Rechtsprechung
| OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2011 - 1 C 11082/09.OVG |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 1 Abs 6 Nr 11 BauGB, § 1 Abs 6 Nr 4 BauGB, § 1 Abs 6 Nr 7a BauGB, § 1 Abs 6 Nr 8a BauGB, § 10 Abs 3 S 2 BauGB
Großflächiges Einzelhandelszentrum; Normenkontrolle - Antragsänderung; Stellplätze; Abwägung - ra.de
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zusätzlicher Gegenstand eines bereits anhängigen Normenkontrollverfahrens bei Erstreckung des Antrags auf einen geänderten Bebauungsplans i.R.d. Prüfung einer Rechtmäßigkeit eines vereinfachten ergänzenden Verfahrens nach § 13 Baugesetzbuch ( BauGB ); Vorgabe einer ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bebauungsplan für "Zentralplatz" in Koblenz ist gültig
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zusätzlicher Gegenstand eines bereits anhängigen Normenkontrollverfahrens bei Erstreckung des Antrags auf einen geänderten Bebauungsplans i.R.d. Prüfung einer Rechtmäßigkeit eines vereinfachten ergänzenden Verfahrens nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB); Vorgabe einer konkreten ...
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Städtebaupolitik: Wie weit geht das Ermessen der Gemeinden? (IBR 2011, 373)
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2011 - 1 C 11082/09.OVG
- BVerwG, 11.07.2011 - 4 BN 18.11
Papierfundstellen
- BauR 2011, 970
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (36)
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2010 - 1 B 11357/09
Präsident zieht Bilanz für 2009 - Ausblick auf 2010
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2011 - 1 C 11082/09
unter Bezugnahme auf die Planurkunde die Geschossflächenzahl (GFZ) indirekt in dem Kerngebiet (MK) entgegen § 17 Abs. 1 BauNVO auf über 3, 0 festsetzten und den Antrag im Übrigen abgelehnt (1 B 11357/09.OVG).Rn. 28 Die Antragsgegnerin verweist zur Begründung zunächst auf ihre Ausführungen im Verfahren 1 B 11357/09.OVG sowie auf den hierzu ergangenen Beschluss des Senats vom 15.03.2010.
Rn. 30 Hinsichtlich der weiteren Einwendungen des Antragstellers zu § 21a BauNVO sei bereits im Verfahren 1 B 11357/09.OVG ausführlich Stellung bezogen worden, auf die verwiesen werden könne.
Zur Vermeidung von Wiederholungen sei zunächst auf die Rechtsausführungen im Schriftsatz vom 22.01.2010 im Verfahren 1 B 11357/09.OVG und den daraufhin ergangenen Beschluss des Senats vom 15.03.2011 zu verweisen.
Der Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 30.11.2010 (1 B 11083/10.OVG) darauf hingewiesen, dass die Antragsgegnerin auf der Grundlage des Beschlusses des Senats vom 15.03.2010 (1 B 11357/09.OVG) eine andere Rechtsgrundlage und damit eine andere bauplanungsrechtliche Rechtfertigung für die geplanten Stellplatzflächen gewählt hat, ohne insofern die Grundzüge der Planung zu ändern.
Die Obergrenzen von § 17 Abs. 1 BauNVO können jedoch nach Maßgabe des § 17 Abs. 2 oder Abs. 3 BauNVO überschritten werden, wenn die dort genannten qualifizierten Voraussetzungen vorliegen, was der Senat im Beschluss vom 15.03.2010 (1 B 11357/09.OVG) mit ausführlicher Begründung verneint hat.
Rn. 58 § 21a BauNVO macht damit die dort genannten Vergünstigungen von ausdrücklichen Festsetzungen im Bebauungsplan abhängig, so dass diese - nachträglich in die Planung integrierten Bestimmungen - im Verfahren 1 B 11357/09.OVG nicht Gegenstand der vorherigen Prüfung sein konnten.
Rn. 63 Hinsichtlich der Immissionswerte konnte zudem entsprechend den Hinweisen des Senats im Normenkontrolleilverfahren (1 B 11357/09.OVG) eine weitere Aufklärung im Verfahren gegen die erteilte Baugenehmigung erfolgen.
Hierauf hat der Senat im Verfahren 1 B 11357/09.OVG bereits hingewiesen.
Auch insoweit wird auf die Ausführungen im Beschluss vom 15.03.2010 (1 B 11357/09.OVG) verwiesen, insbesondere müssen die Anwohner ihr Recht auf Abwehr gesundheitlicher Beeinträchtigungen durch Feinstaubpartikel (PM10) im Wege eines Anspruchs auf Durchführung planunabhängiger Maßnahmen durchsetzen (vgl. hierzu BVerwG, EuGH-Vorlage vom 29.03.2007, BVerwGE 128, 278).
