Rechtsprechung
| BVerwG, 21.05.1985 - 1 C 37.81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 116 Abs. 1; RuStAG § 4
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Statusdeutscher - Rechtsstellung - Abkömmlinge - Bundesgebiet - Geburt - Eheliche Kinder
- hjil.de
, S. 10 (Kurzinformation)
Verfahrensgang
- BVerwG, 21.05.1985 - 1 C 37.81
- BVerfG, 02.05.1986 - 2 BvR 866/85
Papierfundstellen
- BVerwGE 71, 301
- NJW 1986, 676 (Ls.)
- FamRZ 1986, 675 (Ls.)
- DVBl 1985, 964
- DÖV 1985, 980
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 06.09.1959 - I C 6.58
Auszug aus BVerwG, 21.05.1985 - 1 C 37.81
Art. 116 Abs. 1 GG erfaßt, soweit er den Kreis des Statusdeutschen ausdrücklich umschreibt, diese Personen nicht, sondern betrifft nur die Gruppe der Volksdeutschen nebst Angehörigen in ihrem ursprünglichen Umfang (BVerwGE 8, 340 [342]).... Die Frage, wie sich die natürlichen Veränderungen dieses Teils des Staatsvolkes auswirken, hat das GG dagegen nicht ausdrücklich geregelt (BVerwGE 8, 340 [341 f.]), insbesondere nicht durch die Einbeziehung von Abkömmlingen in den durch seine Aufnahme die Rechtsstellung eines Deutschen erwerbenden Personenkreis.
Das GG will sie den deutschen Staatsangehörigen im wesentlichen gleichstellen, aber insoweit nicht günstiger als diese behandeln (BVerwGE 8, 340 [342]).
Demgemäß hat das BVerwG die Verlusttatbestände des § 17 Nr. 6 RuStAG a. F. und des § 25 RuStAG auf Statusdeutsche entsprechend angewendet (BVerwGE 8, 340 [342]).
- BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71
Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen
- BVerwG, 21.10.1959 - V C 163.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 21.05.1985 - 1 C 37.81
Er hat nicht als volksdeutscher Flüchtling oder Vertriebener, d. h. im Zustande der Vertreibung (BVerwGE 9, 231 [232 f.]), in München Aufnahme gefunden.
- VGH Baden-Württemberg, 12.09.2002 - 13 S 2321/01
Statusfeststellung - Deutsche ohne deutsche Staatsangehörigkeit - Stichtag
So müssen sich die Klägerinnen nicht auf die Möglichkeit einer Klage auf Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen verweisen lassen, denn das Feststellungsbegehren hat einen weitergehenden Rechtsschutz zur Folge als die Klage auf Erteilung eines Staatsangehörigkeitsausweises, bei der die inzidenten Feststellungen über die Staatsangehörigkeit als Vorfrage nicht in Rechtskraft erwachsen (BVerwG, Urteil vom 21.5.1985, a.a.O.; Senatsurteile vom 26.6.2001 - 13 S 2555/99 - EZAR 280, Nr. 9, vom 11.10.1995 - 13 S 1805/95 - und vom 27.1.1999, 13 S 2574/96 -, so auch Bay.VGH, Urteil vom 10.7.1998, EZAR 280 Nr. 3).Denn insoweit ist ausreichend, dass das Landratsamt Esslingen in Wahrnehmung seiner sachlichen Zuständigkeit die deutsche Staatsangehörigkeit der Klägerinnen überprüft und verneint hat; ob es seine örtliche Zuständigkeit als Staatsangehörigkeitsbehörde zu Recht in Anspruch genommen hat, ist nicht erheblich (BVerwG, Urteil vom 21.5.1985, a.a.O.).
Ein derivativer Erwerb der Statusdeutscheneigenschaft im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG in entsprechender Anwendung des § 4 RuStAG ist möglich (BVerwG, Urteile vom 9.6.1959, BVerwGE 8, 340 und vom 21.5.1985, BVerwGE 71, 301; Makarov/v. Mangoldt, Deutsches Staatsangehörigkeitsrecht Art. 116 RdNr. 56).
- BVerwG, 11.11.2003 - 1 C 35.02
Aufnahme; Aufnahmebescheid; Deutschen-Status; Deutscher ohne deutsche …
Die Statusdeutscheneigenschaft kann nach ständiger Rechtsprechung des Senats in entsprechender Anwendung der für das Staatsangehörigkeitsrecht geltenden Regelungen erworben werden (Urteil vom 21. Mai 1985 - BVerwG 1 C 37.81 - BVerwGE 71, 301, 304 m.w.N.). - BVerwG, 27.03.1990 - 1 C 5.87
Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit - Einbürgerungsanspruch - Kinder eines …
Das Grundgesetz billigt somit auch für das Staatsangehörigkeitsrecht die Folgen, die aus der befristeten Fortgeltung des dem Art. 3 Abs. 2 GG widersprechenden Rechts entstanden sind (BVerwGE 71, 301 [305]).Zu den Abkömmlingen zählen auch die Kinder einer Frau deutscher Volkszugehörigkeit, gleich ob sie ehelich sind oder nicht (BVerfGE 37, 217 [252]; BVerwGE 71, 301 [303 f.]).
