Rechtsprechung
| OVG Rheinland-Pfalz, 22.09.2000 - 1 C 12156/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§ 1 Abs. 5 Satz 2 Nr. 7, § 1a Abs. 2 Nr. 2, § 1 Abs. 6, § 215a Abs. 1 Satz 1 BauGB; § 5 BauNVO.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit eines Bebauungsplans; Drittschützender Charakter des Abwägungsgebots; Berücksichtigung eines Erweiterungsinteresses bzw. Verlagerungsinteresses bei einem landwirtschaftlichen Betrieb; Beseitigung von Abwägungsfehlern in einem ergänzenden Verfahren; Anwendung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZfBR 2001, 287 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (14)
- OVG Rheinland-Pfalz, 23.09.1987 - 10 C 2/85
Abwägung; Abwägungsergebnis; Fehler; Mangel; Stellungnahme; Fachbehörde; Falsch; …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.09.2000 - 1 C 12156/99
Es war bereits durch einen früheren Bebauungsplan überplant worden, der durch Normenkontrollurteil des ehemaligen 10. Senats des erkennenden Gerichts vom 23. September 1987 - 10 C 2/85 - (AS 21, 416) insoweit für nichtig erklärt worden war.Insoweit hatte bereits der in dem Verfahren 10 C 2/85 tätig gewordene Gutachter festgestellt, dass sich die Immissionsproblematik auf die Schallauswirkungen der Tiere im Stall beschränkt (vgl. S. 13 der Begründung zum Bebauungsplan).
Soll dabei die Ausweisung eines Dorfgebiets erhalten bleiben, würde dies allerdings die Einbeziehung der Hofgrundstücke der Antragsteller und des benachbarten landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetriebs in das Plangebiet erforderlich machen; an einer solchen Gestaltung wäre die Antragsgegnerin durch die Rechtskraft des Urteils vom 23. September 1987 - 10 C 2/85 - schon deshalb nicht gehindert, weil die damalige Planung einen anderen Inhalt hatte und in dem in Rede stehenden Bereich die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebiets vorsah.
- BVerwG, 31.01.1997 - 4 NB 27.96
Bauplanungsrecht - Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und der …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.09.2000 - 1 C 12156/99
Diese auf den vorliegenden Sachverhalt anzuwendende jüngste Gesetzesfassung unterscheidet sich in Bezug auf die Einbeziehung der Belange von Natur und Landschaft in die Abwägung der Sache nach jedenfalls nicht wesentlich von der vorherigen, substantiell durch § 8 a des Bundesnaturschutzgesetzes i.d.F. des Art. 5 Nr. 2 des Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetzes vom 22. April 1993 (BGBl. I S. 466) bestimmten Rechtslage, zu der die grundlegende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Januar 1997 (BVerwGE 104, 68 = NVwZ 1997, 1213) sowie die Urteile des Senats vom 14. und 28. Januar 2000 (BauR 2000, 1011 = NuR 2000, 384 und NuR 2000, 339) ergangen sind (zur inhaltlichen Entsprechung der Regelungen vgl. Uechtritz, NVwZ 1997, 1182, 1185 [BVerwG 31.01.1997 - 4 NB 27/96] unter Hinweis auf BT-Drs. 13/6392, S. 43; Battis/Krautzberger/Löhr, NVwZ 1997, 1145, 1146 ff.).Dabei muss dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung getragen und geprüft werden, ob das planerische Ziel auf andere Weise mit geringerer Eingriffsintensität erreichbar ist (zum Ganzen vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 1997, a.a.O. und zuletzt BVerwG, Beschluss vom 25. August 2000 - 4 BN 41.00 - Umdruck S. 2 f.).
Derartige Umstände hindern die Antragsgegnerin grundsätzlich nicht, eine Fläche als Ausgleichsfläche in den Bebauungsplan mit einzubeziehen (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 1997, NVwZ 1997, 1213, 1214 f.) [BVerwG 31.01.1997 - 4 NB 27/96].
- BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78
Satzungserlaß
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.09.2000 - 1 C 12156/99
Insbesondere dies berücksichtigt, musste es sich auch dem Plangeber nicht aufdrängen, das nunmehr geltend gemachte Erweiterungs- oder Verlagerungsinteresse des landwirtschaftlichen Betriebs nach Osten hin als abwägungserheblichen Belang zu berücksichtigen (vgl. insoweit auch BVerwG, Beschluss vom 9. November 1979, BVerwGE 59, 87, 103 f.) [BVerwG 09.11.1979 - 4 N 1/78].