Rn. 86 Nach alledem bleibt der Normenkontrollantrag ohne Erfolg, wobei ergänzend auf die übrigen Ausführungen des Senats in den Beschlüssen vom 15.03.2010 (1 B 11357/09.OVG) und vom 30.11.2010 (1 B 11083/10.OVG) verwiesen wird.
- OVG Rheinland-Pfalz, 30.11.2010 - 1 B 11083/10
Bauarbeiten am Koblenzer Zentralplatz dürfen weitergehen
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2011 - 1 C 11082/09
Das Verwaltungsgericht hat das einstweilige Rechtsschutzbegehren gegen die Baugenehmigung vom 24.06.2010 mit Beschluss vom 9.09.2010 (1 L 873/10.KO) abgelehnt, der Senat die hiergegen mit Schriftsatz vom 12.10.2010 eingelegte Beschwerde mit Beschluss vom 30.11.2010 (1 B 11083/10.OVG) zurückgewiesen.Der Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 30.11.2010 (1 B 11083/10.OVG) darauf hingewiesen, dass die Antragsgegnerin auf der Grundlage des Beschlusses des Senats vom 15.03.2010 (1 B 11357/09.OVG) eine andere Rechtsgrundlage und damit eine andere bauplanungsrechtliche Rechtfertigung für die geplanten Stellplatzflächen gewählt hat, ohne insofern die Grundzüge der Planung zu ändern.
Gegen diese bereits im Beschluss des Senats vom 30.11.2010 (1 B 11083/10.OVG) beschriebene rechtliche Einordnung hat der Antragsteller im Folgenden keine Einwände vorgetragen, die ein anderes Ergebnis begründen könnten.
Hierauf wird zunächst verwiesen (siehe Beschluss des Senats vom 30.11.2010, 1 B 11083/10.OVG).
Diese bereits im Beschluss des Senats vom 30.11.2010, 1 B 11083/10.OVG geäußerte Auffassung ist im Rahmen der Hauptsache zu bestätigen.
Rn. 79 In seinem Beschluss vom 30.11.2010 (1 B 11083/10.OVG) ist der Senat zudem ausführlich auf die Einwände des Antragstellers eingegangen, die einschlägigen Lärmgrenzwerte seien trotz entsprechender Maßnahmen in der Bauausführung nicht einzuhalten.
Rn. 86 Nach alledem bleibt der Normenkontrollantrag ohne Erfolg, wobei ergänzend auf die übrigen Ausführungen des Senats in den Beschlüssen vom 15.03.2010 (1 B 11357/09.OVG) und vom 30.11.2010 (1 B 11083/10.OVG) verwiesen wird.
- BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99
Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet; …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2011 - 1 C 11082/09
Ob ein Bauleitplan erforderlich ist, richtet sich nach der planerischen Konzeption der Gemeinde, der insoweit ein weites Planungsermessen zukommt, innerhalb dessen sie ermächtigt ist, eine "Städtebaupolitik" entsprechend ihren städtebaulichen Vorstellungen zu betreiben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.05.1999, NVwZ 1999, 1338).Rn. 70 Da jedoch der Gemeinde - wie ausgeführt - ein weites Planungsermessen hinsichtlich einer eigenen "Städtebaupolitik" zukommt, (nochmals BVerwG, Beschluss vom 11.05.1999, NVwZ 1999, 1338), ist die im Rahmen der Abwägung getroffene Grundsatzentscheidung, die " intrakommunalen " Umsatzverschiebungen seien im Rahmen der Sanierungsplanung hinzunehmen, rechtlich nicht zu beanstanden.
- BVerwG, 27.02.1992 - 4 C 43.87
Bauplanungsrecht: Nichtigkeit von § 25c Abs. 2 BauNVO 1990, Festsetzung eines …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2011 - 1 C 11082/09
Es soll ein Anreiz gegeben werden, die nach Bauordnungsrecht erforderlichen Stellplätze und Garagen auf dem Baugrundstück selbst unterzubringen, um die öffentlichen Straßen vom ruhenden Verkehr zu entlasten (BVerwG, Urteil vom 27.02.1992, BVerwGE 90, 57 unter Verweis auf BR-Drucks. 402/68, S. 13; Koenig/Roeser/Stock' BauNVO, § 21a Rn.2).Rn. 59 Es gibt für den Senat auch keine zwingenden Anhaltspunkte dafür, dass die zu § 21a Abs. 5 BauNVO seitens des Bundesverwaltungsgerichts vorgenommene einschränkende Auslegung (Urteil vom 27.02.1992, a.a.O.) auch für § 21a Abs. 4 Nr. 3 BauNVO Geltung zu beanspruchen hat.
