Rechtsprechung
| BVerwG, 25.10.2017 - 1 C 34.16 |
Volltextveröffentlichungen (12)
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- Bundesverwaltungsgericht
AufenthG § 1 Abs. 2 Nr. 1, §§ 50, 59; FreizügG/EU §§ 1, 2 Abs. 1 und 2, §§ 3, 4, 5 Abs. 1 bis 4, §§ 7, 11; RL 2004/38/EG Art. 1, 2 Nr. 2, Art. 3 Abs. 2, Art. 27 ff.; AEUV Art. 267
Abschiebungsandrohung; Aufenthaltsgesetz, Anwendungsbereich; Familienangehöriger; FreizügG/EU, Anwendungsbereich; Freizügigkeitsberechtigung; Freizügigkeitsvermutung; Verlustfeststellung
- rechtsinformationen.bund.de
Begriff des "Familienangehörigen" im FreizügG/EU
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Art 267 AEUV, § 1 Abs 2 Nr 1 AufenthG, § 50 AufenthG, § 59 AufenthG, § 1 FreizügG/EU
Begriff des "Familienangehörigen" im FreizügG/EU - Wolters Kluwer
Begriff des "Familienangehörigen" im Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU); Abgrenzung der Anwendungsbereiche des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) einerseits und des FreizügG/EU; Sicherung des Freizügigkeitsrechts der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
FreizügG/EU § 1, FreizügG/EU § 3 Abs. 2, FreizügG/EU §... 3 Abs. 2 Nr. 2, AufenthG § 59 Abs. 1, AufenthG § 59 Abs. 2, FreizügG/EU § 7, AufenthG § 59, AufenthG § 1 Abs. 2 Nr. 1, FreizügG/EU § 2 Abs. 2, FreizügG/EU § 11 Abs. 2, AufenthG § 1 Abs. 2 Nr. 1
Familienangehörige, Unionsbürger, freizügigkeitsberechtigt, Abschiebungsandrohung, Daueraufenthaltsberechtigte, Verlust des Freizügigkeitsrechts, Anwendungsbereich, Aufenthaltserlaubnis, Duldung, Rechtsschutzinteresse, Berufung und Revision, Drittstaatsangehörige, ... - doev.de
Begriff des Familienangehörigen im FreizügG/EU
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Begriff des "Familienangehörigen" im Freizügigkeitsgesetz/EU ( FreizügG/EU ); Abgrenzung der Anwendungsbereiche des Aufenthaltsgesetzes ( AufenthG ) einerseits und des FreizügG/EU ; Sicherung des Freizügigkeitsrechts der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen
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Begriff des "Familienangehörigen" im FreizügG/EU
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Begriff des "Familienangehörigen" im FreizügG/EU
Verfahrensgang
- VG Aachen, 07.09.2016 - 8 K 2191/14
- BVerwG, 25.10.2017 - 1 C 34.16
Papierfundstellen
- BVerwGE 160, 147
- NVwZ 2018, 736
- DÖV 2018, 291
Wird zitiert von ... (37) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 25.03.2015 - 1 C 16.14
Abschiebungsverbot; Aufenthaltserlaubnis; Aufenthalt aus humanitären Gründen; …
Auszug aus BVerwG, 25.10.2017 - 1 C 34.16
Rn. 10 Maßgeblich für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist bei der nicht vollzogenen Abschiebungsandrohung grundsätzlich der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 25. März 2015 - 1 C 16.14 - Buchholz 402.242 § 25 AufenthG Nr. 22 Rn. 14). - BVerwG, 17.09.2015 - 1 C 27.14
Abschiebung; Abschiebungsanordnung; Asylantrag; Dublin-Regelungen; …
Auszug aus BVerwG, 25.10.2017 - 1 C 34.16
Dabei sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Rechtsänderungen, die nach der Berufungsentscheidung eintreten, vom Revisionsgericht zu berücksichtigen, wenn sie das Berufungsgericht, wenn es jetzt entschiede, zu beachten hätte (BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 1 C 27.14 - NVwZ 2016, 71).
