Rechtsprechung
| VGH Bayern, 29.09.2004 - 1 CS 04.340 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
BayBO Art. 6 Abs. 1 Satz 1; ; BayBO Art. 6 Abs. 2 Satz 1; ; BayBO Art. 6 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1; ; BayBO Art. 6 Abs. 9; ; BayBO Art. 7 Abs. 4 Satz 1; ; BayBO Art. 7 Abs. 4 Satz 2... ; ; BayBO Art. 7 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 1 Alt. 2; ; BayBO Art. 6 Abs. 7; ; BayBO Art. 52 Abs. 6 Satz 1; ; BV Art. 103 Abs. 1; ; BV Art. 118 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
BayBO Art. 6 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1, Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1und Abs. 9; Art. 7 Abs. 4 Sätze 1und 2und Abs. 5 Satz 1 Halbs. 1 Alt. 2; Art. 6 Abs. 7; Art. 52 Abs. 6 Satz 1.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Baurecht - Abstandsflächenvorschriften; Berechtigter bei nicht überbaubaren Flächen; abstandsflächenrechtliche Zuordnung nicht überbaubarer Flächen auf Nachbargrundstücke; Lückenschließung; Tiefgarageneinfahrt
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zuordnung nicht überbaubarer Flächen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Überbaubarkeit von Wegeflächen; Abstandsflächenrechtliche Aufteilung von nicht überbaubaren Flächen; Vorrang der Eigentumsgarantie vor dem Gleichbehandlungsgrundsatz; Einhaltung von Abstandsflächen bei der Überdachung einer Tiefgaragenzufahrt
Verfahrensgang
- VG München, 23.12.2003 - M 9 S 03.4634
- VGH Bayern, 29.09.2004 - 1 CS 04.340
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2005, 389
- BauR 2005, 1148
Wird zitiert von ... (26) Zitiert selbst (2)
- VGH Bayern, 16.07.2001 - 14 ZS 01.1636
Auszug aus VGH Bayern, 29.09.2004 - 1 CS 04.340
Die Miteigentümer können zivilrechtlich im Innenverhältnis und gegenüber anderen durchsetzen, dass Lage und Funktion der Wegefläche nicht geändert werden (BayVGH vom 14.7.1993 Nr. 1 CS 93.1779 Seite 7; vom 16.7.2001 Nr. 14 ZS 01.1636 Seite 5; Lechner in Simon/Busse, BayBO, Art. 7 RdNr. 557; Jäde, BayVBl 2003, 102).Auf eine private Wegefläche, an die auf der einen Seite bebaubare Grundstücke der Miteigentümer dieser Fläche grenzen und auf der anderen Seite Grundstücke Dritter, dürfen sich somit ausschließlich die Abstandsflächen von Gebäuden auf den "Eigentümergrundstücken" erstrecken und nicht auch von Gebäuden auf den "Drittgrundstücken" (vgl. BayVGH vom 16.7.2001 Az. 14 ZS 01.1636 Seite 5).
- BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91
Denkmalschutz
Auszug aus VGH Bayern, 29.09.2004 - 1 CS 04.340
Diese darf nicht weiter gehen, als es der Zweck der Regelung erfordert (BVerfG vom 2.3.1999 BVerfGE 100, 226/241).
- VG München, 18.07.2024 - M 11 K 21.6586
Nachbarklage, Erweiterung eines Balkons, Erstreckung der Abstandsflächen auf eine …
Es muss hierbei aufgrund besonderer rechtlicher oder tatsächlicher Umstände des Einzelfalls sichergestellt sein, dass auf den den fehlenden Abstandsflächen entsprechenden Teilflächen des Nachbargrundstücks nicht nur gegenwärtig, sondern auf Dauer weder Gebäude noch sonstige abstandsflächenpflichtige Anlagen errichtet werden dürfen und auch keine Überlappung von erforderlichen Abstandsflächen für vorhandene oder rechtlich zulässige Anlagen eintritt (vgl. BayVGH, B.v. 29.9.2004 - 1 CS 04.340 - juris Rn. 18;… B.v. U.v. 4.8.2011 - 2 B 09.2330 - juris Rn. 45;… B.v. 22.2.2011 - 2 ZB 10.874 - juris Rn. 3;… U.v. 15.5.2006 - 1 B 04.1893 - Rn. 23 ff.).Eine Erstreckung von Abstandsflächen muss der Eigentümer eines gegenwärtig nicht bebaubaren Grundstücks deshalb nur dann hinnehmen, wenn dieses - soweit absehbar - auch in Zukunft nicht bebaut werden kann oder darf (vgl. BayVGH, B.v. 29.9.2004 - 1 CS 04.340 - juris Rn. 18 f.).
