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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.05.1992 - 1 C 3.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3687
BVerwG, 12.05.1992 - 1 C 3.89 (https://dejure.org/1992,3687)
BVerwG, Entscheidung vom 12.05.1992 - 1 C 3.89 (https://dejure.org/1992,3687)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Mai 1992 - 1 C 3.89 (https://dejure.org/1992,3687)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Schornsteinfegergesetz - Gebühren - Bezirksschornsteinfergermeister - Schornsteinfeger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SchfG § 13 § 22 Abs. 1 Nr. 3 § 24 § 25

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1993, 662
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76

    Gebührengesetz NRW

    Auszug aus BVerwG, 12.05.1992 - 1 C 3.89
    Die Gebührenmaßstäbe und Gebührensätze sind daher in den Grenzen der Praktikabilität und Wirtschaftlichkeit so zu wählen und zu staffeln, daß sie unterschiedlichen Ausmaßen der erbrachten Leistung Rechnung tragen, damit die verhältnismäßige Gleichheit unter den Gebührenschuldnern gewahrt bleibt (BVerfGE 50, 217 ; ferner BVerwGE 26, 305 ).
  • BVerwG, 14.04.1967 - IV C 179.65
    Auszug aus BVerwG, 12.05.1992 - 1 C 3.89
    Die Gebührenmaßstäbe und Gebührensätze sind daher in den Grenzen der Praktikabilität und Wirtschaftlichkeit so zu wählen und zu staffeln, daß sie unterschiedlichen Ausmaßen der erbrachten Leistung Rechnung tragen, damit die verhältnismäßige Gleichheit unter den Gebührenschuldnern gewahrt bleibt (BVerfGE 50, 217 ; ferner BVerwGE 26, 305 ).
  • BVerwG, 07.02.1989 - 8 B 129.88

    Baugesetz - Entwässerungsgebühr - Gebührensätze - Sperrwirkung

    Auszug aus BVerwG, 12.05.1992 - 1 C 3.89
    Das Kostendeckungsprinzip gehört nicht zum Wesen der Gebühr; es gilt vielmehr nur, wenn und soweit es gesetzlich vorgeschrieben ist (vgl. z.B. Beschluß vom 7. Februar 1989 - BVerwG 8 B 129.88 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 40; Beschluß vom 24. April 1970 - BVerwG 7 B 58.69 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 11).
  • BVerwG, 24.04.1970 - VII B 58.69
    Auszug aus BVerwG, 12.05.1992 - 1 C 3.89
    Das Kostendeckungsprinzip gehört nicht zum Wesen der Gebühr; es gilt vielmehr nur, wenn und soweit es gesetzlich vorgeschrieben ist (vgl. z.B. Beschluß vom 7. Februar 1989 - BVerwG 8 B 129.88 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 40; Beschluß vom 24. April 1970 - BVerwG 7 B 58.69 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 11).
  • BSG, 04.06.2025 - B 7 AS 17/24 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung zu Unrecht erbrachter …

    Sie ist schon keine Vollstreckungshandlung iS des § 50 Abs. 4 Satz 2 SGB X iVm § 212 Abs. 1 Nr. 2 BGB, sondern eine Vollstreckungsvoraussetzung (…Troidl in Engelhardt/App/Schlatmann, VwVG, VwZG, 13. Aufl 2025, § 3 RdNr 8; ebenso für die Mahnung nach § 25 Bezirksschornsteinfegergesetz BVerwG vom 12.5.1992 - 1 C 3.89 - NVwZ-RR 1993, 662, 663).
  • OVG Sachsen, 12.01.2016 - 3 B 273/15

    Rundfunkbeitrag; Mahnung; Zugangsfiktion

    Sie ist jedoch eine zwingend zu beachtende Vollstreckungsvoraussetzung (BVerwG, Urt. v. 12. September 1992 - 1 C 3.89 -, juris Rn. 22).
  • VG Gießen, 19.12.2003 - 8 E 3224/01

    Bemessung einer Wertgebühr; Spielraum des Gesetzgebers; wirtschaftlicher Wert der …

    Das Kostendeckungsprinzip besteht nur bei ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung (vgl. BVerwG, Beschlüsse v. 06.05.2002 - 6 B 3.02 -und 10.04.2000 - 11 B 61.99 - jew. Juris; U. v. 12.05.1992 - 1 C 3.89 -, GewArch 1992, 342, 343 r.Sp.; B. v. 07.02.1989 - 8 B 129.88 -, Buchholz 406.11 Nr. 40 zu § 128 BBauG).

    Auch aus dem Gebührenbegriff als einer Gegenleistung folgt nichts anderes, weil eine allgemeine Geltung des Kostendeckungsprinzips nicht zum Wesen der Gebühr gehört (…vgl. BVerfG, B. v. 06.02.1979, a.a.O.; BVerwG, U. v. 19.01.2000 - 11 C 5.99 -, NVwZ-RR 2000, 533, 535 l.Sp.; U. v. 12.05.1992, a.a.O.).