- VG Karlsruhe, 01.02.2021 - 2 K 7474/19
Freizügigkeitsrecht für drittstaatsangehörigen Anverwandten eines Unionsbürgers; …
Alle anderen Personen fallen damit bereits von vornherein aus dem Anwendungsbereich des § 1 FreizügG/EU heraus (BVerwG, Urt. v. 25.10.2017 - 1 C 34.16 -, BVerwGE 160, 147 = juris Rn. 11 f.;… erläuternd Tewocht, in Kluth/Heusch, Ausländerrecht, 27. Edition Stand: 01.07.2020, FreizügG/EU, § 1 Rn. 26 f.).Rn. 35 Bei Familienangehörigen von Unionsbürgern fällt zwar der Anwendungsbereich des Freizügigkeitsrechts teilweise mit den materiellen Voraussetzungen für die Freizügigkeit zusammen (BVerwG, Urt. v. 25.10.2017 - 1 C 34.16 -, BVerwGE 160, 147 = juris Rn. 12;… VG Gelsenkirchen, Urt. v. 14.02.2019 - 8 K 3994/16 -, juris Rn. 33 f.;… vgl. Diesterhöft, in: HTK-AuslR, Stand: 03.01.2020, § 2 Abs. 1 FreizügG/EU Rn. 4).
Dies ändert jedoch nichts daran, dass bei Personen, die nicht "Familienangehörige" im Sinne der Definitionen nach Art. 2 Nr. 2 c) RL 2004/38/EG und § 1 Abs. 2 Nr. 3 c) FreizügG/EU sind, das Freizügigkeitsrecht bereits von vorn herein und ungeachtet der weiteren einzelnen Voraussetzungen in Art. 2 Abs. 2 RL 2004/38/EG bzw. der §§ 3 und 4 FreizügG/EU nicht besteht (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.10.2017 - 1 C 34.16 -, BVerwGE 160, 147 = juris Rn. 12;… Diesterhöft, in: HTK-AuslR, Stand: 20.01.2021, § 1 Abs. 1 FreizügG/EU Rn. 33).
Hierfür spricht der allgemeine Grundsatz, dass die Richtlinie 2004/38/EG strikt zwischen Anwendungsbereich (Begriffsbestimmungen in Art. 2 RL 2004/38/EG) auf einer ersten Stufe und der Erlangung des Rechts im Falle der erfüllten (Tatbestands-)Voraussetzungen - "Berechtigte" im Sinne des Art. 3 RL 2004/38/EG - als zweiter Stufe differenziert (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.10.2017 - 1 C 34.16 -, BVerwGE 160, 147 = juris Rn. 13).
Die Einordnung der Altersgrenze von 21 Jahren und des Unterhaltsbedarfs als Voraussetzungen des Anwendungsbereichs der Freizügigkeit an sich und nicht bloß als materielle Voraussetzungen des Einreise- und Aufenthaltsrechts hat der Bundesgesetzgeber jüngst verdeutlicht, indem er den unionsrechtlich determinierten Begriff des Familienangehörigen mit den beiden Voraussetzungen des Alters und des Unterhaltsbedarfs aus dem Kontext der einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen in § 3 Abs. 2 FreizügG/EU a.F. herausgelöst und nunmehr als Begriffsbestimmung in § 1 Abs. 2 Nr. 3 c) FreizügG/EU gleichsam "vor die Klammer" gezogen hat (umfassend zur im Ergebnis bereits gleichen Einordnung nach der früheren Rechtslage BVerwG, Urt. v. 25.10.2017 - 1 C 34.16 -, BVerwGE 160, 147 = juris Rn. 14 ff.).
