Rechtsprechung
| BVerwG, 30.05.1989 - 1 C 17.87 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Selbstständige Erlaubnisfähigkeit benachbarter Spielräume als Spielhallen im Sinne des § 33 i Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO) - Inbetrachtkommen von kleinen Räumen als Spielhalle im Sinne des § 33 i Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO) - Kriterien für die Erteilung einer ...
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GewO § 33d Abs. 1 ; GewO § 33i Abs. 1
"Optische Sonderung" als Voraussetzung der selbständigen Erlaubnisfähigkeit benachbarter Spielräume als Spielhallen i.S. des § 33i Abs. 1 GewO - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Gelsenkirchen, 26.11.1986 - 7 K 4698/85
- BVerwG, 30.05.1989 - 1 C 17.87
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1989, 538
- DVBl 1990, 67
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 09.10.1984 - 1 C 21.83
Spielhallen-Betriebsstätten - Gewerbeausübung - Betriebseigenschaft - …
Auszug aus BVerwG, 30.05.1989 - 1 C 17.87
Benachbarte Betriebsstätten können nur dann als selbständig erlaubnisfähige Spielhallen angesehen werden, wenn sie räumlich so getrennt sind, daß bei natürlicher Betrachtungsweise die Sonderung der einzelnen Betriebsstätte optisch in Erscheinung tritt und die Betriebsfähigkeit jeder Betriebsstätte nicht durch die Schließung der anderen Betriebsstätten beeinträchtigt wird (wie BVerwGE 70, 180 [BVerwG 09.10.1984 - 1 C 21/83]).Wie der erkennende Senat bereits entschieden hat (BVerwGE 70, 180 [BVerwG 09.10.1984 - 1 C 21/83]) und auch das Verwaltungsgericht anerkennt, können benachbarte Betriebsstätten nur dann als selbständig erlaubnisfähige Spielhallen angesehen werden, wenn sie räumlich so getrennt sind, daß bei natürlicher Betrachtungsweise die Sonderung der einzelnen Betriebsstätte optisch in Erscheinung tritt und die Betriebsfähigkeit jeder Betriebsstätte nicht durch die Schließung der anderen Betriebsstätten beeinträchtigt wird.
Es geht vielmehr um die rechtlichen Maßstäbe: Das angefochtene Urteil beruht auf dem Rechtssatz, sine hinreichende "optische Sonderung" im Sinne des Urteils BVerwGE 70, 180 (184) [BVerwG 09.10.1984 - 1 C 21/83] sei regelmäßig schon dann gegeben, wenn "die einzelnen Spielräume von undurchsichtigen Wänden dergestalt voneinander abgetrennt sind, daß jeglicher optische Kontakt zwischen den einzelnen Spielräumen ausgeschlossen ist".
- BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 8.05
Fun Game, Geldgewinnspiel, Unterhaltungsspielgerät, PEP-System.
Sie wird dem Gewerbetreibenden für bestimmte Räume erteilt, in denen die Geräte aufgestellt oder die Spiele veranstaltet werden können (vgl. Urteil vom 30. Mai 1989 - BVerwG 1 C 17.87 - Buchholz 451.20 § 33 i Nr. 8 = GewArch. - BGH, 09.07.2020 - III ZR 245/18
Anwendbarkeit der ein Verschulden des Amtsträgers ausschließenden …
Benachbarte Betriebsstätten können nur dann als selbständig erlaubnisfähige Spielhallen angesehen werden, wenn sie räumlich so getrennt sind, dass bei natürlicher Betrachtungsweise die Sonderung der einzelnen Betriebsstätte optisch in Erscheinung tritt und die Betriebsfähigkeit einer jeden nicht durch die Schließung der anderen Betriebsstätten beeinträchtigt wird (BVerwGE 70, 180, 184; BVerwG, NVwZ-RR 1989, 538). - OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2015 - 4 B 710/15
Untersagung der Bereitstellung von EC-Kartenautomaten zur Bargeldabhebung in …
Rn. 15 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.5.1989 - BVerwG 1 C 17.87 -, juris, Rn. 13 = NVwZ-RR 1989, 538, m. w. N.Rn. 21 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.5.1989 - BVerwG 1 C 17.87 -, juris, Rn. 13 = NVwZ-RR 1989, 538.
Rn. 23 vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.5.1989 - BVerwG 1 C 17.87 -, juris, Rn. 14 = NVwZ-RR 1989, 538,.
- BVerwG, 17.07.1995 - 1 B 23.95
Rechtmäßige Ablehnung von Beweisanträgen - Voraussetzungen für die grundsätzliche …
Die Erlaubnis wird dem Gewerbetreibenden für bestimmte Räume erteilt, in denen die Geräte aufgestellt oder die Spiele veranstaltet werden können (vgl. Urteil vom 30. Mai 1989 - BVerwG 1 C 17.87 - Buchholz 451.20 § 33 i GewO Nr. 8 S. 4). - VG Saarlouis, 18.05.2016 - 1 K 1128/15
Entfernung eines im äußeren Eingangsbereich einer Spielhalle aufgestellten …
Rn. 45 vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.5.1989 - BVerwG 1 C 17.87 -, juris, Rn. 13 = NVwZ-RR 1989, 538, m. w. N.Rn. 51 vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.5.1989 - BVerwG 1 C 17.87 -, juris, Rn. 13 = NVwZ-RR 1989, 538.
Rn. 53 vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.5.1989 - BVerwG 1 C 17.87 -, juris, Rn. 14 = NVwZ-RR 1989, 538,.
- BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 9.05
Fun-Games ohne Bauartzulassung nicht erlaubt
Sie wird dem Gewerbetreibenden für bestimmte Räume erteilt, in denen die Geräte aufgestellt oder die Spiele veranstaltet werden können (vgl. Urteil vom 30. Mai 1989 BVerwG 1 C 17.87 Buchholz 451.20 § 33 i GewO Nr. 8 = GewArch 1989, 264; Beschluss vom 17. Juli 1995 BVerwG 1 B 23.95 Buchholz 451.20 § 33 i GewO Nr. 19 = GewArch 1995, 473). - OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2016 - 4 A 2188/13
Prüfung der Rechtmäßigkeit von Nebenbestimmungen einer Spielhallenerlaubnis; …
Rn. 5 Vgl. BVerwG, Urteile vom 9.10.1984 - 1 C 21.83 -, BVerwGE 70, 180 = juris, Rn. 14 ff., 18, vom 30.5.1989 - 1 C 17.87 -, GewArch 1989, 264 = juris, Rn. 13, und vom 27.3.1990 - 1 C 47.88 -, GewArch 1990, 244 = juris, Rn. 12.Rn. 8 Vgl. BVerwG, Urteil vom 30.5.1989 - 1 C 17.87 -, GewArch 1989, 264 = juris, Rn. 15 a. E.
- BVerwG, 27.03.1990 - 1 C 47.88
Begriff der Spielhalle bei benachbarten Räumen
Wie der erkennende Senat wiederholt entschieden hat (BVerwGE 70, 180 [BVerwG 09.10.1984 - 1 C 21/83]; Urteil vom 30. Mai 1989 - BVerwG 1 C 17.87 - Buchholz 451.20 § 33 i GewO Nr. 8 = GewArch 1989, 264), können benachbarte Betriebsstätten nur dann als selbständig erlaubnisfähige Spielhallen angesehen werden, wenn sie räumlich so getrennt sind, daß bei natürlicher Betrachtungsweise die Sonderung der einzelnen Betriebsstätte optisch in Erscheinung tritt und die Betriebsfähigkeit jeder Betriebsstätte nicht durch die Schließung der anderen Betriebsstätten beeinträchtigt wird. - VGH Baden-Württemberg, 24.04.2024 - 6 S 980/23
Räumlicher Geltungsbereich des GlSpielG BW § 43 Abs 3 S 1
Nach dieser Rechtsprechung ist der gewerberechtliche Begriff der Spielhalle, wie sich aus § 33i Abs. 2 Nr. 2 GewO ergibt, dergestalt raumbezogen, dass die Erlaubnis dem Gewerbetreibenden für bestimmte Räume (Spiel-Räume) erteilt wird, in denen die Geräte aufgestellt oder die Spiele veranstaltet werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.05.1989 - 1 C 17.87 -, NVwZ-RR 1989, 538 m.w.N.).Dies hat zur Folge, dass benachbarte Betriebsstätten als nach § 33i Abs. 1 Satz 1 GewO selbständig erlaubnisfähige Spielhallen angesehen werden können, wenn sie räumlich so getrennt sind, dass bei natürlicher Betrachtungsweise die Sonderung der einzelnen Betriebsstätte optisch in Erscheinung tritt und die Betriebsfähigkeit jeder Betriebsstätte nicht durch die Schließung der anderen Betriebsstätte(n) beeinträchtigt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.05.1989 - 1 C 17.87 -, NVwZ-RR 1989, 538 ).
- VG Arnsberg, 10.07.2013 - 1 K 1508/11 Rn. 34 Vgl. BVerwG, Urteile vom 30. Mai 1989 - 1 C 17/87 -, GewArch 1989, 264 = juris Rn. 15 a. E., und vom 9. Oktober 1984 - 1 C 21.83 -, GewArch 1985, 62 = juris Rn. 18 a.E.
Rn. 36 Vgl. zu ähnlichen Sachverhalten: BVerwG, Urteile vom 27. März 1990 - 1 C 47.88 -, GewArch 1990, 244 = juris Rn. 15, und vom 30. Mai 1989 - 1 C 17/87 -, GewArch 1989, 264 = juris Rn. 16. Vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 28. Januar 2004 - 4 B 1942/03 -, n. v. ("Bei alledem versteht es sich von selbst, dass dieser Eindruck" - gemeint ist der Eindruck der optischen Sonderung - "nur Bestand haben kann, wenn die Antragstellerin eine Nutzung des Aufsichtsbereichs als Durchgang von einer Spielhalle in die andere ausschließt.").
- BVerwG, 24.04.1990 - 1 C 54.88
Verfassungsmäßigkeit des § 33f Abs. 1 Nr. 1 GewO - Geltungsumfang des § 3 Abs. 3 …
- VGH Baden-Württemberg, 28.06.1994 - 14 S 1947/93
Bestandsschutz für Anzahl von Spielgeräten in Spielhallenkomplex für die Zeit …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.1998 - 22 A 2185/94
Vergnügungssteuer in Vereinsräumlichkeiten
- BVerwG, 02.02.1996 - 1 B 16.96
Gewerberecht: Festlegung der höchstens zulässigen Spielgeräte in einer Spielhalle …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2025 - 4 B 1191/22
Unterstellen des Betriebs einer Spielhalle auf gesetzlicher Grundlage einem …
- BVerwG, 02.07.1991 - 1 C 23.89
Anfechtung einer Auflage zur Erteilung einer Spielhallenerlaubnis - Anforderungen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2004 - 4 B 1942/03
Ausgestaltung der gesonderten Erlaubnisfähigkeit von benachbarten …
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| AG Frankenberg/Eder, 27.03.1987 - 1 C 17/87 |
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