- BVerwG, 08.09.1999 - 4 BN 14.99
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.09.2000 - 1 C 12156/99
Das macht die Ausweisung eines Dorfgebiets, die im Übrigen nach der Begründung zum Bebauungsplan (S. 14) maßgeblich auch auf die unter dem 4. November 1997 begutachteten Geräuschemissionen des Schreinereibetriebs zurückgeht, unzulässig (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. September 1999 - 4 BN 14/99 - [...] - unter Hinweis auf Beschluss vom 25. August 1997, Buchholz 406.11 § 6 BauGB Nr. 7 m.w.N.; OVG Lüneburg, Urteil vom 23. September 1999, ZfBR 2000, 137, 138 m.w.N.). - OVG Niedersachsen, 23.09.1999 - 1 K 5147/97
Ausschluss von landwirtschaftlichen Betrieben im MD; Gliederung des Dorfgebietes …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.09.2000 - 1 C 12156/99
Das macht die Ausweisung eines Dorfgebiets, die im Übrigen nach der Begründung zum Bebauungsplan (S. 14) maßgeblich auch auf die unter dem 4. November 1997 begutachteten Geräuschemissionen des Schreinereibetriebs zurückgeht, unzulässig (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. September 1999 - 4 BN 14/99 - [...] - unter Hinweis auf Beschluss vom 25. August 1997, Buchholz 406.11 § 6 BauGB Nr. 7 m.w.N.; OVG Lüneburg, Urteil vom 23. September 1999, ZfBR 2000, 137, 138 m.w.N.). - BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98
Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung; …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.09.2000 - 1 C 12156/99
In Anbetracht der recht engen Nachbarschaft des der Antragstellerin zu 2) gehörenden Hofgrundstücks und des nunmehr von dem Antragsteller zu 1) betriebenen Hofes zu dem Plangebiet erscheint es nach den Darlegungen zur Antragsbegründung aber möglich, dass die Antragsteller durch die Festsetzungen des angegriffenen Bebauungsplans negativ in ihren eigenen in die Abwägung einzustellenden Belangen betroffen sind; hinsichtlich solcher privater Belange, die für die Abwägung erheblich sind, hat das in § 1 Abs. 6 BauGB enthaltene Abwägungsgebot drittschützenden Charakter (vgl. BVerwG, Urteile vom 24. September 1998, NJW 1999, 592 [BVerwG 24.09.1998 - 4 CN 2/98] und vom 26. Februar 1999, BauR 1999, 1128). - BVerwG, 26.02.1999 - 4 CN 6.98
Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Verkehrsimmissionen; Bebauungsplan; Entwicklung …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.09.2000 - 1 C 12156/99
In Anbetracht der recht engen Nachbarschaft des der Antragstellerin zu 2) gehörenden Hofgrundstücks und des nunmehr von dem Antragsteller zu 1) betriebenen Hofes zu dem Plangebiet erscheint es nach den Darlegungen zur Antragsbegründung aber möglich, dass die Antragsteller durch die Festsetzungen des angegriffenen Bebauungsplans negativ in ihren eigenen in die Abwägung einzustellenden Belangen betroffen sind; hinsichtlich solcher privater Belange, die für die Abwägung erheblich sind, hat das in § 1 Abs. 6 BauGB enthaltene Abwägungsgebot drittschützenden Charakter (vgl. BVerwG, Urteile vom 24. September 1998, NJW 1999, 592 [BVerwG 24.09.1998 - 4 CN 2/98] und vom 26. Februar 1999, BauR 1999, 1128). - BVerwG, 16.12.1999 - 4 CN 7.98
Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; mehrfache Änderungen des Bebauungsplans; …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.09.2000 - 1 C 12156/99
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts können in gewissen Grenzen, die hier nicht überschritten sind, in einem ergänzenden Verfahren auch Abwägungsfehler beseitigt und dabei inhaltliche Änderungen oder Ergänzungen des Plans vorgenommen werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 8. Oktober 1998, DVBl 1999, 243 und vom 16. Dezember 1999, BauR 2000, 684; Beschlüsse vom 10. November 1998, NVwZ 1999, 420 und vom 25. Mai 2000, ZfBR 2000, 421). - BVerwG, 08.10.1998 - 4 CN 7.97
Bebauungsplan; Problembewältigung; Konfliktlösung; Konfliktbewältigung; …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.09.2000 - 1 C 12156/99
