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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.02.2018 - 1 C 4.17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,3157
BVerwG, 22.02.2018 - 1 C 4.17 (https://dejure.org/2018,3157)
BVerwG, Entscheidung vom 22.02.2018 - 1 C 4.17 (https://dejure.org/2018,3157)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Februar 2018 - 1 C 4.17 (https://dejure.org/2018,3157)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    StAG § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5, § 12a Abs. 1; StGB § 61 Nr. 5 und 6, §§ 69, 69a
    (un)selbständige Anordnung; Einbürgerung; Entziehung der Fahrerlaubnis; Integration in Staat und Gesellschaft; Maßregel der Besserung und Sicherung; Nichtberücksichtigungsermessen; Schuld(un)fähigkeit; Sperre für Erteilung einer Fahrerlaubnis; Strafe; ...

  • rechtsinformationen.bund.de

    Einbürgerung scheitert bei Unbeachtlichkeit der verhängten Strafe nicht an zusätzlicher Entziehung der Fahrerlaubnis

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 Abs 1 S 1 Nr 5 RuStAG, § 12a Abs 1 S 4 RuStAG, § 61 Nr 6 StGB, § 61 Nr 5 StGB
    Einbürgerung scheitert bei Unbeachtlichkeit der verhängten Strafe nicht an zusätzlicher Entziehung der Fahrerlaubnis

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung der in einem Strafurteil zusätzlich (unselbständig) angeordneten Maßregel der Besserung und Sicherung (hier: Entziehung der Fahrerlaubnis) bei der Einbürgerung i.R.d. Unbeachtlichkeitsgrenze

  • doev.de PDF

    Einbürgerung trotz Entziehung der Fahrerlaubnis

  • ra.de
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    StAG § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 5, StAG § 12a Abs. 1, StGB § 61 Nr. 5, StGB § 61 Nr. 6, StGB § 69, StGB § 69a
    Einbürgerung, Straftat, Maßregel zur Besserung und Sicherung, Bagatellgrenze, Strafmaß, Maßregel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung der in einem Strafurteil zusätzlich (unselbständig) angeordneten Maßregel der Besserung und Sicherung (hier: Entziehung der Fahrerlaubnis) bei der Einbürgerung i.R.d. Unbeachtlichkeitsgrenze

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Einbürgerung scheitert bei Unbeachtlichkeit der verhängten Strafe nicht an zusätzlicher Entziehung der Fahrerlaubnis

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Einbürgerung scheitert bei Unbeachtlichkeit der verhängten Strafe nicht an zusätzlicher Entziehung der Fahrerlaubnis

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Einbürgerung scheitert bei Unbeachtlichkeit verhängter Strafe nicht an zusätzlicher Entziehung der Fahrerlaubnis

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einbürgerung auch bei Entziehung der Fahrerlaubnis möglich

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Maßregelung der Sicherung und Besserung kann der Einbürgerung nicht entgegengehalten werden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 161, 193
  • NVwZ 2018, 1872
  • DÖV 2018, 583
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 29.03.2007 - 5 C 33.05

    Einbürgerung, Anspruch auf - bei Maßregel der Besserung und Sicherung; Maßregel …

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2018 - 1 C 4.17
    Das Unbescholtenheitserfordernis dient daher der rechtlichen Reaktion auf eine im maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt gescheiterte Integration in Staat und Gesellschaft (BVerwG, Urteil vom 29. März 2007 - 5 C 33.05 - BVerwGE 128, 271 Rn. 19).

    Insoweit wurde durch die Neufassung der Regelungen durch das EU-RichtlinienumsetzungsG 2007 die weitergehende Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts korrigiert, wonach auch bei Maßregeln nach § 61 Nr. 1 bis 4 StGB ein Nichtberücksichtigungsermessen nach § 12a Abs. 1 Satz 2 StAG a.F. in Betracht kam (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. März 2007 - 5 C 33.05 - BVerwGE 128, 271 Rn. 25).