- BVerwG, 12.05.1992 - 1 C 54.89
Deutscher; Statusdeutscher, Statusdeutscheneigenschaft; Vertriebener; Aufnahme; …
Wie der Senat wiederholt zum Ausdruck gebracht hat, gehen Sinn und Zweck der Bestimmung dahin, das aufgrund der Folgen des 2. Weltkrieges ungewisse staatsangehörigkeitsrechtliche Schicksal vertriebener Volksdeutscher einschließlich ihrer Familienangehörigen aufzufangen, die mit ihnen im Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden haben, indem ihnen familieneinheitlich ein angemessener, ihre Eingliederung ermöglichender Status verschafft wird, der sie den deutschen Staatsangehörigen weitgehend gleichstellt und sie zu einem Teil des deutschen Staatsvolkes macht (BVerwGE 38, 224 (226) [BVerwG 24.06.1971 - I C 26/69]; 68, 220 (235) [BVerwG 25.11.1983 - 4 C 21/83]; 71, 301 (304) [BVerwG 10.05.1985 - 8 C 35/83]). - BVerwG, 25.09.2000 - 1 B 49.00
Erledigung ipso jure; Rechte; höchstpersönliche; Rechtsübertragung; …
Der Umstand, dass das Kind eines Statusdeutschen in entsprechender Anwendung des § 4 Abs. 1 StAG durch Geburt die Statusdeutscheneigenschaft erlangen kann (vgl. Urteil vom 21. Mai 1985 - BVerwG 1 C 37.81 - BVerwGE 71, 301 ), führt zu keinem anderen Ergebnis. - BVerwG, 12.05.1992 - 1 C 37.90
Berichtigung des Urteils wegen offenbarer Unrichtigkeit
Wie der Senat wiederholt zum Ausdruck gebracht hat, gehen Sinn und Zweck der Bestimmung dahin, das aufgrund der Folgen des 2. Weltkrieges ungewisse staatsangehörigkeitsrechtliche Schicksal vertriebener Volksdeutscher einschließlich ihrer Familienangehörigen aufzufangen, die mit ihnen im Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden haben, indem ihnen familieneinheitlich ein angemessener, ihre Eingliederung ermöglichender Status verschafft wird, der sie den deutschen Staatsangehörigen weitgehend gleichstellt und sie zu einem Teil des deutschen Staatsvolkes macht (BVerwGE 38, 224 (226) [BVerwG 24.06.1971 - I C 26/69]; 68, 220 (235) [BVerwG 25.11.1983 - 4 C 21/83]; 71, 301 (304) [BVerwG 10.05.1985 - 8 C 35/83]). - VGH Baden-Württemberg, 21.01.2009 - 1 S 2002/07
Aufnahme eines nichtdeutschen Ehegatten eines vor 1993 eingereisten Vertriebenen …
Die Statusdeutscheneigenschaft kann in entsprechender Anwendung der für das Staatsangehörigkeitsrecht geltenden Regelungen erworben werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.05.1985 - 1 C 37.81 -, BVerwGE 71, 301 ). - VGH Hessen, 31.03.2003 - 12 UE 2584/02
Nachgeborenes Kind von Vertriebenen - Ehegatten
Dem Kind eines Statusdeutschen wird dieser Status also wie die Staatsangehörigkeit übertragen (BVerwG, 21.5.1985 - 1 C 37.81 -, BVerwGE 71, 301 = DVBl. 1985, 964 = DÖV 1985, 980 = ROW 1986, 194;… Hailbronner/Renner, a.a.O., Art. 116 GG Rdnr. 88, § 4 StAG Rdnr. 27). - VG München, 10.03.2008 - M 25 K 06.566
Feststellung der Deutscheneigenschaft; Erklärungserwerb; Vertriebeneneigenschaft
Aus denselben Gründen, aus denen die Klägerin zu 1) die deutsche Staatsangehörigkeit ihrer Mutter nicht erwerben konnte, hat sie die Rechtsstellung einer Statusdeutschen auch nicht derivativ durch Geburt von ihrer Mutter erwerben können (vgl. BVerwG, U. v. 11. November 2003 - 1 C 35/02 - Rz 17 u. U. v. 21. Mai 1985 - 1 C 37/81 - Rz 19). - BVerwG, 07.05.1997 - 1 B 91.97
Verfassungsrecht - Innehabung der Deutschen Staatsbürgerschaft
Dies hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt ausgesprochen (vgl. BVerwGE 38, 224 [BVerwG 24.06.1971 - I C 26/69]; 71, 301 ; 85, 108 ; 90, 173 ). - BVerwG, 11.06.1996 - 9 B 191.96
Erteilung eines Aufnahmebescheids nach dem Gesetz über die Angelegenheiten der …
- VGH Bayern, 15.04.2003 - 5 B 02.1496
Staatsangehörigkeit; Statusdeutscher; Nichteheliches Kind; Erwerb durch Erklärung
- OVG Schleswig-Holstein, 28.01.1992 - 1 L 57/91
Grenzen des überwirkenden Bestandsschutzes bei sanierungsfälligen Gebäuden; …
- BVerwG, 23.01.1992 - 1 B 2.92
Ablauf der Begründungsfrist
- VGH Baden-Württemberg, 11.03.1992 - 6 S 139/91
Vertriebenenausweis - bestimmender Wohnsitz - maßgeblicher Bekenntniszeitpunkt …
- VG Osnabrück, 23.08.1995 - 6 A 612/94
Erklärung über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit; Verfassungsmäßigkeit …
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