Rechtsprechung
| BVerwG, 04.09.1990 - 1 C 14.89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Ablehnung der Anerkennung als Sachverständiger für Überprüfungsflüge bei Privathubschrauberführern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 21.02.1989 - 1 C 73.86
Voraussetzungen der Anerkennung als Sachverständiger für Überprüfungsflüge - …
Auszug aus BVerwG, 04.09.1990 - 1 C 14.89
Wie in der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 21. Februar 1989 - BVerwG 1 C 73.86 - Buchholz 451.26 Sachverständige Nr. 8 = GewArch 1989, 162) bereits geklärt ist, sind die Anerkennungsvoraussetzungen für fliegerische Sachverständige in § 128 Abs. 5 und 10 LuftPersV nicht abschließend aufgeführt.Sie kann daher durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes geregelt werden, soweit dies durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt ist (vgl. Urteil vom 21. Februar 1989 - BVerwG 1 C 73.86 - a.a.O.).
- BVerwG, 26.06.1990 - 1 C 10.88
Öffentliche Bestellung als Sachverständiger: Sachkundenachweis
Auszug aus BVerwG, 04.09.1990 - 1 C 14.89
Das Berufungsgericht hat diese Frage zu Recht in vollem Umfang nachgeprüft; denn der Anerkennungsbehörde steht insoweit kein der gerichtlichen Kontrolle entzogener Beurteilungsspielraum zu (vgl. für den Sachverständigen nach § 36 GewO: Urteil vom 26. Juni 1990 - BVerwG 1 C 10.88 -). - BVerwG, 10.01.1983 - 9 B 13640.81
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 04.09.1990 - 1 C 14.89
Da das Berufungsurteil die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde besitzt (§§ 98 VwGO, 418 ZPO), genügt das bloße Bestreiten der Richtigkeit der berufungsgerichtlichen Feststellung nicht den Anforderungen, die § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO an die Darlegung eines Verfahrensfehlers stellt (vgl. Beschluß vom 10. Januar 1983 - BVerwG 9 B 13640.81 -).
- BVerwG, 31.05.1995 - 2 B 31.95
Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde - Begriff der grundsätzlichen …
Da das Berufungsurteil die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde besitzt (§§ 98 VwGO, 418 ZPO), genügt das bloße Bestreiten der Richtigkeit der berufungsgerichtlichen Feststellung nicht den Anforderungen, die § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO an die Darlegung eines Verfahrensfehlers stellt (vgl. Urteile vom 4. September 1990 - BVerwG 1 C 13.89 - und - BVerwG 1 C 14.89 - ). - BVerwG, 10.06.1994 - 2 B 66.94
Rückerstattung des Ausbildungsgeldes wegen Entlassung eines …
Durch bloßes Bestreiten der Richtigkeit der berufungsgerichtlichen Feststellung, der Kläger habe in der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht bestimmte Erklärungen abgegeben, kann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs nicht bezeichnet werden (vgl. Urteil vom 4. September 1990 - BVerwG 1 C 13.89 - ebenso Urteil vom 4. September 1990 - BVerwG 1 C 14.89 - ).
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