- OVG Rheinland-Pfalz, 06.05.2009 - 1 C 10970/08
Interkommunales Abstimmungsgebot bei der Ansiedlung großflächiger …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2011 - 1 C 11082/09
Dieses nunmehr als Verfahrensnorm ausgestaltete Gebot tritt selbständig vor die (inhaltlichen) Anforderungen an die verhältnismäßige Gewichtung und den gerechten Ausgleich der konkurrierenden Belange gemäß § 1 Abs. 7 BauGB und das Gebot nach § 2 Abs. 2 BauGB (vgl. OVG RP, Urteil vom 06.05.2009, DVBl 2009, 981; vom 31.07.2008, 1 C 10193/08; vom 18.06.2008, 8 C 10128/08).Denn eine "10 %-Grenze" für Umsatzverluste (vgl. zu § 2 Abs. 2 BauGB Urteile des Senats vom 15.11.2010, 1 C 10320/09.OVG [FOC Montabaur] - und vom 06.05.2009, DVBl 2009, 981 jeweils m.w.N.;… vgl. auch Brügelmann, BauGB, § 2 Rn. 82) - könnte allenfalls dann angenommen werden, wenn es sich bei der Neuplanung um einen nicht integrierten Standort handeln würde, der zulasten der Innenstadt Einzelhandelsumsatz absorbiert.
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.11.2010 - 1 C 10320/09
Vergleich über Factory-Outlet-Center in Montabaur?
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2011 - 1 C 11082/09
Eine "10 %-Grenze" für Umsatzverluste könnte allenfalls dann angenommen werden, wenn es sich bei der Neuplanung um einen nicht integrierten Standort handeln würde, der zulasten der Innenstadt Einzelhandelsumsatz absorbiert (vgl. zu Z 60 des LEP IV RP: Urteil des Senats vom 15.11.2010, 1 C 10320/09.OVG m.w.N).Denn eine "10 %-Grenze" für Umsatzverluste (vgl. zu § 2 Abs. 2 BauGB Urteile des Senats vom 15.11.2010, 1 C 10320/09.OVG [FOC Montabaur] - und vom 06.05.2009, DVBl 2009, 981 jeweils m.w.N.;… vgl. auch Brügelmann, BauGB, § 2 Rn. 82) - könnte allenfalls dann angenommen werden, wenn es sich bei der Neuplanung um einen nicht integrierten Standort handeln würde, der zulasten der Innenstadt Einzelhandelsumsatz absorbiert.
- BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66
Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2011 - 1 C 11082/09
Das in § 1 Abs. 7 BauGB normierte Abwägungsgebot ist dann verletzt, wenn entweder eine (sachgerechte) Abwägung überhaupt nicht stattfindet, wenn in die Abwägung an Belangen nicht eingestellt wird, was nach Lage der Dinge eingestellt werden muss, wenn die Bedeutung der betroffenen privaten Belange verkannt wird oder wenn der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten öffentlichen Belangen in einer Weise vorgenommen wird, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (st. Rspr. BVerwG seit Urteilen vom 12.12.1969, BVerwGE 34, 301, und vom 05.07.1974, BVerwGE 45, 315). - BVerwG, 04.08.2009 - 4 CN 4.08
Grundzüge der Planung; vereinfachtes Verfahren; Planänderung; Wechsel des …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2011 - 1 C 11082/09
Der Abweichung vom Planinhalt darf keine derartige Bedeutung zukommen, dass die angestrebte und im Plan zum Ausdruck gebrachte städtebauliche Ordnung in beachtlicher Weise beeinträchtigt wird (Urteil vom 04.08.2009, BVerwGE 134, 264). - BVerwG, 29.03.2007 - 7 C 9.06
Feinstaubpartikel; Luftreinhaltung; Aktionsplan; Immissionsgrenzwert; …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2011 - 1 C 11082/09
Auch insoweit wird auf die Ausführungen im Beschluss vom 15.03.2010 (1 B 11357/09.OVG) verwiesen, insbesondere müssen die Anwohner ihr Recht auf Abwehr gesundheitlicher Beeinträchtigungen durch Feinstaubpartikel (PM10) im Wege eines Anspruchs auf Durchführung planunabhängiger Maßnahmen durchsetzen (vgl. hierzu BVerwG, EuGH-Vorlage vom 29.03.2007, BVerwGE 128, 278). - BVerwG, 16.05.2001 - 7 C 16.00
Nachbarklage; nicht genehmigungsbedürftige Anlage; Geräuschimmissionen; …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2011 - 1 C 11082/09
