Rechtsprechung
| BVerfG, 28.05.1998 - 1 BvR 329/98 |
Lärm von Behinderten
§ 90 BVerfGG, Subsidiarität der VB, verspätete Geltendmachung von Grundrechten, Vorrangigkeit einer möglichen Nebenintervention (§ 66 ZPO) im Ausgangsverfahren
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde; Unterlassung von Lärmstörungen auf einem Grundstück durch geistig behinderte Menschen; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Beweisführung durch Tonbandaufnahmen
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BVerfGG § 90; ZPO § 66
Subsidiarität; Verfassungsbeschwerde; Behinderte - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Subsidiarit der Verfassungsbeschwerde bei möglicher Nebenintervention im Zivilrechtsstreit - Substantiierung des gerügten Grundrechtsverstoßes - Lärmemission aus einer benachbarten Behinderteneinrichtung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Unzulässige Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit "Behindertenurteil"
Verfahrensgang
- LG Aachen, 24.04.1996 - 4 O 383/93
- OLG Köln, 08.01.1998 - 7 U 83/96
- BVerfG, 28.05.1998 - 1 BvR 329/98
Papierfundstellen
- NJW 1998, 2663
- NVwZ 1998, 1174 (Ls.)
- NZM 1998, 684
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 17.10.1967 - 1 BvR 760/64
Betheldiener
Auszug aus BVerfG, 28.05.1998 - 1 BvR 329/98
Der Beschwerdeführer muß bereits im Ausgangsverfahren alle prozessualen Möglichkeiten ausschöpfen, um es gar nicht erst zu dem Verfassungsverstoß kommen zu lassen oder um die geschehene Grundrechtsverletzung zu beseitigen (vgl. BVerfGE 22, 287 ; 81, 97 ).Dies ist nicht der Fall, wenn eine anderweitige Möglichkeit besteht oder bestand, die Grundrechtsverletzung zu beseitigen oder ohne Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts im praktischen Ergebnis dasselbe zu erreichen (vgl. BVerfGE 22, 287 ).
- OLG Köln, 08.01.1998 - 7 U 83/96
Lärmbelästigungen durch Lautäußerungen geistig Bewohner des Nachbargrundstücks
Auszug aus BVerfG, 28.05.1998 - 1 BvR 329/98
vom 8. Januar 1998 - 7 U 83/96 - hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den. - BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe
Auszug aus BVerfG, 28.05.1998 - 1 BvR 329/98
Rn. 11 Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil die Voraussetzungen des § 93 a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegen (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
- BGH, 13.10.1987 - VI ZR 83/87
Abwehransprüche gegen widerrechtlich erlangte Beweismittel; Unzulässigkeit des …
Auszug aus BVerfG, 28.05.1998 - 1 BvR 329/98
Hinsichtlich der ihrer Auffassung nach unter Verstoß gegen ihre Grundrechte erfolgten Verwertung des Tonbandes hätte für sie unabhängig von einer Beteiligung als Nebenintervenienten zudem die Möglichkeit bestanden, den Kläger des Ausgangsverfahrens - gegebenenfalls im Wege vorläufigen Rechtsschutzes - auf Herausgabe oder Löschung der streitigen Tonbandaufnahmen in Anspruch zu nehmen (vgl. BGH, NJW 1988, S. 1016 f.). - BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84
Gefälschter Steckbrief
Auszug aus BVerfG, 28.05.1998 - 1 BvR 329/98
Die Verfassungsbeschwerde soll im Hinblick auf den umfassenden Rechtsschutz durch die Fachgerichtsbarkeit nicht einen wahlweisen Rechtsbehelf gewähren, sondern nur dann zulässig sein, wenn sie trotz Erschöpfung der regelmäßigen verfahrensrechtlichen Möglichkeiten zur Verhinderung einer Grundrechtsverletzung erforderlich wird (vgl. BVerfGE 70, 180 ). - BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 700/83
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung bei Zweifel über …
Auszug aus BVerfG, 28.05.1998 - 1 BvR 329/98
Es ist daher geboten und einem Beschwerdeführer auch zumutbar, vor der Einlegung einer Verfassungsbeschwerde die Statthaftigkeit weiterer einfachrechtlicher Rechtsbehelfe sorgfältig zu prüfen und von ihnen auch Gebrauch zu machen, wenn sie nicht offensichtlich unzulässig sind (vgl. BVerfGE 68, 376 ). - BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89
Vorbringen im Zivilprozess
Auszug aus BVerfG, 28.05.1998 - 1 BvR 329/98
Der Beschwerdeführer muß bereits im Ausgangsverfahren alle prozessualen Möglichkeiten ausschöpfen, um es gar nicht erst zu dem Verfassungsverstoß kommen zu lassen oder um die geschehene Grundrechtsverletzung zu beseitigen (vgl. BVerfGE 22, 287 ; 81, 97 ).
