Rechtsprechung
| OVG Hamburg, 22.09.2009 - 1 Bf 162/09.Z |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Verweisung durch Einzelrichter; Fortgeltung der Übertragung auf den Einzelrichter; Schadensersatz wegen unterbliebener Beförderung; Antrag auf Beförderung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 839; GG Art. 33 Abs. 2; GG Art. 34
Fortgeltung der Übertragung auf den Einzelrichter bei einer Verweisung des Verfahrens eines Einzelrichters am Verwaltungsgericht an ein anderes Verwaltungsgericht; Schadensersatz wegen unterbliebener Beförderung bei vorherigem Unterlassen einer Antragsstellung durch den ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Fortgeltung der Übertragung auf den Einzelrichter bei einer Verweisung des Verfahrens eines Einzelrichters am Verwaltungsgericht an ein anderes Verwaltungsgericht; Schadensersatz wegen unterbliebener Beförderung bei vorherigem Unterlassen einer Antragsstellung durch den ...
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 27.03.2009 - 10 K 1311/05
- OVG Hamburg, 22.09.2009 - 1 Bf 162/09.Z
Papierfundstellen
- DVBl 2009, 1599
- DÖV 2010, 191
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 18.04.2002 - 2 C 19.01
Beförderung, unterbliebene - ohne Bewerbung; dienstliche Beurteilung, Streit um - …
Auszug aus OVG Hamburg, 22.09.2009 - 1 Bf 162/09
Der Beamte darf all das geltend machen, was ihm seiner Auffassung nach den Vorzug gegenüber anderen Bewerbern verschafft (BVerwG, Urt. v. 18.4.2002, NVwZ-RR 2002, 620).Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hindert auch der Umstand, dass der Streit um eine dienstliche Beurteilung noch nicht abgeschlossen ist, den Beamten nicht, sich um ein Beförderungsamt zu bewerben (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.4.2002, NVwZ-RR 2002, 620).
- BVerwG, 28.05.1998 - 2 C 29.97
Beförderung, Schadenersatzanspruch eines Beamten für entgangene - und …
Auszug aus OVG Hamburg, 22.09.2009 - 1 Bf 162/09
Auch im Öffentlichen Recht beansprucht der in § 839 Abs. 3 BGB enthaltene, mit dem Rechtsinstitut des mitwirkenden Verschuldens verwandte, allerdings darüber hinausgehende Rechtsgedanke Geltung, wonach die Ersatzpflicht für rechtswidriges rechtsstaatliches Handeln nicht eintritt, wenn der Verletzte es vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels gegen das nunmehr als rechtswidrig beanstandete staatliche Verhalten abzuwenden, wenn also für den Nichtgebrauch des Rechtsmittels kein hinreichender Grund bestand (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.5.1998, BVerwGE 107, 29 m.w.N.;… Urt. v. 5.12.1999, DÖV 2000, 602;… Urt. v. 9.12.1999, DVBl. 2000, 1128; Beschl. v. 1.8.2007, 2 B 15.07, juris;… Kramarz, in: Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 4. Aufl. 2009,§ 839, Rdnr. 48 m.w.N.).Es ist nicht erkennbar, dass er einen Antrag auf Beförderung an die Beklagte von vornherein als aussichtslos hätte betrachten müssen, weil ein solcher Antrag wegen des Verhaltens oder der Reaktion der Mitarbeiter der Beklagten von vornherein erfolglos sein musste (vgl. zur möglichen Erfolglosigkeit und Zumutbarkeit: BVerwG, Urt. v. 28.5.1998, a.a.O.;… Urt. v 3.12.1998, a.a.O.).
- BVerwG, 09.12.1999 - 2 C 38.98
Aufstiegsverfahren, rechtswidrige Nichtauswahl zum -; Beförderung, entgangene - …
Auszug aus OVG Hamburg, 22.09.2009 - 1 Bf 162/09
Auch im Öffentlichen Recht beansprucht der in § 839 Abs. 3 BGB enthaltene, mit dem Rechtsinstitut des mitwirkenden Verschuldens verwandte, allerdings darüber hinausgehende Rechtsgedanke Geltung, wonach die Ersatzpflicht für rechtswidriges rechtsstaatliches Handeln nicht eintritt, wenn der Verletzte es vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels gegen das nunmehr als rechtswidrig beanstandete staatliche Verhalten abzuwenden, wenn also für den Nichtgebrauch des Rechtsmittels kein hinreichender Grund bestand (…vgl. BVerwG, Urt. v. 28.5.1998, BVerwGE 107, 29 m.w.N.; Urt. v. 5.12.1999, DÖV 2000, 602; Urt. v. 9.12.1999, DVBl. 2000, 1128; Beschl. v. 1.8.2007, 2 B 15.07, juris;… Kramarz, in: Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 4. Aufl. 2009,§ 839, Rdnr. 48 m.w.N.). - BVerwG, 01.08.2007 - 2 B 15.07
Schadensminderungspflicht eines Beamten durch Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen …
Auszug aus OVG Hamburg, 22.09.2009 - 1 Bf 162/09
Auch im Öffentlichen Recht beansprucht der in § 839 Abs. 3 BGB enthaltene, mit dem Rechtsinstitut des mitwirkenden Verschuldens verwandte, allerdings darüber hinausgehende Rechtsgedanke Geltung, wonach die Ersatzpflicht für rechtswidriges rechtsstaatliches Handeln nicht eintritt, wenn der Verletzte es vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels gegen das nunmehr als rechtswidrig beanstandete staatliche Verhalten abzuwenden, wenn also für den Nichtgebrauch des Rechtsmittels kein hinreichender Grund bestand (…vgl. BVerwG, Urt. v. 28.5.1998, BVerwGE 107, 29 m.w.N.;… Urt. v. 5.12.1999, DÖV 2000, 602;… Urt. v. 9.12.1999, DVBl. 2000, 1128; Beschl. v. 1.8.2007, 2 B 15.07, juris;… Kramarz, in: Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 4. Aufl. 2009,§ 839, Rdnr. 48 m.w.N.).
