Rechtsprechung
| BVerwG, 24.04.1990 - 1 C 54.88 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Spielgeräte - Gewinnspielgerät - Spielhallenkomplex - Aufsichtskanzel - Verbindungstür - Räumlicher Zusammenhang
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit des § 33f Abs. 1 Nr. 1 GewO - Geltungsumfang des § 3 Abs. 3 Satz 2 SpielV
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Aachen, 07.10.1987 - 3 K 680/87
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.1988 - 4 A 2730/87
- BVerwG, 24.04.1990 - 1 C 54.88
Papierfundstellen
- NVwZ 1990, 1075
- DVBl 1991, 66
- DÖV 1990, 755
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 09.10.1984 - 1 C 21.83
Spielhallen-Betriebsstätten - Gewerbeausübung - Betriebseigenschaft - …
Auszug aus BVerwG, 24.04.1990 - 1 C 54.88
Nach der Rechtsprechung des Senats müssen Spielhallen im Rechtssinne (§ 33 i GewO) räumlich so getrennt sein, daß bei natürlicher Betrachtungsweise die Sonderung der einzelnen Betriebsstätte optisch in Erscheinung tritt und die Betriebsfähigkeit jeder Betriebsstätte nicht durch die Schließung der anderen Betriebsstätten beeinträchtigt wird (BVerwGE 70, 180 [BVerwG 09.10.1984 - 1 C 21/83]; Urteil vom 30. Mai 1989 - BVerwG 1 C 17.87 - GewArch 1989, 264; Urteil vom 27. März 1990 - BVerwG 1 C 47.88 -).Zwar ist unter Betrieb im Sinne des § 33 f Abs. 1 Nr. 1 GewO nicht der Spielhallenkomplex insgegesamt, sondern der Betrieb der einzelnen Spielhalle zu verstehen; dies entspricht dem in der Rechtsprechung des Senats anerkannten "räumlichen Spielhallenbegriff" (BVerwGE 70, 180 [BVerwG 09.10.1984 - 1 C 21/83]).
- BVerfG, 09.07.1986 - 1 BvR 413/86
Gewerberecht - Peep-Show - Sittenwidrige Veranstaltungen - Sachliche Erwägungen - …
Auszug aus BVerwG, 24.04.1990 - 1 C 54.88
Beruht § 3 Abs. 3 Satz 2 SpielV demnach auf vernünftigen Gründen des Gemeinwohls, so ist diese Regelung der Berufsausübung entgegen der Ansicht der Klägerin auch mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) vereinbar (vgl. dazu BVerfG, Kammerbeschluß vom 27. März 1987, GewArch 1987, 194 ).Das Bundesverfassungsgericht (Kammerbeschluß vom 27. März 1987, a.a.O.) hat bereits ausgesprochen, daß § 33 f Abs. 1 Nr. 1 GewO den Anforderungen des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG genügt und daß sich § 3 Abs. 2 und 3 SpielV in dem durch die Ermächtigung gezogenen Rahmen hält.
- BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 31.87
ausreichende Ermittlungen
Auszug aus BVerwG, 24.04.1990 - 1 C 54.88
Die gegen die Auflage der Spielhallenerlaubnis gerichtete Anfechtungsklage ist zulässig (vgl. dazu BVerwGE 81, 185 [BVerwG 19.01.1989 - 7 C 31/87]).
