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Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 09.07.1993

Rechtsprechung
   BVerfG, 18.12.1996 - 1 BvR 748/93, 1 BvR 616/95, 1 BvR 1228/95   

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https://dejure.org/1996,313
BVerfG, 18.12.1996 - 1 BvR 748/93, 1 BvR 616/95, 1 BvR 1228/95 (https://dejure.org/1996,313)
BVerfG, Entscheidung vom 18.12.1996 - 1 BvR 748/93, 1 BvR 616/95, 1 BvR 1228/95 (https://dejure.org/1996,313)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Dezember 1996 - 1 BvR 748/93, 1 BvR 616/95, 1 BvR 1228/95 (https://dejure.org/1996,313)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • DFR

    DSF

  • openjur.de

    DSF

  • Bundesverfassungsgericht
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde der Medienanstalt Berlin-Brandenburg gegen die durch den Bayerischen Verfassungsgerichtshof in letzter Instanz angeordnete sofortige Vollziehbarkeit der Sendegenehmigung für das Deutsche Sportfernsehen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Unzulässige Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit der Sendegenehmigung für das Deutsche Sportfernsehen

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Medienkonzentration

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 95, 163
  • NJW 1997, 1147
  • NVwZ 1997, 573 (Ls.)
  • ZUM 1997, 202
 
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Wird zitiert von ... (83)Zitiert selbst (13)

  • VerfGH Bayern, 07.04.1993 - 45-VI-93

    VerfGH München: vorläufige Aussetzung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs …

    Auszug aus BVerfG, 18.12.1996 - 1 BvR 748/93
    die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 7. April 1993 - Vf. 45-VI-93 und Vf. 47-VI-93 -.

    die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 10. Februar 1995 - Vf. 45-VI-93 und Vf. 47-VI-93 -.

    Die Folgenabwägung ergebe ein überwiegendes Interesse der BLM an der Außervollzugsetzung der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (vgl. im einzelnen BayVerfGH, ZUM 1993, S. 304).

  • BVerfG, 04.11.1986 - 1 BvF 1/84

    4. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 18.12.1996 - 1 BvR 748/93
    Das Bundesverfassungsgericht hat an der Bedeutung der Meinungsvielfalt im Rundfunk für die individuelle und öffentliche Meinungsbildung und damit sowohl für die Entfaltung der Persönlichkeit als auch für die Aufrechterhaltung der demokratischen Ordnung keinen Zweifel gelassen (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 57, 295 ; 73, 118 ; 83, 238 ).

    Dabei ist auch auf die Notwendigkeit einer präventiven Konzentrationskontrolle hingewiesen worden, weil eine nachträgliche Korrektur von Fehlentwicklungen gerade gegenüber konzentrierter Meinungsmacht in ihren Erfolgsaussichten stark gemindert wäre (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ).

  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvL 89/78

    3. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 18.12.1996 - 1 BvR 748/93
    Das Bundesverfassungsgericht hat an der Bedeutung der Meinungsvielfalt im Rundfunk für die individuelle und öffentliche Meinungsbildung und damit sowohl für die Entfaltung der Persönlichkeit als auch für die Aufrechterhaltung der demokratischen Ordnung keinen Zweifel gelassen (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 57, 295 ; 73, 118 ; 83, 238 ).

    Dabei ist auch auf die Notwendigkeit einer präventiven Konzentrationskontrolle hingewiesen worden, weil eine nachträgliche Korrektur von Fehlentwicklungen gerade gegenüber konzentrierter Meinungsmacht in ihren Erfolgsaussichten stark gemindert wäre (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ).

  • VerfGH Bayern, 04.05.1995 - 48-VI-95
    Auszug aus BVerfG, 18.12.1996 - 1 BvR 748/93
    die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 4. Mai 1995 - Vf. 48-VI-95 -.

    Die daher nötige Folgenabwägung führe wiederum zu dem Ergebnis, daß die Vorteile einer einstweiligen Anordnung schwerer wögen als ihre Nachteile (vgl. im einzelnen BayVerfGH, ZUM 1995, S. 426).

