Rechtsprechung
| BVerfG, 29.08.2007 - 1 BvR 1223/07 und 1 BvR 1224/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Verbot der Ausstrahlung eines Fernsehfilms über das Medikament Contergan mangels hinreichender Verfremdung der abgebildeten Hauptperson; Folge bei dem Erlass einer einstweiligen Anordnung und einer sich später ergebenden Unbegründetheit der Verfassungsbeschwerde beim ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVerfGG § 32 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 1 § 1004
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen die Ausstrahlung eines an das Geschehen um das Medikament Contergan anknüpfenden Fernsehfilms - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Eilanträge abgelehnt: Contergan-Film darf im November ausgestrahlt werden
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
WDR-Film über Contergan-Skandal darf ausgestrahlt werden
- kanzlei.biz (Pressemitteilung)
Contergan-Film darf ausgestrahlt werden
- spiegel.de (Pressemeldung)
Contergan-Film - Endgültige Entscheidung erst im Januar
- IRIS Merlin (Kurzinformation)
Contergan-Film darf ausgestrahlt werden
- beck.de (Kurzinformation)
Contergan-Film wird ausgestrahlt
- juraforum.de (Kurzinformation)
Eilanträge abgelehnt: Contergan-Film darf im November ausgestrahlt werden
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Umstrittener Contergan-Film darf im November ausgestrahlt werden
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 14.02.2006 - 324 O 14/06
- LG Hamburg, 28.07.2006 - 324 O 14/06
- LG Hamburg, 28.07.2006 - 324 O 15/06
- LG Hamburg, 28.07.2006 - 324 O 62/06
- LG Hamburg, 28.07.2006 - 324 O 63/06
- OLG Hamburg, 10.04.2007 - 7 U 141/06
- OLG Hamburg, 10.04.2007 - 7 U 142/06
- OLG Hamburg, 10.04.2007 - 7 U 143/06
- OLG Hamburg, 10.04.2007 - 7 U 144/06
- BVerfG, 29.08.2007 - 1 BvR 1223/07 und 1 BvR 1224/07
- BVerfG, 29.08.2007 - 1 BvR 1225/07
- LG Hamburg, 18.04.2008 - 324 O 281/06
- LG Hamburg, 18.04.2008 - 324 O 282/06
- OLG Hamburg, 16.12.2008 - 7 U 47/08
- OLG Hamburg, 16.12.2008 - 7 U 49/08
- OLG Hamburg, 17.12.2008 - 7 U 47/08
Papierfundstellen
- BVerfGK 12, 85
- NJW 2007, 3197
- DVBl 2007, 1294
- ZUM 2007, 730
- afp 2007, 453
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (15)
- BVerfG, 11.11.1992 - 1 BvR 1595/92
Erlaß einer einstweiligen Anordnung gegen das uneingeschränkte Verbot von …
Auszug aus BVerfG, 29.08.2007 - 1 BvR 1223/07
Zu berücksichtigen ist vielmehr auch, wie schwer die tatsächlichen Beeinträchtigungen wiegen, die für das als verletzt behauptete Grundrecht im Falle des Nichterlasses der Eilanordnung zu erwarten stünden (vgl. BVerfGE 77, 130 ; 80, 360 ; 87, 334 ).Maßgeblich wird, mit welcher Wahrscheinlichkeit der Eintritt solcher Beeinträchtigungen zu erwarten steht und ob Maßnahmen getroffen sind, ihren Eintritt auszuschließen oder in seinen Folgen abzumildern (vgl. BVerfGE 85, 94 ; 87, 334 ).
- OLG Hamburg, 10.04.2007 - 7 U 142/06
Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Fernsehfilm in Anlehnung an einen historischen …
Auszug aus BVerfG, 29.08.2007 - 1 BvR 1223/07
1. gegen das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 10. April 2007 - 7 U 142/06 - .Rn. 17 Für weitere Einzelheiten der Erwägungen des Berufungsgerichts wird auf das in dem Beschwerdeverfahren 1 BvR 1223/07 angegriffene Urteil (abgedruckt in AfP 2007, S. 143 ff.) Bezug genommen, mit dem das in dem Beschwerdeverfahren 1 BvR 1224/07 angegriffene Berufungsurteil in den hier bedeutsamen Teilen übereinstimmt.