- BVerwG, 27.03.1990 - 1 C 47.88
Begriff der Spielhalle bei benachbarten Räumen
Auszug aus BVerwG, 24.04.1990 - 1 C 54.88
Nach der Rechtsprechung des Senats müssen Spielhallen im Rechtssinne (§ 33 i GewO) räumlich so getrennt sein, daß bei natürlicher Betrachtungsweise die Sonderung der einzelnen Betriebsstätte optisch in Erscheinung tritt und die Betriebsfähigkeit jeder Betriebsstätte nicht durch die Schließung der anderen Betriebsstätten beeinträchtigt wird (BVerwGE 70, 180 [BVerwG 09.10.1984 - 1 C 21/83]; Urteil vom 30. Mai 1989 - BVerwG 1 C 17.87 - GewArch 1989, 264; Urteil vom 27. März 1990 - BVerwG 1 C 47.88 -). - BVerwG, 30.05.1989 - 1 C 17.87
"Optische Sonderung" als Voraussetzung der selbständigen Erlaubnisfähigkeit …
Auszug aus BVerwG, 24.04.1990 - 1 C 54.88
Nach der Rechtsprechung des Senats müssen Spielhallen im Rechtssinne (§ 33 i GewO) räumlich so getrennt sein, daß bei natürlicher Betrachtungsweise die Sonderung der einzelnen Betriebsstätte optisch in Erscheinung tritt und die Betriebsfähigkeit jeder Betriebsstätte nicht durch die Schließung der anderen Betriebsstätten beeinträchtigt wird (BVerwGE 70, 180 [BVerwG 09.10.1984 - 1 C 21/83]; Urteil vom 30. Mai 1989 - BVerwG 1 C 17.87 - GewArch 1989, 264; Urteil vom 27. März 1990 - BVerwG 1 C 47.88 -). - BVerwG, 09.10.1984 - 1 C 11.83
Gewerberecht - Spielhalle - Erlaubnis - Versagung - Übermäßiges Ausnutzen des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.1987 - 4 B 1541/86
Auszug aus BVerwG, 24.04.1990 - 1 C 54.88
Die Auslegung des § 3 Abs. 3 Satz 2 SpielV, wie sie vom Berufungsgericht vertreten wird (vgl. insbesondere den im Berufungsurteil in Bezug genommenen Beschluß des Berufungsgerichts vom 13. März 1987 - 4 B 1018/86 - GewArch 1987, 197; ferner den im wesentlichen gleichlautenden Beschluß vom selben Tage - 4 B 1541/86 - NVwZ 1987, 1095) entspricht dem Wortlaut und dem dargelegten Zweck der Übergangsvorschrift und ist auch sonst nicht zu beanstanden. - OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.1987 - 4 B 1018/86
Auszug aus BVerwG, 24.04.1990 - 1 C 54.88
Die Auslegung des § 3 Abs. 3 Satz 2 SpielV, wie sie vom Berufungsgericht vertreten wird (vgl. insbesondere den im Berufungsurteil in Bezug genommenen Beschluß des Berufungsgerichts vom 13. März 1987 - 4 B 1018/86 - GewArch 1987, 197; ferner den im wesentlichen gleichlautenden Beschluß vom selben Tage - 4 B 1541/86 - NVwZ 1987, 1095) entspricht dem Wortlaut und dem dargelegten Zweck der Übergangsvorschrift und ist auch sonst nicht zu beanstanden. - VG Düsseldorf, 11.10.1988 - 3 K 3690/87
Baugenehmigung; Änderung einer baulichen Anlage; Spielbetrieb; Spielhalle
Auszug aus BVerwG, 24.04.1990 - 1 C 54.88
Das Oberverwaltungsgericht hat die Berufung der Klägerin zurückgewiesen (GewArch 1989, 233) und dazu im wesentlichen ausgeführt: Die Spielhalle "A.-Center" unterliege dem Erhöhungsverbot des § 3 Abs. 3 Satz 2 SpielV.
- StGH Baden-Württemberg, 17.06.2014 - 1 VB 15/13
Spielhallen
Verbundspielhallen waren zulässig (vgl. BVerwG NVwZ 1985, 268, 269; BVerwG, NVwZ 1990, 1075, 1076). - OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2015 - 1 B 5.13
Keine Unanwendbarkeit der Regelungen des Spielhallengesetzes Berlin für …
Rn. 124 … Soweit die Antragstellerin dafür unter Hinweis auf Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 28. Mai 1963 - BVerwG I C 39.61 -, Buchholz 451.20 § 33f GewO Nr. 1; Urteil vom 5. März 1968 - BVerwG I C 21.67 -, BVerwGE 29, 173, 174;… Beschluss vom 8. Mai 1985 - 1 B 34/85 -, Juris, Rdn. 3; Urteil vom 24. April 1990 - 1 C 54/88 -, Juris, Rdn. 23) und des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 27. März 1987 - 1 BvR 850/86, 1 BvR 1167/86, 1 BvR 1428/86 -, GewArch 1987, 194) im Wesentlichen geltend macht, § 3 Abs. 2 SpielVO beruhe nicht auf § 33i GewO, sondern auf § 33f Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 33c GewO, sei deswegen also keine spielhallenbetriebsbezogene, sondern eine die Geräteaufstellung betreffende bzw. gerätebezogene Bestimmung und daher vom 'Recht der Spielhallen' nicht erfasst, kann dem nicht gefolgt werden. - VGH Baden-Württemberg, 13.07.2015 - 6 S 679/15
Untersagung des weiteren Betriebs einer Spielhalle wegen Fehlens einer …
Rn. 18 Die Antragstellerin geht insoweit von einer rein normativ-rezeptiven Zuweisung von Kompetenzen durch Benennung eines vorgefundenen Rechtsgebiets - hier des Rechts der Spielhallen - aus und macht in diesem Zusammenhang geltend, dass aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 09.10.1994 - 1 C 11/83 -, vom 24.04.1990 - 1 C 54.88 -, jeweils juris) zu § 33i GewO, dessen Regelungsbereich der Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle unstreitig auf die Länder übergehen sollte, folge, dass weder benachbarte Spielhallen noch der Umstand, dass eine Spielhalle im baulichen Verbund mit anderen Spielhallen betrieben werden solle, im Rahmen der ortsgebundenen Erlaubnisvoraussetzungen des § 33i Abs. 2 Nr. 3 GewO als Grund für die Versagung der Spielhallenerlaubnis in Betracht kommen.
