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Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 26.10.1966

Rechtsprechung
   BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvL 2/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,292
BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvL 2/60 (https://dejure.org/1965,292)
BVerfG, Entscheidung vom 14.12.1965 - 1 BvL 2/60 (https://dejure.org/1965,292)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Dezember 1965 - 1 BvL 2/60 (https://dejure.org/1965,292)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungswidrigkeit von Art. 12 Abs. 3 des badischen Ortskirchensteuergesetzes - Erfüllung der Steuerpflicht eines einer Religionsgesellschaft angehörenden Ehegatten - Begriff der "steuerberechtigten Religionsgesellschaft"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Kirchensteuerzahlugspflicht für kirchlich ungebundenen Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 19, 242
  • NJW 1966, 105 (Ls.)
  • DVBl 1966, 221
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 413/60

    Kirchenbausteuer

    Auszug aus BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvL 2/60
    Wie das Bundesverfassungsgericht in den gleichzeitig verkündeten Urteilen der Verfahren 1 BvR 413/60 und 1 BvR 416/60 sowie der Verfahren 1 BvL 31/62 und 1 BvL 32/62 entschieden hat, verbietet das Grundgesetz dem Staat, einer Religionsgesellschaft hoheitliche Befugnisse gegenüber Personen zu verleihen, die keiner Religionsgesellschaft angehören.
  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvL 31/62

    Kirchenlohnsteuer I

    Auszug aus BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvL 2/60
    Wie das Bundesverfassungsgericht in den gleichzeitig verkündeten Urteilen der Verfahren 1 BvR 413/60 und 1 BvR 416/60 sowie der Verfahren 1 BvL 31/62 und 1 BvL 32/62 entschieden hat, verbietet das Grundgesetz dem Staat, einer Religionsgesellschaft hoheitliche Befugnisse gegenüber Personen zu verleihen, die keiner Religionsgesellschaft angehören.
  • BAG, 29.11.1967 - GS 1/67

    Diffrerenzierung zwischen gewerkschaftlich organisierten und anders oder nicht …

    Anderenfalls würde das aus Art. 2 Abs. 1 GG sich ergebende Grundrecht der Entfaltung der Persönlichkeit ebenso verletzt wie in den Fällen, in denen Religionsgesellschaften kraft Gesetzes das Recht haben sollten, ihnen nicht angehörende Personen zur Kirchensteuer heranzuziehen; auch hier ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit verletzt (vgl. BVerfGE 19, 206 [216] = AP Nr. 52R zu Art. 2 GG; BVerfGE 19, 226 [237] = AP Nr. 62R zu Art. 2 GG; BVerfGE 19, 242 [247] = AP Nr. 10² zu Art. 2 GG; BVerfGE 19, 268 [273] = APNr. 72R zu Art. 2 GG; BVerfGE 19, 282 [288] = AP Nr. 11³ zu Art. 2 GG).
  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvR 329/71

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Nachbesteuerung bei Kirchenaustritt

    Denn der Kirchensteuerpflicht dürfen nur diejenigen Personen unterworfen werden, die einer steuerberechtigten Kirche angehören (BVerfGE 19, 206 [216]; 19, 226 [235 ff.]; 19, 242 [247]; 30, 415 [421 f.]).
  • BFH, 14.05.1974 - VIII R 95/72

    Einkünfte aus Kapitalvermögen - Geldwertverschlechterung - Besteuerung - …

    Denn eine verfassungskonforme Auslegung findet ihre Grenze am eindeutigen Wortlaut und Sinn des Gesetzes (vgl. BVerfG-Entscheidungen vom 14. Dezember 1965 1 BvL 2/60, BVerfGE 19, 242, 1 BvR 586/58, BVerfGE 19, 248 [BVerfG 14.12.1965 - 1 BvR 586/58], und 1 BvR 606/60, BVerfGE 19, 268;… Leibholz-Rinck, Grundgesetz, Kommentar, 4. Aufl., Einführung Anm. 4 S. 5 f.).
  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvL 7/71

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Nachbesteuerung bei Kirchenaustritt