Für diese letztgenannte Konstellation ist anerkannt, dass keine "Vermutung" der Freizügigkeit angenommen werden kann (BVerwG, Urt. v. 25.10.2017 - 1 C 34.16 -, BVerwGE 160, 147 = juris Rn. 25;… Diesterhöft, in: HTK-AuslR, Stand: 08.04.2020, § 5 Abs. 1 FreizügG/EU Rn. 16 f.;… Hailbronner, in: Hailbronner, Ausländerrecht, 1. Update Oktober 2020, FreizügG/EU, § 7 Rn. 5;… vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 28.08.2019 - 11 S 1794/19 -, InfAuslR 2020, 7 = juris Rn. 16 ), mit der Folge, dass es keiner Verlustfeststellung bedarf, die im Übrigen allenfalls einen Rechtsschein beseitigen würde.
Der Vermutung, Abkömmlingen eines Unionsbürgers könnte aufgrund wechselhafter oder ungewisser Einzelfallumstände ein Freizügigkeitsrecht zukommen (solches auch in diesen Fällen grundsätzlich verneinend BVerwG, Urt. v. 25.10.2017 - 1 C 34.16 -, BVerwGE 160, 147 = juris Rn. 31), ist angesichts der Eindeutigkeit des Lebensalters als Kriterium jede Grundlage entzogen.
Rn. 42 e) Soweit der Kläger unter Berufung auf den Hessischen Verwaltungsgerichthof (Beschl. v. 31.07.2019 - 7 B 1368/19 -) vorträgt, aufgrund der Erteilung einer "Aufenthaltskarte EU" für einen Familienangehörigen im Sinne des § 5 Abs. 1 FreizügG/EU, sei eine Verlustfeststellung erforderlich (offenlassend BVerwG, Urt. v. 25.10.2017 - 1 C 34.16 -, BVerwGE 160, 147 = juris Rn. 25), so geht auch dies fehl.
Denn auch insofern ist als grundlegende Voraussetzung die Eröffnung des Anwendungsbereichs des Gesetzes, also hier die Qualifikation der jeweiligen Person als Familienangehöriger, zu beachten (… VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 28.08.2019 - 11 S 1794/19 -, InfAuslR 2020, 7 = juris Rn. 16 ;… Hailbronner, in: Hailbronner, Ausländerrecht, 1. Update Oktober 2020, FreizügG/EU, § 7 Rn. 5; vgl. BVerwG, Urt. v. 25.10.2017 - 1 C 34.16 -, BVerwGE 160, 147 = juris Rn. 24).
- VGH Baden-Württemberg, 20.01.2022 - 11 S 2757/20
Freizügigkeitsrecht des drittstaatsangehörigen Familienangehörigen
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat anschließt, sind für die Bestimmung des Anwendungsbereichs "Familienangehörige" in diesem Sinne nur die von § 1 Abs. 2 FreizügG/EU n.F. erfassten Personen; danach fallen bei den in § 1 Abs. 2 Nr. 3 FreizügG/EU n.F. benannten Personen Anwendungsbereich (§ 1 FreizügG/EU) und das Recht auf Einreise und Aufenthalt (§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 3 FreizügG/EU) zusammen (BVerwG, Urteil vom 25.10.2017 - 1 C 34.16 - juris Rn. 12).Drittstaatsangehörige, die keine der in § 1 Abs. 2 FreizügG/EU definierten Familienangehörigen sind, will weder die Unionsbürgerrichterlinie 2004/38/EG noch das Freizügigkeitsgesetz/EU durch eine Vermutung der Rechtmäßigkeit ihres Aufenthalts privilegieren (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.10.2017 - 1 C 34.16 - juris Rn. 19 ff.).
Dies dient auch der Entlastung der Ausländerbehörde von der förmlichen Ermessensentscheidung zur Verlustfeststellung nach § 5 Abs. 4 FreizügG/EU, wie sie etwa vorliegend getroffen worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.10.2017 - 1 C 34.16 - juris Rn. 31).