- OLG Saarbrücken, 12.10.2017 - 4 U 29/16
Amtshaftungsansprüche nach Erklärung eines Bebauungsplans für unwirksam: …
Dazu gehört auch der (schriftliche) Antrag auf die gewünschte Maßnahme (OLG München NZS 2012, 675, 676; OVG Hamburg DVBl 2009, 1599 [Ls.]). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.11.2025 - 4 LZ 12/25
Unzulässigkeit des Asylantrags bei Entscheidung des Bundesamts in der Sache; …
Wird die auf den Einzelrichter übertragene Sache in Folge einer Änderung des gerichtlichen Geschäftsverteilungsplans bei einer anderen Kammer anhängig, berührt dies die Einzelrichterzuständigkeit nicht (VGH München, Beschluss vom 19. Februar 1996 - 19 AA 96.30023 - juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 22. September 2009 - 1 Bf 162/09.Z - juris Rn. 27;… Clausing, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Stand Februar 2025, § 6 VwGO Rn. 60). - VG Cottbus, 26.02.2024 - 6 K 519/22
Aufhebung bestandskräftiger Anschlussbeitragsbescheide, Bindungswirkung einer …
Insoweit mag dahinstehen, ob die bereits durch Beschluss vom 24. Januar 2020 erfolgte Einzelrichterübertragung durch das örtlich unzuständige Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) fortwirkte (so OVG Hamburg, Beschluss vom 22. September 2009 - 1 Bf 162/09.Z -, juris, Rn. 124 ff.; OLG Koblenz, Urteil vom 18. Januar 1985 - 8 U 90/84 -, MDR 1986, 153), sodass die erneute Einzelrichterübertragung durch das nunmehr erkennende, zuständige Verwaltungsgericht Cottbus ins Leere geht oder ob durch die Verweisung an das zuständige Verwaltungsgericht Cottbus der ursprüngliche Übertragungsbeschluss seine Wirksamkeit verloren hat, da die Wirkung eines Einzelrichterübertragungsbeschlusses auf das Verwaltungsgericht beschränkt ist, dessen Kammer ihn erlassen hat und daher das Gericht, an das verwiesen wurde, nicht bindet (so OVG Niedersachsen, Beschluss vom 13. Oktober 1989 - 21 L 279/89 -, EzAR 631 Nr. 9; VG Karlsruhe…, Urteil vom 21. April 2016 - 2 K 2240/15 -, juris, Rn. 15). - VG Hamburg, 03.04.2013 - 15 K 2113/09
Ausstellung eines Sportküstenschifferscheins ohne Prüfung; Stichtagsregelung; …
Der Beschluss vom 10. August 2009, mit dem das Verwaltungsgericht Kassel den Rechtsstreit auf den Einzelrichter übertragen hat, gilt auch für das erkennende Gericht, ohne dass ein erneuter Übertragungsbeschluss nach § 6 Abs. 1 VwGO notwendig war (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 22.9.2009, 1 Bf 162/09.Z, juris Rn. 26 ff. m. w. N.;… Stelkens/Clausing, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Kommentar, Stand: August 2012, § 6 VwGO, Rn. 59 f.;… a. A. z. B. Kopp/Schenke, VwGO, 16. Auflage 2009, § 6 VwGO, Rn. 4). - VG Potsdam, 28.08.2013 - 6 K 1034/12
Asylrecht aus Kartenart 1, 4
Das Verfahren wird bei einer Verweisung an ein anderes Gericht desselben Rechtswegs in dem Stadium fortgesetzt, in dem es sich vordem befand (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 22. September 2009 - 1 Bf 162/09 - Rn. 27 m. w. N.).
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