Rechtsprechung
| VGH Bayern, 26.06.2019 - 1 C 19.933 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer
Beschwerde; Aussetzung des Klageverfahrens; Vorgreiflichkeit eines Normenkontrollverfahrens; Verfahrensaussetzung; bauplanungsrechtliche Zuläs...
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VwGO § 47 ; VwGO § 94 ; VwGO § 146
Vorgreiflichkeit der Wirksamkeit eines Bebauungsplans für die Frage der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit eines Bauvorhabens - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 08.04.2019 - M 11 K 18.1808
- VGH Bayern, 26.06.2019 - 1 C 19.933
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- VGH Bayern, 23.06.2020 - 1 N 17.972
Unwirksamkeit des Bebauungsplans
Auszug aus VGH Bayern, 26.06.2019 - 1 C 19.933
Das Verwaltungsgericht hat das bei ihm anhängige Verfahren M 11 K 18.1808 mit Beschluss vom 8. April 2019 bis zum rechtskräftigen Abschluss des beim Verwaltungsgerichtshof anhängigen Normenkontrollverfahrens 1 N 17.972 ausgesetzt.Gegen den Bebauungsplan der Beigeladenen "Sondergebiet St. Martin in Hädern" hat der Kläger einen Normenkontrollantrag gestellt (1 N 17.972) und beantragt, diesen für unwirksam zu erklären.
Hinsichtlich des weiteren Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichtsakten in den Verfahren M 11 K 18.1808, 1 N 17.972 und im gegenständlichen Verfahren verwiesen.
- BVerwG, 03.11.2006 - 6 B 21.06
Grundsätzliche Bedeutung der Frage der Nichtheranziehung zum Grundwehrdienst von …
Auszug aus VGH Bayern, 26.06.2019 - 1 C 19.933
Diese Bestimmung ist nach allgemeiner Ansicht entsprechend anwendbar, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits von der Rechtsgültigkeit einer Norm abhängt, welche ihrerseits Gegenstand einer gerichtlichen Überprüfung ist (vgl. BVerwG, B.v. 3.11.2006 - 6 B 21.06 - juris Rn. 5;… BayVGH, B.v. 8.6.2010 - 7 C 10.879 - juris Rn. 9;… Rudisile in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Februar 2019, § 94 Rn. 12). - VGH Bayern, 14.07.2015 - 4 C 15.1090
Vereinsrechtliche Beschlagnahme und Einziehung; vereinsrechtliche …
Auszug aus VGH Bayern, 26.06.2019 - 1 C 19.933
Aus § 94 VwGO folgt auch nicht die zwingende Verpflichtung, hinsichtlich aller nicht von der Aussetzung betroffenen Einzelfragen bereits Spruchreife herzustellen und damit für ein höchstmögliches Maß an (voraussichtlicher) Entscheidungserheblichkeit zu sorgen (vgl. BayVGH, B.v. 14.7.2015 - 4 C 15.1090 - juris Rn. 11). - VGH Bayern, 08.06.2010 - 7 C 10.879
Aussetzung des Verfahrens; Vorgreiflichkeit eines Normenkontrollverfahrens
Auszug aus VGH Bayern, 26.06.2019 - 1 C 19.933
Diese Bestimmung ist nach allgemeiner Ansicht entsprechend anwendbar, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits von der Rechtsgültigkeit einer Norm abhängt, welche ihrerseits Gegenstand einer gerichtlichen Überprüfung ist (…vgl. BVerwG, B.v. 3.11.2006 - 6 B 21.06 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 8.6.2010 - 7 C 10.879 - juris Rn. 9;… Rudisile in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Februar 2019, § 94 Rn. 12).
