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Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 24.07.1990

Rechtsprechung
   BVerfG, 14.10.1987 - 1 BvR 1244/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,1157
BVerfG, 14.10.1987 - 1 BvR 1244/87 (https://dejure.org/1987,1157)
BVerfG, Entscheidung vom 14.10.1987 - 1 BvR 1244/87 (https://dejure.org/1987,1157)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Oktober 1987 - 1 BvR 1244/87 (https://dejure.org/1987,1157)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweilige Anordnung gegen die Veröffentlichung wirtschaftlicher Verhältnisses von im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens betroffenen Landwirten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einstweilige Anordnung - Wirtschaftliche Verhältnisse - Offenlegung - Planfeststellungsbeschluß

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 77, 121
  • NJW 1988, 403
  • NVwZ 1988, 237 (Ls.)
  • DVBl 1987, 1263
 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 13.04.1983 - 1 BvR 209/83

    Einstweilige Aussetzung des Vollzugs des Volkszählungsgesetzes

    Auszug aus BVerfG, 14.10.1987 - 1 BvR 1244/87
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerde-Verfahrens muß das Bundesverfassungsgericht die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 64, 67 (69 f.); 71, 350 (351 f.) m. w. N.; st. Rspr.).

    Dieser Eingriff ließe sich nicht rückgängig machen und müßte, wenn sich die angegriffene Maßnahme nachträglich als Grundrechtsverletzung erweisen würde, zugleich als schwerer Nachteil für das gemeine Wohl angesehen werden (vgl. BVerfGE 64, 67 (70 f.); 71, 350 (352 f.)).

  • BVerfG, 03.01.1986 - 1 BvQ 12/85

    Einstweilige Anordnung gegen das gesetzliche Verbot eine Rundfunksendung …

    Auszug aus BVerfG, 14.10.1987 - 1 BvR 1244/87
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerde-Verfahrens muß das Bundesverfassungsgericht die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 64, 67 (69 f.); 71, 350 (351 f.) m. w. N.; st. Rspr.).

    Dieser Eingriff ließe sich nicht rückgängig machen und müßte, wenn sich die angegriffene Maßnahme nachträglich als Grundrechtsverletzung erweisen würde, zugleich als schwerer Nachteil für das gemeine Wohl angesehen werden (vgl. BVerfGE 64, 67 (70 f.); 71, 350 (352 f.)).

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Rn. 161 Anders als der von Art. 19 Abs. 4 GG geprägte vorläufige Rechtsschutz im fachgerichtlichen Verfahren (vgl. dazu BVerfGE 67, 43 ) ist das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 32 BVerfGG nicht darauf angelegt, möglichst lückenlosen Schutz vor dem Eintritt auch endgültiger Folgen der sofortigen Vollziehung hoheitlicher Maßnahmen zu bieten, weshalb das Instrument der verfassungsgerichtlichen einstweiligen Anordnung - nicht nur bei der Entscheidung über die vorläufige Aussetzung der Geltung eines Gesetzes - äußerst zurückhaltend und unter Anlegung eines strengen Maßstabs anzuwenden ist (vgl. BVerfGE 16, 220 ; 56, 396 ; 76, 253 ; 77, 121 ; 86, 65 ; stRspr).
  • BVerfG, 04.07.2007 - 2 BvE 1/06

    Abgeordnetengesetz

    Rn. 380 Gegenstand der Offenlegung sind also Daten, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dem Einzelnen rechtlich zugeordnet sind (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 77, 121 ), so dass die Pflicht zur Offenlegung für jeden Bürger grundsätzlich einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und im hier gegebenen Kontext auch in die Berufsfreiheit darstellen würde.
  • BVerfG, 03.11.1999 - 2 BvR 2039/99

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Vorführung eines Strafgefangenen zu einer …

    Das Instrument der verfassungsgerichtlichen einstweiligen Anordnung ist dabei - nicht nur bei der Entscheidung über die vorläufige Aussetzung der Geltung eines Gesetzes - äußerst zurückhaltend und unter Anlegung eines strengen Maßstabs anzuwenden (vgl. BVerfGE 16, 220 ; 56, 396 ; 76, 253 ; 77, 121 ; 86, 65 ; 94, 166 ; stRspr).
  • BVerfG, 11.01.1996 - 1 BvR 2623/95

    Bildberichterstattung von Gerichtsverhandlungen - Egon Krenz

    Das Bundesverfassungsgericht muß die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (BVerfGE 71, 158 ; 77, 121 ; 80, 360 ; 85, 94 ; stRspr).

