Rechtsprechung
| BVerwG, 29.08.2024 - 1 C 19.23 |
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Antrag einer eritreischen Staatsangehörigen auf Erteilung eines nationalen Visums zum Zweck der Familienzusammenführung
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Antrag einer eritreischen Staatsangehörigen auf Erteilung eines nationalen Visums zum Zweck der Familienzusammenführung
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Verfahrensgang
- VG Berlin, 17.10.2023 - 36 K 2.22
- BVerwG, 29.08.2024 - 1 C 19.23
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- EuGH, 12.04.2018 - C-550/16
Ein unbegleiteter Minderjähriger, der während des Asylverfahrens volljährig wird, …
Auszug aus BVerwG, 29.08.2024 - 1 C 19.23
Rn. 18 a) Für den Kindernachzug zu einem als Flüchtling anerkannten Elternteil hat der Gerichtshof Art. 4 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. c RL 2003/86/EG dahin ausgelegt, dass für die Feststellung, ob das Kind, wenn es vor der Anerkennung des zusammenführenden Elternteils als Flüchtling und vor Stellung des Antrags auf Familienzusammenführung volljährig geworden ist, minderjährig im Sinne dieser Bestimmung ist, der Zeitpunkt maßgebend ist, zu dem der zusammenführende Elternteil seinen Asylantrag gestellt hat, sofern der Antrag auf Familienzusammenführung innerhalb von drei Monaten nach Anerkennung des zusammenführenden Elternteils als Flüchtling gestellt wurde (EuGH…, Urteil vom 1. August 2022 - C-279/20 [ECLI:EU:C:2022:618] - Rn. 54; vgl. entsprechend zum Nachzug der Eltern zum unbegleiteten minderjährigen Flüchtling EuGH, Urteil vom 12. April 2018 - C-550/16 [ECLI:EU:C:2018:248] - Rn. 64).Dem liegt die Erwägung zugrunde, dass die praktische Wirksamkeit des Rechts auf Familiennachzug nicht von der Dauer der Bearbeitung des Antrags auf internationalen Schutz durch die nationale Behörde abhängen, sondern sichergestellt sein soll, dass der Erfolg des Antrags auf Familienzusammenführung in erster Linie von Umständen abhängt, die in der Sphäre der Antragsteller liegen (vgl. EuGH, Urteile vom 12. April 2018 - C-550/16 - Rn. 55 und 60 …und vom 1. August 2022 - C-279/20 - Rn. 47 ff.).
Der Gerichtshof hat deshalb eine Antragstellung innerhalb einer angemessenen Frist für erforderlich gehalten, die er in Anlehnung an Art. 12 Abs. 1 Unterabs. 3 RL 2003/86/EG auf drei Monate bestimmt hat (vgl. EuGH, Urteile vom 12. April 2018 - C-550/16 - Rn. 61 …und vom 1. August 2022 - C-279/20 - Rn. 53).
Rn. 23 aa) Die Bindung des Visumantrags an die genannte Frist konnte der Klägerin nicht bekannt sein, da sie sich erst aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs (Urteile vom 12. April 2018 - C-550/16 -, vom 1. August 2022 - C-279/20 - …und vom 30. Januar 2024 - C-560/20 - Rn. 40) ergibt.
- EuGH, 01.08.2022 - C-279/20
Bundesrepublik Deutschland (Regroupement familial d'un enfant devenu majeur) - …
Auszug aus BVerwG, 29.08.2024 - 1 C 19.23
Rn. 18 a) Für den Kindernachzug zu einem als Flüchtling anerkannten Elternteil hat der Gerichtshof Art. 4 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. c RL 2003/86/EG dahin ausgelegt, dass für die Feststellung, ob das Kind, wenn es vor der Anerkennung des zusammenführenden Elternteils als Flüchtling und vor Stellung des Antrags auf Familienzusammenführung volljährig geworden ist, minderjährig im Sinne dieser Bestimmung ist, der Zeitpunkt maßgebend ist, zu dem der zusammenführende Elternteil seinen Asylantrag gestellt hat, sofern der Antrag auf Familienzusammenführung innerhalb von drei Monaten nach Anerkennung des zusammenführenden Elternteils als Flüchtling gestellt wurde (EuGH, Urteil vom 1. August 2022 - C-279/20 [ECLI:EU:C:2022:618] - Rn. 54; vgl. entsprechend zum Nachzug der Eltern zum unbegleiteten minderjährigen Flüchtling EuGH…, Urteil vom 12. April 2018 - C-550/16 [ECLI:EU:C:2018:248] - Rn. 64).Dem liegt die Erwägung zugrunde, dass die praktische Wirksamkeit des Rechts auf Familiennachzug nicht von der Dauer der Bearbeitung des Antrags auf internationalen Schutz durch die nationale Behörde abhängen, sondern sichergestellt sein soll, dass der Erfolg des Antrags auf Familienzusammenführung in erster Linie von Umständen abhängt, die in der Sphäre der Antragsteller liegen (…vgl. EuGH, Urteile vom 12. April 2018 - C-550/16 - Rn. 55 und 60 und vom 1. August 2022 - C-279/20 - Rn. 47 ff.).
