Rechtsprechung
| BVerfG, 17.12.2008 - 1 BvR 992/08 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
BVerfGG § 93a Abs. 2 Buchst. b; ; BVerfGG § ... 93c Abs. 2; ; BVerfGG § 95 Abs. 2; ; GKG § 48 Abs. 2 S. 1; ; GKG § 48 Abs. 3 S. 1; ; GKG § 48 Abs. 3 S. 2; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; RVG § 45 Abs. 1; ; RVG § 49; ; RVG § 32 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Streitwertfestsetzung in einem einvernehmlichen Ehescheidungsverfahren bei bewilligter Prozesskostenhilfe; Voraussetzungen einer nachvollziehbaren Grundlage i.R.e. Streitwertfestsetzung; Unterscheidung zwischen Mindestwert und Regelstreitwert bei bewilligter ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Streitwertfestsetzung im Ehescheidungsverfahren
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Oldenburg, 03.03.2008 - 4 WF 49/08
- BVerfG, 17.12.2008 - 1 BvR 992/08
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93
Besitzrecht des Mieters
Auszug aus BVerfG, 17.12.2008 - 1 BvR 992/08
Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Entscheidung maßgeblichen Fragen bereits entschieden (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 96, 189 ).Willkür liegt vielmehr erst dann vor, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt, der Inhalt einer Norm in krasser Weise missverstanden oder sonst in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewendet wird (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 96, 189 ).
- BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93
Fink
Auszug aus BVerfG, 17.12.2008 - 1 BvR 992/08
Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Entscheidung maßgeblichen Fragen bereits entschieden (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 96, 189 ).Willkür liegt vielmehr erst dann vor, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt, der Inhalt einer Norm in krasser Weise missverstanden oder sonst in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewendet wird (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 96, 189 ).
- BVerfG, 23.08.2005 - 1 BvR 46/05
Streitwertfestsetzung - Mindeststreitwert bei PKH-Ehesache nicht zwingend
Auszug aus BVerfG, 17.12.2008 - 1 BvR 992/08
Eine Berücksichtigung der Prozesskostenhilfebewilligung bei der Streitwertfestsetzung wäre auch unzulässig, weil eine solche Auslegung der gesetzlichen Regeln zur Streitwertberechnung (§ 48 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 und 2 GKG) in Verbindung mit den Vorschriften über die Maßgeblichkeit des festgesetzten Streitwerts für die Höhe der Vergütung von Rechtsanwälten (§ 32 Abs. 1 des Gesetzes über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ) nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu einer im Ergebnis willkürlichen, unverhältnismäßigen Beschränkung der Berufsfreiheit des Beschwerdeführers führen würde (vgl. BVerfGK 6, 130 ).Hiernach begründet die Berücksichtigung der Prozesskostenhilfebewilligung bei der Streitwertfestsetzung eine Verletzung von Art. 12 Abs. 1 GG, weil dem legitimen Ziel der Schonung öffentlicher Kassen bereits durch die Reduzierung der Vergütungssätze der im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwälte in § 45 Abs. 1, § 49 RVG umfassend Rechnung getragen wurde (vgl. BVerfGK 6, 130 ).
- BVerfG, 04.03.1953 - 1 BvR 766/52
Verfassungsbeschwerde gegen einen in Vollziehung einer Entscheidung des …
Auszug aus BVerfG, 17.12.2008 - 1 BvR 992/08
Die Verfassungsbeschwerde ist insoweit mangels tauglichen Beschwerdegegenstands unzulässig (vgl. BVerfGE 2, 139 ).
- OLG Brandenburg, 11.02.2016 - 10 WF 71/15
Verfahrenswert für Ehescheidung und Versorgungsausgleich: Berücksichtigung eines …
Denn eine solche Scheidung stellt heutzutage den Regelfall dar (Senat…, Beschluss vom 23.4.2007 - a. a. O; ferner Senat, FamRZ 1997, 34; OLG Brandenburg, 3. Familiensenat…, Beschluss vom 23.6.2014, a.a.O., Rn. 14; OLG Jena, FamRZ 1999, 602 f.; OLG München, JurBüro 1992, 349, 350; OLG Stuttgart, FamRZ 2009, 1176; OLG Frankfurt, FamRZ 2009, 74; OLG Hamm, FamRZ 2006, 52, a. A. OLG Koblenz, FamRZ 1999, 1678; OLG Dresden, JurBüro 1999, 479, 480; s.a. BVerfG, Beschluss vom 17.12.2008, 1 BvR 992/08, BeckRS 2009, 30635). - OLG Stuttgart, 23.12.2020 - 2 U 85/20
Wettbewerbsrechtliches einstweiliges Verfügungsverfahren eines …
Es hat hierbei sowohl - von nicht einschlägigen Ausnahmen abgesehen - die Interessen der Staatskasse zu wahren als auch die Gebühreninteressen der beteiligten Rechtsanwälte (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 17. Dezember 2008 - 1 BvR 992/08, bei juris Rz. 16; und vom 12. Oktober 2009 - 1 BvR 735/09, bei juris; OLG Stuttgart, Beschlüsse vom 02. Mai 2016 - 2 W 18/16; und von 15. Mai 2018 - 2 W 8/18).
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