  • BVerfG, 28.02.1961 - 2 BvG 1/60

    1. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 18.12.1996 - 1 BvR 748/93
    Das Bundesverfassungsgericht hat an der Bedeutung der Meinungsvielfalt im Rundfunk für die individuelle und öffentliche Meinungsbildung und damit sowohl für die Entfaltung der Persönlichkeit als auch für die Aufrechterhaltung der demokratischen Ordnung keinen Zweifel gelassen (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 57, 295 ; 73, 118 ; 83, 238 ).
  • BVerfG, 05.02.1991 - 1 BvF 1/85

    6. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 18.12.1996 - 1 BvR 748/93
    Das Bundesverfassungsgericht hat an der Bedeutung der Meinungsvielfalt im Rundfunk für die individuelle und öffentliche Meinungsbildung und damit sowohl für die Entfaltung der Persönlichkeit als auch für die Aufrechterhaltung der demokratischen Ordnung keinen Zweifel gelassen (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 57, 295 ; 73, 118 ; 83, 238 ).
  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1859/91

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Vorabentscheidung des BVerfG - VermG

    Auszug aus BVerfG, 18.12.1996 - 1 BvR 748/93
    Rn. 35 Der Grundsatz der Subsidiarität verlangt, daß ein Beschwerdeführer über das Gebot der Rechtswegerschöpfung im engeren Sinn hinaus auch alle sonstigen prozessualen Möglichkeiten ergreift, die eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzungen versprechen (vgl. BVerfGE 86, 15 ; stRspr).
  • BVerfG, 01.02.1989 - 1 BvR 1290/85

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Erledigung einer …

    Auszug aus BVerfG, 18.12.1996 - 1 BvR 748/93
    Rn. 36 Ein Verweis auf diese Rechtsschutzmöglichkeit ist der Beschwerdeführerin auch zumutbar (vgl. BVerfGE 79, 275 ).
  • VGH Bayern, 19.06.1995 - 25 B 94.03762
    Auszug aus BVerfG, 18.12.1996 - 1 BvR 748/93
    Rn. 17 6. Im verwaltungsgerichtlichen Hauptsacheverfahren hat die Anfechtungsklage der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid der BLM bisher in zwei Instanzen Erfolg gehabt (vgl. VG München, Urteil vom 30. Mai 1994 - M 3 K 93.198 - BayVGH, ZUM 1996, S. 326).
  • VGH Bayern, 19.04.1995 - 25 CS 95.850
    Auszug aus BVerfG, 18.12.1996 - 1 BvR 748/93
    Es habe seine geschäftlichen Beziehungen und sonstigen zulassungsrelevanten Verhältnisse nicht offengelegt und sei selbst jetzt nicht dazu bereit (vgl. im einzelnen BayVGH, ZUM 1995, S. 423).
  • BVerfG, 09.07.1993 - 1 BvR 748/93

    Zulassung des "Deutschen Sport Fernsehens" für einen Satellitenkanal

  • VerfGH Bayern, 10.02.1995 - 45-VI-93
  • VGH Bayern, 24.03.1993 - 25 CS 93.483
  • BVerfG, 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16

    Vorschriften zur Erhebung des Rundfunkbeitrages für die Erstwohnung und im nicht …

    Dieses Leistungsangebot wird durch die Entwicklung der Kommunikationstechnologie und insbesondere die Informationsverbreitung über das Internet weiterhin nicht infrage gestellt (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ; 95, 163 ; 119, 181 ; 136, 9 ).
  • BVerfG, 11.09.2007 - 1 BvR 2270/05

    Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag

    Der Prozess horizontaler und vertikaler Verflechtung auf den Medienmärkten schreitet voran (vgl. schon BVerfGE 95, 163 ;… siehe ferner Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich , Crossmediale Verflechtungen als Herausforderung für die Konzentrationskontrolle, 2007, S. 121-366;… ALM Jahrbuch 2006, S. 197 ff.).

    Rn. 119 Auch wegen der mit der Konzentration im Rundfunk verbundenen Risiken einer einseitigen Einflussnahme auf die öffentliche Meinungsbildung hat das Bundesverfassungsgericht Vorkehrungen zum Schutz der publizistischen Vielfalt als geboten angesehen (vgl. BVerfGE 31, 314 ; 57, 295 ; 73, 118 ; 83, 238 ; 85, 163 ; 97, 228 ; 114, 371 ) und hinzugefügt, dass einmal eingetretene Fehlentwicklungen sich - wenn überhaupt - nur bedingt und nur unter erheblichen Schwierigkeiten rückgängig machen lassen (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ; 95, 163 ).

