Rechtsprechung
| BVerwG, 07.09.1967 - I C 16.67 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DVBl 1968, 405
Wird zitiert von ... (7)
- BVerwG, 11.03.1997 - 1 C 26.96
Verfassungsrecht - Gewerberechtliche Einschränkungen als Berufsausübungsregelung …
Der erkennende Senat hat bereits § 33 d GewO für Spielhallenunternehmer, Automatenaufsteller und Spielkasinobetreiber als Berufsausübungsregelung angesehen (Urteil vom 7. September 1967 - BVerwG 1 C 16.67 - Buchholz 451.20 § 33 h GewO Nr. 6 S. 13).Darin liegt keine Regelung, die in die Substanz des Betriebs eingreift (vgl. auch Urteil vom 7. September 1967 - BVerwG 1 C 16.67 - a.a.O. S. 16).
- BVerwG, 17.03.1989 - 4 C 41.85
Heimgesetz - Heimmindestbauverordnung - Bestimmtheitsgebot - Wohnfläche
Die Vorschrift gilt auch - über ihren Wortlaut hinaus - für alle Änderungen der Gewerbeordnung, soweit nichts Abweichendes bestimmt ist (BVerwG, Urteil vom 7. September 1967 - BVerwG 1 C 16.67 - Buchholz 451.20 § 33 h GewO Nr. 6 = BayVBl. 1968, 66) und ist gemäß § 19 HeimG auch im Heimrecht anwendbar. - OVG Nordrhein-Westfalen, 25.07.2012 - 12 B 643/12
Verpflichtung zur Anhörung der Bewohner einer Pflegeheims vor Erlass einer …
- BVerwG, 09.12.1975 - I C 14.74
Gewerbsmäßige Veranstaltung eines Spieles mit Gewinnmöglichkeit
Demgemäß darf für die Veranstaltung solcher Spiele eine Erlaubnis oder Unbedenklichkeitsbescheinigung selbst dann nicht erteilt werden, wenn keine Gefahr besteht, daß der Spieler unangemessen hohe Verluste in kurzer Zeit erleidet (dazu Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 7. September 1967 - BVerwG I C 16.67 - [Buchholz 451.20 § 33 h GewO Nr. 6]). - VG Berlin, 17.11.2009 - 35 A 247.06
Staatliches Sportwettenmonopol im Land Berlin; Verstoß gegen die Berufsfreiheit …
Gewerberechtlicher Bestandsschutz besteht nämlich nur für die Zulassung zum Gewerbe, nicht für die Art und Weise der Berufsausübung (zum gewerberechtlichen Bestandsschutz nach § 1 Abs. 2 GewO vgl. bereits BVerwG, Urteile vom 7. September 1967 - 1 C 16.67 - und vom 17. März 1989 - 4 C 41/85 -, jeweils zitiert nach juris). - VG Berlin, 27.10.2009 - 35 A 10.07
Verbot der Veranstaltung und Vermittlung öffentlicher Glücksspiele im Internet; …
Gewerberechtlicher Bestandsschutz besteht nämlich nur für die Zulassung zum Gewerbe, nicht für die Art und Weise der Berufsausübung (zum gewerberechtlichen Bestandsschutz nach § 1 Abs. 2 GewO vgl. bereits BVerwG, Urteile vom 7. September 1967 - 1 C 16.67 - und vom 17. März 1989 - 4 C 41/85 -, jeweils zitiert nach juris). - BVerwG, 05.03.1968 - I C 51.67
Veranstaltung von Spielen mit Gewinnmöglichkeit - Überprüfung der Entscheidung …
Dies hat der Senat in dem Urteil vom 7. September 1967 - BVerwG I C 16.67 - näher dargelegt.
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