    Daher ist bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen der Norm vorliegen, ein strenger Maßstab anzulegen (BVerfGE 77, 121 ; 82, 310 ; stRspr).

  • BVerfG, 05.07.1995 - 1 BvR 2226/94

    Rasterfahndung

    Das Bundesverfassungsgericht muß die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 77, 121 [124]; 80, 360 [363 f.]; 85, 94 [95 f.]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 19.11.1993 - 1 BvR 1861/93

    Pressefreiheit und Gegendarstellungsanspruch

    Das Bundesverfassungsgericht muß die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 [161]; 77, 121 [124]; 80, 360 [363 f.]; 85, 94 [95 f.]; st. Rspr.).

    Daher muß bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG vorliegen, ein strenger Maßstab angelegt werden (BVerfGE 16, 220 [226 f.]; 17, 145 [146]; 29, 179 [181]; 56, 396 [401 f.]; 77, 121 [124]; st. Rspr.).

  • BVerfG, 14.12.2001 - 2 BvR 152/01

    Umfang des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung; Erteilung von Auskünften …

    Zu den - durch das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verfassungsrechtlich - geschützten persönlichen Lebenssachverhalten und Daten gehören auch die persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse des Einzelnen (vgl. BVerfGE 77, 121 ).
  • BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 2162/93

    Folgeabwägungen bei der Frage nach dem Erlaß einer einstweiligen Anordnung

    Das Bundesverfassungsgericht muß die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (BVerfGE 71, 158 >161<; 77, 121 >124<; 80, 360 >363 f.<; 85, 94 >95 f.<; st. Rspr.).

    Daher muß bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG vorliegen, ein strenger Maßstab angelegt werden (BVerfGE 16, 220 >226 f.<; 56, 396 >401 f.<; 77, 121 >124<; 86, 65 >70<; st. Rspr.).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.1989 - 5 S 3111/87
    Ein Planfeststellungsbeschluß ist unvollständig, wenn in der Begründung zu dem Beschluß die auf die Person der Einwender bezogenen Angaben anonymisiert wurden (abweichend von BVerfG , einstweilige Anordnung v. 14.10.1987 - 1 BvR 1244/87 - BVerfGE 77, 897).
  • BVerfG, 07.05.1996 - 1 BvQ 4/96

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Verpflichtung zum Abdruck einer …

    Das Bundesverfassungsgericht muß die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 77, 121 ; 80, 360 ; 85, 94 ; stRspr).

    Rn. 23 c) Beurteilt man die Folgen, ist bereits zweifelhaft, ob der Antragstellerin "schwere Nachteile" im Sinne des § 32 Abs. 1 BVerfGG entstehen, wenn eine einstweilige Anordnung nicht ergeht (zum insoweit geltenden strengen Prüfungsmaßstab BVerfGE 77, 121 ; 86, 65 ).

  • BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 422/94

    Keine einstweilige Anordnung gegen das Inkrafttreten des Gesetzes zur Aufhebung …

  • VerfG Brandenburg, 21.04.2005 - VfGBbg 56/04

    Verfassungsbeschwerde: Verwerfung eines Klageerzwingungsantrags des …

  • LG Köln, 08.10.2008 - 28 O 302/08

    Kein Verstoß gegen das Recht der informationellen Selbstbestimmung durch …

  • VGH Bayern, 30.04.2009 - 17 P 08.3389

    Bekanntgabe der Namen von Beschäftigten durch den Dienststellenleiter; …

  • BVerfG, 26.05.1994 - 2 BvR 844/94

    Erlaß einer einstweiligen Anordnung gegen eine bevorstehende Auslieferung

  • BVerfG, 16.09.1997 - 1 BvR 1784/97

    Werbeverbot für DVU wird nicht durch einstweilige Anordnung aufgehoben

  • BVerfG, 11.12.1990 - 1 BvR 1245/90

    Abwägung bei Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung gegen die Auflösung …

  • VG Darmstadt, 29.03.2004 - 1 G 643/04

    Meldung eines Beamten an die Personalvermittlungsstelle des Landes

  • VG Darmstadt, 29.03.2004 - 1 G 718/04

    Meldung eines Beamten an die Personalvermittlungsstelle des Landes

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Rechtsprechung
   BVerfG, 24.07.1990 - 1 BvR 1244/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2767
BVerfG, 24.07.1990 - 1 BvR 1244/87 (https://dejure.org/1990,2767)
BVerfG, Entscheidung vom 24.07.1990 - 1 BvR 1244/87 (https://dejure.org/1990,2767)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Juli 1990 - 1 BvR 1244/87 (https://dejure.org/1990,2767)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Rechtsschutzinteresse - Wegfall - Erledigung - Persönlichkeitsrecht - Informationelle Selbstbestimmung