  • BVerfG, 17.02.1998 - 1 BvF 1/91

    Kurzberichterstattung

    Rn. 112 Zur Verhinderung vorherrschender Meinungsmacht bedarf es daher nicht nur wirksamer Vorkehrungen gegen eine Konzentration auf Veranstalterebene (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ; 95, 163 ), sondern auch ausreichender Maßnahmen gegen Informationsmonopole.

    Dazu gehört insbesondere die Verhütung vorherrschender Meinungsmacht (vgl. BVerfGE 95, 163 ; stRspr).

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Rechtsprechung
   BVerfG, 09.07.1993 - 1 BvR 748/93   

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https://dejure.org/1993,1715
BVerfG, 09.07.1993 - 1 BvR 748/93 (https://dejure.org/1993,1715)
BVerfG, Entscheidung vom 09.07.1993 - 1 BvR 748/93 (https://dejure.org/1993,1715)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Juli 1993 - 1 BvR 748/93 (https://dejure.org/1993,1715)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Zulassung des "Deutschen Sport Fernsehens" für einen Satellitenkanal

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • nrw.de PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Stellungnahme des Bayerischen Senats

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1993, 550
  • DVBl 1993, 1203
  • ZUM 1994, 630
  • afp 1993, 730
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 04.11.1986 - 1 BvF 1/84

    4. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 09.07.1993 - 1 BvR 748/93
    Die Rundfunkfreiheit gebietet auch die Schaffung einer positiven Ordnung, die Meinungsvielfalt gewährleistet und sicherstellt, daß der Rundfunk ebensowenig wie dem Staat einzelnen gesellschaftlichen Gruppen ausgeliefert wird (vgl. BVerfGE 57, 295 [320]; 73, 118 [157 ff., 172]; 83, 238 [296]).

    Der Gesetzgeber ist deshalb verfassungsrechtlich verpflichtet, Vorkehrungen zu treffen, welche geeignet sind, einer solchen Entwicklung entgegenzuwirken (BVerfGE 73, 118 [172]).

  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvL 89/78

    3. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 09.07.1993 - 1 BvR 748/93
    Die Rundfunkfreiheit gebietet auch die Schaffung einer positiven Ordnung, die Meinungsvielfalt gewährleistet und sicherstellt, daß der Rundfunk ebensowenig wie dem Staat einzelnen gesellschaftlichen Gruppen ausgeliefert wird (vgl. BVerfGE 57, 295 [320]; 73, 118 [157 ff., 172]; 83, 238 [296]).

    Im Hinblick auf die Gefahr, die der freien Meinungsbildung durch die Konzentration von Meinungsmacht droht, würde es dem verfassungsrechtlichen Gebot, die Freiheit des Rundfunks zu gewährleisten, nicht gerecht, den Rundfunk dem freien Spiel der Kräfte zu überlassen (BVerfGE 57, 295 [323]).

  • BVerfG, 05.02.1991 - 1 BvF 1/85

    6. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 09.07.1993 - 1 BvR 748/93
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner bisherigen Rechtsprechung den Charakter der Rundfunkfreiheit des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG als einer dienenden Freiheit betont (BVerfGE 83, 238 [295 f.]).

    Die Rundfunkfreiheit gebietet auch die Schaffung einer positiven Ordnung, die Meinungsvielfalt gewährleistet und sicherstellt, daß der Rundfunk ebensowenig wie dem Staat einzelnen gesellschaftlichen Gruppen ausgeliefert wird (vgl. BVerfGE 57, 295 [320]; 73, 118 [157 ff., 172]; 83, 238 [296]).

