Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.09.1986 - 1 OVG C 26/85 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 1 Abs. 5 BauNVO; § 1 Abs. 9 BauNVO
Auswirkungen des Ausschlusses von Sex-Shops im Kerngebiet eines Bebauungsplans auf dessen Bestandskraft; Abgrenzung der Sex-Kinos sowie Video-Peep-Shows von Sex-Shops bei der baurechtlichen Zulässigkeit; Anforderungen an die allgemeine Zweckbestimmung des Kerngebiets ... - Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§ 1 Abs. 5und 9 BauNVO.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auswirkungen des Ausschlusses von Sex-Shops im Kerngebiet eines Bebauungsplans auf dessen Bestandskraft; Abgrenzung der Sex-Kinos sowie Video-Peep-Shows von Sex-Shops bei der baurechtlichen Zulässigkeit; Anforderungen an die allgemeine Zweckbestimmung des Kerngebiets ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ 1987, 1091
- DÖV 1987, 211
- BauR 1987, 181
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 25.11.1983 - 4 C 64.79
Vorhaben - Umgebung - Einfügen - Baunutzungsverordnung - Unzulässigkeit - Tanzbar
Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.09.1986 - 1 C 26/85
Diese räumliche Beschränkung, die die Ansiedlung der genannten Betriebe in unmittelbar angrenzenden Kerngebieten unbeschränkt (vgl. § 7 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO), in angrenzenden Mischgebieten dann ermöglicht, wenn sie das Wohnen nicht wesentlich stören (vgl. § 6 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO sowie das Urteil des BVerwG vom 25.11.1983 - 4 C 64.79 -, DVBl 1984, 340), macht gleichzeitig deutlich, daß es der Antragsgegnerin nicht darum geht, diese Betriebe nicht zur Entfaltung kommen zu lassen oder einzudämmen oder gar ganz aus dem Stadtgebiet zu vertreiben, sondern allein darum, die Attraktivität und die Leistungsfähigkeit des Hauptgeschäftsbereichs von Neumünster zu erhalten.
- VGH Baden-Württemberg, 03.03.2005 - 3 S 1524/04
Nutzungsausschlüsse im Kerngebiet; Sicherung durch Veränderungssperre
Ersichtlich korrespondiert es mit der allgemeinen Wirtschafts- und Strukturpolitik der Antragsgegnerin und sichert diese bauplanungsrechtlich zulässig weiter ab (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 11.10.2001 - 10 A 2288/00 - ;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.12.1991 - 8 S 14/89 -, NVwZ-RR 1993 S. 122; Nds. OVG, Urt. v. 11.9.1986 - 1 C 26/85 -, NVwZ 1987 S. 1091). - OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2023 - 2 D 354/21
Unwirksamkeit eines Bebauungsplan wegen durchgreifender materieller Mängel zu …
Die von den Antragstellern herangezogene Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (Urteil vom 11. September 1986 - 1 C 26.85 -, NVwZ 1987, 1091 = juris [Leitsätze]) ist schon deshalb nicht einschlägig, weil sie ein Kerngebiet betraf, in dem Wohnen regelhaft ausgeschlossen ist. - OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.1989 - 10a NE 75/86
Bauleitplanung: Festsetzung der nur ausnahmsweisen Zulässigkeit von …
Rn. 39 - Vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1987 - 4 C 77.84 -, BRS 47 Nr. 58; vgl. auch OVG Lüneburg, Urteil vom 11. September 1986 - 1 C 26/85 -, DÖV 1987, 211 m.w.N.Rn. 44 - Urteil vom 11. September 1986 - 1 C 26/85 -, DÖV 1987, 211, 212 -,.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.1988 - 11a NE 4/87