Rn. 81 Für die außergewöhnlichen Ereignisse (Sonderveranstaltungen mit Außenbestuhlung, Festivitäten verschiedener Art) muss es der Einschätzung der tatsächlichen Verhältnisse im Einzelfall überlassen bleiben, in welcher Weise bei der Festsetzung der zulässigen Zahl besonderer Ereignisse den Belangen der Anwohner unter Berücksichtigung der gebotenen gegenseitigen Rücksichtnahme Rechnung getragen werden muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.05.2001, 7 C 16/00, juris). - BVerwG, 18.12.1990 - 4 N 6.88
Berücksichtigung der Lärmvorbelastung bei Bestimmung der zumutbaren Lärmbelastung …
- BVerwG, 11.10.2007 - 4 C 7.07
Einzelhandelsbetrieb; großflächiger -; Innenbereich; unbeplanter -; zentraler …
- BVerwG, 26.04.2007 - 4 C 12.05
Sonderlandeplatz; Sonderflugplatz; Gewässerausbau; selbständiges Vorhaben; …
- BVerwG, 20.04.2005 - 4 C 18.03
Nachtflugregelung; fachplanerisches Abwägungsgebot; Bedarfsprognose; …
- BVerwG, 13.12.2007 - 4 BN 41.07
Bebauungsplan; Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel; Zu- und …
- BVerwG, 07.09.1988 - 4 N 1.87
Schallschutzfenster - Art. 12 GG, ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung, § 1 …
- BVerwG, 02.07.1991 - 4 B 1.91
Bauplanungsrecht: Zulässigkeit von Sportanlagen im unbeplanten Innenbereich
- BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 1.86
Voraussetzungen für die Annahme einer Verletzung des Abwägungsgebots im …
- OVG Sachsen-Anhalt, 19.06.2008 - 2 K 364/06
Normenkontrolle gegen Bebauungsplanänderung
- VGH Baden-Württemberg, 29.01.2008 - 8 S 2748/06
Nachbarklage gegen die baurechtliche Genehmigung der Nutzung einer bestehenden …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2010 - 7 D 97/09
Bewahrung vor planvollbedingt erhöhten Lärmimmissionen als abwägungsrelevantes …
- BVerwG, 07.09.1984 - 4 C 20.81
Genehmigungsbedürftigkeit von Nutzungs- bzw. Mietverträgen für Räume in noch zu …
- OVG Rheinland-Pfalz, 12.02.2007 - 8 A 11311/06
Kein Lebensmitteldiscounter 'An der Krimm' in Mainz-Gonsenheim
- OVG Rheinland-Pfalz, 31.07.2008 - 1 C 10193/08
Bauleitplanung: Inanspruchnahme privater Grundstücke für Straßenbauvorhaben
- OVG Niedersachsen, 21.07.2008 - 1 MN 7/08
Zumutbarkeit eines Hubschrauberlandeplatzes auf dem Parkhaus eines …
- OVG Rheinland-Pfalz, 18.06.2008 - 8 C 10128/08
Vermeidung von Nutzungskonflikten bei der Bauleitplanung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.07.1994 - 11 B 1511/94
Rechtsunwirksamer Bebauungsplan; Sportanlage; Reines Wohngebiet; Baugenehmigung; …
- BVerwG, 24.01.1992 - 4 B 228.91
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Sachgerechte Auslegung und …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2009 - 7 D 19/08
Fristberechnung bei Bekanntmachung auch in Tageszeitung
- BVerwG, 10.09.1990 - 4 B 126.90
- BVerwG, 29.01.2009 - 4 C 16.07
Bebauungsplan; Änderung eines ~; ergänzendes Verfahren; vereinfachtes Verfahren; …
- BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 3.86
Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren; Verlust der Anfechtungsbefugnis …
- BVerwG, 24.03.2010 - 4 CN 3.09
Sondergebiet; Verbrauchermarkt; Verkaufsfläche; Verkaufsflächenobergrenze; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2010 - 10 A 4.07
Normenkontrolle; Abwägungsmängel eines Ursprungsbebauungsplans; Anfechtung des …
- VGH Bayern, 08.12.2010 - 15 N 09.2663
Rechtsschutzbedürfnis für Normenkontrolle nach Erteilung bestandskräftiger …
- VG Koblenz, 09.09.2010 - 1 L 873/10
Streit um Koblenzer Zentralplatz
- OVG Rheinland-Pfalz, 16.05.2013 - 1 C 11004/12
Normenkontrollverfahren - zur Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 …
Gegenstand des Normenkontrollantrags ist in diesem Fall der Bebauungsplan in der Gestalt, den er durch das ergänzende Verfahren gefunden hat ( OVG Koblenz, Urteil vom 20.01.2011 - 1 C 11082/09 , BauR 2011, 970 ).Die Änderung des Bebauungsplans während des Verfahren 1 C 11082/09.OVG gemäß § 13 BauGB war davon geprägt, dass der Senat den Bebauungsplan nur insoweit suspendiert hatte als eine Überschreitung der Geschossflächenzahlen (GFZ) nach § 17 Abs. 1 BauNVO infrage stand.
