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| BVerwG, 06.12.1978 - 1 C 55.76 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Waffenbesitzkarte - Nachweis der Anmeldung - Verbotene Gegenstände
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 04.02.1975 - 3 K 1214/74
- BVerwG, 06.12.1978 - 1 C 55.76
Papierfundstellen
- DVBl 1979, 728
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 06.12.1978 - 1 C 46.75
Tatbestand des Urteils - Verhandlungsniederschrift - Ausstellung einer …
Auszug aus BVerwG, 06.12.1978 - 1 C 55.76
Zu den Voraussetzungen des WaffG § 37 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. a. (Vergleiche BVerwG, 06.12.1978, I C 46.75).
- BVerwG, 18.02.1983 - 1 C 158.80
Waffenbesitzkarte - Nachträgliche Unzuverlässigkeit - Widerruf der …
Der Senat hat bereits in anderem Zusammenhang entschieden, daß sich der Geltungswille des § 59 WaffG 72 auf die Verwaltungsakte beschränkt, die während des aus dieser Vorschrift ersichtlichen Zeitraumes beantragt worden sind (Urteile vom 6. Dezember 1978 - BVerwG 1 C 94.76 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 14 und - BVerwG 1 C 55.76 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 13). - OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.1996 - 20 A 259/95 Vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1978 - 1 C 55.76 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 18. Dem auf § 59 Abs. 4 Satz 2 WaffG 1972 gestützten Klagerecht steht die Ausschlußwirkung des § 76 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in deren bis zum 31. Dezember 1976 geltender Fassung entgegen.
BVerwG, Urteil vom 18. Februar 1983 - 1 C 158.80 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 34. In der zuvor zitierten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Dezember 1978 - 1 C 55.76 - ist überdies dargelegt, daß die Anmeldung (verfahrensrechtlich) als Antrag auf Erteilung dieser Erlaubnis zu werten ist.
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