- BVerfG, 11.12.2024 - 1 BvR 1109/21
Tarifvertragsparteien und Gleichbehandlung - Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden …
Die Beschwerdeführer zu I. 2. und II. 2. hätten daher entsprechend der im Ausgangsrechtsstreit gegebenen Interessenlage Darlegungen zu der grundsätzlichen Möglichkeit vornehmen müssen, sich im Wege der Nebenintervention gemäß § 46 Abs. 2 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes (ArbGG) in Verbindung mit § 66 Abs. 1 ZPO bis zur Rechtskraft der angegriffenen Entscheidungen auf der Seite der jeweiligen Beschwerdeführerinnen zu I. 1. und II. 1. am Ausgangsverfahren zu beteiligen, um es gar nicht erst zu den von ihnen behaupteten Grundrechtsverstößen kommen zu lassen (vgl. zu den Substantiierungsanforderungen BVerfGE 81, 97 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 28. Mai 1998 - 1 BvR 329/98 -, Rn. 14;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. Juni 2000 - 1 BvR 825/98 -, Rn. 30 ff.;… Lechner/Zuck, BVerfGG, 8. Aufl. 2019, § 90 Rn. 164;… Lenz/Hansel, BVerfGG, 4. Aufl. 2024, § 90 Rn. 460). - BVerfG, 29.06.2000 - 1 BvR 825/98
Germania 3
Rn. 31 Die Beschwerdeführerin zu 1) hätte vorliegend die Möglichkeit gehabt, sich gemäß § 66 ZPO bis zur Rechtskraft des angegriffenen Urteils auf Seiten der Beschwerdeführerin zu 2) am Ausgangsverfahren zu beteiligen, ihre möglicherweise verfassungsrechtlich begründeten Rechtspositionen geltend zu machen und die ihr als Nebenintervenientin zustehenden prozessualen Mittel (§ 67 ZPO) auszuschöpfen (vgl. BVerfGE 81, 97 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Mai 1998, 1 BvR 329/98, NJW 1998, S. 2663 f.). - BVerfG, 08.12.2011 - 1 BvR 2514/11
Nichtannahmebeschluss: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen BGH-Rspr zur …
Die Beschwerdeführerin hat den Schriftsatz, in dem der angeblich übergangene Vortrag enthalten gewesen sein soll, nicht vorgelegt, so dass eine verfassungsrechtliche Überprüfung der Annahme des Oberlandesgerichts nicht möglich ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 28. Mai 1998 - 1 BvR 329/98 -, NJW 1998, S. 2663 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Sentas vom 14. Mai 1999 - 2 BvR 684/99 -, juris Rn. 5).