Bauleitplanung: Ausschluß von Einzelhandelsbetrieben für Güter des täglichen …
OVG Lüneburg, Urteil vom 11.9.1986 -- 1 C 26/85 -- in BRS 46 Nr. 55. - OVG Schleswig-Holstein, 19.01.1994 - 1 L 70/92 Für den Bebauungsplan Nr. ... (1. Änderung), der für ein anderes Gebiet im Innenstadtbereich der Stadt N. die gleiche Ausschlußklausel enthält, hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg in seinem in einem Normenkontrollverfahren ergangenen Urteil vom 11. September 1986 (- 1 OVG C 26/85 -, BRS 46 Nr. 55) festgestellt, daß die Ausschlußklausel nur insoweit nichtig ist, als damit im Kerngebiet Verkaufsräume und Verkaufsflächen, deren.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.1998 - 10 B 501/98
Baugenehmigung; Einzelhandel; Nutzungsänderung; Sex-Shop; Videovorführung; …
Es wird weiter darauf hingewiesen, daß sich die zitierte Rechtsprechung des OVG Lüneburg, Urteil vom 11. September 1986 - I C 26/85 - BRS 46 Nr. 55, die überdies der 10a Senat des OVG NW nicht übernommen hat (…Urteil vom 9. Januar 1989 - 10a NE 75/86 - BRS 49 Nr. 77, S. 201), nur mit der Frage befaßt, ob Sex-Shops ohne zusätzliche Darbietungen schlechthin durch einen Bebauungsplan ausgeschlossen werden können, der inzwischen vorgelegte Bebauungsplan des Antragsgegners aber für derartige Sex-Shops anscheinend eine Ausnahmeregelung vorsieht. - OVG Schleswig-Holstein, 26.10.1994 - 1 L 145/93
Spielhalle; Kerngebiet; Feststellungsinteresse; Schadensersatzanspruch
Spielhallen sind in einem Kerngebiet als Unterart der Vergnügungsstätten zwar zulässig, für dieses aber nach der Typisierung in § 7 Abs. 1 BauNVO nicht prägend, da sie nur einen kleinen Teil aus der Fülle der nach § 7 Abs. 2 BauNVO allgemein zulässigen baulichen oder sonstigen Anlagen bilden (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.05.1987, aaO; OVG Lüneburg, Urt. v. 11.09.1986 - 1 C 26/85 -, DÖV 1987, 211;… OVG Bremen, Urt. v. 01.12.1987 - 1 BA 38/87 -, BRS 47 Nr. 49). - OVG Schleswig-Holstein, 28.01.1992 - 1 L 57/91
Grenzen des überwirkenden Bestandsschutzes bei sanierungsfälligen Gebäuden; …
Für den Bebauungsplan Nr. 2 (1. Änderung), der für ein anderes Gebiet im Innenstadtbereich der Stadt ... die gleiche Ausschlußklausel enthält, hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg in seinem, in einem Normenkontrollverfahren ergangenen Urteil vom 11. September 1986 (- 1 OVG C 26/85 -, BRS 46 Nr. 55 ) festgestellt, daß die Ausschlußklausel nur insoweit nichtig ist, als damit im Kerngebiet Verkaufsräume und Verkaufsflächen, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln mit sexuellem Charakter ausgerichtet sind, ausgeschlossen seien. - VG Osnabrück, 30.04.2004 - 2 A 2/03
Abwägungsausfall; Abwägungsfehler; Abwägungsmangel (Erheblichkeit); …
Da in diesem Zusammenhang im Übrigen allein die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Bebauungsplan maßgeblich ist (§ 214 Abs. 3 Satz 1 BauGB), kommt es auch auf die erst nach diesem Zeitpunkt - etwa im angefochtenen Widerspruchsbescheid oder in der Klageerwiderung der Beklagten - angestellten Erwägungen, die einen Spielhallenausschluss je nach der konkreten örtlichen Situation ggf. rechtfertigen können (vgl. BVerwG, B. v. 21.12.1992 - 4 B 182.92 -, BRS 55 Nr. 42; OVG Lüneburg, U. v. 11.09.1986 - 1 C 26/85 -, BRS 46 Nr. 55; OVG Münster, U. v. 29.01.1997 - 11 A 2980/94 -, BRS 59 Nr. 27), nicht an. - VG Ansbach, 31.05.2011 - AN 3 K 10.01817
