Rechtsprechung
| BVerwG, 27.10.2015 - 1 BN 1.15 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Antragsbefugnis und Rechtsschutzinteresse einer Behörde hinsichtlich indirekter Vorwirkung der Norm; Beachtung der ZweigstellenVO durch das antragstellende Präsidium i.R.d. Geschäftsverteilung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 47 Abs. 1 Nr. 2; VwGO § 47 Abs. 2
Antragsbefugnis und Rechtsschutzinteresse einer Behörde hinsichtlich indirekter Vorwirkung der Norm; Beachtung der ZweigstellenVO durch das antragstellende Präsidium i.R.d. Geschäftsverteilung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.03.2015 - 2 K 22/14
- BVerwG, 27.10.2015 - 1 BN 1.15
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (11)
- BVerwG, 11.08.1989 - 4 NB 23.89
Antragsbefugnis der höheren Verwaltungsbehörde im Normenkontrollverfahren; …
Auszug aus BVerwG, 27.10.2015 - 1 BN 1.15
Rn. 10 Entgegen dem Beschwerdevorbringen besteht keine Divergenz zu den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. März 1989 (4 NB 10.88 - BVerwGE 81, 307 ) und vom 11. August 1989 (4 NB 23.89 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 41 = juris Rn. 7).Rn. 11 In dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. August 1989 (4 NB 23.89 ) heißt es: "Der beschließende Senat hat bereits entschieden, dass eine Gemeinde die Prüfung der Gültigkeit einer von ihr zwar nicht erlassenen, aber in ihrem Gebiet geltenden Rechtsvorschrift gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO stets beantragen kann, wenn sie die Vorschrift als Behörde zu beachten hat.".
- BVerwG, 01.04.2014 - 1 B 1.14
Aufenthaltsrecht eines Kindes bei Aufenthalt aus humanitären Gründen der Eltern; …
Auszug aus BVerwG, 27.10.2015 - 1 BN 1.15
Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlautes mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - AuAS 2014, 110 …und vom 10. März 2015 - 1 B 7.15 - juris Rn. 3). - BVerwG, 15.03.1989 - 4 NB 10.88
Antragsbefugnis einer Gemeinde zur Prüfung der Gültigkeit einer von ihr zwar …
Auszug aus BVerwG, 27.10.2015 - 1 BN 1.15
Rn. 10 Entgegen dem Beschwerdevorbringen besteht keine Divergenz zu den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. März 1989 (4 NB 10.88 - BVerwGE 81, 307 ) und vom 11. August 1989 (…4 NB 23.89 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 41 = juris Rn. 7).
- BVerwG, 17.01.1995 - 6 B 39.94
Kriterien einer ordnungsgemäßen Bewertung von Prüfungsleistungen durch die Prüfer …
Auszug aus BVerwG, 27.10.2015 - 1 BN 1.15
Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht oder der Gemeinsame Senat der obersten Bundesgerichte oder das Bundesverfassungsgericht in ihrer Rechtsprechung aufgestellt haben, genügt den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge nicht (BVerwG, Beschlüsse vom 17. Januar 1995 - 6 B 39.94 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 342 und vom 8. Dezember 2005 - 1 B 37.05 ). - BVerwG, 10.03.2015 - 1 B 7.15
Nachweis systemischer Mängel beim Asylverfahren und bei den Aufnahmebedingungen …
Auszug aus BVerwG, 27.10.2015 - 1 BN 1.15
Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlautes mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - AuAS 2014, 110 und vom 10. März 2015 - 1 B 7.15 - juris Rn. 3). - BVerwG, 28.11.1975 - VII C 47.73
Geschäftsverteilungsplan - Präsidium eines Gerichts - Dienstgeschäfte - …
Auszug aus BVerwG, 27.10.2015 - 1 BN 1.15
Rn. 13 Es besteht auch keine Divergenz zu dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. August 1986 (2 B 76.86 - Buchholz 300 § 21e GVG Nr. 16) und dem Urteil vom 22. Januar 1985 (…9 C 902.82 - Buchholz 300 § 21e GVG Nr. 13 = juris Rn. 8) sowie dem Urteil vom 28. November 1975 (7 C 47.73 - BVerwGE 50, 11 ). - BVerwG, 16.07.2013 - 9 B 15.13
Wasserversorgungsleistungen; fehlerhafter Wasser- und Abwasserzweckverband; zur …