Die schutzwürdigen Belange des Drittstaatsangehörigen bleiben dadurch gewahrt, dass er sich gegenüber ausländerbehördlichen Maßnahmen, welche sich allein auf das Aufenthaltsgesetz stützen, auf ein etwa bestehendes Recht auf Einreise und Aufenthalt nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU berufen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.10.2017 - 1 C 34.16 - juris Rn. 31).
Rn. 41 Soweit das Bundesverwaltungsgericht ausführt, der Ausländerbehörde bleibe es unbenommen, in Fällen, in denen sich die tatsächlichen Voraussetzungen für ein solches Recht auf Einreise und Aufenthalt (etwa die Gewährung von Unterhalt) im Zeitverlauf immer wieder wandeln und bewirken, dass der Aufenthalt eines Drittstaatsangehörigen nach unterschiedlichen Rechtsgrundlagen zu beurteilen ist, zur Rechtsklarheit aufenthaltsrechtliche Anordnungen vorsorglich auch mit der ausdrücklichen Feststellung zu verbinden, dass ein Recht auf Einreise und Aufenthalt nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU nicht besteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.10.2017 - 1 C 34.16 - juris Rn. 31), liegt ein solcher Fall tatsächlicher Veränderungen hier nicht vor.
- VG Stuttgart, 16.04.2020 - 8 K 350/20
Erschleichen eine Aufenthaltskarte durch Täuschung über eine Eheschließung mit …
Familienangehörige in diesem Sinne sind die in § 3 Abs. 2 FreizügG/EU genannten Personen, wodurch hinsichtlich dieser Personengruppe zugleich der Anwendungsbereich des Freizügigkeitsgesetzes/EU (§ 1 FreizügG/EU) insgesamt bestimmt wird (BVerwG, Urteil vom 25.10.2017 - 1 C 34.16 -, juris Rn. 12).Die "Freizügigkeitsvermutung" (BVerwG, Urteil vom 25.10.2017 - 1 C 34.16 -, juris Rn. 28;… siehe auch BT-Drs. 15/420, S. 102, 106), die sich daraus ergibt, dass aufenthaltsbeendende Maßnahmen erst ergriffen werden dürfen, wenn der Verlust oder das Nichtbestehen der Freizügigkeitsberechtigung förmlich festgestellt worden ist (§ 7 Abs. 1 FreizügG/EU), besteht nur für den in § 1 FreizügG/EU genannten Personenkreis.
Drittstaatsangehörige, die keine der in § 3 Abs. 2 FreizügG/EU definierten Familienangehörigen sind, will weder die Freizügigkeitsrichtlinie noch das Freizügigkeitsgesetz/EU durch eine Vermutung der Rechtmäßigkeit ihres Aufenthalts privilegieren (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.10.2017 - 1 C 34.16 -, juris Rn. 19 ff.).
Rn. 24 (bb) Gleichwohl ist anerkannt, dass die Ausländerbehörde in Fällen, in denen der Anwendungsbereich des Freizügigkeitsgesetzes/EU nicht eröffnet ist, zur Rechtsklarheit aufenthaltsrechtliche Anordnungen mit der ausdrücklichen Feststellung verbinden kann, dass ein Recht auf Einreise und Aufenthalt nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU nicht besteht (BVerwG, Urteil vom 25.10.2017 - 1 C 34.16 -, juris Rn. 31; VG Hamburg…, Beschluss vom 12.07.2019 - 15 E 1507/19 -, juris Rn. 30;… siehe auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 28.08.2019 - 11 S 1794/19 -, juris Rn. 17 ).