  • BVerfG, 02.05.1967 - 1 BvR 578/63

    Sozialversicherungsträger

    Auszug aus BVerfG, 09.07.1993 - 1 BvR 748/93
    Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind ausnahmsweise als grundrechtsfähig anzusehen, soweit sie öffentliche Aufgaben erfüllen, die "unmittelbar dem durch die Grundrechte geschützten Lebensbereich zuzuordnen" sind (BVerfGE 21, 362 [373 f.]; st. Rspr., zuletzt BVerfGE 85, 360 [370, 385]).
  • BVerfG, 10.03.1992 - 1 BvR 454/91

    Akademie-Auflösung

    Auszug aus BVerfG, 09.07.1993 - 1 BvR 748/93
    Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind ausnahmsweise als grundrechtsfähig anzusehen, soweit sie öffentliche Aufgaben erfüllen, die "unmittelbar dem durch die Grundrechte geschützten Lebensbereich zuzuordnen" sind (BVerfGE 21, 362 [373 f.]; st. Rspr., zuletzt BVerfGE 85, 360 [370, 385]).
  • BVerfG, 11.11.1992 - 1 BvR 1595/92

    Erlaß einer einstweiligen Anordnung gegen das uneingeschränkte Verbot von …

    Auszug aus BVerfG, 09.07.1993 - 1 BvR 748/93
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muß das Bundesverfassungsgericht vielmehr die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (BVerfGE 87, 334 [338]; st. Rspr.).
  • VerfGH Bayern, 07.04.1993 - 45-VI-93

    VerfGH München: vorläufige Aussetzung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs …

    Auszug aus BVerfG, 09.07.1993 - 1 BvR 748/93
    Mit seiner Entscheidung vom 7. April 1993 ( BayVerfGH , ZUM 1993, S. 304 f.) hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof den Beschluß des Verwaltungsgerichtshofs vom 24. März 1993 bis zu seiner Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde ausgesetzt.
  • VGH Bayern, 24.03.1993 - 25 CS 93.483
    Auszug aus BVerfG, 09.07.1993 - 1 BvR 748/93
    Der Verwaltungsgerichtshof hat die aufschiebende Wirkung der Rechtsmittel der Beschwerdeführerin mit Beschluß vom 24. März 1993 hergestellt (BayVGH, ZUM 1993, S. 296 ff.), weil der Genehmigungsbescheid offensichtlich rechtswidrig sei.
  • VG München, 16.02.1993 - M 3 S 93.458

    Genehmigung der Satellitenverbreitung eines Sportfernsehprogramms im Rahmen eines …

    Auszug aus BVerfG, 09.07.1993 - 1 BvR 748/93
    Das Verwaltungsgericht hat den dagegen gerichteten Antrag auf Herstellung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 80 Abs. 5 VwGO zurückgewiesen (VG München, ZUM 1993, S. 294).
  • BVerfG, 18.12.1996 - 1 BvR 748/93

    DSF

    Einen damit verbundenen Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts mit Beschluß vom 9. Juli 1993 abgelehnt (ZUM 1994, S. 630).
  • BVerwG, 16.06.1999 - 6 C 19.98

    Verpflichtungsklage; Fortsetzungsfeststellung nach Verpflichtungsklage, …

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Frage offengelassen, und zwar dies gerade auch in bezug auf die Beklagte (vgl. BVerfGE 97, 298, 314; vgl. schon den Beschluß des Ersten Senats, 1. Kammer, vom 9. Juli 1993 - 201 BvR 748/93 - DVBl 1993, 1203 f.).
  • VerfGH Sachsen, 10.05.1996 - 11-IV-96
    Dies hängt davon ab, ob Landesmedienanstalten diejenigen Voraussetzungen erfüllen, unter denen ausnahmsweise die Grundrechtsfähigkeit juristischer Personen des öffentlichen Rechts anzuerkennen ist, namentlich ob sie öffentliche Aufgaben wahrnehmen, die unmittelbar dem durch das Grundrecht der Rundfunkfreiheit geschützten Lebensbereich zuzuordnen sind (vgl. BVerfG NVwZ-RR 1993, 550).

    Auf dieser Grundlage läßt sich bei nur summarischer Prüfung im Verfahren der einstweiligen Anordnung nicht feststellen, daß die auf eine Verletzung des Grundrechts aus Art. 20 Abs. 1 Satz 2 SächsVerf gestützte Verfassungsbeschwerde von vornherein unzulässig wäre (ebenso BVerfG NVwZ-RR 1993, 550).

