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Rechtsprechung
   BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvL 14/85, 1 BvR 1276/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,82
BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvL 14/85, 1 BvR 1276/84 (https://dejure.org/1989,82)
BVerfG, Entscheidung vom 14.11.1989 - 1 BvL 14/85, 1 BvR 1276/84 (https://dejure.org/1989,82)
BVerfG, Entscheidung vom 14. November 1989 - 1 BvL 14/85, 1 BvR 1276/84 (https://dejure.org/1989,82)
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Rückkehrgebot für Mietwagen

Art. 90 Abs. 1, 93 Abs. 2 BVerfGG, keine Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegen ein bußgeldbewehrtes, "sich selbst ausführendes" Gesetz;

§ 49 Abs. 4 Satz 3 PBefG, Art. 12 Abs. 1 GG, Verhältnismäßigkeit, verfassungskonforme Auslegung

Volltextveröffentlichungen (3)

  • DFR

    Rückkehrgebot für Mietwagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des Rückkehrgebots für Mietwagen in § 49 Abs. 3 Satz 3 PBefG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 81, 70
  • NJW 1990, 1349
  • MDR 1990, 507
  • NVwZ 1990, 551 (Ls.)
  • GRUR 1990, 199
  • NZV 1990, 205 (Ls.)
  • DVBl 1990, 202
  • DÖV 1990, 245
 
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Wird zitiert von ... (227)Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvL 14/85
    Die auferlegte Rückkehrpflicht muß danach durch vernünftige Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt sein (vgl. BVerfGE 7, 377 [405]; 76, 196 [207]).

    Unter seinen Schutz fällt die Aufnahme aller erlaubten Tätigkeiten, auch solcher untypischer Art (vgl. BVerfGE 7, 377 [397]).

    Rn. 61 Als Regelung der Berufsausübung muß das Rückkehrgebot durch vernünftige Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt werden und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen (vgl. BVerfGE 7, 377 [405]; 76, 196 [207]).

  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 4/78

    Tierpräparation

    Auszug aus BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvL 14/85
    Für die Geeignetheit einer Norm, die Mißständen vorbeugen soll, ist im übrigen nicht das gesetzwidrige, sondern das gesetzeskonforme Verhalten der Normadressaten Maßstab (vgl. BVerfGE 61, 291 [314]).

    Die Auferlegung einer Aufzeichnungspflicht, die ein rechtstreues Verhalten sichern soll, ist, auch wenn die Aufzeichnungen im Falle der Ahndung von Verstößen als Beweismittel dienen sollen, jedenfalls dann verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn diese Funktion der Aufzeichnungen für den Betroffenen von vornherein erkennbar ist (vgl. auch BVerfGE 61, 291 [315]).

  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvL 14/85
    Die sachliche Gleichwertigkeit zur Zweckerreichung muß vielmehr bei dem als Alternative vorgeschlagenen geringeren Eingriff in jeder Hinsicht eindeutig feststehen (BVerfGE 30, 292 [319] m.w.N.).

    Eine Regelung, welche einem Unternehmer Pflichten bei der Ausübung seiner erwerbswirtschaftlichen Tätigkeit auferlegt, trifft diesen daher in seiner Eigenschaft als Unternehmer, nicht als Eigentümer des Unternehmens (vgl. BVerfGE 30, 292 [334 f.]; 65, 237 [248]).

  • BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82

    Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvL 14/85
    Der einzelne Grundrechtsträger kann im Blick auf seine Gemeinschaftsbezogenheit und Gemeinschaftsgebundenheit nicht erwarten, daß zur Vermeidung grundrechtsbeschränkender Maßnahmen die nur begrenzt verfügbaren öffentlichen Mittel über das vernünftigerweise von der Gesellschaft erwartbare Maß hinaus für die Bekämpfung von Mißständen verwendet werden (vgl. BVerfGE 77, 84 [110 f.]).

    Die Vorschrift entspricht dem Erfordernis, daß bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht sowie der Dringlichkeit der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenzen des Zumutbaren gewahrt sein müssen (vgl. BVerfGE 77, 84 [111] m.w.N.).

  • BVerfG, 18.06.1980 - 1 BvR 697/77

    Buchführungsprivileg

    Auszug aus BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvL 14/85
    Es handelt sich um die Abgrenzung zweier Berufsbilder, welche die Berufswahl in diesem Bereich zumindest verengt (vgl. BVerfGE 54, 301 [314]; 59, 302 [315 f.]).

    Art. 12 Abs. 1 GG zielt auf eine möglichst unreglementierte berufliche Betätigung ab (BVerfGE 54, 301 [313]).

  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 362/79

    Verfassungswidrigkeit der Richtlinien des anwaltlichen Standesrechts

    Auszug aus BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvL 14/85
    Die auferlegte Rückkehrpflicht muß danach durch vernünftige Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt sein (vgl. BVerfGE 7, 377 [405]; 76, 196 [207]).

