Rechtsprechung
| BVerwG, 23.10.1979 - 1 C 63.77 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an das Vorliegen einer Erledigung - Vorlage an den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung - Berechtigtes Interesse an der Aufrechterhaltung des Klageabweisungsantrages - Rechtsanspruch auf ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (13)
- BVerwG, 27.02.1969 - VIII C 37.67
Beschränkung des Rechtsstreits auf die Erledigungsfrage bei nur einseitiger …
Auszug aus BVerwG, 23.10.1979 - 1 C 63.77
Erklärt der Kläger den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt und widerspricht der Beklagte dieser Erklärung, so ist auch im Revisionsverfahren durch Urteil zu entscheiden, ob die Hauptsache erledigt ist (BVerwGE 31, 318 [319]).Nur dann wenn ihm ein berechtigtes Interesse an der Aufrechterhaltung des Klagabweisungsantrages zur Seite steht, muß wie im entsprechenden Falle für den Kläger anderes gelten; insoweit verträgt die prozeßrechtliche Stellung der Beteiligten keinen Unterschied (BVerwGE 20, 146 [154]; 31, 318 [320]; 34, 159 [160]; 56, 31 [55]; Urteil von 20. März 1974 - BVerwG 4 C 48.71 - Buchholz 310 § 161 Abs. 2 VwGO Nr. 42 = VRspr.
Abweichende Regeln des Zivilprozesses können aber aus den dargelegten Gründen für die genannten Verwaltungsstreitsachen keine Geltung beanspruchen (BVerwGE 20, 146 [150 f.]; 31, 318 [321]).
Es ist z.B. anzuerkennen, wenn die Entscheidung über die Begründetheit des ursprünglichen Klagebegehrens in einem anderen Verfahren zwischen den Parteien bedeutsam ist (BVerwGE 31, 318 [321]; Urteil vom 28. November 1975 - BVerwG 7 C 47.73 - [Buchholz 300 § 21 e GVG Nr. 2]).
Er ist unterlegen, weil er zu Unrecht die Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache bestreitet und an seinem Klagabweisungsantrag festhält (BVerwGE 31, 318 [320];… Urteile vom 20. März 1974 - BVerwG 4 C 48.71 - [a.a.O.], vom 7. Juni 1978 - BVerwG 7 C 63.76 -).
- BVerwG, 14.01.1965 - I C 68.61
Kostenverteilung bei einseitiger Erledigungserklärung - Streitigkeit über die …
Auszug aus BVerwG, 23.10.1979 - 1 C 63.77
Dafür ist nicht Voraussetzung, daß die Klage bis zum Eintritt der Erledigung begründet war (BVerwGE 20, 146 [150]).Nur dann wenn ihm ein berechtigtes Interesse an der Aufrechterhaltung des Klagabweisungsantrages zur Seite steht, muß wie im entsprechenden Falle für den Kläger anderes gelten; insoweit verträgt die prozeßrechtliche Stellung der Beteiligten keinen Unterschied (BVerwGE 20, 146 [154]; 31, 318 [320]; 34, 159 [160]; 56, 31 [55]; Urteil von 20. März 1974 - BVerwG 4 C 48.71 - Buchholz 310 § 161 Abs. 2 VwGO Nr. 42 = VRspr.
Abweichende Regeln des Zivilprozesses können aber aus den dargelegten Gründen für die genannten Verwaltungsstreitsachen keine Geltung beanspruchen (BVerwGE 20, 146 [150 f.]; 31, 318 [321]).
Das Interesse an der Klärung von Rechtsfragen, die lediglich für Rechtsverhältnisse des Beklagten mit anderen Personen, insbesondere für künftige Rechtsverhältnisse dieser Art Bedeutung haben können, rechtfertigt nicht die Aufrechterhaltung eines Klagabweisungsantrages gegenüber einem gegenstandslos gewordenen Klagebegehren (BVerwGE 20, 146 [155]).