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts können in gewissen Grenzen, die hier nicht überschritten sind, in einem ergänzenden Verfahren auch Abwägungsfehler beseitigt und dabei inhaltliche Änderungen oder Ergänzungen des Plans vorgenommen werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 8. Oktober 1998, DVBl 1999, 243 und vom 16. Dezember 1999, BauR 2000, 684; Beschlüsse vom 10. November 1998, NVwZ 1999, 420 und vom 25. Mai 2000, ZfBR 2000, 421). - BVerwG, 23.04.1997 - 4 NB 13.97
Bauplanungsrecht - Keine Bindung der planenden Gemeinde an standardisierte …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.09.2000 - 1 C 12156/99
Dieser ist vielmehr dazu aufgerufen, die Eingriffe in eigener Verantwortung zu bewerten und über Vermeidung, Ausgleich und Ersatzmaßnahmen abwägend zu entscheiden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. April 1997, NVwZ 1997, 1215). - BVerwG, 01.09.1999 - 4 BN 25.99
- OVG Rheinland-Pfalz, 14.01.2000 - 1 C 12946/98
Eingriffe in Natur und Landschaft und Abwägung der Belange
- BVerwG, 25.08.2000 - 4 BN 41.00
Verfolgung wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischer Ziele durch die planende …
- OVG Rheinland-Pfalz, 28.01.2000 - 1 C 10029/99
Normenkontrolle eines Bebauungsplans - Berücksichtigung der Belange des …
- VGH Baden-Württemberg, 11.07.2017 - 5 S 2067/15
Beseitigung eines Lager- und Abstellplatzes
Aber auch ein faktisches Dorfgebiet im Sinne von § 5 BauNVO lag nicht vor, da das fragliche Gebiet nicht von den (wenigen) Wirtschaftsstellen geprägt wurde (vgl. hierzu BayVGH, Urteil vom 13.6.1986 - 26 N 83 A/2209 - BRS 46 Nr. 19; OVG Nds., Urteil vom 27.10.1993 - 1 K 3.91 - NVwZ 1995, 284; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 22.9.2000 - 1 C 12156/99 - NuR 2001, 54). - OVG Rheinland-Pfalz, 02.05.2002 - 1 C 11563/00
Wirksamkeit eines Bebauungsplans; Eingeschränkte verwaltungsgerichtliche …
Der dem angegriffenen Bebauungsplan zugrunde liegende Satzungsbeschluss vom 27. August 1998 genügt den Anforderungen, die - nunmehr gemäß § 1 Abs. 5 Satz 2 Nr. 7 i.V.m. § 1 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB (i.d.F. der Bekanntmachung vom 27. August 1997) - in materieller Hinsicht an eine ordnungsgemäße Einbeziehung der Belange von Natur und Landschaft in die Abwägung zu stellen sind (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 31. Januar 1997, BVerwGE 104, 68 = NVwZ 1997, 1213; zu der seit Januar 1998 maßgeblichen Gesetzesfassung vgl. Urteil des Senats vom 22. September 2000, NuR 2001, 54 m.w.N.). - VGH Hessen, 15.02.2005 - 3 N 1095/03
Bebauungsplan; Festsetzung eines Dorfgebietes; Verhinderung einer schleichenden …
Die Ausweisung eines Dorfgebietes gemäß § 5 BauNVO setzt das Vorhandensein von Wirtschaftsstellen land- bzw. forstwirtschaftlicher Betriebe voraus (vgl. z.B. OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 22.09.2000 - 1 C 12156/99 - BRS 63 Nr. 12; VGH Baden-Württemberg, U. v. 21.01.2002 - 8 S 1388/01 - NuR 2002, 552). - VGH Baden-Württemberg, 02.10.2013 - 5 S 1273/12
Unzulässigkeit eines Einzelhandelsbetriebes bei einer Dorfgebietsfestsetzung
Die Festsetzung eines Dorfgebiets ist nicht deshalb fehlerhaft, weil sie nicht vollzogen werden kann und weil mit ihr gegen die allgemeine Zweckbestimmung eines derartigen Baugebiets verstoßen würde, wie sie in § 5 Abs. 1 BauNVO festgelegt ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.09.2000 - 1 C 12156/99 -, BRS 63 Nr. 12). - OVG Rheinland-Pfalz, 01.02.2001 - 1 C 10426/00 Weist eine Gemeinde aber ein Dorfgebiet ausschließlich deshalb aus, um die Schutzwürdigkeit der allein angestrebten Wohnbebauung zugunsten eines außerhalb des Planbereichs gelegenen landwirtschaftlichen Betriebes zu mindern, verstößt diese Festsetzung auch nach der Neufassung des § 5 BauNVO gegen die allgemeine Zweckbestimmung eines Dorfgebietes und ist nicht erforderlich (vgl. BayVGH, Urteil vom 10. Juli 1995, BayVBl 1996, 48 ff.; ferner Urteil des Senats vom 22. September 2000 - NuR 2001, 54).
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