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.10.2014 - 1 S 30.13
Spielhallengesetz Berlin: Land Berlin nach vorläufiger Einschätzung zuständig für …
(2.) Soweit die Antragstellerin dafür unter Hinweis auf Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 28. Mai 1963 - BVerwG I C 39.61 -, Buchholz 451.20 § 33f GewO Nr. 1; Urteil vom 5. März 1968 - BVerwG I C 21.67 -, BVerwGE 29, 173, 174;… Beschluss vom 8. Mai 1985 - 1 B 34/85 -, Juris, Rdn. 3; Urteil vom 24. April 1990 - 1 C 54/88 -, Juris, Rdn. 23) und des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 27. März 1987 - 1 BvR 850/86, 1 BvR 1167/86, 1 BvR 1428/86 -, GewArch 1987, 194) im Wesentlichen geltend macht, § 3 Abs. 2 SpielVO beruhe nicht auf § 33i GewO, sondern auf § 33f Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 33 c GewO, sei deswegen also keine spielhallenbetriebsbezogene, sondern eine die Geräteaufstellung betreffende bzw. gerätebezogene Bestimmung und daher vom "Recht der Spielhallen" nicht erfasst, kann dem nicht gefolgt werden. - VGH Baden-Württemberg, 04.04.2014 - 6 S 1795/13
Ablehnung einer Spielhallenerlaubnis wegen baulichen Verbundes mit weiterer …
Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht (Urteile vom 09.10.1984 - 1 C 11.83 -, GewArch 1985, 64 und vom 24.04.1990 - 1 C 54.88 -, GewArch 1990, 241) es für unzulässig gehalten, die Versagung der Erlaubnis nach § 33i GewO wegen übermäßiger Ausnutzung des Spieltriebs (§ 33i Abs. 2 Nr. 3 GewO) mit bereits in der Nachbarschaft vorhandenen Spielhallen zu begründen. - OVG Hamburg, 19.05.2015 - 4 Bs 14/15
Verfassungswidrigkeit der Spielgerätereduzierungspflicht gegenüber …
Rn. 38 Mit der § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 3 HmbSpielhG zu Grunde liegenden Einschätzung, dass gerade die Verdichtung des Spielangebotes in Spielhallen, die in einem baulichen Verbund oder benachbart liegen, und damit die hohe, bequem verfügbare Zahl von Geldspielgeräten einen zusätzlichen Anreiz für ein suchtgefährdendes Spielverhalten schaffe (vgl. in diesem Sinne auch BVerfG, Beschluss v. 27.3.1987, 1 BvR 850/86 u.a., NVwZ 1987, 1067;… OVG Münster, Urt. v. 29.9.2011, 4 A 17/08, juris Rn. 122 m.w.N.; vgl. auch zur Massierung von Spielgeräten in Spielhallenkomplexen: BVerwG, Urt. v. 24.4.1990, 1 C 54.88, GewArch 1990, 241, juris Rn. 20;… vgl. zu § 25 Abs. 2 GlüStV (Verbot der Spielhallenkomplexe): StGH Ba-Wü, Urt. v. 17.6.2014, 15/13, 1 VB 15/13, juris Rn. 334), überschreitet der Gesetzgebers seinen Beurteilungsspielraum nicht. - BVerwG, 27.04.1993 - 1 C 9.92
Spielhalle - Veränderung - Nutzungsänderung - Betriebliche Einheit
Auswirkungen auf die Ausnutzbarkeit sind nur insoweit gegeben, als nach der Umgestaltung nicht nur die bisher in allen drei (gewerberechtlich für jeweils eigenständig angesehenen) Spielhallen zusammen zulässigen neun (vgl. Urteil vom 24. April 1990 - BVerwG 1 C 54.88 - Buchholz 451.20 § 33 i GewO Nr. 10 = GewArch 1990, 241 ), sondern zehn Gewinnspielgeräte aufgestellt werden dürfen. - OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2015 - 1 B 13.13
Spielhalle; Gerätereduzierung; Geräteaufstellung; Art und Weise; Gerätezahl; …