- BVerwG, 07.06.1978 - 7 C 63.76
Verkündung eines Gesetzes - Amtsblatt - Abdruck von Unterschriften - Wirksame …
Auszug aus BVerwG, 23.10.1979 - 1 C 63.77
Erledigung liegt vor, wenn objektiv ein das Begehren des Klägers erledigendes Ereignis eingetreten ist (BVerwGE 34, 159 [160]; 56, 31 [56]).Nur dann wenn ihm ein berechtigtes Interesse an der Aufrechterhaltung des Klagabweisungsantrages zur Seite steht, muß wie im entsprechenden Falle für den Kläger anderes gelten; insoweit verträgt die prozeßrechtliche Stellung der Beteiligten keinen Unterschied (BVerwGE 20, 146 [154]; 31, 318 [320]; 34, 159 [160]; 56, 31 [55]; Urteil von 20. März 1974 - BVerwG 4 C 48.71 - Buchholz 310 § 161 Abs. 2 VwGO Nr. 42 = VRspr.
Er ist unterlegen, weil er zu Unrecht die Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache bestreitet und an seinem Klagabweisungsantrag festhält (BVerwGE 31, 318 [320]; Urteile vom 20. März 1974 - BVerwG 4 C 48.71 - [a.a.O.], vom 7. Juni 1978 - BVerwG 7 C 63.76 -).
- BVerwG, 20.03.1974 - IV C 48.71
Auslegung einer einseitigen Erledigungserklärung - Vorliegen eines erledigenden …
Auszug aus BVerwG, 23.10.1979 - 1 C 63.77
Nur dann wenn ihm ein berechtigtes Interesse an der Aufrechterhaltung des Klagabweisungsantrages zur Seite steht, muß wie im entsprechenden Falle für den Kläger anderes gelten; insoweit verträgt die prozeßrechtliche Stellung der Beteiligten keinen Unterschied (BVerwGE 20, 146 [154]; 31, 318 [320]; 34, 159 [160]; 56, 31 [55]; Urteil von 20. März 1974 - BVerwG 4 C 48.71 - Buchholz 310 § 161 Abs. 2 VwGO Nr. 42 = VRspr.Ebenso wie für eine Fortsetzungsfeststellungsklage nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO ist auch hier ein über das allgemeine Interesse an der Klärung offener Rechtsfragen hinausgehendes Interesse Voraussetzung der Sachentscheidung (Urteil vom 20. März 1974 - BVerwG 4 C 48.71 - [a.a.O.]).
Er ist unterlegen, weil er zu Unrecht die Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache bestreitet und an seinem Klagabweisungsantrag festhält (BVerwGE 31, 318 [320]; Urteile vom 20. März 1974 - BVerwG 4 C 48.71 - [a.a.O.], vom 7. Juni 1978 - BVerwG 7 C 63.76 -).
- BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 219.67
Ablehnung des Antrags auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen …
Auszug aus BVerwG, 23.10.1979 - 1 C 63.77
Erledigung liegt vor, wenn objektiv ein das Begehren des Klägers erledigendes Ereignis eingetreten ist (BVerwGE 34, 159 [160]; 56, 31 [56]).Nur dann wenn ihm ein berechtigtes Interesse an der Aufrechterhaltung des Klagabweisungsantrages zur Seite steht, muß wie im entsprechenden Falle für den Kläger anderes gelten; insoweit verträgt die prozeßrechtliche Stellung der Beteiligten keinen Unterschied (BVerwGE 20, 146 [154]; 31, 318 [320]; 34, 159 [160]; 56, 31 [55]; Urteil von 20. März 1974 - BVerwG 4 C 48.71 - Buchholz 310 § 161 Abs. 2 VwGO Nr. 42 = VRspr.
- BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 22.76
Ausländerbehörde - Ermessen - Nebenbestimmungen zur Aufenthaltserlaubnis - …
Auszug aus BVerwG, 23.10.1979 - 1 C 63.77
Aus dieser - für Verpflichtungsklagen entsprechend anwendbaren (Urteil vom 27. September 1978 - BVerwG 1 C 22.76 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 14) - Regelung folgt, daß in diesen verwaltungsgerichtlichen Verfahren die einseitige Erledigungserklärung des Klägers nicht zwangsläufig zu einer Prüfung der bisherigen Begründetheit der Klage führen soll. - BVerwG, 21.05.1976 - IV C 80.74
Planfeststellungsverfahren im Bundesfernstraßenrecht - Erhebung einer …
Auszug aus BVerwG, 23.10.1979 - 1 C 63.77
Seinem früheren Aufhebungsantrag kommt insoweit selbständige Bedeutung nicht zu (BVerwGE 51, 15 [23]). - BVerwG, 28.11.1975 - VII C 47.73
Geschäftsverteilungsplan - Präsidium eines Gerichts - Dienstgeschäfte - …
Auszug aus BVerwG, 23.10.1979 - 1 C 63.77
Es ist z.B. anzuerkennen, wenn die Entscheidung über die Begründetheit des ursprünglichen Klagebegehrens in einem anderen Verfahren zwischen den Parteien bedeutsam ist (BVerwGE 31, 318 [321]; Urteil vom 28. November 1975 - BVerwG 7 C 47.73 - [Buchholz 300 § 21 e GVG Nr. 2]). - BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 79.76
Unbestimmte Rechtsbegriffe - Auslegung - Rechtsstaatsprinzip - Grundsatz der …
Auszug aus BVerwG, 23.10.1979 - 1 C 63.77
Außerdem hat er, weil er mit einer deutschen Staatsangehörigen verheiratet ist, mit Rücksicht auf das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis (BVerwGE 56, 246 [251]). - GemSOGB, 06.02.1973 - GmS-OGB 1/72
Beteiligte an dem Verfahren vor dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe …
Auszug aus BVerwG, 23.10.1979 - 1 C 63.77
Allerdings ist eine identische Rechtsfrage nicht schon allein deswegen zu verneinen, weil sie verschiedene Prozeßordnungen betrifft (Gemeinsamer Senat, Beschluß vom 6. Februar 1973 - GmS - OBG 1.72 -, BVerwGE 41, 363 [BGH 06.02.1973 - GmS-OBG - 1/72] [365]). - BGH, 07.11.1968 - VII ZR 72/66
Wirksamkeit einer Erledigungserklärung i.F. einer ursprünglich nicht zulässigen …
- BVerwG, 07.06.1977 - I C 20.74
Klageabweisendes Sachurteil - Unzulässigkeit des Rechtsweges - Anschlußrevision - …
- BGH, 04.03.1968 - II ZR 41/66
Recht verbleibender Gesellschafter zur Auflösung der Gesellschaft zum …
- BVerwG, 21.09.1999 - 9 C 12.99
Abschiebungsschutz für Kinder von Asylberechtigten
Dies hat zur Erledigung der Abschiebungsandrohung in dem angefochtenen Bescheid des Bundesamts geführt (vgl. zum alten Recht: BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 1979 - BVerwG 1 C 63.77 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 17). - BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 7.88
Einseitige Erledigungserklärung - Befugnis eines zu beteiligenden …
Insoweit vertreten die Senate des Bundesverwaltungsgerichts übereinstimmende Auffassungen (vgl. etwa Urteile vom 28. November 1975 - BVerwG 7 C 47.73 - Buchholz 300 § 21 e GVG Nr. 2, insoweit in BVerwGE 50, 11 nicht abgedruckt; vom 23. Oktober 1979 - BVerwG 1 C 63.77 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 17; vom 14. April 1989 - BVerwG 4 C 22.88 - Buchholz 406.17 Bauordnungsrecht Nr. 29 = NVwZ 1989, 860 und vom 25. April 1989 - BVerwG 9 C 61.88 - BVerwGE 82, 41 ). - BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 22.88
Anträge in mündlicher Verhandlung - Baugenehmigungserteilung - Rücknahme des …
Ob die Klage ursprünglich begründet war, ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für die Frage, ob eine Erledigung der Hauptsache eingetreten ist, unerheblich (BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 1979 - BVerwG 1 C 63.77 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 17; BVerwG, Urteil vom 14. Januar 1965 - BVerwG 1 C 68.61 - BVerwGE 20, 146; BVerwG, Urteil vom 27. Februar 1969 - BVerwG 8 C 37 u. 38.67 - BVerwGE 31, 318 = Buchholz 448.0 § 12 WpflG Nr. 37).