  • rechtsportal.de

    Entfallen der Beschwer bei Verzicht der Verwaltungsbehörde auf Grundrechtseingriff - Wegfall des ursprünglich bestehenden Rechtsschutzbedürfnisses - Kostenerstattung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1990, 1162
  • DVBl 1990, 1041
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 24.07.1990 - 1 BvR 1244/87
    Indes hat das Bundesverfassungsgericht die im vorliegenden Fall berührten verfassungsrechtlichen Fragen bereits mit Urteil vom 15. Dezember 1983 (1 BvR 209/83 u.a.; BVerfGE 65, 1) geprüft und entschieden.

    Bei einer solchen Bekanntmachung, die die intensivste Form einer Übermittlung personenbezogener Daten darstellt, handelt es sich datenschutzrechtlich um eine Datenübermittlung "auf Vorrat" (vgl. hierzu BVerfGE 65, 1 (46)).

  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

    Auszug aus BVerfG, 24.07.1990 - 1 BvR 1244/87
    Ebenso wie in den sonstigen Fällen einer Beschränkung grundrechtlich gewährleisteter Freiheiten durch Vorschriften des einfachen Verfahrensrechts (vgl. BVerfGE 52, 380 (389 f.) [BVerfG 13.11.1979 - 1 BvR 1022/78]; 53, 30 (65 f. [BVerfG 04.12.1979 - 2 BvR 376/77]) und die abweichende Meinung, a.a.O., S. 69 (71 ff.); 73, 280 (296)) mußten auch die im vorliegenden Fall einschlägigen Gesetzesbestimmungen (§ 74 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3, Abs. 4 i.V.m. § 39, § 69 Abs. 2 Satz 1 LVwVfG BaWü) - ihre verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit unterstellt - jedenfalls unter Berücksichtigung des hier berührten Grundrechts der Beschwerdeführer aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG ausgelegt und angewandt werden.
  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80

    Notarstellen

    Auszug aus BVerfG, 24.07.1990 - 1 BvR 1244/87
    Ebenso wie in den sonstigen Fällen einer Beschränkung grundrechtlich gewährleisteter Freiheiten durch Vorschriften des einfachen Verfahrensrechts (vgl. BVerfGE 52, 380 (389 f.) [BVerfG 13.11.1979 - 1 BvR 1022/78];… 53, 30 (65 f. [BVerfG 04.12.1979 - 2 BvR 376/77]) und die abweichende Meinung, a.a.O., S. 69 (71 ff.); 73, 280 (296)) mußten auch die im vorliegenden Fall einschlägigen Gesetzesbestimmungen (§ 74 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3, Abs. 4 i.V.m. § 39, § 69 Abs. 2 Satz 1 LVwVfG BaWü) - ihre verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit unterstellt - jedenfalls unter Berücksichtigung des hier berührten Grundrechts der Beschwerdeführer aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG ausgelegt und angewandt werden.
  • BVerfG, 26.02.1985 - 2 BvR 1145/83

    Verfassungswirdige Verschleppung der Entscheidung über Urlaubsanträge von …

    Auszug aus BVerfG, 24.07.1990 - 1 BvR 1244/87
    Die besonderen Voraussetzungen, unter denen ein zunächst gegebenes Rechtsschutzbedürfnis trotz Erledigung des der Verfassungsbeschwerde zugrunde liegenden Begehrens ausnahmsweise fortbestehen kann (vgl. hierzu BVerfGE 33, 247 (257 f.); 69, 161 (168) [BVerfG 26.02.1985 - 2 BvL 17/83]; jeweils m.w.N.), liegen nicht vor.
  • BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvR 1022/78