  • BVerwG, 29.03.2007 - 5 C 31.05

    Kein Anspruch auf Einbürgerung bei strafgerichtlicher Anordnung der Unterbringung …

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2018 - 1 C 4.17
    Mit der Regelung des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 StAG bringt der Gesetzgeber zum Ausdruck, dass er demjenigen keinen Anspruch auf Einbürgerung einräumen will, der ein Rechtsgut verletzt hat, das die Bundesrepublik Deutschland als der Staat, in den er eingebürgert werden will, für so wesentlich hält, dass dessen Verletzung mit Strafe bewehrt ist (vgl. bereits zur Vorgängerfassung: BVerwG, Urteil vom 29. März 2007 - 5 C 31.05 - juris Rn. 11).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2026 - 19 A 2125/23

    Einbürgerung; Ermittlungsverfahren

    Rn. 32 Vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 22. Februar 2018 - 1 C 4.17 - juris Rn. 15, und vom 29. März 2007 - 5 C 33.05 - juris Rn. 18.

    Rn. 34 Vgl. allgemein zum Verhältnis von § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 und § 12a StAG: BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2018 - 1 C 4.17 - juris Rn. 16; BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2016 - 1 StR 177/16 - juris Rn. 46; Geyer in: Hofmann, Aus­länderrecht, 3. Aufl. 2023, § 12a StAG, Rn. 1.

    Rn. 41 Vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 22. Februar 2018 - 1 C 4.17 - juris Rn. 15, und vom 29. März 2007 - 5 C 33.05 - juris Rn. 19.

  • VG Stuttgart, 14.11.2023 - 4 K 1444/22

    Versagung der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband wegen strafrechtlicher …

    Mit der Regelung des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 StAG bringt der Gesetzgeber zum Ausdruck, dass er demjenigen keinen Anspruch auf Einbürgerung einräumen will, der ein Rechtsgut verletzt hat, das die Bundesrepublik Deutschland als der Staat, in den er eingebürgert werden will, für so wesentlich hält, dass dessen Verletzung mit Strafe bewehrt ist (BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2018 - 1 C 4/17 -, Rn. 15, juris, m.w.N.).

    Das Unbescholtenheitserfordernis dient daher der rechtlichen Reaktion auf eine im maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt gescheiterte Integration in Staat und Gesellschaft (BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2018 - 1 C 4/17 -, Rn. 15, juris, m.w.N.).

  • VG München, 09.01.2025 - M 27 K 23.5176

    Einbürgerung, Straftaten, Geringfügigkeit, Nichtberücksichtigungsermessen

    Dieser ordnungsrechtliche Zweck des Unbescholtenheitserfordernisses des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 StAG zielt nicht auf die Eindämmung einer Wiederholungsgefahr, sondern darauf, die Einbürgerung von Personen zu verhindern, die straffällig geworden sind und bei denen daher nicht von einer erfolgreichen Integration in Staat und Gesellschaft ausgegangen werden kann (BVerwG, U.v. 22.2.2018 - 1 C 4.17 - BVerwGE 161, 193-200 - juris Rn. 15).

    Rn. 30 b) § 12a StAG modifiziert das Unbescholtenheitserfordernis des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 StAG, indem geregelt wird, welche strafrechtlichen Verurteilungen und Maßregeln außer Betracht bleiben (BVerwG, U.v. 22.2.2018 - 1 C 4.17 - BVerwGE 161, 193-200 - juris Rn. 16).

  • OVG Niedersachsen, 25.01.2024 - 13 LA 1/24

    Einbürgerungsvoraussetzung der strafrechtlichen Unbescholtenheit nach § 10 Abs. 1 …

    Dieser ordnungsrechtliche Zweck des Unbescholtenheitserfordernisses des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 StAG zielt nicht auf die Eindämmung einer Wiederholungsgefahr, sondern darauf die Einbürgerung von Personen zu verhindern, die straffällig geworden sind und bei denen daher nicht von einer erfolgreichen Integration in Staat und Gesellschaft ausgegangen werden kann (vgl. zu Vorstehendem: BVerwG, Urt. v. 22.2.2018 - BVerwG 1 C 4.17 -, BVerwGE 161, 193, 197 f. - juris Rn. 15 m.w.N.).
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