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| BVerwG, 12.11.1979 - 1 CB 121.79 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Begründung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Vorliegen eines Verfahrensmangels
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 04.04.1979 - I B 57.77
- BVerwG, 12.11.1979 - 1 CB 121.79
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 13.11.1981 - 1 C 69.78
Nachschieben von Ermessensgründen - Umwandlung einer Rechtsentscheidung in eine …
Wie der erkennende Senat wiederholt ausgesprochen hat, ist bei Verpflichtungsklagen, die auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder auf Neubescheidung eines Aufenthaltserlaubnisantrags gerichtet sind, insoweit auf die Sachlage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung abzustellen, als es um die Frage geht, ob schon aus Rechtsgründen keine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden darf oder umgekehrt eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden muß (BVerwGE 56, 246 [249]; Urteil vom 20. Mai 1980 - BVerwG 1 C 55.75 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 18; Beschluß vom 3. April 1979 - BVerwG 1 C 73.77 - Beschluß vom 12. November 1979 - BVerwG 1 CB 121.79 -). - BVerwG, 29.10.1980 - 1 CB 138.80
Öffentliches Interesse für ein Einbürgerungsermessen - Einheitliche …
Die Revision ist unzulässig, weil die Revisionsbegründung keine konkreten Tatsachenbehauptungen enthält, aus denen sich ein wesentlicher Verfahrensmangel im Sinne dieser Vorschrift schlüssig ergibt, und somit den Darlegungserfordernissen des § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO nicht genügt (Beschlüsse vom 12. November 1979 - BVerwG 1 CB 121.79 -, vom 27. Dezember 1979 - BVerwG 2 CB 45.78 - Buchholz 300 § 21 e GVG Nr. 5).
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