    Schweigender Prüfling

    Auszug aus BVerfG, 24.07.1990 - 1 BvR 1244/87
    Ebenso wie in den sonstigen Fällen einer Beschränkung grundrechtlich gewährleisteter Freiheiten durch Vorschriften des einfachen Verfahrensrechts (vgl. BVerfGE 52, 380 (389 f.) [BVerfG 13.11.1979 - 1 BvR 1022/78];… 53, 30 (65 f. [BVerfG 04.12.1979 - 2 BvR 376/77]) und die abweichende Meinung, a.a.O., S. 69 (71 ff.); 73, 280 (296)) mußten auch die im vorliegenden Fall einschlägigen Gesetzesbestimmungen (§ 74 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3, Abs. 4 i.V.m. § 39, § 69 Abs. 2 Satz 1 LVwVfG BaWü) - ihre verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit unterstellt - jedenfalls unter Berücksichtigung des hier berührten Grundrechts der Beschwerdeführer aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG ausgelegt und angewandt werden.
  • BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63

    Klagestop Kriegsfolgen

    Auszug aus BVerfG, 24.07.1990 - 1 BvR 1244/87
    Die besonderen Voraussetzungen, unter denen ein zunächst gegebenes Rechtsschutzbedürfnis trotz Erledigung des der Verfassungsbeschwerde zugrunde liegenden Begehrens ausnahmsweise fortbestehen kann (vgl. hierzu BVerfGE 33, 247 (257 f.); 69, 161 (168) [BVerfG 26.02.1985 - 2 BvL 17/83]; jeweils m.w.N.), liegen nicht vor.
  • BVerfG, 26.02.1985 - 2 BvL 17/83

    Verfassungsmäßigkeit des § 25 Abs. 1 ZG

    Auszug aus BVerfG, 24.07.1990 - 1 BvR 1244/87
    Die besonderen Voraussetzungen, unter denen ein zunächst gegebenes Rechtsschutzbedürfnis trotz Erledigung des der Verfassungsbeschwerde zugrunde liegenden Begehrens ausnahmsweise fortbestehen kann (vgl. hierzu BVerfGE 33, 247 (257 f.); 69, 161 (168) [BVerfG 26.02.1985 - 2 BvL 17/83]; jeweils m.w.N.), liegen nicht vor.
  • BVerfG, 04.12.1979 - 2 BvR 376/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …

    Auszug aus BVerfG, 24.07.1990 - 1 BvR 1244/87
    Ebenso wie in den sonstigen Fällen einer Beschränkung grundrechtlich gewährleisteter Freiheiten durch Vorschriften des einfachen Verfahrensrechts (vgl. BVerfGE 52, 380 (389 f.) [BVerfG 13.11.1979 - 1 BvR 1022/78]; 53, 30 (65 f. [BVerfG 04.12.1979 - 2 BvR 376/77]) und die abweichende Meinung, a.a.O., S. 69 (71 ff.); 73, 280 (296)) mußten auch die im vorliegenden Fall einschlägigen Gesetzesbestimmungen (§ 74 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3, Abs. 4 i.V.m. § 39, § 69 Abs. 2 Satz 1 LVwVfG BaWü) - ihre verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit unterstellt - jedenfalls unter Berücksichtigung des hier berührten Grundrechts der Beschwerdeführer aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG ausgelegt und angewandt werden.
  • OVG Hamburg, 04.06.2009 - 4 Bf 213/07

    Zur Verfassungsmäßigkeit einer Öffentlichkeitsfahndung:

    Es ist weder vorhersehbar noch bestimmbar, wer von diesen Daten Kenntnis erlangen wird und wie diese Daten künftig verwendet werden (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 24.7.1990, NVwZ 1990, 1162, juris-Rn. 4).
  • VG Neustadt, 16.11.2015 - 4 K 1000/14

    Klage gegen Planfeststellungsbeschluss zur Beseitigung des Bahnübergangs in …

    Dies stellt entgegen der Auffassung des Beklagten einen Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar (s. ausführlich dazu BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 1990 - 1 BvR 1244/87 -, NVwZ 1990, 1162).

    Dies ist durch die Vergabe von Betriebsnummern gewährleistet (BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 1990 - 1 BvR 1244/87 -, NVwZ 1990, 1162).