- BVerwG, 27.06.1997 - 8 C 23.96
Verwaltungsprozeßrecht - Zulässigkeit einer Feststellungsklage im …
Dem entspricht es, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch der Beklagte im Falle der Erledigung des Rechtsstreits - abgesehen von Sonderfällen (vgl. dazu Urteil vom 3. Juni 1988 - BVerwG 8 C 86.86 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 174 S. 10 (12 f.) und daran anknüpfend Urteil vom 27. November 1992 - BVerwG 8 C 2.91 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 251 S. 100 (103); vgl. auch Urteil vom 18. April 1986 - BVerwG 8 C 84.84 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 69 S. 9 (14)) - regelmäßig nur dann weiterhin eine Entscheidung über die (Un)Zulässigkeit und (Un)Begründetheit der Klage begehren kann, wenn ein schutzwürdiges Interesse gegenüber dem Prozeßgegner besteht (Urteile vom 14. Januar 1965 - BVerwG I C 68.61 - BVerwGE 20, 146 (155 [BVerwG 14.01.1965 - I C 68/61] ), vom 23. Oktober 1979 - BVerwG 1 C 63.77 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 17 S. 103 (107), vom 28. April 1988 - BVerwG 9 C 1.87 - Buchholz 402.25 § 28 AsylVfG Nr. 13 S. 11 (13), vom 25. April 1989 - BVerwG 9 C 61.88 - BVerwGE 82, 41 (44) [BVerwG 25.04.1989 - 9 C 61/88] und vom 31. Oktober 1990 - BVerwG 4 C 7.88 - BVerwGE 87, 62 (67 f.) [BVerwG 31.10.1990 - 4 C 7/88]). - VGH Baden-Württemberg, 15.07.2010 - 10 S 2400/09
Vollstreckung Luftreinhalteplan Stuttgart; Erledigung; einseitige …
Nur dann, wenn ihm ein berechtigtes Interesse an der Aufrechterhaltung des Klageabweisungsantrages zur Seite steht, muss wie im entsprechenden Falle für den Kläger anderes gelten; insoweit verträgt die prozessrechtliche Stellung der Beteiligten aus Gründen der Waffengleichheit keinen Unterschied (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.10.1979 - 1 C 63.77 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 52).Dieses Rechtsschutzinteresse muss regelmäßig gerade gegenüber dem Prozessgegner bestehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.10.1979 - 1 C 63.77 - a.a.O.).
Das Interesse an der Klärung von Rechtsfragen, die lediglich für Rechtsverhältnisse des Beklagten bzw. hier Vollstreckungsschuldners mit anderen Personen, insbesondere für künftige Rechtsverhältnisse dieser Art, Bedeutung haben können, rechtfertigt nicht die Aufrechterhaltung seines Abweisungsantrags gegenüber dem gegenstandslos gewordenen Rechtsschutzbegehren (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.10.1979 - 1 C 63.77 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 52).
- BVerwG, 19.05.1981 - 1 C 168.79
Asylrecht - Asylbewerber - Verfolgungsland - Klärung der Asylberechtigung - …
Bei der von ihm beantragten Erlaubnis nach AuslVwV a.F. Nr. 10 zu § 40 handelt es sich nicht um eine andere als die in § 2 Abs. 1 AuslG geregelte Aufenthaltserlaubnis (Urteil vom 23. Oktober 1979 - BVerwG 1 C 63.77 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 17). - BVerwG, 25.11.1982 - 8 B 43.82
Rückzahlung von für den Ausbau eines Stadtweges erbrachte Vorausleistung - …
Danach liegt eine Erledigung vor, wenn objektiv ein das Begehren des Klägers erledigendes Ereignis eingetreten ist (vgl. etwa Urteil vom 23. Oktober 1979 - BVerwG 1 C 63.77 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 17 S. 103 [105]).Das ist bei einer Verpflichtungsklage nicht nur der Fall, wenn der Beklagte den begehrten Bescheid erteilt (vgl. Urteil vom 23. Oktober 1979 a.a.O. S. 106), sondern kann auch dann der Fall sein, wenn der geltend gemachte Klagegrund zu Lasten des Klägers weggefallen ist (vgl. Urteile vom 27. Februar 1969 - BVerwG VIII C 37 u. 38.67 - BVerwGE 31, 318 [319] und vom 20. März 1974 - BVerwG IV C 48.71 - Buchholz 310 § 161 Abs. 2 VwGO Nr. 42 S. 33 [34]).
