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Rechtsprechung
   BVerfG, 12.01.2006 - 1 BvL 12/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5167
BVerfG, 12.01.2006 - 1 BvL 12/05 (https://dejure.org/2006,5167)
BVerfG, Entscheidung vom 12.01.2006 - 1 BvL 12/05 (https://dejure.org/2006,5167)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Januar 2006 - 1 BvL 12/05 (https://dejure.org/2006,5167)
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  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com
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  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    BVerfGG § 80; ; BVerfGG § ... 80 Abs. 2 Satz 1; ; BVerfGG § 81 a Satz 1; ; ZGB § 287; ; ZGB § 288; ; GG Art. 14; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 100 Abs. 1; ; EGBGB Art. 233 § 2 a; ; EGBGB Art. 233 § 2 a Abs. 1 Satz 4

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit von Art. 233§ 2a Abs. 1 S. 4 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) mit der Eigentumsgarantie des GG; Berechtigung zur Vorlage trotz Möglichkeit zur verfassungskonformen Auslegung in Abweichung von höher instanzlichen Gerichten; Umfang ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 7, 194
  • NJ 2006, 170
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94

    Altschulden

    Auszug aus BVerfG, 12.01.2006 - 1 BvL 12/05
    Das Gericht setzt sich mit keinem Wort mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auseinander, nach der Art. 14 GG nicht das Vermögen als solches schützt (vgl. BVerfGE 78, 232 ; 91, 207 ; 95, 267 ).

    Auch nicht ansatzweise wird darauf eingegangen, dass nach dieser Rechtsprechung ein Verstoß gegen die Eigentumsgarantie bei Auferlegung von Geldleistungspflichten erst dann in Betracht kommt, wenn diese den Betroffenen übermäßig belasten und seine Vermögensverhältnisse grundlegend beeinträchtigen (vgl. BVerfGE 63, 312 ; 78, 232 ; 95, 267 ).

  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvL 22/85

    Landwirtschaftliche Altershilfe

    Auszug aus BVerfG, 12.01.2006 - 1 BvL 12/05
    Das Gericht setzt sich mit keinem Wort mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auseinander, nach der Art. 14 GG nicht das Vermögen als solches schützt (vgl. BVerfGE 78, 232 ; 91, 207 ; 95, 267 ).

    Auch nicht ansatzweise wird darauf eingegangen, dass nach dieser Rechtsprechung ein Verstoß gegen die Eigentumsgarantie bei Auferlegung von Geldleistungspflichten erst dann in Betracht kommt, wenn diese den Betroffenen übermäßig belasten und seine Vermögensverhältnisse grundlegend beeinträchtigen (vgl. BVerfGE 63, 312 ; 78, 232 ; 95, 267 ).

  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvL 19/91

    Zuläsigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 GG - Kosten bei …

    Auszug aus BVerfG, 12.01.2006 - 1 BvL 12/05
    2 Satz 1 BVerfGG durch das vorlegende Gericht nur genügt, wenn die Ausführungen im Vorlagebeschluss mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, dass das Gericht bei Gültigkeit der Vorschrift zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit und wie es dieses Ergebnis begründen würde (vgl. BVerfGE 86, 52 ).

    Im Vorlagebeschluss muss nicht nur der verfassungsrechtliche Prüfungsmaßstab genannt, sondern auch die Überzeugung des vorlegenden Gerichts von der Verfassungswidrigkeit der zur Prüfung gestellten Norm näher begründet werden (vgl. BVerfGE 86, 52 ).

  • BVerfG, 09.02.1988 - 1 BvL 23/86

    Anforderungen an eine Richtervorlgae nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 12.01.2006 - 1 BvL 12/05
    Dagegen dient die Regelung nicht dazu, Meinungsverschiedenheiten zwischen Gerichten desselben Rechtszugs zu klären (vgl. BVerfGE 78, 20 ; 80, 54 ).

    Ist es der Auffassung, eine Vorschrift, über deren Auslegung Streit besteht, sei nur bei einer bestimmten Auslegung mit der Verfassung vereinbar, muss es seiner Entscheidung diese Auslegung zugrunde legen und darf nicht das Bundesverfassungsgericht anrufen (vgl. BVerfGE 22, 373 ; 78, 20 ; 80, 54 ).

  • BVerfG, 05.04.1989 - 2 BvL 1/88

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 12.01.2006 - 1 BvL 12/05
    Dagegen dient die Regelung nicht dazu, Meinungsverschiedenheiten zwischen Gerichten desselben Rechtszugs zu klären (vgl. BVerfGE 78, 20 ; 80, 54 ).

    Ist es der Auffassung, eine Vorschrift, über deren Auslegung Streit besteht, sei nur bei einer bestimmten Auslegung mit der Verfassung vereinbar, muss es seiner Entscheidung diese Auslegung zugrunde legen und darf nicht das Bundesverfassungsgericht anrufen (vgl. BVerfGE 22, 373 ; 78, 20 ; 80, 54 ).