  • BFH, 27.10.1993 - I R 25/92

    Aufnahme eines US-Lizenzvertrages in die Lizenzkartei des Bundesamtes für …

    Dieses sog. Recht auf informationelle Selbstbestimmung erfaßt nach der Rechtsprechung des BVerfG neben den Verhältnissen der persönlichen Lebensführung auch die beruflichen, betrieblichen, unternehmerischen und sonstigen wirtschaftlichen Verhältnisse (Urteil des BVerfG vom 17. Juli 1984 2 BvE 11, 15/83, BVerfGE 67, 100, 142; BVerfG-Beschlüsse vom 25. Juli 1988 1 BvR 109/85, NJW 1988, 3009; vom 24. Juli 1990 1 BvR 1244/87, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht - NVwZ - 1990, 1162).
  • BVerwG, 14.08.2000 - 11 VR 10.00

    Einwendung, Weitergabe einer -, Anonymisierung einer -; Anhörungsbehörde; …

    Die Preisgabe personenbezogener Daten innerhalb eines Verwaltungsverfahrens mit abgegrenztem Beteiligtenkreis zum Zwecke der Interessen- bzw. Rechtswahrung ist mit der in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beanstandeten Veröffentlichung personenbezogener Daten in einem Planfeststellungsbeschluss (vgl. BVerfG NVwZ 1990, 1162) nicht zu vergleichen.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.07.2009 - 5 S 967/08

    Klage gegen einen eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsbeschluss für den …

    In diesem wurde ausdrücklich auf die entsprechende Einwendernummer ("Einwender Nr. 1") Bezug genommen (vgl. hierzu BVerfG, Kammerbeschl. v. 24.07.1990 - 1 BvR 1244/67 -, NVwZ 1990, 1162).
  • VGH Bayern, 26.11.2013 - 8 CE 13.1990

    Anonymisierung eines Planfeststellungsbeschlusses, Recht auf informationelle …

    Das Bundesverfassungsgericht hat es für ausreichend erachtet, wenn jedem Einwender eine Ihm zugeordnete Betriebsnummer bekannt gegeben wird, mit der seine in dem Planfeststellungsbeschluss aufgenommenen Daten verschlüsselt worden sind (BVerfG, B.v. 24.7.1990 - 1 BvR 1244/87 - NVwZ 1990, 1162).

    Rn. 15 Dabei ist es ohne Belang, wenn der Antragssteller anhand des in kleinräumig strukturierten ländlichen Verhältnissen häufig vorhandenen Zusatzwissens (wie zum Beispiel von Nachbarn) möglicherweise auch ohne Namensnennung individualisiert werden kann (vgl. BVerfG, B.v. 24.7.1990 - 1 BvR 1244/87 - NVwZ 1990, 1162).

  • OVG Niedersachsen, 12.02.1991 - 9 L 246/89

    Veröffentlichung personenbezogener Daten; Personenvereinigung; …

    Die Ausnahme wird zur Regel, indem die Verfassungsschutzbehörde die intensivste Form einer Übermittelung personenbezogener Daten wählt (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 24.7.1990 - 1 BvR 1244/87 -, VBlBW 1990, 454) und sich an die Öffentlichkeit wendet.
  • OLG Köln, 09.07.2015 - 28 Wx 6/15

    Zulässigkeit der Verhängung von Ordnungsgeldern wegen Nichtvorlage der …

    Rn. 7 Soweit die Rechtsbeschwerdeführerin u.a. noch darauf verwiesen hat, dass die öffentliche Bekanntmachung nichtanonymisierter Daten über die wirtschaftlichen Verhältnisse von Einwendern gegen ein Vorhaben im Planfeststellungsverfahren das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG verletzen kann (BVerfG v. 24.07.1990 - 1 BvR 1244/87, NVwZ 1990, 1162), ist das mit der streitgegenständlichen Konstellation schon im Ansatz nicht vergleichbar.
  • VGH Hessen, 04.11.1993 - TK 1942/93

    Mitteilung von Sozialdaten an den Personalrat vor verhaltensbedingter Kündigung

    Grundsätzlich umfaßt das durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz - GG - geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht die Befugnis des Einzelnen, über die Preisgabe und über die weitere Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen (BVerfG, Urteil vom 15. Dezember 1992 - 1 BvR 209/83 u.a. - BVerfGE 65, 1 (43), Beschluß vom 24. Juli 1990 - 1 BvR 1244/87 - DVBl. 1990, 1041).
  • VG Potsdam, 04.05.2012 - 9 K 2029/10
    Auch ist nicht ersichtlich, dass es sich bei den in Rede stehenden Ersatzflächen um eine geringe Zahl nahe beieinander liegender Grundstücke in kleinräumig strukturierten ländlichen Verhältnissen handelte, aufgrund derer mit einem etwaigen Zusatzwissen von vornherein gerechnet werden könnte, vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 1990 - 1 BvR 1244/87 -, Juris Rn. 1; VG Koblenz, a.a.O., Rn. 33.
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