- OVG Niedersachsen, 15.03.2012 - 1 KN 152/10
Verletzung des interkommunalen Abstimmungsgebots sowie Raumordnungsrechts durch …
Bei Abflüssen von über 30 % wird in der Regel angenommen, dass ein Wegwägen des Belanges nicht mehr möglich ist (…Gierke, in Brügelmann, aaO § 2, Rn. 82; mind. 10 % und höhere Werte bis zu 30 %; Beschädigungsschwelle: 30 %;… ebenso Schrödter, BauGB, 7. Aufl. 2006, § 2 Rn. 45 mwN; kritisch zur 10 %-Grenze bei innerkommunalen Auswirkungen: OVG Koblenz, Urt. v. 20.01.2011 - 1 C 11082/09 -, BauR 2011, 970).Wie das OVG Koblenz (Urt. v. 20.01.2011 - 1 C 11082/09 -, BauR 2011, 970) zu Recht ausgeführt hat, ist bei innerkommunalen Auswirkungen eine fremde Planungshoheit nicht zu berücksichtigen.
- VGH Hessen, 14.12.2017 - 4 C 59/15
Normenkontrolle eines Bebauungsplans mit Fremdkörperfestsetzung für …
Maßgeblich ist deshalb, ob eine Erklärung der angegriffenen Vorschrift für unwirksam dem Antragsteller rechtliche oder tatsächliche Vorteile bringt (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 4. Januar 2012 - 12 MN 160/11 -, juris; vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. Januar 2011 - 1 C 11082/09 -, juris).
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2010 - 1 B 11357/09
Präsident zieht Bilanz für 2009 - Ausblick auf 2010
Der Bebauungsplan "Nr. 3 - Zentralplatz und angrenzende Bereiche" der Antragsgegnerin wird vorläufig bis zur Entscheidung des Senats über den Antrag auf Normenkontrolle in der Hauptsache (1 C 11082/09.OVG) insoweit außer Vollzug gesetzt, als die textlichen Festsetzungen unter Ziff. 2.3.1. - VGH Bayern, 31.01.2022 - 9 N 17.2305
Wasserrechtliches Planungsverbot für Überschwemmungsgebiete
Rn. 35 Zentrale Versorgungsbereiche können sich sowohl aus planerischen Festsetzungen als auch aus nachvollziehbar eindeutigen tatsächlichen Verhältnissen ergeben (vgl. BVerwG, U.v. 11.10.2007 - 4 C 7.07 - juris Rn. 13; B.v. 12.7.2012 - 4 B 13.12 - juris Rn. 4; BayVGH, U.v. 17.12.2018 - 15 N 16.2373 - juris Rn. 51; OVG RhPf, U.v. 20.1.2011 - 1 C 11082/09 - juris Rn. 68; BT-Drs. - OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2025 - 2 K 118/24
Projektbezogener Angebotsbebauungsplan für ein Seniorenwohn- und Pflegeheim im …
So kann insbesondere der zulässige Umfang der Tagespflege in Betriebsregelungen und Nebenbestimmungen umfassend geregelt werden (vgl. OVG Rh-Pf, Urteil vom 20. Januar 2011 - 1 C 11082/09 - juris Rn. 82, m.w.N.). - OVG Rheinland-Pfalz, 30.11.2010 - 1 B 11083/10
Bauarbeiten am Koblenzer Zentralplatz dürfen weitergehen
Nachdem der Senat unter dem 22.07.2010 dem Antragsteller in dem Normenkontrollverfahren gegen das Vorhaben (1 C 11082/09.OVG) Hinweise zur rechtlichen Einordnung der Änderung des Bebauungsplans für das Normenkontrollverfahren in der Hauptsache gegeben hatte, stellte dieser am 11.08.2010 einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 VwGO gegen die Erteilung der Baugenehmigung.
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