Der Gerichtshof hat deshalb eine Antragstellung innerhalb einer angemessenen Frist für erforderlich gehalten, die er in Anlehnung an Art. 12 Abs. 1 Unterabs. 3 RL 2003/86/EG auf drei Monate bestimmt hat (…vgl. EuGH, Urteile vom 12. April 2018 - C-550/16 - Rn. 61 und vom 1. August 2022 - C-279/20 - Rn. 53).
Rn. 23 aa) Die Bindung des Visumantrags an die genannte Frist konnte der Klägerin nicht bekannt sein, da sie sich erst aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs (Urteile vom 12. April 2018 - C-550/16 -, vom 1. August 2022 - C-279/20 - …und vom 30. Januar 2024 - C-560/20 - Rn. 40) ergibt.
- BVerwG, 23.04.2020 - 1 C 16.19
EuGH soll Fragen zum Nachzug volljährig gewordener Kinder zu anerkannten …
Auszug aus BVerwG, 29.08.2024 - 1 C 19.23
Bei Anspruchsgrundlagen, die eine Altersgrenze enthalten, die der Betroffene im maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Verhandlung oder Entscheidung überschritten hat, ist mithin eine auf zwei unterschiedliche Zeitpunkte bezogene Doppelprüfung erforderlich (BVerwG, Urteil vom 7. April 2009 - 1 C 17.08 - BVerwGE 133, 329 Rn. 10 und Beschluss vom 23. April 2020 - 1 C 16.19 - Buchholz 451.902 Europ.Eine Auslegung des § 32 Abs. 1 AufenthG dahin, dass sich die Minderjährigkeit des Kindes anhand des Zeitpunkts der Asylantragstellung des zusammenführenden Elternteils beurteilt, ist in Anwendung der allgemein anerkannten Auslegungsregeln nicht möglich, auch wenn Art. 4 Abs. 1 RL 2003/86/EG nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ein Abstellen auf diesen Zeitpunkt gebietet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. April 2020 - 1 C 16.19 - Buchholz 451.902 Europ.
Die Voraussetzungen für eine unmittelbare Anwendung der Richtlinienvorschrift liegen vor (BVerwG, Beschluss vom 23. April 2020 - 1 C 16.19 - Buchholz 451.902 Europ.
- EuGH, 30.01.2024 - C-560/20
Ein als Flüchtling anerkannter unbegleiteter Minderjähriger hat das Recht auf …
Auszug aus BVerwG, 29.08.2024 - 1 C 19.23
Eine Frist für die Visumantragstellung kann jedoch nicht zu laufen beginnen, bevor das nachzugswillige Kind volljährig wird (vgl. EuGH, Urteil vom 30. Januar 2024 - C-560/20 [ECLI:EU:C:2024:96] - Rn. 40).Rn. 23 aa) Die Bindung des Visumantrags an die genannte Frist konnte der Klägerin nicht bekannt sein, da sie sich erst aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs (Urteile vom 12. April 2018 - C-550/16 -, vom 1. August 2022 - C-279/20 - und vom 30. Januar 2024 - C-560/20 - Rn. 40) ergibt.
