Rechtsprechung
| BVerwG, 31.01.2000 - 1 C 21.99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Revisionsbegründungsfrist - Anforderungen an das Vorliegen eines verschuldeteten Fristversäumnisses
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 18.05.1999 - 10 B 98.2564
- BVerwG, 11.11.1999 - 1 C 21.99
- BVerwG, 31.01.2000 - 1 C 21.99
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 25.02.2004 - 5 B 15.04
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen schuldloser Versäumung der …
Wie im Falle einer Prozessvertretung durch Rechtsanwälte fällt auch einer Behörde ein die Sorgfaltspflichten im Rahmen der Prozessführung verletzendes Organisationsverschulden zur Last, wenn sie nicht durch allgemeine Anweisungen dafür Sorge trägt, dass der Ablauf von Rechtsmittelfristen zuverlässig rechtzeitig bemerkt wird (zu den Anforderungen an behördliche Vorkehrungen zur Sicherstellung der Einhaltung von Rechtsmittelfristen vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 22. Dezember 2000 - BVerwG 11 C 10.00 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 237 und vom 31. Januar 2000 - BVerwG 1 C 21.99 - Buchholz a.a.O. Nr. 232).Die Beigeladene hat insbesondere auch nichts dafür dargetan, dass - spätestens bei der Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses im Bereich Soziales oder auch zu einem früheren Zeitpunkt, etwa beim Eingang fristenrelevanter Schriftstücke in dem für die prozessuale Vertretung kompetenten Bereich Recht der Beigeladenen - für die Notierung der Fristen gesorgt und deren Einhaltung kontrolliert wird (vgl. Beschluss vom 31. Januar 2000 - BVerwG 1 C 21.99 - a.a.O.).
- BVerwG, 15.02.2001 - 6 BN 1.01
Offenhalten von Verkaufsstellen im Rahmen des Ladenschlussgesetzes (LadschlG) - …
Auf den Eingang bei ihr kommt es an, weil sie - anders als etwa die Mitarbeiter einer Posteingangsstelle (vgl. dazu Beschluss vom 14. Dezember 1989 - BVerwG 9 B 446.89 - Buchholz 340 § 5 VwZG Nr. 13) - die Antragsgegnerin bei der Empfangnahme des der Behörde zugestellten Beschlusses vertritt und insoweit die Funktion des Vorstehers der Behörde (§ 7 Abs. 2 VwZG) ausübt (vgl. Beschluss vom 31. Januar 2000 - BVerwG 1 C 21.99 - n.v.). - BVerwG, 10.08.2000 - 1 C 16.00
Fristgemäße Begründung der Revision
Ihm steht nicht entgegen, dass der Senat durch Beschluss vom 28. Juli 2000 die Revision des Klägers mangels einer Revisionsbegründung bereits verworfen hat (vgl. z.B. Beschlüsse vom 3. Januar 1961 - BVerwG 3 ER 414.60 - BVerwGE 11, 322 [BVerwG 03.01.1961 - III ER 414/60] und vom 31. Januar 2000 - BVerwG 1 C 21.99 -).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 11.11.1999 - 1 C 21.99 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Revision des Beklagten gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 18.05.1999 - 10 B 98.2564
- BVerwG, 11.11.1999 - 1 C 21.99
- BVerwG, 31.01.2000 - 1 C 21.99
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