Rechtsprechung
| OVG Hamburg, 27.08.2004 - 1 Bs 271/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wahrung der Rechtsstellung eines der Deutschen Bahn AG und ihren Tochtergesellschaften zugewiesenen Beamten bei der Umsetzung an einen anderen Dienstort; Wahrung der Fürsorgepflichten gegenüber den Beamten durch das Bundeseisenbahnvermögen; Pflicht zum Absehen von einer ...
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 26.05.2004 - 8 E 1476/04
- OVG Hamburg, 27.08.2004 - 1 Bs 271/04
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2005, 125
Wird zitiert von ... (14)
- BVerfG, 30.01.2008 - 2 BvR 754/07
Rechtsschutz gegen die Umsetzung eines Beamten
Solche Einschränkungen können sich beispielsweise aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn ergeben (vgl. BVerwGE 60, 144 ), etwa dann, wenn besondere Umstände des Einzelfalls, insbesondere gewichtige Grundrechte des Beamten, einer besonderen Berücksichtigung bedürfen und daher auch private Belange des Beamten in den Ermessenserwägungen bei der Umsetzungsentscheidung zu berücksichtigen sind (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 27. August 2004 - 1 Bs 271/04 -, Rn. 4 ). - OVG Bremen, 07.08.2018 - 2 B 179/18
Vorzeitige Beendigung der Abordnung an eine Verwaltungsbehörde - Abordnung eines …
Insoweit sind daher auch private Belange des Beamten in den Ermessenserwägungen bei der Umsetzungsentscheidung zu berücksichtigen (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 27. August 2004 - 1 Bs 271/04 - juris Rn. 4). - OVG Hamburg, 10.08.2010 - 1 Bs 121/10
Anforderung an Auswahlentscheidung bei Umsetzung eines Beamten; Lebensalter; …
a) Zwar steht der Antragsgegnerin bei der Umsetzungsentscheidung ein weiter Ermessensspielraum zu, und der Beamte ist gegen eine Umsetzung in geringerem Maße rechtlich geschützt als bei einer Versetzung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.6.1997, 2 B 123.96, juris; OVG Hamburg, Beschl. v. 27.8.2004, 1 Bs 271/04).Hierzu können auch besondere Schutzbedürfnisse des Beamten aus Art. 2 Abs. 2 GG und aus dem von Art. 6 GG geschützten Bereich von Ehe und Familie zählen (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 1.2.2007, 1 Bs 170/06, Beschl. v. 27.8.2004, 1 Bs 271/04, NVwZ-RR 2005, 125; OVG München, Beschl. v. 23.10.2006, 15 CE 06.2064, juris).
- VG Regensburg, 20.12.2017 - RN 1 K 16.1827
Wohnortferne Versetzung eines Beamten bei einem Postnachfolgeunternehmen
Aus Art. 6 GG i.V. mit der Fürsorgepflicht folgt aber nicht, dass jede andere Entscheidung als das Absehen von der verfügten Versetzung rechtsfehlerhaft wäre (OVG Hamburg, B.v. 27.8.2004 - 1 Bs 271/04 - NVwZ-RR 2005, 125). - OVG Sachsen, 18.02.2010 - 2 B 534/09
Umsetzung, Fürsorgepflicht des Dienstherrn
Von daher können die Ermessenserwägungen des Dienstherrn im verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Allgemeinen nur daraufhin überprüft werden, ob sie maßgebend durch einen Ermessensmissbrauch geprägt sind (…vgl. BVerwG, Urt. v. 22.5.1980, BVerwGE 60, 144, 150, 151;… Urt. v. 28.11.1991, BVerwGE 89, 199, 201, 202;… Urt. v. 28.2.2008, NVwZ-RR 2008, 547; Senatsbeschl. v. 1.4.2009 - 2 B 214/09 - OVG Hamburg, Beschl. v. 27.8.2004, NVwZ-RR 2005, 125, 126). - VG Augsburg, 21.03.2011 - Au 2 S 11.109
Recht der Bundesbeamten; Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung; …
Es sind hier strenge Anforderungen zu stellen, d.h. es muss eine extreme, schlechthin nicht zumutbare oder außergewöhnliche Härte vorliegen (vgl. z.B. OVG Hamburg vom 27.8.2004 NVwZ-RR 2005, 125). - VG Augsburg, 23.05.2011 - Au 2 S 10.1878
Recht der Bundesbeamten; Zuweisung eines Beamten der Deutschen Telekom AG zum …
Es sind hier strenge Anforderungen zu stellen, d.h. es muss eine extreme, schlechthin nicht zumutbare oder außergewöhnliche Härte vorliegen (vgl. z.B. OVG Hamburg vom 27.8.2004 NVwZ-RR 2005, 125). - VG Augsburg, 30.09.2013 - Au 2 S 13.1021
Bundesbeamtenrecht; Zuweisung
Es sind hier strenge Anforderungen zu stellen, d.h. es muss eine extreme, schlechthin nicht zumutbare oder außergewöhnliche Härte vorliegen (vgl. z.B. OVG Hamburg, B.v. 27.8.2004 - 1 Bs 271/04 - NVwZ-RR 2005, 125). - VG Augsburg, 14.06.2011 - Au 2 S 11.625
Recht der Bundesbeamten; Zuweisung; Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung; …
Es sind hier strenge Anforderungen zu stellen, d.h. es muss eine extreme, schlechthin nicht zumutbare oder außergewöhnliche Härte vorliegen (vgl. z.B. OVG Hamburg vom 27.8.2004 NVwZ-RR 2005, 125). - VG Ansbach, 21.10.2010 - AN 11 S 10.02114
Eilantrag eines der DT AG zugewiesenen Beamten gegen Zuweisung einer Tätigkeit …
Verlangt wird also ein Ausnahmefall besonderer Härte (Hbg OVG NVwZ-RR 2005, 125; Lenders/Wehner/Weber § 4 PostPersRG RdNr. 19). - VG Arnsberg, 14.12.2006 - 5 L 1171/06
Rechtmäßigkeit der befristeten Umsetzung eines Beamten; Anspruch eines Beamten …
- VG Magdeburg, 04.04.2022 - 5 A 253/21
Umsetzungsgesuch eines Beamten im Beamtenverhältnis auf Probe
- VG Schleswig, 13.11.2018 - 12 B 51/18
Recht der Bundesbeamten - Umsetzung - Antrag auf Erlass einer einstweiligen …
- VGH Bayern, 12.01.2010 - 3 ZB 09.206
Versetzung eines Professors an eine andere Universität wegen teilweiser Verlegung …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".