Ob hinsichtlich des Erfordernisses einer Feststellung des Nichtbestehens des Freizügigkeitsrechts gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 FreizügG/EU etwas anderes gilt, wenn dem Ausländer, wie hier, (wohl) zu Unrecht eine Aufenthaltskarte ausgestellt wurde, die einen entsprechenden Rechtsschein setzt (BVerwG, Urteil vom 25.10.2017 - 1 C 34.16 -, juris Rn. 25), und daher ein Klarstellungsbedürfnis besteht, kann offenbleiben (bejahend wohl VG Darmstadt…, Urteil vom 03.03.2011 - 5 K 9/10.DA -, juris Rn. 32).
- BSG, 27.03.2020 - B 10 EG 5/18 R
Elterngeldberechtigung von nicht erwerbstätigen EU-Ausländern - …
Im Übrigen steht diese Entscheidung im Ermessen der Ausländerbehörde, die im Rahmen der Abwägung etwa die Dauer des Aufenthalts im Bundesgebiet, den Grad der Aufenthaltsverfestigung sowie eine erwartbare Einkommensverbesserung bei dem Unionsbürger berücksichtigen muss (BVerwG Urteil vom 25.10.2017 - 1 C 34/16 - juris RdNr 31; VGH Hessen vom 24.10.2016 - 3 B 2352/16 - juris RdNr 7;… Dienelt in Bergmann/Dienelt, AuslR, 12. Aufl 2018, § 5 FreizügG/EU RdNr 60;… Geyer in Hofmann, AuslR, 2. Aufl 2016, § 5 FreizügG/EU RdNr 13, 0nline-Ausgabe; Kurzidem in BeckOK AuslR, 24. Edition Stand 1.11.2019, § 5 FreizügG/EU RdNr 16; vgl auch LSG Baden-Württemberg Urteil vom 19.4.2016 - L 11 EG 4629/14 - juris RdNr 27). - VG Düsseldorf, 20.05.2025 - 27 K 5400/23
Utah-Online-Ehe trotz Anerkennung in Bulgarien in Deutschland unwirksam
Rn. 82 Vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 2017 - 1 C 34.16 -, juris, Rn. 12 ff., Rn. 31. - VG Hamburg, 12.07.2019 - 15 E 1507/19
Zur Feststellung des Nichtbestehen eines Freizügigkeitsrechts eines …
Dies ist nicht der Fall, wenn er nicht Familienangehöriger i.S.d. § 3 Abs. 2 FreizügG/EU ist, weil ihm seine unionsstaatsangehörigen Kinder keinen Unterhalt gewähren (im Anschluss an BVerwGE, Urteil vom 25. Oktober 2017, 1 C 34/16, BVerwGE 160, 147-156).Insoweit hat das Bundesverwaltungsgericht vor kurzem in einer grundlegenden, aber bisher vergleichsweise wenig beachteten Entscheidung (Urteil vom 25.10.2017, 1 C 34/16, BVerwGE 160, 147 ff., insbesondere juris Rn. 24, 30 f.) entschieden, dass § 7 Abs. 1 FreizügG/EU von vornherein nicht solche Verwandte oder sonstige Drittstaatsangehörige erfasst, die im Rechtssinne (§ 3 Abs. 2 FreizügG/EU) keine Familienangehörigen sind (…anders noch die Kommentarliteratur, so z.B. Kluth/Heusch/Kurzidem, BeckOK Ausländerrecht, 22. Edition, Stand 1.5.2019, § 7 FreizügG/EU Rn. 3). Insoweit fallen der Anwendungsbereich des FreizügG/EU und das materielle Recht auf Einreise und Aufenthalt zusammen.
Auch kann die Ausländerbehörde aus Gründen der Rechtsklarheit aufenthaltsrechtliche Anordnungen vorsorglich mit der ausdrücklichen Feststellung verbinden, dass ein Recht auf Einreise und Aufenthalt nach dem FreizügG/EU oder aus originärem Unionsrecht nicht besteht (BVerwG, Urteil vom 25.10.2017, 1 C 34/16, BVerwGE 160, 147 ff., juris Rn. 31).
