Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 14.01.2016 - 1 C 6/13 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
BauGB § 10 Abs. 3 Satz 5, § 214 Abs. 1 Satz 1, KomBekVO § 2 Nr. 3
Bebauungsplan; ergänzendes Verfahren; Normenkontrolle; Abwägungsmangel; Bekanntmachung; Formmangel - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (18)
- OVG Sachsen, 05.12.2013 - 1 C 23/11
Bebauungsplan; Bestimmtheit; Baufenster; Abwägungsgebot; Abwägungsvorgang; …
Auszug aus OVG Sachsen, 14.01.2016 - 1 C 6/13
Der Schriftsatz der Prozessbevollmächtigten des Antragstellers vom 26. März 2014, der Fehler bei der Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials und damit sinngemäß die Rüge von Verfahrensfehlern i. S. v. § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB enthält (…vgl. BVerwG, Urt. v. 22. September 2010 - 4 CN 2.10 -, juris Rn. 22; NK-Urt. des Senats v. 5. Dezember 2013 - 1 C 23/11 -, juris Rn. 88 m. w. N.), konnte diese Frist schon deshalb nicht wahren, weil er dem erkennenden Senat erstmals in der mündlichen Verhandlung vom 6. Mai 2015 vorgelegt worden ist.Diese Auslegung des Bebauungsplans, wonach eine unterbliebene Festsetzung von Baulinien oder Baugrenzen auf einzelnen Grundstücken auch im Hinblick auf bereits vorhandene Gebäude bedeutet, dass für diese Grundstücke keine Bebaubarkeit mehr vorgesehen ist, wenn auf allen anderen Grundstücken Baufelder festgesetzt worden ist, entspricht der Rechtsprechung des Senats (vgl. NK- Urt. des Senats v. 5. Dezember 2013 - 1 C 23/11 -, juris Rn. 83 ff. m. w. N.).
Die Frist zur Geltendmachung von Mängeln kann auch durch Zustellung eines den inhaltlichen Anforderungen genügenden Schriftsatzes an die Gemeinde im Rahmen des Normenkontrollverfahren über den betroffenen Bebauungsplan gewahrt werden (NK-Urt. d. Senats v. 5. Dezember 2013 - 1 C 23/11 -, juris Rn. 88 m. w. N.).
Das Abwägungsergebnis ist erst zu beanstanden, wenn selbst eine ohne Fehler durchgeführte Abwägung schlechterdings nicht zum selben Ergebnis führen könnte, weil anderenfalls der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten Belangen in einer Weise vorgenommen würde, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (…BVerwG, Urt. 22. September 2010 - 4 CN 2.10 -, juris Rn. 22; NK- Urt. d. Senats v. 5. Dezember 2013 a. a. O, Rn. 112).
- OVG Sachsen, 14.01.2016 - 1 C 5/13
Bebauungsplan; Bekanntmachung; Normenkontrolle; Abwägungsergebnis
Auszug aus OVG Sachsen, 14.01.2016 - 1 C 6/13
Diese Planung sei jedoch aufgegeben und das Schloss mit Kaufvertrag vom 23. Dezembern 2002 an den Antragsteller zu 1 des Parallelverfahrens 1 C 5/13 verkauft worden.Hinsichtlich des im Eigentum der Antragsteller des Parallelverfahrens 1 C 5/13 stehenden .
zu teilen und eine Vereinigung der Schlossparkgrundstücke durch die Antragsteller des Parallelverfahrens 1 C 5/13 zu verhindern.
