 873/22 -, juris Rn. 48 f.).
- VG Bayreuth, 24.08.2026 - B 5 E 26.605
Erfordernis der Vergleichbarmachung von dienstlichen Beurteilungen aus …
Sie muss die dienstlichen Beurteilungen selbstständig werten und anhand eines objektiven Vergleichsmaßstabes, der in der Regel auf der Grundlage der Anforderungen des zu besetzenden Amtes zu bilden ist, einander zuordnen (HessVGH, B.v. 29.06.2022 - 1 B 873/22 - Rn. 36 juris). - VG Freiburg, 13.11.2023 - 3 K 1381/23
Konkurrentenstreit um die Besetzung der Stelle des Präsidenten einer …
Erst und nur dann, wenn auch danach keine hinreichend verlässliche Grundlage für einen Leistungsvergleich besteht oder anhand der Beurteilungen, soweit sie vergleichbar sind, ein Qualifikationsgleichstand der Bewerber angenommen werden kann, ist zur Feststellung ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung Raum für den Rückgriff auf weitere Hilfsmittel ( VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 22.06.2021 - 4 S 720/21 -, juris Rn. 30 ff. m. w. N.;… Beschuss der Kammer vom 07.12.2022 - 3 K 2295/22 -, juris Rn. 42 ; vgl. zu den Anforderungen an die Herstellung der Vergleichbarkeit im Zusammenhang mit Arbeitszeugnissen auch Hessischer VGH, Beschluss vom 29.06.2022 - 1 B 873/22 -, juris). - OVG Bremen, 26.11.2024 - 1 B 176/24
Losentscheid; Losverfahren; Mindestabstand zu anderer Spielhalle; Mindestabstand …
Danach muss der Beschwerdeführer mit seinem Beschwerdevorbringen - der Begründungsstruktur der angefochtenen Entscheidung folgend - die dieser Entscheidung zugrunde liegenden tragenden Überlegungen, die er in tatsächlicher und/oder rechtlicher Hinsicht für falsch oder unvollständig hält, genau bezeichnen und sodann im Einzelnen ausführen, warum diese unrichtig sind, welche rechtlichen Konsequenzen sich daraus ergeben und was richtigerweise zu gelten hat (…OVG NRW, Beschl. v. 23.09.2019 - 1 B 1428/18, juris Rn. 3; HessVGH, Beschl. v. 29.06.2022 - 1 B 873/22, juris Rn. 25). - VG Freiburg, 19.03.2024 - 3 K 1471/23
Besetzung eines Dienstpostens; elektronische Auswahlverfahrensakte; Vergabe von …
Dies gilt umso mehr, wenn der Bewerber sein Einverständnis hierzu erklärt (zu Vorstehendem m. w. N. Hessischer VGH, Beschluss vom 29.06.2022 - 1 B 873/22 -, juris Rn. 48 f.). - VG Koblenz, 10.04.2024 - 2 K 614/23
Beförderung zum Stabsbootsmann; Bewerbungsverfahrensanspruch eines Soldaten; …
Es ist vielmehr Aufgabe des Dienstherrn, zur Gewährleistung einer leistungsgerechten Bewerberauswahl die Vergleichbarkeit der beiden Beurteilungssysteme herzustellen (vgl. zu den Anforderungen: HessVGH, Beschluss vom 29. Juni 2022 - 1 B 873/22 -, juris Rn. 36). - OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2023 - 6 B 418/23
Stellenbesetzung; Vollzeitstelle
Rn. 17 Vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 27.4.2010 - 1 WB 39.09 -, BVerwGE 136, 388 = juris Rn. 34; Hess. VGH, Beschluss vom 29.6.2022 - 1 B 873/22 - NVwZ-RR 2022, 955 = juris Rn. 44 ff.; VGH BW, Beschluss vom 22.6.2021 - 4 S 720/21 -, VBlBW 2022, 27 = juris Rn. 31 f.; OVG NRW, Beschluss vom 2.4.2020 - 6 B 101/20 -, NWVBl 2020, 462 = juris Rn. 15, letztere jeweils m. w. N. - LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.08.2025 - 2 GLa 4/25
Stellenbesetzung - Abbruch des Verfahrens
- OVG Bremen, 05.03.2025 - 1 B 372/24
Begründungserfordernis; Darlegungsanforderungen; Losverfahren; Messmethodik; …
- OVG Bremen, 11.04.2025 - 2 B 42/25
Aufenthaltsbescheinigung; Bescheinigung über die Meldung als unerlaubt …
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