Denn die ihm zweimal nach § 5 Abs. 1 S. 2 FreizügG/EU erteilte Bescheinigung ermöglicht zwar den Aufenthalt im Bundesgebiet bis zur Erteilung einer Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Bürgern oder bis zur Feststellung, dass eine solche nicht erteilt werden kann, macht den Aufenthalt aber nicht (auch nicht vorübergehend) rechtmäßig, wenn materiell keine Familienangehörigkeit im Rechtssinne besteht (BVerwG, Urteil vom 25.10.2017, 1 C 34/16, BVerwGE 160, 147 ff., juris Rn. 4, 11 ff.;… a.A. noch Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 12. Aufl. 2018, § 5 FreizügG/EU, Rn. 19, 29 f.)..
- VG Köln, 10.12.2018 - 12 L 2478/18 Rn. 15 Vgl. BVerwG, Urteil vom 25.10.2017 - 1 C 34.16 -, juris Rn. 17.
Rn. 20 so auch: BVerwG, Urteil vom 25.10.2017 - 1 C 34.16 -, juris Rn. 18, wonach Art. 3 Abs. 2 Richtlinie 2004/38/EG für andere Personen als die von Art. 2 Nr. 2 Richtlinie 2004/38/EG erfassten Familienangehörigen (also einschließlich der dort näher definierten Lebenspartner) gilt,.
Rn. 22 Vgl. BVerwG, Urteil vom 25.10.2017 - 1 C 34.16 -, juris Rn. 18,.
Rn. 24 so bereits: BVerwG, Urteil vom 25.10.2017 - 1 C 34.16 -, juris Rn. 18,.
- OVG Bremen, 08.02.2023 - 2 LB 268/22
Ausweisung eines Erstverbüßers; Aufenthaltsrecht nach Art. 20 AEUV; …
Da die Abschiebungsandrohungen noch nicht vollzogen wurden, ist ihre Rechtmäßigkeit anhand der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung im Berufungsverfahren beurteilen (BVerwG, Urt. v. 25.10.2017 - 1 C 34/16, juris Rn. 10). - VGH Baden-Württemberg, 28.08.2019 - 11 S 1794/19
Prüfungskompetenz der für die Abschiebung und die …
Rn. 16 Vor Durchführung der Abschiebung ist daher zu prüfen, ob der Betroffene Unionsbürger oder Familienangehöriger eines solchen i. S. d. § 3 Abs. 2 FreizügG/EU geworden ist (zu diesem Begriff des Familienangehörigen, der auch für die Bestimmung des Anwendungsbereichs des Freizügigkeitsgesetzes/EU gemäß § 1 FreizügG/EU maßgeblich ist, BVerwG, Urteil vom 25.10.2017 - 1 C 34/16 -, juris Rn. 11 ff.).Diese "Freizügigkeitsvermutung" (BVerwG, Urteil vom 25.10.2017 - 1 C 34/16 -, juris Rn. 28; siehe auch BT-Drs.
- VG Gelsenkirchen, 14.02.2019 - 8 K 3994/16
Freizügigkeitsgesetz; Anwendungsbereich; Freizügigkeitsrecht; …
Bei den in § 3 Abs. 2 Nr. 2 FreizügG/EU benannten Personen fallen der Anwendungsbereich des FreizügG/EU nach dessen § 1 und das Recht auf Einreise und Aufenthalt gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 FreizügG/EU zusammen (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 2017 - 1 C 34/16 -, BVerwGE 160, 147-156).Rn. 30 Urteil vom 25. Oktober 2017 - 1 C 34/16 -, BVerwGE 160, 147-156, juris, Rn. 12 ff.,.
Rn. 37 BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 2017 - 1 C 34/16 -, BVerwGE 160, 147-156, juris, Rn. 31.
