Rechtsprechung
| BVerwG, 03.12.1990 - 1 CB 35.90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Widerruf einer Versteigerererlaubnis und Maklererlaubnis - Leben in ungeordneten Vermögensverhältnissen - Eintrag im Verzeichnis des Vollstreckungsgerichts - Gefährdung des öffentlichen Interesses ohne Widerruf
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 31.05.1990 - 7 L 39/89
- BVerwG, 03.12.1990 - 1 CB 35.90
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80
Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und …
Auszug aus BVerwG, 03.12.1990 - 1 CB 35.90
Dies ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt (vgl. z.B. BVerwGE 65, 1 [BVerwG 02.02.1982 - 1 C 146/80]; Beschluß vom 29. Januar 1988 - BVerwG 1 B 164.87 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 45 = GewArch 1988, 162). - BVerwG, 29.01.1988 - 1 B 164.87
Gewerbeuntersagung - Gewerbetreibender - Steuerrückstände - Unzuverlässigkeit - …
Auszug aus BVerwG, 03.12.1990 - 1 CB 35.90
Dies ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt (vgl. z.B. BVerwGE 65, 1 [BVerwG 02.02.1982 - 1 C 146/80]; Beschluß vom 29. Januar 1988 - BVerwG 1 B 164.87 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 45 = GewArch 1988, 162).
- BVerwG, 22.06.1994 - 1 B 114.94
Gründe für die Zulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegung einer …
- VGH Bayern, 19.10.2021 - 22 ZB 21.1862
Widerruf einer Reisegewerbekarte und erweiterte Gewerbeuntersagung wegen …
Rn. 13 Denn maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit sowohl des Widerrufs der Reisegewerbekarte als auch der (erweiterten) Gewerbeuntersagung und damit für die Beurteilung der Zuverlässigkeit des Klägers ist derjenige der letzten Verwaltungsentscheidung (…vgl. allgemein zum Widerruf einer gewerblichen Erlaubnis etwa BVerwG, B.v. 25.10.1996 - 11 B 53.96 - juris Rn. 4 m.w.N.;… B.v. 9.7.1993 - 1 B 105.93 - juris Rn. 4; B.v. 3.12.1990 - 1 CB 35.90 - juris Rn. 4;… zur Reisegewerbekarte BayVGH, B.v. 9.8.2016 - 22 ZB 16.1347 - juris Rn. 25;… zur Gewerbeuntersagung etwa BVerwG, U.v. 15.4.2015 - 8 C 6.14 - juris Rn. 15;… B.v. 9.4.1997 - 1 B 81.97 - juris Rn. 7;… BayVGH, B.v. 3.3.2021 - 22 ZB 20.1576 - juris Rn. 18). - VGH Bayern, 28.09.2021 - 22 ZB 21.2109
Widerruf der Reisegewerbekarte wegen Unzuverlässigkeit
Vielmehr ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs für die gerichtliche Beurteilung des Widerrufs einer gewerberechtlichen Zulassung der Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgebend (…vgl. BVerwG, B.v. 25.10.1996 - 11 B 53.96 - juris Rn. 4 m.w.N.; vgl. zu diesem Zeitpunkt auch BVerwG, B.v. 3.12.1990 - 1 CB 35.90 - juris Rn. 4;… B.v. 9.7.1993 - 1 B 105.93 - juris Rn. 4;… BayVGH, B.v. 19.10.2020 - 22 ZB 20.363 - juris Rn. 37 [gaststättenrechtliche Erlaubnis]; B.v. 21.3.2018 - 22 ZB 17.2358 - juris Rn.12 f. [Erlaubnis nach § 33c Abs. 1 GewO];… B.v. 1.8.2017 - 22 ZB 16.2192 - juris Rn. 8 [Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 GewO]). - VGH Bayern, 09.08.2016 - 22 ZB 16.1347
Widerruf einer Reisegewerbekarte wegen Unzuverlässigkeit
Rn. 25 Eine derartige Zusage von Ratenzahlungen wäre nur dann geeignet, den Befund in Frage zu stellen, dass die Klägerin gewerberechtlich unzuverlässig ist, wenn sie in der Antragsbegründung aufgezeigt hätte, dass vor diesem Hintergrund im maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt - nämlich bei Erlass des Widerrufsbescheids vom 19. Dezember 2014 bzw. bei seiner Bekanntgabe am 30. Dezember 2014 - die Erwartung begründet war, die aufgelaufenen Rückstände würden innerhalb überschaubarer Zeit getilgt werden (vgl. zur Bedeutung der beim Ergehen der das Verwaltungsverfahren abschließenden Behördenentscheidung bestehenden Verhältnisse für die Rechtmäßigkeit des Widerrufs der Zulassung zu einem erlaubnisbedürftigen Gewerbe BVerwG, B. v. 3.12.1990 - 1 CB 35.90 - Buchholz 451.20 § 34b GewO Nr. 4; B. v. 9.7.1993 - 1 B 105.93 - NVwZ-RR 1994, 19). - VG Meiningen, 13.09.1999 - 8 E 635/99
Gewerbeordnung; Gewerbeordnung; gewerberechtliche Erlaubnis; Widerruf der …
Sie dient auch dem Schutz der im Betrieb des Maklers Beschäftigten und der Allgemeinheit (BVerwG, Beschluss vom 03.12.1990 - 1 CB 35/90 -).
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