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| VGH Bayern, 25.06.1996 - 1 B 92.2679 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.02.1999 - 3 M 133/98
Milchviehanlage, heranrückende Wohnbebauung, Baulast, Gebot der Rücksichtnahme
Schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des § 35 Abs. 3 BauGB und des darin enthaltenen Rücksichtnahmegebotes sind erhebliche Immissionen im Sinne von § 3 Abs. 1 und 2 , § 22 Abs. 1 BImSchG , das heißt solche Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen (vergl. VGH München, vom 25.06.1996, 1 B 92.2679; VGH Mannheim, vom 25.07.1995, 3 S 2123/93; beide für § 15 BauNVO , wobei der VGH Mannheim unter anderem davon ausgeht, daß Unzumutbarkeit zu bejahen sei, wenn die von den Stallungen ausgehenden Immissionen in einem Dorfgebiet in mehr als 7% der Jahresstunden deutliche wahrnehmbar seien).Die städtebauliche Ordnung steht grundsätzlich nicht zur Disposition privater Rechtsträger (VGH München, vom 25.06.1996, 1 B 92.2679).
- VGH Bayern, 28.08.2001 - 26 ZS 01.1413
Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Wohnhauses im Außenbereich, …
Das Verwaltungsgericht weiche, was seine Ausführungen zum Vergleich betreffe, von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts BVerwGE 49, 359 ab, weiter weiche es von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts BVerwGE 52, 122 und vom 5.9.2000 -- 4 B 556/00 sowie den Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 11.7.2000 -- 26 CS 99.184 und vom 25.6.1996 -- 1 B 92.2679 ab.
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