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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.09.1990 - 1 C 13.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2070
BVerwG, 04.09.1990 - 1 C 13.89 (https://dejure.org/1990,2070)
BVerwG, Entscheidung vom 04.09.1990 - 1 C 13.89 (https://dejure.org/1990,2070)
BVerwG, Entscheidung vom 04. September 1990 - 1 C 13.89 (https://dejure.org/1990,2070)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Eignungsvoraussetzungen eines Sachverständigen - Überprüfungsflüge - Zuverlässigkeit - Luftrechtliche Verstöße

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuverlässigkeit als Eignungsvoraussetzung für die Anerkennung als Sachverständiger für Überprüfungsflüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1991, 192 (Ls.)
  • DVBl 1991, 405
  • DÖV 1991, 434
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 21.02.1989 - 1 C 73.86

    Voraussetzungen der Anerkennung als Sachverständiger für Überprüfungsflüge - …

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1990 - 1 C 13.89
    Zu den Eignungsvoraussetzungen für die Anerkennung als Sachverständiger für Überprüfungsflüge gehört auch die Zuverlässigkeit hinsichtlich dieser Sachverständigentätigkeit (wie Urteil vom 21. Februar 1989 - BVerwG 1 C 73.86 - Buchholz 451.26 Sachverständige Nr. 8).

    Wie in der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 21. Februar 1989 - BVerwG 1 C 73.86 - Buchholz 451.26 Sachverständige Nr. 8 = GewArch 1989, 162) bereits geklärt ist, sind die Anerkennungsvoraussetzungen für fliegerische Sachverständige in § 128 Abs. 5 und 10 LuftPersV nicht abschließend aufgeführt.

    Sie kann daher durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes geregelt werden, soweit dies durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt ist (vgl. Urteil vom 21. Februar 1989 - BVerwG 1 C 73.86 - a.a.O.).

  • BVerwG, 26.06.1990 - 1 C 10.88

    Öffentliche Bestellung als Sachverständiger: Sachkundenachweis

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1990 - 1 C 13.89
    Das Berufungsgericht hat diese Frage zu Recht in vollem Umfang nachgeprüft; denn der Anerkennungsbehörde steht insoweit kein der gerichtlichen Kontrolle entzogener Beurteilungsspielraum zu (vgl. für den Sachverständigen nach § 36 GewO: Urteil vom 26. Juni 1990 - BVerwG 1 C 10.88 -).
  • BVerwG, 10.01.1983 - 9 B 13640.81

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1990 - 1 C 13.89
    Da das Berufungsurteil die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde besitzt (§§ 98 VwGO, 418 ZPO), genügt das bloße Bestreiten der Richtigkeit der berufungsgerichtlichen Feststellung nicht den Anforderungen, die § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO an die Darlegung eines Verfahrensfehlers stellt (vgl. Beschluß vom 10. Januar 1983 - BVerwG 9 B 13640.81 -).
  • VG München, 17.08.2018 - M 16 E 18.1461

    Mangelnde Eignung zum öffentlich bestellten Sachverständigen

    Rn. 22 Die Eignung verlangt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U.v. 4.9.1990 - 1 C 13/89 - juris Rn. 12) neben der besonderen praktischen Erfahrung auch die Kenntnis und Einhaltung der maßgeblichen Vorgaben.

    Erforderlich ist unter anderem, dass der Sachverständige alle einschlägigen Vorgaben für die Gutachtenserstellung einhält (vgl. BVerwG, U.v. 4.9.1990 - 1 C 13/89 - juris Rn. 12;… BayVGH, B.v. 16.9.2013 - 22 AS 13.1672 - juris Rn. 38).

  • VGH Bayern, 27.12.2006 - 8 CS 06.2084

    Widerruf der Anerkennung als Prüfer für Freiballonführer

    Der Prüfer muss nicht nur selbst das betreffende Luftfahrzeug sicher führen können, sondern auch die Gewähr dafür bieten, bei Dritten eine solche Fähigkeit ordnungsgemäß zu überprüfen und zu bescheinigen (vgl. BVerwG vom 4.9.1990 Az. 1 C 13/89 ­ Juris-DokNr. WBRE310348602).

    Diese Anforderungen dürfen andererseits vor dem Hintergrund des Grundrechts der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) und des auch bei Eingriffen in die Berufsausübungsfreiheit (Prüfertätigkeit als Form der Berufsausübung; vgl. BVerwG vom 4.9.1990 a.a.O.) zu beachtenden Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit nicht übersteigert werden.

