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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 29.09.2005

Rechtsprechung
   BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 16.05   

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https://dejure.org/2006,2569
BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 16.05 (https://dejure.org/2006,2569)
BVerwG, Entscheidung vom 18.07.2006 - 1 C 16.05 (https://dejure.org/2006,2569)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Juli 2006 - 1 C 16.05 (https://dejure.org/2006,2569)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Anerkennung als politischer Flüchtling wegen Verfolgungsgefahren infolge der Asylantragstellung; Unterliegen einer Gruppenverfolgung durch nichtstaatliche Akteure bei der Rückkehr in den Iran als Christ; Anspruch auf Abschiebungsschutz

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AsylVfG § 73 Abs. 1; AufenthG § 60 Abs. 1; AufenthG § 60 Abs. 7
    Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Anwendungszeitpunkt, Zuwanderungsgesetz, Ermessen, Unverzüglichkeit, Jahresfrist, Wahrscheinlichkeitsmaßstab, herabgestufter Wahrscheinlichkeitsmaßstab, beachtlicher Wahrscheinlichkeitsmaßstab, Verfolgungszusammenhang, Verfolgung durch ...

  • milo.bamf.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (74)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 15.05

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Unverzüglichkeit des Widerrufs; …

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 16.05
    Rn. 8 2. Wie der Senat in dem gleichzeitig ergehenden Urteil des Verfahrens BVerwG 1 C 15.05 näher ausgeführt hat, ist die Abweisung der Klage durch das Berufungsgericht mit Bundesrecht nicht vereinbar (§ 137 Abs. 1 Nr. 1 VwGO).

    Zu den Einzelheiten der Begründung wird auf das Urteil im Verfahren BVerwG 1 C 15.05 , an dem der Prozessbevollmächtigte des Klägers ebenfalls beteiligt ist, Bezug genommen.

    Rn. 11 c) Entgegen der vom Kläger noch im Beschwerdeverfahren vertretenen Ansicht ist der Widerruf auch nicht etwa deshalb insgesamt rechtswidrig, weil er nicht "unverzüglich" im Sinne von § 73 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG bzw. nicht innerhalb der Jahresfrist nach § 48 Abs. 4, § 49 Abs. 2 Satz 2 VwVfG erfolgt sein soll (vgl. auch hierzu das Urteil im Verfahren BVerwG 1 C 15.05 ).

    Den hierzu im Urteil des Verfahrens BVerwG 1 C 15.05 entwickelten Anforderungen wird das Berufungsurteil indessen nicht gerecht.

    a) Zu Recht hat der Verwaltungsgerichtshof bei der Prüfung, ob dem Kläger heute bei einer Rückkehr in den Irak eine Gruppenverfolgung als Christ droht, den allgemeinen (Prognose-)Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit angelegt und nicht den erleichterten sog. herabgesetzten oder herabgestuften Maßstab der hinreichenden Sicherheit vor erneuter bzw. wiederholter Verfolgung (vgl. im Einzelnen das Urteil im Verfahren BVerwG 1 C 15.05 ).

    Der Gegenstandswert ergibt sich aus § 30 RVG (vgl. auch hierzu das Urteil im Verfahren BVerwG 1 C 15.05 ).

  • BVerwG, 27.04.1998 - 9 C 13.97

    Ausländerrecht - Abschiebungshindernis; AIDS-Erkrankung; Behandlungsmöglichkeiten …

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 16.05
    Nur ausnahmsweise sind sie als eine allgemeine Gefahr oder Gruppengefahr im Sinne von § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG zu qualifizieren, namentlich etwa bei Aids (vgl. Urteil vom 27. April 1998 - BVerwG 9 C 13.97 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 12 = NVwZ 1998, 973).

    Nach der Aids-Entscheidung vom 27. April 1998 a.a.O. kommt bei Krankheiten die Annahme einer die Sperrwirkung des § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG auslösenden Allgemeingefahr nur in Betracht, wenn die Gefahr "einer großen Zahl der im Abschiebezielstaat lebenden Personen gleichermaßen droht, über deren Aufnahme oder Nichtaufnahme nicht im Einzelfall durch das Bundesamt und eine Ermessensentscheidung der Ausländerbehörde, sondern für die ganze Gruppe der potenziell Betroffenen einheitlich durch eine politische Leitentscheidung des Innenministeriums befunden werden soll".

  • BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96

    Abschiebungsschutz für kranke Asylbewerber bei unzureichenden medizinischen …

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 16.05
    Danach sind zielstaatsbezogene Krankheitsfolgen in der Regel als individuelle Gefahren im Sinne von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG anzusehen (vgl. etwa schon Urteil vom 9. September 1997 - BVerwG 9 C 48.96 - InfAuslR 1998, 125 ; Urteil vom 25. November 1997 - BVerwG 9 C 58.96 - BVerwGE 105, 383 ; Urteil vom 29. Juli 1999 - BVerwG 9 C 2.99 - juris ).
  • BVerwG, 01.11.2005 - 1 C 21.04

    Widerruf der Asylanerkennung; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; …

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 16.05
    Rn. 13 aa) Zwar verfehlt das angefochtene Urteil nicht bereits in seinem Ansatz die vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 1. November 2005 - BVerwG 1 C 21.04 - (ZAR 2006, 107, zur Veröffentlichung in den Entscheidungssammlungen BVerwGE und Buchholz vorgesehen) klargestellten Maßstäbe zur Auslegung der Widerrufsermächtigung in § 73 Abs. 1 AsylVfG.
  • BVerwG, 09.09.1997 - 9 C 48.96

    Asylrecht - Entscheidung über den Antrag auf Gewährung von Abschiebungsschutz …

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 16.05
    Danach sind zielstaatsbezogene Krankheitsfolgen in der Regel als individuelle Gefahren im Sinne von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG anzusehen (vgl. etwa schon Urteil vom 9. September 1997 - BVerwG 9 C 48.96 - InfAuslR 1998, 125 ; Urteil vom 25. November 1997 - BVerwG 9 C 58.96 - BVerwGE 105, 383 ; Urteil vom 29. Juli 1999 - BVerwG 9 C 2.99 - juris ).
  • BVerwG, 29.07.1999 - 9 C 2.99

    Androhung der Abschiebung nach Rest-Jugoslawien/Kosovo - Krankheiten der …

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 16.05
    Danach sind zielstaatsbezogene Krankheitsfolgen in der Regel als individuelle Gefahren im Sinne von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG anzusehen (vgl. etwa schon Urteil vom 9. September 1997 - BVerwG 9 C 48.96 - InfAuslR 1998, 125 ; Urteil vom 25. November 1997 - BVerwG 9 C 58.96 - BVerwGE 105, 383 ; Urteil vom 29. Juli 1999 - BVerwG 9 C 2.99 - juris ).
  • BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 4.98

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; schlechte wirtschaftliche Lage; …

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 16.05
    Etwas anderes gilt in diesen Fällen, in denen die Sperrwirkung eingreift, nur dann, wenn im Abschiebezielstaat für den Ausländer (entweder aufgrund der allgemeinen Verhältnisse oder aufgrund von Besonderheiten im Einzelfall, vgl. Urteil vom 21. September 1999 - BVerwG 9 C 9.99 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 22 und Urteil vom 8. Dezember 1998 - BVerwG 9 C 4.98 - BVerwGE 108, 77 = Buchholz 402.240 § 53 AuslG 1990 Nr. 13 S. 65 f.) landesweit eine extrem zugespitzte Gefahr wegen einer notwendigen, aber nicht erlangbaren medizinischen Versorgung zu erwarten ist.
  • BVerwG, 21.09.1999 - 9 C 9.99

    Asyl für Angolaner - Vorgehen der Gerichte bei allgemeinen Gefahren im …

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 16.05
    Etwas anderes gilt in diesen Fällen, in denen die Sperrwirkung eingreift, nur dann, wenn im Abschiebezielstaat für den Ausländer (entweder aufgrund der allgemeinen Verhältnisse oder aufgrund von Besonderheiten im Einzelfall, vgl. Urteil vom 21. September 1999 - BVerwG 9 C 9.99 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 22 und Urteil vom 8. Dezember 1998 - BVerwG 9 C 4.98 - BVerwGE 108, 77 = Buchholz 402.240 § 53 AuslG 1990 Nr. 13 S. 65 f.) landesweit eine extrem zugespitzte Gefahr wegen einer notwendigen, aber nicht erlangbaren medizinischen Versorgung zu erwarten ist.
  • BVerwG, 17.10.2006 - 1 C 18.05

    Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit; …

    Nach den in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Grundsätzen ist die Gefahr, dass sich eine Erkrankung des Ausländers aufgrund der Verhältnisse im Abschiebezielstaat verschlimmert, in der Regel als individuelle Gefahr einzustufen, die am Maßstab von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG in direkter Anwendung zu prüfen ist (vgl. zuletzt Urteil des Senats vom 18. Juli 2006 - BVerwG 1 C 16.05 - juris Rn. 18 unter Hinweis auf Urteile vom 9. September 1997 - BVerwG 9 C 48.96 - InfAuslR 1998, 125 und vom 25. November 1997 -BVerwG 9 C 58.96 - BVerwGE 105, 383 und vom 29. Juli 1999 - BVerwG 9 C 2.99 - juris ).

    Dies kommt allerdings bei Erkrankungen nur in Betracht, wenn es - etwa bei Aids - um eine große Anzahl Betroffener im Zielstaat geht und deshalb ein Bedürfnis für eine ausländerpolitische Leitentscheidung nach § 60a Abs. 1 AufenthG besteht (vgl. auch hierzu zuletzt Urteil vom 18. Juli 2006 a.a.O. unter Hinweis auf das Urteil vom 27. April 1998 - BVerwG 9 C 13.97 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 12 = NVwZ 1998, 973).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.12.2015 - 10 A 10689/15

    Subsidiärer Schutz für Somalier - individuelle Bedrohungslage

    Rn. 54 Die Gefahr, dass sich eine Erkrankung des Ausländers aufgrund der Verhältnisse im Abschiebezielstaat verschlimmert, ist in der Regel als individuelle Gefahr einzustufen, die am Maßstab von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG in direkter Anwendung zu prüfen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2006 - 1 C 16.05 -, juris, Rn. 17 m.w.N.).

    Dies kommt allerdings bei Erkrankungen nur in Betracht, wenn es - etwa bei Aids - um eine große Anzahl Betroffener im Zielstaat geht und deshalb ein Bedürfnis für eine ausländerpolitische Leitentscheidung nach § 60a Abs. 1 AufenthG besteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2006 - 1 C 16.05 -, juris, Rn. 17 m.w.N.).

  • OVG Saarland, 16.09.2011 - 3 A 352/09

    Keine Gruppenverfolgung von Sunniten und Kurden im Irak; krankheitsbezogenes …

    Rn. 221 vgl. hierzu BVerwG, Entscheidungen vom 23.7.2007 - 10 B 85/07 -, vom 24.5.2006 - 1 B 118/05 - und vom 18.7.2006 - 1 C 16.05 -, jeweils zitiert nach juris.

    Rn. 223 Urteil vom 18.7.2006 - 1 C 16.05 -, a.a.O.

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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.09.2005 - 1 B 81.05, 1 PKH 23.05, 1 C 16.05   

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https://dejure.org/2005,24771
BVerwG, 29.09.2005 - 1 B 81.05, 1 PKH 23.05, 1 C 16.05 (https://dejure.org/2005,24771)
BVerwG, Entscheidung vom 29.09.2005 - 1 B 81.05, 1 PKH 23.05, 1 C 16.05 (https://dejure.org/2005,24771)
BVerwG, Entscheidung vom 29. September 2005 - 1 B 81.05, 1 PKH 23.05, 1 C 16.05 (https://dejure.org/2005,24771)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit von § 73 Abs. 2a S. 3 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) auf vor dem 1. Januar 2005 ergangene Widerrufsbescheide des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit von § 73 Abs. 2a S. 3 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) auf vor dem 1. Januar 2005 ergangene Widerrufsbescheide des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge

  • rechtsportal.de
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 16.05

    Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Anwendungszeitpunkt, Zuwanderungsgesetz, …

    Auszug aus BVerwG, 29.09.2005 - 1 B 81.05
    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 1 C 16.05 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
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