Rn. 46 … Soweit die Antragstellerin dafür unter Hinweis auf Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 28. Mai 1963 - BVerwG I C 39.61 -, Buchholz 451.20 § 33f GewO Nr. 1; Urteil vom 5. März 1968 - BVerwG I C 21.67 -, BVerwGE 29, 173, 174;… Beschluss vom 8. Mai 1985 - 1 B 34/85 -, Juris, Rdn. 3; Urteil vom 24. April 1990 - 1 C 54/88 -, Juris, Rdn. 23) und des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 27. März 1987 - 1 BvR 850/86, 1 BvR 1167/86, 1 BvR 1428/86 -, GewArch 1987, 194) im Wesentlichen geltend macht, § 3 Abs. 2 SpielVO beruhe nicht auf § 33i GewO, sondern auf § 33f Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 33c GewO, sei deswegen also keine spielhallenbetriebsbezogene, sondern eine die Geräteaufstellung betreffende bzw. gerätebezogene Bestimmung und daher vom 'Recht der Spielhallen' nicht erfasst, kann dem nicht gefolgt werden. - BVerwG, 18.04.1996 - 4 C 17.94
Bauplanungsrecht: Unterbringung mehrerer Spielhallen in einer Vergnügungsstätte, …
Das folgt schließlich auch aus der Tatsache, daß § 3 Abs. 3 Satz 2 SpielV einer Erhöhung des überkommenen Bestandes an Gewinnspielgeräten in einem Spielhallenkomplex nicht entgegensteht, soweit die nach § 3 Abs. 2 SpielV zulässige Zahl nicht überschritten wird (vgl. Urteil vom 24. April 1990 - BVerwG 1 C 54.88 - Buchholz 451.20 § 33 i GewO Nr. 10). - VGH Baden-Württemberg, 28.06.1994 - 14 S 1947/93
Bestandsschutz für Anzahl von Spielgeräten in Spielhallenkomplex für die Zeit …
Rn. 36 Die - durch Änderungsverordnung vom 11.12.1985 (BGBl. I S. 2244) geschaffene - Begrenzung der Zahl von Gewinnspielgeräten in Spielhallen (Flächenmaßstab nach § 3 Abs. 2 S. 1 SpielV) hält sich einschließlich der Übergangsregelung (§ 3 Abs. 3 SpielV) im Rahmen der Ermächtigung des § 33 f Abs. 1 Nr. 1 GewO und ist auch sonst mit höherrangigem Recht vereinbar (dazu im einzelnen BVerfG, Beschluß vom 27.03.1987, GewArch 1987, 194; ferner besonders zu § 3 Abs. 3 S. 2 SpielV BVerwG, Urteil vom 24.04.1990, GewArch 1990, 241).Dabei kann davon ausgegangen werden, der Spielhallenkomplex der Klägerin umfasse Spielhallen, die "in räumlichem Zusammenhang" betrieben werden (vgl. dazu etwa BVerwG, Urteil vom 24.04.1990, GewArch 1990, 241).
- BVerwG, 23.11.1993 - 1 C 13.92
Spielgeräte - Spielhallen - Flächenmaßstab - Höchstzahl
- BVerwG, 30.03.1993 - 1 C 16.91
Spielhallenerlaubnis - Auflage - Aufstellung von Geräten
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.06.2022 - 1 B 21.17
Verstöße von § 1 Abs. 1 Nr. 3 SpielV gegen Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1 GG und …
- VG Freiburg, 30.07.2013 - 5 K 2495/12
Ausschluss von mehr als einer Spielhalle in einem baulichen Verbund durch den …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.1991 - 4 A 1320/89
Gewerberecht: Verteilung der Geldspielgeräte in einer Spielhalle mit …
- BVerwG, 08.05.1990 - 1 B 177.89
Vorübergehende Schließung einer Spielhalle in einem Spielhallenkomplex
- OVG Rheinland-Pfalz, 19.02.1992 - 11 A 11775/91
Kombinationsverbot; Spielhallen; Geldgeräte; Warenspielgeräte ; …
- OVG Rheinland-Pfalz, 20.03.1991 - 11 B 10271/91
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