- VGH Hessen, 20.08.2024 - 3 B 1062/24
Beschwerde gegen die Aussetzung einer Untätigkeitsklage in einem …
Insoweit beschränkt sich die Prüfung des Beschwerdegerichts darauf, ob die Tatbestandsvoraussetzungen für eine Aussetzung vorlagen und ob bei der Fristsetzung Ermessensfehler ersichtlich sind (OVG Saarbrücken…, Beschluss vom 30. April 2024 - 2 E 186/23 -, juris Rn. 18, VGH München, Beschluss vom 26. Juni 2019 - 1 C 19.933 -, juris Rn. 15; VGH Mannheim…, Beschluss vom 11. September 1992 - 10 S 1450/91 -, juris Rn. 5;… Kopp/Schenke, 29. Aufl., § 94 VwGO Rn. 7 jeweils zur Aussetzung nach § 94 VwGO). - OVG Saarland, 30.04.2024 - 2 E 186/23
Beschwerde gegen eine Aussetzungsentscheidung; hier: Aussetzung eines …
§ 94 VwGO ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts insoweit allerdings entsprechend anwendbar.[vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.8.2017 - 9 C 18/16 -, juris sowie Beschluss vom 3.11.2006 - 6 B 21/06 -, juris, Rn. 5; BayVGH, Beschluss vom 26.6.2019 - 1 C 19.933-, juris.Rn. 13 (m.w.N) sowie zu einem verfassungsgerichtlichen Normenkontrollverfahren: OVG des Saarlandes, Beschluss vom 9.2.2021 - 1 E 13/21 -, juris, Rn. 21][vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.8.2017 - 9 C 18/16 -, juris sowie Beschluss vom 3.11.2006 - 6 B 21/06 -, juris, Rn. 5; BayVGH, Beschluss vom 26.6.2019 - 1 C 19.933-, juris.
Rn. 18 Da die Aussetzungsentscheidung des Verwaltungsgerichts auf der Grundlage von § 94 VwGO im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts liegt, beschränkt sich die Prüfung des Beschwerdegerichts darauf, ob die Tatbestandsvoraussetzungen für eine Aussetzung vorlagen - wobei diesbezüglich im Rahmen des Beschwerdeverfahrens zu prüfen ist, ob die Vorgreiflichkeit auf der Grundlage der Rechtsauffassung des Ausgangsgerichts bestand - und ob Ermessensfehler ersichtlich sind.[vgl. VGH Bayern, Beschluss vom 26.6.2019 - 1 C 19.933 -, juris, Rn. 14][vgl. VGH Bayern, Beschluss vom 26.6.2019 - 1 C 19.933 -, juris, Rn. 14] Hiervon ausgehend gibt die Beschwerde des Klägers keinen Anlass zur Aufhebung der Entscheidung des Verwaltungsgerichts.
Aus § 94 VwGO folgt nicht die Verpflichtung des Gerichts, hinsichtlich aller nicht von der Aussetzung betroffenen Einzelfragen bereits Spruchreife herzustellen und damit für ein höchstmögliches Maß an (voraussichtlicher) Entscheidungserheblichkeit zu sorgen,[vgl. BayVGH, Beschluss vom 26.6.2019 - 1 C 19.933 -, juris, Rn. 15][vgl. BayVGH, Beschluss vom 26.6.2019 - 1 C 19.933 -, juris, Rn. 15] sodass das Verwaltungsgericht im Rahmen der Entscheidung über die Aussetzung des Verfahrens noch nicht gehalten war, verbindlich über die Beurteilung der baurechtlichen Zulässigkeit des streitbezogenen Vorhabens zu entscheiden.
- VGH Bayern, 02.07.2026 - 22 B 25.85
Aussetzung eines Berufungsverfahrens wegen Anhängigkeit eines …
§ 94 VwGO kann indes analog angewandt werden, wenn das Ergebnis eines Klageverfahrens von der Gültigkeit einer Norm abhängt, die in einem Normenkontrollverfahren nach § 47 Abs. 1 VwGO Prüfungsgegenstand ist (…BVerwG, B.v. 16.8.2017 - 9 C 18.16 - juris Rn. 1;… B.v. 8.12.2000 - 4 B 75.00 - juris Rn. 7;… OVG NW, B.v. 9.3.2023 - 10 E 46/23 - juris Rn. 3 f.; BayVGH, B.v. 26.6.2019 - 1 C 19.933 - juris Rn. 13).
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