- EuGH, 07.11.2018 - C-380/17
K und B - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zuständigkeit des Gerichtshofs - …
Auszug aus BVerwG, 29.08.2024 - 1 C 19.23
Eine andere Handhabung wäre mit dem unionsrechtlichen Effektivitätsgrundsatz nicht zu vereinbaren, nach dem verfahrensrechtliche Regelungen die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren dürfen; dies ist unter anderem unter Berücksichtigung des Verfahrensablaufs und der Besonderheiten des Verfahrens vor den verschiedenen innerstaatlichen Stellen zu prüfen (vgl. EuGH, Urteil vom 7. November 2018 - C-380/17 [ECLI:EU:C:2018:877] - Rn. 56 und 58).Daran anknüpfend steht Art. 12 Abs. 1 RL 2003/86/EG einer nationalen Regelung, nach der ein Antrag auf Familienzusammenführung unter den günstigeren Bedingungen des Kapitels V der Richtlinie 2003/86/EG wegen einer Versäumung der in Art. 12 Abs. 1 Unterabs. 3 RL 2003/86/EG genannten Frist abgelehnt werden kann, nur dann nicht entgegen, wenn die Regelung unter anderem vorsieht, dass ein solcher Ablehnungsgrund in Fällen unzulässig ist, in denen die verspätete Stellung des Antrags aufgrund besonderer Umstände objektiv entschuldbar ist und dass die betroffenen Personen in vollem Umfang über die Folgen der Entscheidung zur Ablehnung ihres Antrags und die Maßnahmen, die sie zu ergreifen haben, um das Recht auf Familienzusammenführung wirksam geltend zu machen, informiert werden (EuGH, Urteil vom 7. November 2018 - C-380/17 - Rn. 66).
- BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08
Visum; Familienzusammenführung; Kindernachzug; Altersgrenze; getrennt lebende …
Auszug aus BVerwG, 29.08.2024 - 1 C 19.23
Bei Anspruchsgrundlagen, die eine Altersgrenze enthalten, die der Betroffene im maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Verhandlung oder Entscheidung überschritten hat, ist mithin eine auf zwei unterschiedliche Zeitpunkte bezogene Doppelprüfung erforderlich (BVerwG, Urteil vom 7. April 2009 - 1 C 17.08 - BVerwGE 133, 329 Rn. 10 und Beschluss vom 23. April 2020 - 1 C 16.19 - Buchholz 451.902 Europ. - EuGH, 09.09.2015 - C-160/14
Der portugiesische Staat muss den Arbeitnehmern von Air Atlantis, einer früheren …
Auszug aus BVerwG, 29.08.2024 - 1 C 19.23
Der Durchführung eines Vorabentscheidungsverfahrens nach Art. 267 Abs. 3 AEUV bedarf es daher nicht (vgl. EuGH, Urteil vom 9. September 2015 - C-160/14 [ECLI:EU:C:2015:565] - Rn. 38). - EuGH, 18.04.2023 - C-1/23
Familienzusammenführung: Das Unionsrecht steht einer nationalen Regelung …
Auszug aus BVerwG, 29.08.2024 - 1 C 19.23
Die Bestimmungen der Richtlinie müssen zudem im Lichte von Art. 7 und Art. 24 Abs. 2 und 3 GRC ausgelegt werden; daher müssen die zuständigen nationalen Behörden alle zu berücksichtigenden Interessen, insbesondere die der betroffenen Kinder, ausgewogen und sachgerecht bewerten (vgl. EuGH, Urteil vom 18. April 2023 - C-1/23 PPU [ECLI:EU:C:2023:296] - Rn. 42 ff.).
- VG München, 05.06.2025 - M 27 K 23.6208
Aufenthaltserlaubnis, Anspruch auf vorübergehenden Schutz infolge der Flucht aus …
Rn. 21 Maßgeblich für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung eines Aufenthaltstitels grundsätzlich der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz (stRspr, z.B. BVerwG, U.v. 29.8.2024 - 1 C 19.23 - juris Rn. 13). - VGH Bayern, 03.02.2025 - 19 C 24.1047
Beabsichtigte Rechtsverfolgung, Aufenthaltserlaubnis, Vorübergehender Schutz, …
Rn. 6 1.1 Da im Rahmen einer Verpflichtungsklage auf Erteilung bzw. Verlängerung eines Aufenthaltstitels der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung, ob die Anspruchsvoraussetzungen des jeweils begehrten Aufenthaltstitels vorliegen, die letzte mündliche Verhandlung in der Tatsacheninstanz bzw. die gerichtliche Entscheidung ist (stRspr, z.B. BVerwG, U.v. 29.8.2024 - 1 C 19.23 - juris Rn. 13;… U.v. 8.12.2022 - 1 C 31.21 - juris Rn. 8), war entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts die mit Schriftsatz vom 18. März 2024 - und damit nach dem Eintritt der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfegesuchs - vorgelegte, durch Apostille beglaubigte Urkunde über die am 7. Juli 2012 erfolgte Eheschließung der Mutter (ebenfalls usbekische Staatsangehörige) der Klägerin mit einem ukrainischen Staatsangehörigen zu deren Gunsten zu berücksichtigen.
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