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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.03.2006 - 1 B 91.05 (1 C 6.06)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3377
BVerwG, 28.03.2006 - 1 B 91.05 (1 C 6.06) (https://dejure.org/2006,3377)
BVerwG, Entscheidung vom 28.03.2006 - 1 B 91.05 (1 C 6.06) (https://dejure.org/2006,3377)
BVerwG, Entscheidung vom 28. März 2006 - 1 B 91.05 (1 C 6.06) (https://dejure.org/2006,3377)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis auf Grund posttraumatischer Belastungsstörung und damit einhergehender erweiterter Suizidgefahr; Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gestützt auf die Rüge eines Verfahrensmangels; Ablehnung der die ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AufenthG § 60 Abs. 7; VwGO § 86 Abs. 1; VwGO § 108 Abs. 2; GG Art. 103 Abs. 1
    Verfahrensrecht, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, Krankheit, psychische Erkrankung, posttraumatische Belastungsstörung, Suizidgefahr, Beweisantrag, Sachaufklärungspflicht, rechtliches Gehör, fachärztliche Stellungnahmen, ...

  • milo.bamf.de
  • fluechtlingsrat-nrw.de (Kurzinformation und Volltext)

    Urteil des OVG Thüringen zu PTBS eines Staatsangehörigen aus Aserbaidschan aufgehoben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2007, 346
 
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Wird zitiert von ... (41)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 29.06.1999 - 9 C 36.98

    Drittstaatenregelung; Einreise auf dem Luftweg; Einschleusen durch Schlepper; …

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2006 - 1 B 91.05
    Seine Auffassung bürdet den Beteiligten außerdem im Ergebnis eine Art Beweisführungspflicht auf, die mit den Grundsätzen des Verwaltungsprozessrechts, insbesondere den Grundsätzen der Amtsermittlung und der richterlichen Überzeugungsbildung, nicht vereinbar ist (vgl. Beschlüsse vom 29. April 2005 - BVerwG 1 B 119.04 - und vom 19. Oktober 2001 - BVerwG 1 B 24.01 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 317, jeweils unter Hinweis auf das Urteil vom 29. Juni 1999 - BVerwG 9 C 36.98 - BVerwGE 109, 174).
  • BVerwG, 19.10.2001 - 1 B 24.01

    Aufklärungspflicht; Beweisführungspflicht; Glaubhaftmachung; Mitwirkungspflicht; …

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2006 - 1 B 91.05
    Seine Auffassung bürdet den Beteiligten außerdem im Ergebnis eine Art Beweisführungspflicht auf, die mit den Grundsätzen des Verwaltungsprozessrechts, insbesondere den Grundsätzen der Amtsermittlung und der richterlichen Überzeugungsbildung, nicht vereinbar ist (vgl. Beschlüsse vom 29. April 2005 - BVerwG 1 B 119.04 - und vom 19. Oktober 2001 - BVerwG 1 B 24.01 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 317, jeweils unter Hinweis auf das Urteil vom 29. Juni 1999 - BVerwG 9 C 36.98 - BVerwGE 109, 174).
  • BVerwG, 05.02.2004 - 1 C 7.03

    Aufhebung der Abschiebungsandrohung; Einschränkung der Abschiebungsandrohung …

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2006 - 1 B 91.05
    Das könnte der Fall sein, wenn die Abschiebungsandrohung nach der neuen Rechtslage nicht nur bei Feststellung zwingender Abschiebungshindernisse nach § 60 Abs. 2 bis 5 AufenthG in Bezug auf den bezeichneten Zielstaat rechtswidrig ist (wie bisher bei Abschiebungshindernissen nach § 53 Abs. 1 bis 4 AuslG, vgl. zuletzt Urteil vom 5. Februar 2004 - BVerwG 1 C 7.03 - Buchholz 402.240 § 50 AuslG Nr. 15 m.w.N.), sondern auch dann, wenn das Vorliegen der Voraussetzungen des § 60 Abs. 7 AufenthG festgestellt wird.
  • BVerwG, 30.01.2002 - 1 B 326.01

    Angola, Situation bei Rückkehr, Abschiebungshindernis, Medizinische Versorgung, …

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2006 - 1 B 91.05
    Ein derart unzulässiger, weil unsubstantiierter "Ausforschungs"-Beweisantrag liegt aber nur vor, wenn für die zugrunde liegenden Tatsachenbehauptungen nicht wenigstens eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht, wenn sie mit anderen Worten ohne greifbare Anhaltspunkte willkürlich aufgestellt und "aus der Luft gegriffen" sind (vgl. etwa Beschluss vom 5. März 2002 - BVerwG 1 B 194.01 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 320 und Beschluss vom 30. Januar 2002 - BVerwG 1 B 326.01 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 69).
  • BVerwG, 29.04.2005 - 1 B 119.04

    Voraussetzungen für die im Ermessen der Ausländerbehörde stehende Erteilung einer …