    Wie das Bundesverfassungsgericht in dem Beschluß vom heutigen Tage in dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerden 1 BvR 329/71 ua entschieden hat, umfaßt Art. 4 Abs. 1 GG das Recht, nicht zu öffentlichen Abgaben herangezogen zu werden, die nur von Kirchenmitgliedern erhoben werden dürfen (vgl BVerfGE 19, 206 (216); 19, 226 (235ff); 19, 242 (247); 30, 415 (421f)).
  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 329/63

    Kirchensteuerbescheid verfassungsgerichtlich als Akt der öffentlichen Gewalt

    Von allgemeiner Bedeutung ist die Verfassungsbeschwerde nicht; denn das Bundesverfassungsgericht hat in den gleichzeitig verkündeten Urteilen 1 BvL 31, 32/62 und 1 BvL 2/60 entschieden, daß durch ein staatliches Gesetz ein einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft nicht angehörender Ehegatte weder als Steuerschuldner noch im Wege der Haftung zur Erfüllung der Steuerpflicht seines einer solchen Gemeinschaft angehörenden Ehegatten herangezogen werden darf.
  • BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/60
    762 1 BvL 2/60 Verwaltungsob Artikel 12 Abs. 3 des badischen Ortskirchensteuer Berichtshof estzvom30.Juni192(BadGVS.50)iF Baden-Württemberg des GVBl tzes Nr. 410 zur Änderung des Kirchensteuer- 30.11.59 rechts im Landesbezirk Baden --g vom 21. Januar 1952 (Württ.-Bad. RegBl. S. 3) das Grundgesetz verletzt.
  • OLG Jena, 26.03.2004 - 1 HEs 9/04

    Haftprüfung

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  • BVerfG - 1 BvL 35/59 (anhängig)
    762 1 BvL 2/60 Verwaltungsob Artikel 12 Abs. 3 des badischen Ortskirchensteuer Berichtshof estzvom30.Juni192(BadGVS.50)iF Baden-Württemberg des GVBl tzes Nr. 410 zur Änderung des Kirchensteuer- 30.11.59 rechts im Landesbezirk Baden --g vom 21. Januar 1952 (Württ.-Bad. RegBl. S. 3) das Grundgesetz verletzt.
  • BGH, 16.05.1968 - X ZB 13/67

    Antrag auf Erteilung eines Patents - Rechtsanspruch eines Anmelders auf Aufhebung …

    Für die sog. "verfassungskonforme" Auslegung einer Vorschrift ist nur dann Raum, wenn ihr Wortlaut mehrere Auslegungen zuläßt (BVerfGE 2, 380, 398 [BVerfG 01.07.1953 - 1 BvL 23/51] ; 18, 97, 111; 19, 242, 247 [BVerfG 14.12.1965 - 1 BvL 2/60] ; 21, 292, 305 [BVerfG 11.04.1967 - 1 BvL 25/64] u.ö.).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 26.10.1966 - 1 BvL 2/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,177
BVerfG, 26.10.1966 - 1 BvL 2/60 (https://dejure.org/1966,177)
BVerfG, Entscheidung vom 26.10.1966 - 1 BvL 2/60 (https://dejure.org/1966,177)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Oktober 1966 - 1 BvL 2/60 (https://dejure.org/1966,177)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 34 Abs. 3 § 82 Abs. 3
    Keine Auslagenerstattung für Äußerungsberechtigte im konkreten Normenkontrollverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 20, 350
  • DÖV 1967, 57
 
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Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 49/51

    Rechtzeitigkeit einer Verfassungsbeschwerde bei Vollmachtsvorlage nach …

    Auszug aus BVerfG, 26.10.1966 - 1 BvL 2/60
    In § 34 Abs. 3 BVerfGG istdie Erstattung der einem am Verfahren nicht Beteiligten erwachsenen Auslagen ist im Gesetz nicht vorgesehen (BVerfGE 1, 433 [438]).

    Nach der Auslegung des § 34 Abs. 3 BVerfGG durch das Bundesverfassungsgericht betrifft diese Vorschrift nur die Erstattung der Auslagen, die einem Antragsteller durch das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht erwachsen sind; die Erstattung der einem am Verfahren nicht Beteiligten erwachsenen Auslagen ist im Gesetz nicht vorgesehen (BVerfGE 1, 433 [438]).