- VG Augsburg, 17.06.2020 - Au 6 K 18.116
Niederlassungserlaubnis sowie Verlustfeststellung der Freizügigkeitsberechtigung …
- VGH Bayern, 15.03.2018 - 10 CS 17.2378
Ausstellung einer Bescheinigung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit
- OVG Bremen, 17.06.2026 - 2 LC 31/25
Neue Abschiebungsandrohung der Ausländerbehörde trotz bestandskräftiger …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2020 - 18 B 544/19
Aufenthaltskarte Bescheinigung
- VG Karlsruhe, 20.07.2023 - 10 K 2751/21
Klage gegen die Feststellung des Nichtbestehens eines Freizügigkeitsrechts; …
- VG Bremen, 15.05.2026 - 4 V 5/26
Ausweisung - Ausweisung; generalpräventive Ausweisung; generalpräventives …
- VG Düsseldorf, 24.10.2022 - 7 L 1783/22
- VG Düsseldorf, 28.07.2023 - 2 L 1179/23
Feststellung des Nichtbestehens eines Freizügigkeitsrechts aus Gründen der …
- OVG Bremen, 11.02.2025 - 2 PA 318/24
Ausreichende Existenzmittel; Ermessensdefizit; Familienangehörige; Freizügigkeit; …
- FG Rheinland-Pfalz, 03.01.2023 - 2 K 2118/17
Kindergeld: Zur Freizügigkeitsberechtigung des drittstaatsangehörigen Elternteils …
- VG Darmstadt, 16.11.2022 - 6 L 1512/22
Bescheinigung über die Einreichung eines Antrags auf Ausstellung einer …
- VG Berlin, 02.07.2019 - 3 K 265.18
- OVG Hamburg, 08.01.2025 - 6 Bs 157/24
Feststellung des Nichtbestehens des Freizügigkeitsrechts bei Scheinehe; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2021 - 18 B 1684/19
Ablehnung einestweiligen Rechtsschutzes gegen aufenthaltsbeendende Maßnahmen bis …
- VGH Baden-Württemberg, 23.01.2019 - 11 S 1109/18
Verpflichtung zur Ausstellung eine Aufenthaltskarte - Rechtskraftbindung des …
- OVG Niedersachsen, 01.09.2023 - 13 ME 131/23
Ausweisung; Begleiten; eheliche Lebensgemeinschaft; Feststellung des …
- VG Aachen, 16.04.2020 - 4 L 1081/19
Unionsbürgerschaft; Abhängigkeitsverhältnis; Unionsbürger Abschiebungsschutz; …
- VG Bremen, 16.06.2026 - 4 V 1361/26
Ausweisung - Ausweisung
- OVG Sachsen, 28.09.2018 - 3 A 947/18
Freizügigkeit; Verwandter; Unterhaltsgewährung
- VG Würzburg, 04.10.2022 - W 7 E 22.564
Erfolgsloser Eilantrag gegen Abschiebung eines Familienangehörigen einer …
- VG Berlin, 03.09.2019 - 21 K 146.19
Rechtmäßigkeit der Nichtbestehensfeststellung und Einziehung der Aufenthaltskarte
- OVG Bremen, 12.02.2026 - 2 B 290/25
Abschiebungsandrohung; Anhörung; Ausreisefrist; Ausweisung; Duldung; Einstweilige …
- VG Gelsenkirchen, 28.03.2023 - 11 L 84/23
Freizügigkeitsrecht; Aufenthaltskarte; Vermutung der Freizügigkeit zugunsten …
- VG Düsseldorf, 29.11.2019 - 22 L 2745/19
Doppelte Staatsangehörigkeit Freizügigkeitsrecht Familienangehöriger
- VG Aachen, 04.10.2017 - 4 L 1354/17
Unionsbürger; Familienangehöriger; Verwandter in gerader aufsteigender Linie …
- VG Düsseldorf, 26.10.2023 - 7 L 731/23
- VG Köln, 24.03.2025 - 12 L 655/25
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