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.12.2019 - VerfGH 45/19
Verfassungsbeschwerde gegen Versagung der vorläufigen Zulassung zu einem …
Die Individualverfassungsbeschwerde ist "ultima ratio des Grundrechtsschutzes" (…vgl. Bethge, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG, Stand Juni 2019, § 90 Rn. 377) und soll im Hinblick auf den umfassenden Rechtsschutz durch die Fachgerichtsbarkeit nicht einen wahlweisen Rechtsbehelf gewähren, sondern nur dann zulässig sein, wenn sie trotz Erschöpfung der regelmäßigen verfahrensrechtlichen Möglichkeiten zur Verhinderung einer Grundrechtsverletzung erforderlich wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. Mai 1998 - 1 BvR 329/98 -, NJW 1998, 2663 = juris, Rn. 13). - BVerfG, 09.01.2006 - 1 BvR 2483/05
Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs durch amtsgerichtliche Entscheidungen; …
Gleichwohl ist die Nebenintervention in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als Anwendungsfall des Subsidiaritätsgrundsatzes anerkannt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats, NJW 1998, S. 2663 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2001, S. 598 ). - VerfGH Berlin, 02.07.2007 - VerfGH 136/02
Keine Verletzung des Eigentumsgrundrechts des Vermieters durch zivilgerichtliche …
Da der Beschwerdeführer hierdurch die Möglichkeit erhielte, auf die Beseitigung weiterer verfassungsrechtlicher Mängel der angefochtenen Entscheidung hinzuwirken, könnte der Rechtsbehelf der Anhörungsrüge im Ergebnis dazu führen, dass die geltend gemachte verfassungsrechtliche Beschwer des Beschwerdeführers insgesamt und damit auch die Notwendigkeit einer Verfassungsbeschwerde entfiele (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, NVwZ-Beilage 1998, 81; BVerfG, NVwZ 1998, 1174). - StGH Hessen, 12.08.2020 - P.St. 2689
Beschluss über eine Grundrechtsklage gegen eine Entscheidung im …
- Vgl. BVerfG (K), Beschluss vom 13.09.1991 - 2 BvR 355/91 -, juris, Rn. 2 f.; Beschluss vom 28.05.1998 - 1 BvR 329/98 -, juris, Rn. 13; Beschluss vom 31.07.2001 - 1 BvR 304/01 -, juris, Rn. 6; Günther, Verfassungsgerichtsbarkeit in Hessen, 2004, § 44 Rn. 15 -. - VerfGH Nordrhein-Westfalen, 17.03.2020 - VerfGH 67/19
Verfassungsbeschwerde gegen die Einstellung eines strafrechtlichen …
Die Individualverfassungsbeschwerde soll im Hinblick auf den umfassenden Rechtsschutz durch die Fachgerichtsbarkeit nicht einen wahlweisen Rechtsbehelf gewähren, sondern nur dann zulässig sein, wenn sie trotz Erschöpfung der regelmäßigen verfahrensrechtlichen Möglichkeiten zur Verhinderung einer Grundrechtsverletzung erforderlich wird (vgl. VerfGH NRW…, Beschluss vom 20. Dezember 2019 - VerfGH 45/19.VB-1 -, juris, Rn. 8; BVerfG, Beschluss vom 28. Mai 1998 - 1 BvR 329/98 -, NJW 1998, 2663 = juris, Rn. 13). - VerfGH Sachsen, 29.01.2004 - 22-IV-03 Jedoch ist dem Vorbringen der Beschwerdeführerin zu 2) nicht zu entnehmen, dass sie durch die von ihr beanstandeten Entscheidungen nicht nur mittelbar berührt ist (vgl. zur Abgrenzung: BVerfGE 51, 386 [395]; BVerfGE 24, 283 [295]; BVerfG NJW 2001, 598 [600]; BVerfG, Beschluss vom 03.11.1998 - 1 BvR 1891/98 - BVerfG NJW 1998, 2663 [2664]).
- StGH Hessen, 11.01.2000 - P.St. 1331
Gegenvorstellung; Grundrechtsklagefrist; Prozesskostenhilfe; …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss ein Beschwerdeführer vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde grundsätzlich auch von Rechtsbehelfen im weiteren Sinne Gebrauch gemacht haben; andererseits hat das Bundesverfassungsgericht für den Fall eines Änderungsantrags nach § 80 Abs. 7 VwGO entschieden, dass nicht jeder Änderungsantrag gleich welchen Inhalts die Frist des § 93 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht für die Erhebung der Verfassungsbeschwerde offenhalte, sondern nur, wenn er dazu diene, Verletzungen des Anspruchs auf rechtliches Gehör zu korrigieren (BVerfG, 3. Kammer des 1. Senats, Beschluss vom 28.05.1998 - 1 BvR 329/98 -, NVwZ 1998, S. 1174).
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