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Weitere Entscheidung unten: OVG Hamburg, 31.05.2003

Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 11.04.2003 - 1 Bf 104/01.A   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4129
OVG Hamburg, 11.04.2003 - 1 Bf 104/01.A (https://dejure.org/2003,4129)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 11.04.2003 - 1 Bf 104/01.A (https://dejure.org/2003,4129)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 11. April 2003 - 1 Bf 104/01.A (https://dejure.org/2003,4129)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    AuslG § 51 Abs. 1; ; AuslG § 53 Abs. 4; ; AuslG § 53 Abs. 6 Satz 1

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AuslG § 51 Abs. 1; AuslG § 53 Abs. 4; AuslG § 53 Abs. 6
    Afghanistan, Hazara, Gebietsgewalt, Verfolgungsbegriff, Quasi-staatliche Verfolgung, Gruppenverfolgung, Flüchtlingsfrauen, Interne Fluchtalternative, Geschlechtsspezifische Verfolgung, Diskriminierung, Zwangsverheiratung, Menschenrechtswidrige Behandlung, Situation bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Politische Verfolgung in Afghanistan; Generelle Gefahr für Volksgruppe der Hazara; Herrschaft der Taliban; Maßgeblicher Zeitpunkt der Berufungsentscheidung; Ethnische Minderheiten; Verfolgung wegen weiblichen Geschlechts; Konkrete Gefährdung von Leib, Leben, Freiheit; ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (20)Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus OVG Hamburg, 11.04.2003 - 1 Bf 104/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 10.7.1989, BVerfGE 80 S. 315, 353 ff.) bilden Verfolgungsmaßnahmen, die nicht mit einer Gefahr unmittelbar für Leib und Leben oder Beschränkungen der persönlichen Freiheit verbunden sind, nur dann einen asylrelevanten Verfolgungstatbestand, wenn sie nach Intensität und Schwere die Menschenwürde verletzen und über das hinausgehen, was die Bewohner des Verfolgerstaates auf Grund des dort herrschenden Systems allgemein hinzunehmen haben.
  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus OVG Hamburg, 11.04.2003 - 1 Bf 104/01
    Diese so genannte Sperrwirkung des § 54 (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.10.1995, BVerwGE 99 S. 324;… Urt. v. 27.4.1998, AuAS 1998 S. 243, und v. 8.12.1998, InfAuslR 1999 S. 266) lässt eine positive Individualentscheidung außerhalb des § 54 AuslG nur zu, wenn diese durch Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG deshalb geboten ist, weil der Ausländer in seinem Heimatstaat anderenfalls einer extremen Gefahrenlage der Gestalt ausgesetzt wäre, dass er im Falle seiner Abschiebung dorthin gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert sein würde (…BVerwG, Urt. v. 8.12.1998, a.a.O., m.w.N.).
  • BVerwG, 27.04.1998 - 9 C 13.97

    Ausländerrecht - Abschiebungshindernis; AIDS-Erkrankung; Behandlungsmöglichkeiten …

    Auszug aus OVG Hamburg, 11.04.2003 - 1 Bf 104/01
    Diese so genannte Sperrwirkung des § 54 (…vgl. BVerwG, Urt. v. 17.10.1995, BVerwGE 99 S. 324; Urt. v. 27.4.1998, AuAS 1998 S. 243, und v. 8.12.1998, InfAuslR 1999 S. 266) lässt eine positive Individualentscheidung außerhalb des § 54 AuslG nur zu, wenn diese durch Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG deshalb geboten ist, weil der Ausländer in seinem Heimatstaat anderenfalls einer extremen Gefahrenlage der Gestalt ausgesetzt wäre, dass er im Falle seiner Abschiebung dorthin gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert sein würde (…BVerwG, Urt. v. 8.12.1998, a.a.O., m.w.N.).
  • BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 6.95

    Ausländerrecht - Anforderungen an das Ausweisungsermessen, Abschiebungsandrohung …

    Auszug aus OVG Hamburg, 11.04.2003 - 1 Bf 104/01
    Voraussetzung für eine Anwendung des § 53 Abs. 4 AuslG ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 19.11.1996, BVerwGE 102 S. 249, 254) - u.a. - eine konkret-individuelle Betroffenheit des Einzelnen im Sinne eines geplanten, vorsätzlich auf eine bestimmte Person oder Personengruppe gerichteten Handelns.
  • BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 4.98

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; schlechte wirtschaftliche Lage; …

    Auszug aus OVG Hamburg, 11.04.2003 - 1 Bf 104/01
    Diese so genannte Sperrwirkung des § 54 (…vgl. BVerwG, Urt. v. 17.10.1995, BVerwGE 99 S. 324; Urt. v. 27.4.1998, AuAS 1998 S. 243, und v. 8.12.1998, InfAuslR 1999 S. 266) lässt eine positive Individualentscheidung außerhalb des § 54 AuslG nur zu, wenn diese durch Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG deshalb geboten ist, weil der Ausländer in seinem Heimatstaat anderenfalls einer extremen Gefahrenlage der Gestalt ausgesetzt wäre, dass er im Falle seiner Abschiebung dorthin gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert sein würde (…BVerwG, Urt. v. 8.12.1998, a.a.O., m.w.N.).
  • BVerwG, 18.02.1986 - 9 C 16.85