    Rn. 61 Als Regelung der Berufsausübung muß das Rückkehrgebot durch vernünftige Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt werden und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen (vgl. BVerfGE 7, 377 [405]; 76, 196 [207]).

  • BVerfG, 08.06.1960 - 1 BvL 53/55

    Taxi-Beschluß

    Auszug aus BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvL 14/85
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 8. Juni 1960 (BVerfGE 11, 168) anerkannt, daß an Existenz- und Funktionsfähigkeit des Taxenverkehrs ein wichtiges Interesse der Allgemeinheit besteht.

    Das Bundesverfassungsgericht hat anläßlich der verfassungsrechtlichen Prüfung des § 9 Abs. 1 des Reichsgesetzes über die Beförderung von Personen zu Lande v. 4. Dezember 1934 (RGBl. I S. 1217), der eine ähnliche Zulassungsschranke enthielt, die engen Voraussetzungen aufgezeigt, unter denen eine derartige Beschränkung des Zugangs zum Beruf des Taxiunternehmers zulässig ist (BVerfGE 11, 168 [190]).

  • BVerfG, 08.11.1983 - 1 BvL 8/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 49 Abs. 4 Satz 5 PBefG

    Auszug aus BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvL 14/85
    Wenn es den Mietwagenunternehmern erlaubt wäre, in völlig gleicher Weise wie Taxiunternehmer, jedoch ohne Tarifbindung und Kontrahierungszwang tätig zu werden, könnten sie durch Unterbietung des Taxitarifs die Wettbewerbsfähigkeit des Taxenverkehrs untergraben, ohne daß dieser sich dagegen durch flexible Gestaltung der Beförderungsentgelte wehren könnte (vgl. auch BVerfGE 65, 237 [247]).

    Eine Regelung, welche einem Unternehmer Pflichten bei der Ausübung seiner erwerbswirtschaftlichen Tätigkeit auferlegt, trifft diesen daher in seiner Eigenschaft als Unternehmer, nicht als Eigentümer des Unternehmens (vgl. BVerfGE 30, 292 [334 f.]; 65, 237 [248]).

  • BVerfG, 02.04.1963 - 2 BvL 22/60

    Verkündungszeitpunkt

    Auszug aus BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvL 14/85
    Nach den Grundsätzen, die das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 2. April 1963 (BVerfGE 16, 6 [18 ff.]) -- in einem anderen Zusammenhang -- entwickelt hat, wären bereits mit der Einlieferung des Bundesgesetzblattes bei der Post die darin enthaltenen Vorschriften als verkündet anzusehen.

    Bloße Zweifel können die Vermutung der Richtigkeit des aufgedruckten Ausgabedatums nicht erschüttern (BVerfGE 16, 6 [17]).

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvL 14/85
    Dieses könnte in dem hier in Frage stehenden Zusammenhang (vgl. dazu BVerfGE 65, 1 [41 ff.]) durch die Aufzeichnungspflicht von vornherein nur dann berührt sein, wenn es nach der Vorschrift geboten wäre, auch die Namen der Auftraggeber in die Aufzeichnungen aufzunehmen.
  • BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83

    Sitzblockaden I

  • BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 126/65

    Führungskräfte der Wirtschaft

  • BVerfG, 27.01.1982 - 1 BvR 807/80

    Verfassungswidrigkeit des Buchführungsprivilegs für steuerberatende Berufe …

  • BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvL 18/82

    Beförderung Schwerbehinderter

  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 522/78

    Steuerberater

  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 435/76

    Schwerer und unabwendbarer Nachteil bei Geldbußen bis zu 40,00 DM

  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84

    Straßenverkehrslärm

  • BVerfG, 25.10.1977 - 1 BvR 173/75

    Halbfettmargarine

  • BVerfG, 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14

    6 % Jahreszins auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen verfassungswidrig

    Die sachliche Gleichwertigkeit der alternativen Maßnahme zur Zweckerreichung muss dabei in jeder Hinsicht eindeutig feststehen (vgl. dazu BVerfGE 81, 70 m.w.N.).
  • BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

    Da die Nichtbeachtung dieser Pflichten mit einer Geldbuße bewehrt ist (vgl. § 149 Abs. 1 Nr. 36, Abs. 2 TKG), ist ihr auch nicht zuzumuten, unter Verstoß gegen § 113a TKG zunächst Vollzugsakte abzuwarten und dann hiergegen fachgerichtlichen Rechtsschutz zu suchen (vgl. BVerfGE 81, 70 ).
  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Rn. 123 Ferner muß bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht sowie der Dringlichkeit der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit für die Adressaten des Verbots gewahrt sein (vgl. BVerfGE 30, 292 ; 67, 157 ; 81, 70 ).
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