Auszug aus BVerwG, 27.10.2015 - 1 BN 1.15
Die angeblichen bundesrechtlichen Maßgaben, deren Tragweite und Klärungsbedürftigkeit im Hinblick auf die einschlägigen landesrechtlichen Regelungen sowie die Entscheidungserheblichkeit ihrer Klärung in dem anhängigen Verfahren sind in der Beschwerdebegründung darzulegen (BVerwG, Beschluss vom 16. Juli 2013 - 9 B 15.13 - juris Rn. 5 m.w.N.). - BVerwG, 08.12.2005 - 1 B 37.05
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen für die …
Auszug aus BVerwG, 27.10.2015 - 1 BN 1.15
Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht oder der Gemeinsame Senat der obersten Bundesgerichte oder das Bundesverfassungsgericht in ihrer Rechtsprechung aufgestellt haben, genügt den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge nicht (BVerwG, Beschlüsse vom 17. Januar 1995 - 6 B 39.94 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 342 und vom 8. Dezember 2005 - 1 B 37.05 ). - BVerwG, 29.06.1992 - 3 B 102.91
Anforderungen an die Revision eröffnende Divergenz - Grundsätzliche Bedeutung der …
Auszug aus BVerwG, 27.10.2015 - 1 BN 1.15
Klärungsbedürftig sind daher nur Rechts- oder Tatsachenfragen, die die Vorinstanz entschieden hat, nicht jedoch solche, die sich erst stellen würden, wenn die Vorinstanz anders entschieden hätte (…Seibert, in: Sodan/Ziekow, a.a.O. § 124 Rn. 152; BVerwG, Beschluss vom 29. Juni 1992 - 3 B 102.91 - Buchholz 418.04 Heilpraktiker Nr. 17 = juris Rn. 8). - BVerwG, 22.01.1985 - 9 C 902.82
Geschäftsverteilung - Änderung - Zulässigkeit - Richter - Spruchkörper - …
Auszug aus BVerwG, 27.10.2015 - 1 BN 1.15
Rn. 13 Es besteht auch keine Divergenz zu dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. August 1986 (2 B 76.86 - Buchholz 300 § 21e GVG Nr. 16) und dem Urteil vom 22. Januar 1985 (9 C 902.82 - Buchholz 300 § 21e GVG Nr. 13 = juris Rn. 8) sowie dem Urteil vom 28. November 1975 (7 C 47.73 - BVerwGE 50, 11 ). - BVerwG, 07.08.1986 - 2 B 76.86
Geschäftsverteilung - Zustimmung des Richterrats
- BVerwG, 25.06.2026 - 6 CN 1.25
Objektives Kontrollinteresse einer Hochschule als Behörde für einen …
Rn. 22 Ein legitimes Verfahrensinteresse einer Behörde wird in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts angenommen, wenn die Norm in ihrem örtlichen Zuständigkeitsbereich gilt und die Behörde bei der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben mit ihr befasst ist, d. h. die Vorschrift bei der Erfüllung ihre Aufgaben beachten oder anwenden muss, ohne selbst über die Norm verfügen - insbesondere sie aufheben oder ändern - zu können (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. März 1989 - 4 NB 10.88 - BVerwGE 81, 307 , vom 1. Juli 2005 - 4 BN 26.05 - BRS 69 Nr. 50 und vom 27. Oktober 2015 - 1 BN 1.15 - juris Rn. 12). - BVerwG, 16.02.2016 - 10 BN 4.15
Zuschüsse für fraktionslose Mitglieder der Regionalversammlung
Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht oder der Gemeinsame Senat der obersten Bundesgerichte oder das Bundesverfassungsgericht in ihrer Rechtsprechung aufgestellt haben, genügt den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge nicht (BVerwG, Beschlüsse vom 17. Januar 1995 - 6 B 39.94 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 342 und vom 27. Oktober 2015 - 1 BN 1.15 - juris Rn. 9). - BVerwG, 23.03.2016 - 1 B 29.16
Übersiedlungswillen bei Aufnahmeverfahren
Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht oder der Gemeinsame Senat der obersten Bundesgerichte oder das Bundesverfassungsgericht in ihrer Rechtsprechung aufgestellt haben, genügt den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge nicht (BVerwG, Beschluss vom 8. Dezember 2005 - 1 B 37.05 - juris und vom 27. Oktober 2015 - 1 BN 1.15 - juris).
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