    Intensität - Schwere - Objektive Beurteilung - Beschränkungen der …

    Auszug aus OVG Hamburg, 11.04.2003 - 1 Bf 104/01
    Daraus folgt, dass die asylrechtliche Beurteilung einer fremden Rechtsordnung nicht (allein) am weltanschaulichen Toleranz- und Neutralitätsgebot des Grundgesetzes gemessen werden kann, denn das Asylrecht hat nicht die Aufgabe, die Grundrechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland in anderen Staaten durchzusetzen (BVerwG, Urt. v. 18.2.1986, BVerwGE 74 S. 31, 37).
  • OVG Hamburg, 14.06.2002 - 1 Bf 37/02

    Afghanistan

    Auszug aus OVG Hamburg, 11.04.2003 - 1 Bf 104/01
    Denn eine extreme Gefahrenlage, die ausnahmsweise eine Individualentscheidung auch außerhalb des § 54 AuslG zuließe, besteht nach der den Beteiligten bekannten Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urt. v. 14.6.2002, 1 Bf 37/02.A, 1 Bf 38/02.A;… Urt. v. 22.11.2002, 1 Bf 154/02.A) jedenfalls im Kabuler Raum nicht (mehr).
  • OVG Hamburg, 22.11.2002 - 1 Bf 154/02

    Afghanistan, Hindus, Situation bei Rückkehr, Abschiebungshindernis, …

    Auszug aus OVG Hamburg, 11.04.2003 - 1 Bf 104/01
    Denn eine extreme Gefahrenlage, die ausnahmsweise eine Individualentscheidung auch außerhalb des § 54 AuslG zuließe, besteht nach der den Beteiligten bekannten Rechtsprechung des erkennenden Senats (…Urt. v. 14.6.2002, 1 Bf 37/02.A, 1 Bf 38/02.A; Urt. v. 22.11.2002, 1 Bf 154/02.A) jedenfalls im Kabuler Raum nicht (mehr).
  • VGH Hessen, 26.07.2007 - 8 UE 3140/05

    Asyl Afghanistan; asyltaktische Konversion zum Christentum; Verfolgungsgefahr bei …

    Zu diesen Einschränkungen hat das Bundesamt in seinen Ablehnungsbescheiden vom 3. und 4. September 2003 in Übereinstimmung mit höchstrichterlicher und obergerichtlicher Rechtsprechung und unter Berufung auf gutachterliche Äußerungen zutreffend ausgeführt, der Umstand, dass Frauen in Afghanistan traditionell in vielen Bereichen benachteiligt würden, begründe noch keine Verfolgungsgefahr, weil die asylrechtliche - und damit auch die flüchtlingsrechtliche - Beurteilung nicht am weltanschaulichen Toleranz- und Neutralitätsgebot des Grundgesetzes gemessen werde könne, so dass es auch einem aus dem westlichen Ausland nach Afghanistan zurückkehrenden afghanischen Staatsangehörigen grundsätzlich zumutbar sei, die dort allgemein geltenden Vorschriften und herrschenden Wertvorstellungen zu beachten; zumindest für den Bereich der Hauptstadt Kabul bestehe bei Einhaltung dieser Regeln keine Gefährdungslage oder eine Gefahr von die Menschenwürde verletzenden Eingriffen in das Persönlichkeitsrecht (vgl. u.a. BVerwG…, Urteil vom 18. Februar 1986 - 9 C 16/85 - BVerwGE 74 S. 31 [37] = juris Rdnr. 20; Hamb. OVG, Urteil vom 11. April 2003 - 1 Bf 104/01.A - juris Rdnrn. 25 - 29; Hess. VGH, Beschluss vom 26. Juni 2007 - 8 UZ 452/06.A - Beschlussabdruck S. 9 ff.).
  • VGH Hessen, 26.06.2007 - 8 UZ 452/06

    Abschiebungsschutz für Asylbewerberin aus Afghanistan; geschlechtsspezifische …

    Anders lautende Berichte beträfen nicht den Kabuler Raum, sondern andere Provinzen oder Städte (vgl. Hamb. OVG, Urteil vom 11. April 2003 - 1 Bf 104/01.A - juris Rdnrn. 25 bis 29).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.05.2006 - 12 B 9.05

    Asylrecht; Aufenthaltsrecht; Afghanistan; Abschiebungsverbot; DVPA; …

    dd) Nach allem lässt sich bei wertender Gesamtschau der maßgeblichen Gefährdungskriterien (hierzu BVerwG, Beschluss vom 4. Februar 2004 - 1 B 291.03 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 75 S. 123, 124) nicht feststellen, dass auch gesunde Männer mittleren Alters bei ihrer Abschiebung nach Kabul mit hoher Wahrscheinlichkeit einer extremen Gefahrenlage ausgesetzt sind (so auch OVG Münster, Urteil vom 5. April 2006 - 20 A 5161/04.A - S. 9 ff. UA; OVG Hamburg, Urteil vom 11. April 2003 - 1 Bf 104/01.A - zit. nach juris S. 4 f.).
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