- BVerwG, 15.05.2013 - 4 BN 1.13
Gemeindliche Planungshoheit bei Bahnanlagen; ordnungsgemäßer …
Auszug aus OVG Sachsen, 14.01.2016 - 1 C 6/13
Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot jedoch nicht verletzt, wenn sich die Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendig für die Zurückstellung des anderen entscheidet (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15. Mai 2013 - 4 BN 1.13 -, juris Rn. 18 m. w. N.).Diese städtebaulich beachtlichen Allgemeinbelange müssen umso gewichtiger sein, je stärker die Festsetzungen des Bebauungsplans die Befugnisse des Eigentümers einschränken oder Grundstücke von der Bebauung ausschließen, da das durch Art. 14 GG gewährleistete Eigentumsrecht in hervorgehobener Weise zu den von der Bauleitplanung zu berücksichtigenden Belangen gehört (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15. Mai 2013 - 4 BN 1.13 -, juris Rn. 17 m. w. N.).
- BVerwG, 22.09.2010 - 4 CN 2.10
Klarstellungssatzung; Einbeziehungssatzung; Auslegung; Öffentlichkeits- und …
Auszug aus OVG Sachsen, 14.01.2016 - 1 C 6/13
Der Schriftsatz der Prozessbevollmächtigten des Antragstellers vom 26. März 2014, der Fehler bei der Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials und damit sinngemäß die Rüge von Verfahrensfehlern i. S. v. § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB enthält (vgl. BVerwG, Urt. v. 22. September 2010 - 4 CN 2.10 -, juris Rn. 22;… NK-Urt. des Senats v. 5. Dezember 2013 - 1 C 23/11 -, juris Rn. 88 m. w. N.), konnte diese Frist schon deshalb nicht wahren, weil er dem erkennenden Senat erstmals in der mündlichen Verhandlung vom 6. Mai 2015 vorgelegt worden ist.Das Abwägungsergebnis ist erst zu beanstanden, wenn selbst eine ohne Fehler durchgeführte Abwägung schlechterdings nicht zum selben Ergebnis führen könnte, weil anderenfalls der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten Belangen in einer Weise vorgenommen würde, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (BVerwG, Urt. 22. September 2010 - 4 CN 2.10 -, juris Rn. 22;… NK- Urt. d. Senats v. 5. Dezember 2013 a. a. O, Rn. 112).
- OVG Sachsen, 20.04.2011 - 1 C 31/08
Bebauungsplan, Präklusion, Abwägungsvorlage, Abwägungszwang, Abwägungsergebnis
Auszug aus OVG Sachsen, 14.01.2016 - 1 C 6/13
Voraussetzung für die Erforderlichkeit des Bebauungsplans ist, dass der Planung ein städtebauliches Konzept zu Grunde liegt und dass der Bebauungsplan der Verwirklichung dieses Konzepts dient (NK-Urt. d. Senats v. 20. April 2011 - 1 C 31/08 -, juris Rn. 30 m. w. N.).Rn. 57 Eine unzulässige Negativplanung setzt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wie des erkennenden Senats voraus, dass eine Planung nur vorgeschoben ist und nicht dem planerischen Willen der Gemeinde entspricht (…BVerwG, Beschl. v. 15. März 2012 - 4 BN 9.12 -, juris Rn. 3;… Beschl. v. 18. Dezember 1990 - 4 NB 8.90 -, juris Rn. 12, st. Rspr.; NK-Urt. d. Senats v. 20. April 2011 - 1 C 31/08 -, juris Rn. 32 m. w. N.).
- BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66
Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der …
Auszug aus OVG Sachsen, 14.01.2016 - 1 C 6/13
Das Abwägungsgebot ist verletzt, wenn eine Abwägung überhaupt nicht stattfindet oder in die Abwägung an Belangen nicht eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss, oder wenn der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten Belangen in einer Weise vorgenommen wird, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (…BVerwG, Urt. v. 5. Mai 2015 - 4 CN 4.14 -, juris Rn. 14; Urt. v. 12. Dezember 1969, BVerwGE 34, 301, 308 f.; st. Rspr.). - BVerfG, 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01
Einbeziehung von Grundeigentum in einen Grüngürtel im Rahmen eines Bebauungsplans
Auszug aus OVG Sachsen, 14.01.2016 - 1 C 6/13
Rn. 74 Dabei ist zunächst davon auszugehen, dass ein wirksamer Bebauungsplan Inhalt und Schranken des Eigentums im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG bestimmt (BVerfG, Beschl. v. 19. Dezember 2002 - 1 BvR 1402/01 -, juris Rn. 12 m. w. N.), so dass ihm gegenüber eine Berufung auf die Eigentumsgarantie nach Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG nicht möglich ist. - BVerwG, 05.05.2015 - 4 CN 4.14
Bebauungsplanung; Erforderlichkeit; Abwägung; Konflikttransfer; Umlegung; …
Auszug aus OVG Sachsen, 14.01.2016 - 1 C 6/13
Das Abwägungsgebot ist verletzt, wenn eine Abwägung überhaupt nicht stattfindet oder in die Abwägung an Belangen nicht eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss, oder wenn der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten Belangen in einer Weise vorgenommen wird, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (BVerwG, Urt. v. 5. Mai 2015 - 4 CN 4.14 -, juris Rn. 14;… Urt. v. 12. Dezember 1969, BVerwGE 34, 301, 308 f.; st. Rspr.). - BVerwG, 30.09.2014 - 4 B 49.14
Verwendung von DIN-Vorschriften durch den Plangeber
Auszug aus OVG Sachsen, 14.01.2016 - 1 C 6/13
Ob der Plangeber hinreichend klar zum Ausdruck bringt, welche Regelung mit welchem Inhalt normative Geltung beansprucht, ist eine Frage der Auslegung des Bebauungsplans und damit des nicht revisiblen Landesrechts (BVerwG, Beschl. v. 30. September 2014 - 4 B 49.14 -, juris Rn. 4 m. w. N.). - OVG Sachsen, 09.05.2014 - 1 C 6/11
Normenkontrollverfahren, Bebauungsplan, Präklusion, Bekanntmachung, Offenlage, …
Auszug aus OVG Sachsen, 14.01.2016 - 1 C 6/13
Das Bestimmtheitsgebot bezieht sich auf die zeichnerischen und die textlichen Festsetzungen (NK-Urt. des Senats v. 9. Mai 2014 - 1 C 6/11 -, juris Rn. 53 m. w. N.). - BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 48.86
Beschränkung der kommunalen Planungshoheit durch Fachplanungen
- BVerwG, 21.03.2002 - 4 CN 14.00
Bauleitplanung; Vorhaben- und Erschließungsplan; Abwägungsgebot; Eigentumsschutz; …
- BVerwG, 03.06.2014 - 4 CN 6.12
Bebauungsplan; Baugebiet; Umplanung; allgemeines Wohngebiet; Mischgebiet; …
- BVerwG, 10.09.2015 - 4 CN 8.14
Bebauungsplan; Gewerbegebiet; qualitativ hochwertiges -; Dienstleistungen; …
- BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 8.90
Bauleitplanung zur Verhinderung von Fehlentwicklungen und unzulässige …
- BVerwG, 16.06.2011 - 4 CN 1.10
Normenkontrolle; Antragsbefugnis; subjektive Rechtsposition; Grundeigentum; …
- BVerwG, 15.03.2012 - 4 BN 9.12
Spannungsfeld zwischen konservativer Planung und Verhinderungsplanung
- BVerwG, 08.07.1992 - 4 NB 20.92
Rechtswirksamkeit einer Ortssatzung - Diskrepanz Wortlaut der Bekanntmachung und …
- OVG Sachsen, 28.10.2024 - 1 C 24/22
Normenkontrolle; Bebauungsplan; Eingeschränktes Gewerbegebiet; …
Das Bestimmtheitsgebot bezieht sich auf die zeichnerischen und die textlichen Festsetzungen (SächsOVG, NK-Urt. v. 14. Januar 2016 - 1 C 6/13 -, juris Rn. 62;… NK-Urt. v. 9. Mai 2014 - 1 C 6/11 -, juris Rn. 53 m. w. N.).Rn. 71 Ob der Plangeber hinreichend klar zum Ausdruck bringt, welche Regelung mit welchem Inhalt normative Geltung beansprucht, ist eine Frage der Auslegung des Bebauungsplans und damit des nicht revisiblen Landesrechts (…BVerwG, Beschl. v. 30. September 2014 - 4 B 49.14 -, juris Rn. 4 m. w. N.; SächsOVG, NK-Urt. v. 14. Januar 2016 - 1 C 6/13 -, juris Rn. 62).