  • BVerfG, 22.04.1953 - 1 BvL 18/52

    Straffreiheitsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 26.10.1966 - 1 BvL 2/60
    Hierdurch werden sie jedoch keine Beteiligten an dem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht; ein Beitritt ist für sie im Gesetz nicht vorgesehen (BVerfGE 2, 213 [217]).
  • BVerfG, 31.10.1990 - 2 BvF 2/89

    Ausländerwahlrecht I

    Das entspricht auch dem Sinn dieser Vorschriften: Das Normenkontrollverfahren ist ein von subjektiven Berechtigungen unabhängiges objektives Verfahren zum Schutze der Verfassung, das der Prüfung von Rechtsnormen am Maßstab des Grundgesetzes dient (vgl. BVerfGE 1, 396 [407]; 2, 213 [217]; 20, 56 [95]; 20, 350 [351]; 67, 26 [37]).
  • BVerfG, 26.07.2016 - 1 BvL 8/15

    Die Beschränkung ärztlicher Zwangsbehandlung auf untergebrachte Betreute ist mit …

    Rn. 62 Die Konzentration der Entscheidungsbefugnis über die Verfassungsmäßigkeit von Parlamentsgesetzen beim Bundesverfassungsgericht soll allerdings auch durch allgemein verbindliche Klärung verfassungsrechtlicher Grundsatzfragen divergierende Entscheidungen der Gerichte, Rechtsunsicherheit und Rechtszersplitterung vermeiden (vgl. BVerfGE 1, 184 ; 20, 350 ; 42, 42 ).
  • BVerfG, 08.02.2001 - 2 BvF 1/00

    Wahlprüfung Hessen

    Das abstrakte Normenkontrollverfahren ist ein von subjektiven Berechtigungen unabhängiges objektives Verfahren, das lediglich der Prüfung von Rechtsnormen am Maßstab des Grundgesetzes und sonstigen Bundesrechts dient (vgl. BVerfGE 2, 213 ; 20, 350 ; 52, 63 ).
  • BVerfG, 16.07.1998 - 2 BvR 1953/95

    Bayerische Kommunalwahlen

    Dabei handelt es sich sowohl bei der abstrakten als auch bei der konkreten Normenkontrolle um Verfahren, in denen allein zu klären ist, ob der Gesetzgeber den objektivrechtlichen Vorgaben der Verfassung genügt hat (vgl. BVerfGE 20, 350 ; 46, 34 ; 83, 37 ).
  • BVerfG, 24.07.1979 - 2 BvF 1/78

    2. Parteispenden-Urteil

    Das abstrakte ist ebenso wie das konkrete Normenkontrollverfahren ein seinem Wesen nach von subjektiven Berechtigungen unabhängiges objektives Verfahren zum Schutz der Verfassung, das lediglich der Prüfung von Rechtsnormen am Maßstab des Grundgesetzes dient (BVerfGE 2, 213 [217]; 20, 350 [351]).
  • BVerfG, 15.07.2003 - 2 BvF 6/98

    Telekommunikationsgesetz

    Ein darüber hinausgehendes individuelles Rechtsschutzinteresse ist nicht erforderlich (vgl. BVerfGE 2, 213 ; 20, 350 ; 52, 63 ).
  • BVerfG, 11.02.2020 - 1 BvL 11/14

    Zurückweisung einer sofortigen Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss - …

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erlaubt § 34a Abs. 3 BVerfGG keine Auslagenerstattung zugunsten nicht am Verfahren Beteiligter (vgl. BVerfG, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren des Ersten Senats vom 26. März 2018 - 1 BvL 4/14 -, juris; sowie BVerfGE 1, 433 < 438>; 20, 350 < 351>; 36, 101; 55, 132 < 133>; 99, 46 < 48>).