    Dagegen haben abstrakte Gefährdungen, deren Verwirklichung in dem begrenzten Zeitraum der anhängigen Hauptsacheverfahren eher fernliegend scheint, bei der Folgenabwägung außer Betracht zu bleiben (vgl. BVerfG NVwZ-RR 1993, 550 [551]).

  • OLG München, 27.02.2018 - 18 U 884/17

    Berichterstattung mittels einer "Warnliste Geldanlage: Unseriöse Firmen und …

    Dies steht zugleich im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach selbst juristische Personen des öffentlichen Rechts ausnahmsweise als grundrechtsfähig anzusehen sind, soweit sie öffentliche Aufgaben erfüllen, die unmittelbar dem durch die Grundrechte geschützten Lebensbereich zuzuordnen sind (BVerfG, Kammerbeschluss vom 09.07.1993 - 1 BvR 748/93, juris Rn. 29;… Beschluss vom 02.05.1967 1 BvR 578/63, BVerfGE 21, 362, juris Rn. 33).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2002 - 8 A 195/02

    Gewährung von Zuschüssen für gesendete Programmbeiträge in einer Radiowerkstatt; …

    Art. 12 Rn. 12 und 17 ff.; Hesse, Rundfunkrecht, 2. Aufl. 1998, Rn. 16 zum 5. Kap. III 1.a) (S. 214); offen lassend: BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 1993 - 1 BvR 748/93 -, NVwZ-RR 1993, 550; a.A.: SächsVerfGH, Entsch.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2001 - 8 A 538/01

    Gewährung von Zuschüssen für gesendete Programmbeiträge in einer Radiowerkstatt; …

    Art. 12 Rn. 12 und 17 ff.; Hesse, Rundfunkrecht, 2. Aufl. 1998, Rn. 16 zum 5. Kap. III 1.a) (S. 214); offen lassend: BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 1993 - 1 BvR 748/93 -, NVwZ-RR 1993, 550; a.A.: SächsVerfGH, Entsch.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2002 - 8 A 3763/01

    Gewährung von Zuschüssen für Programmbeiträge des lokalen Rundfunks; …

    Art. 12 Rn. 12 und 17 ff.; Hesse, Rundfunkrecht, 2. Aufl. 1998, Rn. 16 zum 5. Kap. III 1.a) (S. 214); offen lassend: BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 1993 - 1 BvR 748/93 -, NVwZ-RR 1993, 550; a.A.: SächsVerfGH, Entsch.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2002 - 8 A 3761/01

    Gewährung von Zuschüssen für Programmbeiträge des lokalen Rundfunks; …

    Art. 12 Rn. 12 und 17 ff.; Hesse, Rundfunkrecht, 2. Aufl. 1998, Rn. 16 zum 5. Kap. III 1.a) (S. 214); offen lassend: BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 1993 - 1 BvR 748/93 -, NVwZ-RR 1993, 550; a.A.: SächsVerfGH, Entsch.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2002 - 8 A 3764/01

    Einflussnahme des Staates auf den privaten Rundfunk zwecks Gewährung einer …

    Art. 12 Rn. 12 und 17 ff.; Hesse, Rundfunkrecht, 2. Aufl. 1998, Rn. 16 zum 5. Kap. III 1.a) (S. 214); offen lassend: BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 1993 - 1 BvR 748/93 -, NVwZ-RR 1993, 550; a.A.: SächsVerfGH, Entsch.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2001 - 8 A 539/01

    Gewährung von Zuschüssen für gesendete Programmbeiträge in einer Radiowerkstatt; …

    Art. 12 Rn. 12 und 17 ff.; Hesse, Rundfunkrecht, 2. Aufl. 1998, Rn. 16 zum 5. Kap. III 1.a) (S. 214); offen lassend: BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 1993 - 1 BvR 748/93 -, NVwZ-RR 1993, 550; a.A.: SächsVerfGH, Entsch.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2001 - 8 A 3395/99

    Gewährung von Zuschüssen für Programmbeiträge des lokalen Rundfunks; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2002 - 8 A 3762/01

    Einflussnahme des Staates auf den privaten Rundfunk zwecks Gewährung einer …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2001 - 8 A 3397/99

    Gewährung von Zuschüssen für Programmbeiträge des lokalen Rundfunks; …

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