Die Frist zur Geltendmachung von Mängeln kann auch durch Zustellung eines den inhaltlichen Anforderungen genügenden Schriftsatzes an die Gemeinde im Rahmen des Normenkontrollverfahren über den betroffenen Bebauungsplan gewahrt werden (SächsOVG, NK-Urt. v. 14. Januar 2016 - 1 C 6/13 -, juris Rn. 72;… NK-Urt. v. 5. Dezember 2013 - 1 C 23/11 -, juris Rn. 88 m. w. N.).
- OVG Sachsen, 27.04.2017 - 1 C 12/15
Normenkontrolle; vorhabenbezogener Bebauungsplan; Antragsbefugnis; …
Bei dieser Beurteilung geht der Normenkontrollsenat mit der in der mündlichen Verhandlung eingehend erörterten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…Urt. v. 14. Juni 2012 - 4 CN 5.10 -, juris Rn. 27;… Beschl. v. 16. Dezember 2014 - 4 BN 25.14 -, juris Rn. 6; ebenso bereits SächsOVG, NK-Urt. v. 14. Januar 2016 - 1 C 6/13 -, juris Rn. 72 ) davon aus, dass die Rügefrist nur dann gewahrt ist, wenn das Vorbringen rechtzeitig bei der Gemeinde eingegangen ist, wie es dem Wortlaut des § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB entspricht und dem Regelungszweck der Norm Rechnung trägt, dass die Gemeinde als Adressatin der schriftlichen Einwendung Gelegenheit erhalten soll, in Kenntnis des die Verletzung begründenden Sachverhalts zu überprüfen, ob eine Fehlerheilung erforderlich ist (…so BVerwG, Urt. v. 14. Juni 2012 a. a. O.). - OVG Sachsen, 22.09.2016 - 1 C 35/13
Bebauungsplan; Normenkontrolle; Sondergebiet; Windenergienutzung; Regionalplan; …
Rn. 61 Des Weiteren verstößt der Bebauungsplan gegen das Abwägungsgebot (§ 1 Abs. 7 BauGB), weil selbst eine fehlerfrei durchgeführte Abwägung aus von bereits dargelegten Gründen nicht zum selben Abwägungsergebnis hätte führen können (…zu diesem Maßstab BVerwG, Urt. v. 22. September 2010 - 4 CN 2.10 -,juris Rn. 2; SächsOVG, NK-Urt. v. 14. Januar 2016 - 1 C 6/13 -, juris Rn. 73). - OVG Sachsen, 26.06.2025 - 1 C 72/21
Normenkontrolle; einfacher Bebauungsplan; private Grünfläche; Erforderlichkeit …
Die Frist zur Geltendmachung von Mängeln kann auch durch Zustellung eines den inhaltlichen Anforderungen genügenden Schriftsatzes an die Gemeinde im Rahmen des Normenkontrollverfahren über den betroffenen Bebauungsplan gewahrt werden (SächsOVG, NK-Urt. v. 14. Januar 2016 - 1 C 6/13 -, juris Rn. 72;… NK-Urt. v. 5. Dezember 2013 - 1 C 23/11 -, juris Rn. 88 m. w. N.).
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Rechtsprechung
| AG Vaihingen/Enz, 11.07.2013 - 1 C 6/13 |
Verfahrensgang
- AG Vaihingen/Enz, 11.07.2013 - 1 C 6/13
- LG Heilbronn, 19.12.2013 - 1 S 36/13
- BGH, 25.03.2014 - VI ZR 95/14
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