    Da die nach § 82 Abs. 3 BVerfGG äußerungsberechtigten Beteiligten des Ausgangsverfahrens aber keine Beteiligten des konkreten Normenkontrollverfahrens sind (vgl. BVerfGE 2, 213 < 217>; 20, 350 < 351>; 36, 101), scheidet eine Auslagenerstattung zu ihren Gunsten und damit auch zugunsten des Beschwerdeführers aus (vgl. BVerfG, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren des Ersten Senats vom 26. März 2018 - 1 BvL 4/14 -, juris).

  • BVerfG, 26.03.2018 - 1 BvL 4/14

    Gegenstandswertfestsetzung für Verfahren der konkreten Normenkontrolle - keine …

    Als Rechtsgrundlage für die begehrte Anordnung kommt nur § 34a Abs. 3 BVerfGG in Betracht, der jedoch keine Auslagenerstattung zugunsten nicht am Verfahren Beteiligter erlaubt (vgl. BVerfGE 1, 433 < 438>; 20, 350 < 351>; 36, 101; 55, 132 < 133>; 99, 46 < 48>).

    Da die nach § 82 Abs. 3 BVerfGG äußerungsberechtigten Beteiligten des Ausgangsverfahrens keine Beteiligten des konkreten Normenkontrollverfahrens sind (vgl. BVerfGE 2, 213 < 217>; 20, 350 < 351>; 36, 101), scheidet eine Auslagenerstattung zu ihren Gunsten deswegen aus.

  • BVerfG, 30.01.1968 - 2 BvL 15/65

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Bestimmtheit einer …

    Die Auffassung des FG, der Erlaß des RdF habe als Rechtsnorm nach Inkrafttreten des Grundgesetzes fortgegolten, und es komme für seine Entscheidung auf die Gültigkeit der Ermächtigung in Art. 11 Ziff. 2 Buchst. e des Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes vom 29. April 1950 an, ist nicht offensichtlich unhaltbar und deshalb vom Bundesverfassungsgericht hier ohne Prüfung auf ihre Richtigkeit zugrunde zu legen (vgl. u. a. BVerfGE 20, 350 [355]).
  • BVerfG, 10.01.1989 - 1 BvL 17/87

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe im konkreten …

    Hierdurch werden sie aber nicht zu Verfahrensbeteiligten; ein Beitritt ist für sie im Gesetz nicht vorgesehen (vgl. BVerfGE 20, 350 (351) m.w.N.).
  • BVerfG, 03.07.2009 - 2 BvR 1291/09

    Subjektrechlicher Schutz durch den Grundsatz der Allgemeinheit und Gleichheit der …

  • BVerfG, 09.03.2009 - 2 BvR 120/09

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss eines Gemeinderats …

  • BVerfG, 04.05.1971 - 1 BvR 96/71

    Widerspruchsrecht des im Verfassungsbescherde-Verfahren Äußerungsberechtigten

  • BVerwG, 13.03.2008 - 3 C 10.07

    Tierseuche; Tötung; Tötungskosten; unschädliche Beseitigung; Beseitigungskosten; …

  • BVerfG, 08.10.2003 - 2 BvR 1309/03

    Aussetzung eines Zivilrechtsstreits bis zur Entscheidung des …

  • BGH, 23.06.1989 - V ZR 289/87

    Anpassung des Pachtzinses; Überschreitung der gesetzlichen Höchstpacht

  • BVerfG, 05.09.2011 - 2 BvR 2228/09

    Nichtannahmebeschluss: Mindestgröße für Fraktionen in der …

  • BSG, 13.07.1999 - B 1 A 2/97 R

    Festlegung der Besoldung des Geschäftsführers eines Unfallversicherungsträgers

  • BSG, 13.07.1999 - B 1 A 1/98 R

    Festlegung der Besoldung des Geschäftsführers eines Unfallversicherungsträgers

  • BVerfG, 21.10.1980 - 1 BvR 614/79

    Anspruch auf Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

  • BVerfG, 24.03.1976 - 1 BvL 7/74

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 12.03.1980 - 1 BvL 9/72

    Gegenstandswertfestsetzung im Normenkontrollverfahren nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 17.10.1973 - 1 BvL 25/61

    Erstattung notwendiger Auslagen

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