  • BVerwG, 15.11.1991 - 1 B 136.91

    Eignungsbedenken gegen Sachverständigen i.S.v. § 36 Abs. 1 GewO

    Zur Eignung eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen gehört - neben der fachlichen - die persönliche Eignung, insbesondere Unabhängigkeit, Neutralität und charakterliche Zuverlässigkeit (vgl. Urteil vom 4. September 1990 - BVerwG 1 C 13.89 - Buchholz 451.26 Sachverständige Nr. 10).
  • VG München, 06.05.2014 - M 16 K 13.1186

    Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger

    Rn. 28 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 4.9.1990 - 1 C 13/89 - juris Rn. 12) ist für die fachliche Eignung neben der besonderen praktischen Erfahrung auch die Kenntnis und Einhaltung der maßgeblichen theoretischen Vorgaben erforderlich.
  • VGH Bayern, 26.01.2015 - 22 ZB 14.1673

    Eine vor Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes - AGG - und der …

    Dieses hat unter Hinweis auf die Rechtsprechung (u.a. BVerwG, U.v. 4.9.1990 - 1 C 13/89 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 232, juris Rn. 12;… BayVGH, B.v. 16.9.2013 - 22 AS 13.1672 - juris Rn. 38 ff.) zutreffend ausgeführt, dass die öffentliche Bestellung als Sachverständiger neben der fachlichen auch die persönliche Eignung des Betreffenden erfordert, was nicht nur die Fähigkeit zur Erstellung ordnungsgemäßer Gutachten, sondern auch die Bereitschaft hierzu verlangt, und dass an dieser Bereitschaft des Klägers Zweifel bestünden (UA S. 12 unten, S. 13 unten).
  • VG München, 18.12.2017 - M 16 S 17.4210

    Widerruf öffentliche Bestellung als Sachverständiger

    Rn. 30 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U.v. 4.9.1990 - 1 C 13/89 - juris Rn. 12) verlangt die Eignung neben der besonderen praktischen Erfahrung auch die Kenntnis und Einhaltung der maßgeblichen Vorgaben.
  • BVerwG, 31.05.1995 - 2 B 31.95

    Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde - Begriff der grundsätzlichen …

    Da das Berufungsurteil die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde besitzt (§§ 98 VwGO, 418 ZPO), genügt das bloße Bestreiten der Richtigkeit der berufungsgerichtlichen Feststellung nicht den Anforderungen, die § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO an die Darlegung eines Verfahrensfehlers stellt (vgl. Urteile vom 4. September 1990 - BVerwG 1 C 13.89 - und - BVerwG 1 C 14.89 - ).
  • VGH Bayern, 18.11.2010 - 19 ZB 08.3154

    Ausschluss wegen Nichterfüllung zumutbarer Anforderungen zur Beseitigung eines …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. U.v. 16.12.2008 - 1 C 37/07, RdNr. 13, U.v. 25.8.2009 - 1 C 30/08, RdNr. 13 und U.v. 1.2.2010 - 1 C 13/89, RdNr. 8) ist durch die strikt geltende Titelerteilungssperre mit Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes zum 1. Januar 2005 eine gegenüber früher erheblich verschärfte Rechtslage entstanden, ohne dass der betroffene Ausländer noch Rechtsschutz gegen den Offensichtlichkeitsausspruch im vorangegangenen, abgeschlossenen Asylverfahren erlangen könnte.
  • BVerwG, 10.06.1994 - 2 B 66.94

    Rückerstattung des Ausbildungsgeldes wegen Entlassung eines …

    Durch bloßes Bestreiten der Richtigkeit der berufungsgerichtlichen Feststellung, der Kläger habe in der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht bestimmte Erklärungen abgegeben, kann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs nicht bezeichnet werden (vgl. Urteil vom 4. September 1990 - BVerwG 1 C 13.89 - ebenso Urteil vom 4. September 1990 - BVerwG 1 C 14.89 - ).
  • VG Braunschweig, 14.05.2003 - 2 A 344/02

    Alter; Altersgrenze; Anerkennung; Berufsausübung; Einführung; Ermessen; Gesetz; …

    Sie kann daher sowohl durch Gesetz oder auch aufgrund eines Gesetzes geregelt werden, soweit dies durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt ist (BVerwG, Urt. v. 04.09.1990 - 1 C 13/89 -, Buchholz 451.26 Sachverständige Nr. 10).
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