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2006 - 1 B 91.05
    Seine Auffassung bürdet den Beteiligten außerdem im Ergebnis eine Art Beweisführungspflicht auf, die mit den Grundsätzen des Verwaltungsprozessrechts, insbesondere den Grundsätzen der Amtsermittlung und der richterlichen Überzeugungsbildung, nicht vereinbar ist (vgl. Beschlüsse vom 29. April 2005 - BVerwG 1 B 119.04 - und vom 19. Oktober 2001 - BVerwG 1 B 24.01 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 317, jeweils unter Hinweis auf das Urteil vom 29. Juni 1999 - BVerwG 9 C 36.98 - BVerwGE 109, 174).
  • BVerwG, 05.03.2002 - 1 B 194.01

    D (A), Revisionsverfahren, Verfahrensmangel, Rechtliches Gehör, Beweismittel, …

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2006 - 1 B 91.05
    Ein derart unzulässiger, weil unsubstantiierter "Ausforschungs"-Beweisantrag liegt aber nur vor, wenn für die zugrunde liegenden Tatsachenbehauptungen nicht wenigstens eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht, wenn sie mit anderen Worten ohne greifbare Anhaltspunkte willkürlich aufgestellt und "aus der Luft gegriffen" sind (vgl. etwa Beschluss vom 5. März 2002 - BVerwG 1 B 194.01 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 320 und Beschluss vom 30. Januar 2002 - BVerwG 1 B 326.01 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 69).
  • BVerwG, 25.06.2004 - 1 B 234.03

    Anforderungen an die Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Rahmen eines …

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2006 - 1 B 91.05
    Wenn das Berufungsgericht den Beweisantrag nicht für erheblich hält, weil auch bei Unterstellung der behaupteten Erkrankung die damit einhergehenden Symptome nicht den Gefährdungsgrad erreichten, der tatbestandlich in § 60 Abs. 7 AufenthG vorausgesetzt sei, nimmt es im Ergebnis eine eigene medizinische Bewertung von Schwere und Ausmaß der Erkrankung vor, ohne die hierfür erforderliche eigene Sachkunde zu besitzen und darzulegen (vgl. etwa Beschluss vom 25. Juni 2004 - BVerwG 1 B 234.03 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 283 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches …

    Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Kläger hat der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts mit Beschluss vom 28. März 2006 - BVerwG 1 B 91.05 - die Revision in Bezug auf die Gewährung von Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 7 AufenthG und die Bezeichnung Aserbaidschans als Zielstaat in der Abschiebungsandrohung für beide Kläger zugelassen.

    a) Wie der seinerzeit zuständige 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Zulassungsbeschluss vom 28. März 2006 - BVerwG 1 B 91.05 - (NVwZ 2007, 346) bereits ausgeführt hat, durfte das Berufungsgericht den nach Übergang in das schriftliche Verfahren gemäß § 101 Abs. 2 VwGO gestellten Beweisantrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Erkrankung des Klägers zu 1 an einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) nicht mit der Begründung ablehnen, dass der Kläger zu 1 diese Erkrankung "nicht glaubhaft gemacht" habe.

    Die vom Berufungsgericht angeführte weitere Begründung für die Ablehnung des Beweisantrags ist - wie bereits im Beschluss vom 28. März 2006 - BVerwG 1 B 91.05 - ausgeführt, ebenfalls nicht tragfähig.

    Insoweit hält der Senat an der im Zulassungsbeschluss vom 28. März 2006 - BVerwG 1 B 91.05 (…a.a.O.) - vertretenen Auffassung nach erneuter Überprüfung der Rüge im Revisionsverfahren nicht mehr fest.

  • BVerwG, 04.08.2014 - 1 B 8.14

    Priviligierung des über Art. 4 Abs. 2 lit. a FamZRL begünstigten Personenkreises …

    Den Gerichten ist es zwar regelmäßig verwehrt, eigene medizinische Bewertungen, etwa zur Schwere und zum Ausmaß einer psychischen Erkrankung vorzunehmen, ohne die hierfür erforderliche Sachkunde zu besitzen (Beschluss vom 28. März 2006 - BVerwG 1 B 91.05 - Buchholz 402.242 § 60 Abs. 2 ff. AufenthG Nr. 12).
  • OVG Niedersachsen, 24.05.2007 - 2 LC 9/07

    Erstattung der notwendigen Aufwendungen für den Schulweg durch den Träger der …

    Ein derart unzulässiger, weil unsubstantiierter "Ausforschungs"-Beweisantrag liegt vor, wenn für die zugrunde liegenden Tatsachenbehauptungen nicht wenigstens eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht, wenn sie mit anderen Worten ohne greifbare Anhaltspunkte willkürlich aufgestellt und "aus der Luft gegriffen" sind (ständige Rechtsprechung des BVerwG, vgl. etwa Beschluss vom 5. März 2002, - BVerwG 1 B 194.01 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 320; Beschluss vom 30. Januar 2002, - BVerwG 1 B 326.01 -, Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 69; Beschluss vom 28. März 2006, - BVerwG 1 B 91.05 -, NVwZ 2007, 346-347).
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