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus BVerfG, 12.01.2006 - 1 BvL 12/05
    Auch ist auszuführen, weshalb das Gericht von der Unmöglichkeit einer verfassungskonformen Auslegung überzeugt ist (vgl. BVerfGE 76, 100 ; 90, 145 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 12.01.2006 - 1 BvL 12/05
    Wie eine Norm des einfachen Rechts auszulegen ist, ist grundsätzlich Sache des zuständigen Fachgerichts (vgl. BVerfGE 18, 85 ).
  • BVerfG, 12.10.1994 - 1 BvL 19/90

    Verfassungsmäßigkeit der Gebührentatbestände des Bremer Hafengesetzes

    Auszug aus BVerfG, 12.01.2006 - 1 BvL 12/05
    Das Gericht setzt sich mit keinem Wort mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auseinander, nach der Art. 14 GG nicht das Vermögen als solches schützt (vgl. BVerfGE 78, 232 ; 91, 207 ; 95, 267 ).
  • BVerfG, 08.03.1983 - 2 BvL 27/81

    Ersatzerbschaftsteuer

    Auszug aus BVerfG, 12.01.2006 - 1 BvL 12/05
    Auch nicht ansatzweise wird darauf eingegangen, dass nach dieser Rechtsprechung ein Verstoß gegen die Eigentumsgarantie bei Auferlegung von Geldleistungspflichten erst dann in Betracht kommt, wenn diese den Betroffenen übermäßig belasten und seine Vermögensverhältnisse grundlegend beeinträchtigen (vgl. BVerfGE 63, 312 ; 78, 232 ; 95, 267 ).
  • BVerfG, 13.05.1996 - 2 BvL 33/93

    Zwangsarbeit

    Auszug aus BVerfG, 12.01.2006 - 1 BvL 12/05
    Dabei bedarf es der Auseinandersetzung mit nahe liegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten sowie eingehender, Rechtsprechung und Schrifttum einbeziehender Darlegungen (vgl. BVerfGE 88, 198 ; 94, 315 ;… BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, NJW 1999, S. 1098 ).
  • BVerfG, 08.04.1998 - 1 BvR 1680/93

    Sachenrechtsmoratorium

  • BVerfG, 08.01.1999 - 1 BvL 14/98

    Gerichtliche Vorlage zur Verfassungsmäßigkeit der Grunderwerbsteuer ist …

  • BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvL 5/83

    Verfahrensordnung für Höfesachen

  • BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvL 24/92

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BGH, 25.07.2003 - V ZR 2/03

    Ansprüche des Eigentümers gegen den Nutzer/Besitzer

  • BVerfG, 29.11.1967 - 1 BvL 16/63

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs.1 GG

  • BVerfG, 02.03.2000 - 1 BvL 4/99

    volle Gerichtsgebühren im Mahnverfahren - § 696 Abs. 1 ZPO, § 61 GKG, Nr. 1201 …

  • BVerfG, 04.02.1964 - 2 BvL 26/63

    Unzulässigkeit der Richtervorlage hinsichtlich der StVollstrO

  • BGH, 19.06.2008 - III ZR 266/07

    Anspruch eines Telekommunikationsdienstleisters auf Entschädigung für die …

    Ein Grundrechtseingriff käme nur dann in Betracht, wenn und soweit die zu leistende Entschädigung erdrosselnd oder konfiskatorisch wirken würde (vgl. BVerfGE 63, 343, 368; 78, 232, 243; BVerfG, Kammerbeschluss vom 12. Januar 2006 - 1 BvL 12/05 - juris Rn. 11).
  • BFH, 14.12.2006 - III R 27/03

    Ausschluss der Investitionszulage für den Investor bei Inanspruchnahme erhöhter …

    Dabei sind sämtliche Methoden der Auslegung in Betracht zu ziehen (z.B. Beschlüsse des BVerfG vom 7. April 1997 1 BvL 11/96, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1997, 2230; vom 6. April 2000 1 BvL 18/99 u.a., Zeitschrift für das gesamte Familienrecht --FamRZ--, 2000, 947, und vom 12. Januar 2006 1 BvL 12/05, Neue Justiz 2006, 170;… Clemens in Umbach/Clemens, Grundgesetz, Mitarbeiterkommentar, Bd. II, Art. 100 Rz. 123;… Dollinger in Umbach/ Clemens/Dollinger, BVerfGG, Mitarbeiterkommentar, § 80 Rz. 55;… Sieckmann, in: v. Mangoldt/Klein/Starck, GG, 4. Aufl., Art. 100 Abs. 1 Rz. 41).
  • VG Magdeburg, 17.02.2017 - 4 A 337/15

    Anforderungen an die Stellung eines Bauantrags im Sinne der Übergangsregelung des …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts besteht die in Art. 100 Abs. 1 GG und § 80 BVerfGG geregelte Vorlagepflicht nur, wenn das Fachgericht eine entscheidungserhebliche Gesetzesvorschrift für verfassungswidrig erachtet (BVerfG, Beschluss vom 12.01.2006 - 1 BvL 12/05 -, juris).
  • BVerfG, 20.06.2006 - 1 BvL 2/06

    Anforderungen an die Begründung einer Richtervorlage

    Zudem ist auszuführen, weshalb das Gericht von der Unmöglichkeit einer verfassungskonformen Auslegung überzeugt ist (vgl. BVerfGE 76, 100 ; 90, 145 ; BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 12. Januar 2006 - 1 BvL 12/05 -, juris Rn. 8).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2007 - L 13 R 117/05

    Rentenversicherung

    Ein Fachgericht hat dann, wenn eine Vorschrift, über deren Auslegung Streit besteht, nur bei einer bestimmten Auslegung mit der Verfassung vereinbar ist, seiner Entscheidung diese Auslegung zugrunde zu legen (vgl. u.a. Beschluss des BVerfG vom 12.01.2006, 1 BvL 12/05).
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