- BVerfG, 21.10.1987 - 1 BvR 1048/87
Modifizierte Aufrechterhaltung der einstweiligen Anordnung betreffend …
Auszug aus BVerfG, 29.08.2007 - 1 BvR 1223/07
Zu berücksichtigen ist vielmehr auch, wie schwer die tatsächlichen Beeinträchtigungen wiegen, die für das als verletzt behauptete Grundrecht im Falle des Nichterlasses der Eilanordnung zu erwarten stünden (vgl. BVerfGE 77, 130 ; 80, 360 ; 87, 334 ).Würde in Belange der obsiegenden Gegenpartei eines fachgerichtlichen Ausgangsverfahrens eingegriffen, wenn die einstweilige Anordnung ergeht, die Verfassungsbeschwerde sich jedoch später als unbegründet erweist, so sind auch ihre Belange nach ihrem tatsächlichen Gewicht und der Bedeutung hiervon betroffener grundrechtlicher Schutzpositionen in die Abwägung einzustellen (vgl. BVerfGE 12, 276 ; 77, 130 ).
- BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72
Der Soldatenmord von Lebach
Auszug aus BVerfG, 29.08.2007 - 1 BvR 1223/07
Bei seiner Sachverhaltswürdigung berücksichtigt das Oberlandesgericht, dass die hier zu beurteilende Filmhandlung, ungeachtet ihrer Anknüpfung an ein historisches Geschehen, nach dem Gesamtcharakter des Films und keineswegs nur aufgrund der Formulierung im Vor- und Abspann nicht den Eindruck erweckt, nach Art eines Dokumentarspiels (vgl. dazu BVerfGE 35, 202 ) das historische Geschehen in sämtlichen Einzelheiten möglichst detailgetreu nachzubilden, der Film andererseits aber infolge seiner offenen Anknüpfung an ein reales historisches Geschehen nicht in jeder Hinsicht einer rein fiktiven Spielhandlung gleichgestellt werden darf. - BVerfG, 19.11.1993 - 1 BvR 1861/93
Pressefreiheit und Gegendarstellungsanspruch
Auszug aus BVerfG, 29.08.2007 - 1 BvR 1223/07
Rn. 44 Für die Gewichtung der beiderseitigen Folgen kommt es nicht mehr darauf an, ob aus dem Erlass der Eilanordnung generell einschüchternde Wirkungen etwa für andere Träger des Grundrechts der Rundfunkfreiheit zu erwarten stünden (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. November 1993 - 1 BvR 1861/93 -, AfP 1993, S. 733 ). - BVerfG, 08.11.1994 - 1 BvR 1814/94
Einstweilige Anordnung gegen im Änderungsgesetz zum SGB VI enthaltenen …
Auszug aus BVerfG, 29.08.2007 - 1 BvR 1223/07
Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 88, 185 ; 91, 252 ; stRspr). - BVerfG, 05.11.1991 - 1 BvR 1087/91
Kreuz im Klassenzimmer
Auszug aus BVerfG, 29.08.2007 - 1 BvR 1223/07
Maßgeblich wird, mit welcher Wahrscheinlichkeit der Eintritt solcher Beeinträchtigungen zu erwarten steht und ob Maßnahmen getroffen sind, ihren Eintritt auszuschließen oder in seinen Folgen abzumildern (vgl. BVerfGE 85, 94 ; 87, 334 ). - BVerfG, 08.11.1985 - 1 BvR 1290/85
'Legende vom toten Soldaten'
Auszug aus BVerfG, 29.08.2007 - 1 BvR 1223/07
Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 88, 185 ; 91, 252 ; stRspr). - BVerfG, 12.03.2004 - 1 BvQ 6/04
Zum Eilrechtsschutz bei Versammlungsverboten
Auszug aus BVerfG, 29.08.2007 - 1 BvR 1223/07
Rn. 31 Im Zuge der nach § 32 Abs. 1 BVerfGG gebotenen Folgenabwägung legt das Bundesverfassungsgericht seiner Entscheidung für die erforderliche Gewichtung der hieraus bei Nichterlass der Eilanordnung und späterem Erfolg der Verfassungsbeschwerde eintretenden Folgen grundsätzlich die den angegriffenen Entscheidungen vorgenommenen Tatsachenfeststellungen und Tatsachenwürdigungen zugrunde (vgl. BVerfGE 34, 211 ); anderes gilt, wenn die Feststellungen offensichtlich fehlsam sind oder die Tatsachenwürdigung unter Berücksichtigung der betroffenen Grundrechtsnorm offensichtlich nicht trägt (vgl. BVerfGK 3, 97 ). - BVerfG, 20.04.1993 - 2 BvQ 14/93
Einstweilige Anordnung gegen Abschiebung
Auszug aus BVerfG, 29.08.2007 - 1 BvR 1223/07
Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 88, 185 ; 91, 252 ; stRspr). - BVerfG, 24.08.1992 - 2 BvE 1/92
Keine einstweilige Anordnung gegen Beschlüsse der Bundesregierung zur Verlegung …
- BVerfG, 24.01.1973 - 1 BvR 16/73
Folgenabwägung bei Ausweisung eines der Unterstützung von Terrororganisationen …
- BVerfG, 15.03.1961 - 2 BvQ 3/60
Politische Bildungsarbeit
- BVerfG, 25.07.1989 - 1 BvR 685/89
Einstweilige Anordnung gegen Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne
- OLG Hamburg, 10.04.2007 - 7 U 144/06
Fernsehen: Urteile gegen Contergan-Film weitgehend aufgehoben
- BGH, 26.05.2009 - VI ZR 191/08
Spielfilm über "Kannibalen von Rotenburg" darf gezeigt werden
Die Beklagte als Produzentin des Films kann sich deshalb ebenfalls auf den Grundrechtsschutz berufen, weil der Film ohne Vervielfältigung, Verbreitung und Veröffentlichung keine Wirkung in der Öffentlichkeit entfalten könnte (vgl. Senat , Urteil vom 21. Juni 2005 - VI ZR 122/04 - VersR 2005, 1403, 1404 ; vgl. BVerfGE 30, 173, 191 ; 36, 321, 331 ; 77, 240, 251; 119, 1, 22; BVerfG, NJW 2007, 3197, 3199; anders Scholz in: Maunz-Dürig, Grundgesetz, Art. 5 Abs. 3, I. 4. d) dd)). - OLG Hamburg, 16.12.2008 - 7 U 49/08
Unterlassungsanspruch: Persönlichkeitsrechtsverletzung durch die Verbreitung …
Nachdem Anträge auf Erlass sofortiger Anordnungen, durch die die Ausstrahlung des Fernsehfilms untersagt werden sollte, vom Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 29. August 2007 (Az. 1 BvR 1225/07, 1 BvR 1226/07, vgl. NJW 2007, S. 3197 ff.) abgelehnt worden sind, ist der Fernsehfilm inzwischen mehrfach ausgestrahlt worden. - OLG Frankfurt, 20.03.2025 - 16 U 42/24
Verdachtberichterstattung: Konkrete Anhörung ist Voraussetzung ("Geheimagent", …
Der Charakter der Darstellung unterscheidet sich darin deutlich von dem Spielfilm mit Unterhaltungscharakter, der den Contergan-Skandal aufgriff und den Entscheidungen des OLG Hamburg (ZUM 2007, 479) und des Bundesgerichtsverfassungsgerichts (BVerfG NJW 2007, 3197) zugrunde lag.
- OLG Frankfurt, 17.06.2008 - 14 U 146/07
Kannibale von Rotenburg II
Anders als in dem der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht vom 29.08.2007 (-1 BvR 1223/07- Contergan- zitiert nach JURIS) zugrunde liegenden Fall knüpft der Film "Rohtenburg" nicht lediglich an ein reales historisches Geschehen an und zeichnet durch Abweichungen in Charakteristika und Handlungsweisen der Filmfiguren eine vom historischen Vorbild losgelöste Person, sondern stellt die Person des Klägers im Rahmen der Haupthandlung nach. - LAG Hamm, 14.04.2011 - 15 Sa 125/11
Zulässigkeit und Grenzen der Videoüberwachung im Betrieb
Für diese Feststellung bedarf es einer Gesamtabwägung der Intensität des Eingriffs und des Gewichts der ihn rechtfertigenden Gründe (vgl. insgesamt BAG v. 29.06.2004, a.a.0.; BVerfG v. 11.03.2008 - 1 BvR 2074/05 und 1 BvR 1224/07, NJW 2008, 1505). - OLG Hamburg, 16.12.2008 - 7 U 48/08
Unterlassungsanspruch: Persönlichkeitsrechtsverletzung durch die Verbreitung …
Nachdem Anträge auf Erlass sofortiger Anordnungen, durch die die Ausstrahlung des Fernsehfilms untersagt werden sollte, vom Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 29. August 2007 (Az. 1 BvR 1223/07, 1 BvR 1224/07, NJW 2007, S. 3197 ff.) abgelehnt worden sind, ist der Fernsehfilm inzwischen mehrfach ausgestrahlt worden. - OLG Hamburg, 16.12.2008 - 7 U 47/08 Nachdem Anträge auf Erlass sofortiger Anordnungen, durch die die Ausstrahlung des Fernsehfilms untersagt werden sollte, vom Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 29. August 2007 (Az. 1 BvR 1225/07, 1 BvR 1226/07, vgl. NJW 2007, S. 3197 ff.) abgelehnt worden sind, ist der Fernsehfilm inzwischen mehrfach ausgestrahlt worden.
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