    Dem Gebührengesetzgeber ist vielmehr ein Spielraum belassen, der es ihm gestattet, im Rahmen der so genannten Typengerechtigkeit aus Gründen der Praktikabilität und Wirtschaftlichkeit zu verallgemeinern und zu pauschalieren (…vgl. z. B. BVerwG, Urteile v. 22.01.1997, jew. a.a.O.; U. v. 12.05.1992 - 1 C 3.89 -, GewArch. 1992, 342, 344).

  • VGH Bayern, 10.06.2013 - 22 ZB 13.250

    Gebühren für die Tätigkeit von Bezirksschornsteinfegermeistern nach der bis …

    Rn. 19 Auch durch den Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Mai 1992 (1 C 3.89 - NVwZ-RR 1993, 662) ist der Kläger seiner Darlegungsobliegenheit, dass die Nummer 5.16 der Anlage 3 zur Kehr- und Überprüfungsordnung gleichwohl nur die Erhebung einer Gebühr für die erste Mahnung gestattet, nicht gerecht geworden.

    Zwar liegt dem Urteil vom 12. Mai 1992 (a.a.O.) fraglos das rechtliche Erfordernis zugrunde, dass die Erhebung von Gebühren oder Auslagen für erste (ebenso wie für weitere) Mahnungen einer Rechtsgrundlage bedarf; aus dem Verweis des Kläger auf jene Entscheidung folgt jedoch nicht, warum die erforderliche Befugnisnorm, auch für eine zweite und eine dritte Mahnung Gebühren verlangen zu dürfen, nicht in der Nummer 5.16 der Anlage 3 zur Kehr- und Überprüfungsordnung gesehen werden kann.

  • BVerwG, 18.03.1994 - 8 C 15.93

    Schornsteinfeger - Gebühren - Wohnungseigentümer - Verzugszinsen - Sondereigentum

    Zwangsläufig müßte ein solcher erhöhter allgemeiner Geschäftsaufwand (vgl. § 22 Abs. 1 Nr. 3 und § 24 Abs. 2 SchfG) im Rahmen der Gebührenbemessung - etwa bei sogenannten Grundgebühren - Berücksichtigung finden und sich damit zu Lasten des Gebührenschuldners auswirken (vgl. Urteil vom 12. Mai 1992 - BVerwG 1 C 3.89 - Buchholz 451.29 Schornsteinfeger Nr. 36 S. 33 [36]).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 10.09.2021 - L 4 AS 381/21

    Sozialgerichtliches oder verwaltungsgerichtliches Verfahren - …

    Auch dort wird die Mahnung nach § 3 Abs. 2 VwVG nicht als Vollstreckungsmaßnahme angesehen (vgl. Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], Urteil vom 12. Mai 1992, 1 C 3/89, juris Rn. 22).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.11.2020 - 4 O 128/20

    Zuziehung des Bevollmächtigten im Vorverfahren; vergleichbares förmliches …

    Die Mahnung selbst stellt damit nach allgemeiner Auffassung lediglich einen Realakt ohne Regelungswirkung dar (vgl. statt vieler: BVerwG, Urteil vom 12 September 1992 - 1 C 3.89-, juris Rn. 22).
  • LSG Sachsen, 03.06.2020 - L 3 AS 1219/15
    Dort hat das Bundesverwaltungsgericht zu einer landesrechtlichen Regelung entschieden, dass die Mahnung nicht eine Maßnahme der Verwaltungsvollstreckung, sondern eine Voraussetzung der Verwaltungsvollstreckung ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Mai 1992 -1 C 3/89 - NVwZ-RR 1993, 662 [663] = juris Rdnr. 22).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 08.10.2021 - L 4 AS 341/21

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsweg - Angelegenheit der Grundsicherung für …

    Auch dort wird die Mahnung nach § 3 Abs. 2 VwVG nicht als Vollstreckungsmaßnahme angesehen (vgl. Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], Urteil vom 12. Mai 1992, 1 C 3/89, juris Rn. 22).
  • VGH Hessen, 07.03.2025 - 10 B 2367/24

    Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen

    Rn. 28 Die Mahnung ist im Rahmen der Vollstreckung von Verwaltungsakten, mit denen eine Geldleistung gefordert wird - wie vorliegend - eine zwingend zu beachtende Vollstreckungsvoraussetzung (§§ 18 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 4, 19 HVwVG; vgl. auch: BVerwG, Urteil vom 12. Mai 1992 - 1 C 3/89 -, juris Rn. 22).
  • OVG Sachsen, 18.07.2019 - 5 B 451/18

    Zum Prüfungsmaßstab im vorläufigen Rechtsschutz gegen eine Pfändungs- und …

  • VG München, 26.05.2020 - M 10 E 20.1589

    Vorwegnahme der Hauptsache durch Antrag auf Einstellung der Vollstreckung

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