Nachbarklage; Sexshop; Kerngebiet; Befreiung; Gebot der Rücksichtnahme
Insbesondere konnte die Beklagte Spielhallen, Sexshops und Diskotheken im Plangebiet mit Ausnahme eines 20 m tiefen Streifens entlang der ... ausschließen, da zum einen die allgemeine Zweckbestimmung des Baugebietes gewahrt bleibt und zum anderen der Begründung rechtfertigende besondere städtebauliche Gründe entnommen werden können (vgl. z. B. OVG Lüneburg, U. v. 11.09.1986 in DÖV 1987, 211).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 20.05.1986 - 1 C 26.85 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Entbehrlichkeit einer abschließenden Entscheidung über den Streitstoff nach Erledigung des Rechtsstreits auf Grund des Grundsatzes der Prozesswirtschaftlichkeit - Fortgeltung bayerischer Kaminkehrrealrechte
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 30.07.1984 - 22 B 82 A.1766
- BVerwG, 17.07.1985 - 1 B 127.84
- BVerwG, 20.05.1986 - 1 C 26.85
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 07.06.1968 - IV B 165.67
Anfechtung einer Baugenehmigung - Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache …
Auszug aus BVerwG, 20.05.1986 - 1 C 26.85
Auf Erledigungserklärungen der Beigeladenen kommt es nicht an (vgl. BVerwG, Beschluß vom 7. Juni 1968 - BVerwG 4 B 165.67 - BVerwGE 30, 27). - BVerwG, 06.07.1971 - I C 105.64
Umbildung von Kehrbezirken - Auslegung des § 39 a Gewerbeordnung (GewO) - …
Auszug aus BVerwG, 20.05.1986 - 1 C 26.85
Der beschließende Senat hat zwar mit Urteil vom 6. Juli 1971 - BVerwG 1 C 105.64 - BVerwGE 38, 244, auf das sich das Berufungsgericht gestützt hat, entschieden, daß die Kaminkehrerrealrechte in Bayern durch § 39 a GewO aufgehoben worden sind, hat aber durch die Zulassung der Revision in dem jetzt in der Hauptsache erledigten Verfahren zu erkennen gegeben, daß er die Frage der Fortgeltung der bayerischen Kaminkehrerrealrechte noch nicht abschließend als geklärt ansieht.
- BVerwG, 08.04.1997 - 1 C 7.93
Gewerberecht - Schornsteinfeger, Widerruf und Rücknahme einer Bestellung als …
Es kann dahinstehen, ob ein schutzwürdiges Vertrauen des Klägers auf den Bestand seiner Bestellung schon deshalb ausscheidet, weil die Frage der Fortgeltung der bayerischen Kaminkehrerrealrechte zum Zeitpunkt seiner Betrauung mit der Verwaltung des in Rede stehenden Kehrbezirks noch nicht abschließend geklärt war (…vgl. etwa den vom Urteil des Senats vom 6. Juli 1971 - BVerwG 1 C 105.64 - a.a.O., abweichenden Beschluß des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 25. Oktober 1973, BayVBl 1973, 671; vgl. ferner den die Revision zulassenden Beschluß vom 17. Juli 1985 - BVerwG 1 B 127.84 - sowie den Einstellungsbeschluß in jenem Verfahren vom 20. Mai 1986 - BVerwG 1 C 26.85 -) und ihm dies bekannt sein mußte (vgl. zur Frage des Vertrauensschutzes auch BVerfG, Kammerbeschluß vom 1. Juni 1988 - 1 BvR 588/88 - GewArch 1988, 328 (329)). - OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2023 - 2 D 354/21
Unwirksamkeit eines Bebauungsplan wegen durchgreifender materieller Mängel zu …
Die von den Antragstellern herangezogene Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (Urteil vom 11. September 1986 - 1 C 26.85 -, NVwZ 1987, 1091 = juris [Leitsätze]) ist schon deshalb nicht einschlägig, weil sie ein Kerngebiet betraf, in dem Wohnen regelhaft ausgeschlossen ist.
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