Diese Auffassung des Berufungsgerichts entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…vgl. etwa Urteile vom 14. Januar 1965 - BVerwG I C 68.61 - BVerwGE 20, 146 [154], vom 27. Februar 1969 a.a.O. S. 319, 320 und vom 23. Oktober 1979 a.a.O. S. 105).
- VGH Hessen, 18.02.2009 - 3 A 2382/08
Zur Nichtigkeit eines Bauvorbescheids wegen Unbestimmtheit - hier: Beschreibung …
Dabei ist bereits im Rahmen des Streits um die Feststellung der Erledigung des Rechtsstreits anerkannt, dass die Prüfung sowohl der Zulässigkeit als auch der Begründetheit der ursprünglich erhobenen Klage in die Entscheidung des Erledigungsfeststellungsstreits immer dann einzubeziehen ist, wenn der Beklagte (oder ein sonst am Verfahren Beteiligter) ein darauf gerichtetes schutzwürdiges Interesse geltend machen kann (…vgl. Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, a.a.O., § 161 Rdnr 28 unter Hinweis auf u.a. BVerwG, Urteil vom 14.1.1965, 1 C 68.61; BVerwG, Urteil vom 27.2.1969, VIII C 37.67 und VIII C 38.67; BVerwG, Urteil vom 23.10.1979, 1 C 63.77, jeweils juris online). - BVerwG, 14.05.1982 - 1 C 16.78
Voraussetzungen für eine Erledigung der Hauptsache
Dieser Übergang von der Anfechtungsklage zur Klage auf Feststellung der Hauptsacherledigung ist auch im Revisionsverfahren zulässig (vgl. BVerwGE 34, 159, 160 [BVerwG 30.10.1969 - VIII C 219/67]; Urteil des Senats vom 23. Oktober 1979 - BVerwG 1 C 63.77 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 52).Ausnahmsweise kann sich der Beklagte gegen diese Veränderung des Streitgegenstandes durch Aufrechterhaltung des Klagabweisungsantrages dann mit Erfolg wehren, wenn er ein schutzwürdiges Interesse an der Entscheidung hat, daß die Klage von Anfang an unbegründet war (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; für viele: Urteil des Senats vom 23. Oktober 1979 - BVerwG 1 C 63.77 - a.a.O. m.w.N.).
- BVerwG, 22.10.1982 - 7 C 80.79
Luftfrachtführer - Trunkenheit im Verkehr - Unzuverlässigkeit
Ist ein den ursprünglichen Klageantrag objektiv erledigendes Ereignis nicht eingetreten, unterliegt der Kläger und seine Klage ist abzuweisen (BVerwGE 20, 146; 31, 318; 34, 159; Urteil vom 23. Oktober 1979 - BVerwG 1 C 63.77 - in Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 17). - OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.1999 - 8 A 1166/98
D (A), Verfahrensrecht, Aufenthaltsbeendende Maßnahmen, Abschiebungsandrohung, …
- BVerwG, 28.04.1988 - 9 C 1.87
Ausreiseaufforderung - Abschiebungsandrohung - Duldung
- OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2006 - 2 M 112/06
Keine Feststellung der Rechtswidrigkeit im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes
- VG Wiesbaden, 03.09.2008 - 8 L 889/08
Voraussetzungen für den Anspruch auf Familienasyl im Folgeverfahren
- BVerwG, 22.04.1982 - 8 B 42.82
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
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