Rn. 29 Für die Sachverhaltskonstellation, dass das Baugrundstück eines Dritten an ein privates Wegegrundstück angrenzt, während auf der gegenüberliegenden Seite des Privatwegs Grundstücke von Miteigentümern des Privatwegs liegen, hat der für die Kammer zuständige 1. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, B.v. 29.9.2004 - 1 CS 04.340 - juris Rn. 23 ff.) vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Garantie des Privateigentums im Wege einer normergänzenden Auslegung der Vorgängerregelung des heutigen Art. 6 Abs. 2 Satz 3 BayBO bereits entschieden, dass die Wegefläche voll den angrenzenden Eigentümergrundstücken zuzuordnen ist, sodass sich die Abstandsflächen von Gebäuden oder sonstigen abstandsflächenpflichtigen Anlagen auf angrenzenden "Drittgrundstücken" nicht auf die Wegefläche erstrecken dürfen.
Denn auch in einem solchen Fall kann aus einem Nichtbeschreiten des Klagewegs allein nicht mit der erforderlichen, an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit angenommen werden, dass an einem Klageverfahren nicht beteiligte Miteigentümer einer anderweitig sinnvollen Verwertung der betroffenen Grundstücksfläche nicht zustimmen würden (a.A. offenbar BayVGH, B.v. 29.9.2004, a.a.O. - juris Rn. 20 f.).
Rn. 33 5.3 Eine aus tatsächlichen Gründen gesicherte Unbebaubarkeit wird in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung - unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls, wie insbesondere der vorhandenen Bebauung und des Zuschnitts der Grundstücke sowie etwaiger (alternativer) Erschließungsmöglichkeiten - regelmäßig für Wegegrundstücke angenommen, die zur Erschließung sog. Hinterliegergrundstücke auf unabsehbare Zeit erhalten bleiben müssen (vgl. etwa BayVGH B.v. 14.7.1993 - 1 CS 93.1779 - BeckRS 1993, 10831; B.v. 29.9.2004 - 1 CS 04.340; B.v. 23.8.2020 - 2 ZB 10.1216; B.v. 4.8.2011 - 2 B 09.2330; BayVGH, B.v. 30.4.2007 -1 CS 06.3335; BayVGH Bv. 22.2.2011 - 2 ZB 10.874 - jew. juris).
Im Falle einer Grundstücksveräußerung oder Abstandsflächenübernahme zwischen den Klägern und dem Eigentümer des Vorderliegeranwesens Fl.Nr. 822/10, dürfte der Beigeladene als Dritt-Angrenzer die Wegefläche Fl.Nr. 822/9 für sein Anbauvorhaben folglich nicht - auch nicht hälftig - in Anspruch nehmen (vgl. BayVGH, B.v. 29.9.2004 - 1 CS 04.340 - juris Rn. 23 ff.).
Für eine Berücksichtigung derartiger wirtschaftlicher Verwertungsmöglichkeiten spricht nach Auffassung der Kammer neben dem Umstand, dass private Wegeflächen schon angesichts der verfassungsrechtlichen Garantie des Privateigentums mit öffentlichen Verkehrsflächen nicht ohne Weiteres gleichgesetzt werden können, vor allem die Tatsache, dass es gerade in Hinblick auf das Erfordernis einer "dauerhaften" Unbebaubarkeit nicht auf die im Zeitpunkt der Bauantragstellung, Baugenehmigung oder Gerichtsentscheidung bestehenden Eigentumsverhältnisse ankommen kann, zumal sich diese jederzeit ändern können (vgl. etwa BayVGH, B.v. 29.9.2004, a.a.O. - juris Rn. 26;… BayVGH B.v. 24.8.2000 - 14 ZB 00.715 - juris Rn. 2).
Ist insofern anerkannt, dass der Nachbar nicht ohne seine Zustimmung durch die Erstreckung "fremder" Abstandsflächen auf sein Grundstück künftiger "eigener Bebauungsmöglichkeiten" verlustig gehen soll, für die "er selbst" Abstandsflächen auf dem Grundstück benötigen würde (…vgl. BayVGH, U.v. 15.5.2006 - 1 B 04.1893 - juris Rn. 25), sollte dies - auch in Hinblick darauf, dass die in Art. 6 Abs. 2 Satz 3 BayBO geregelte Inhalts- und Schrankenbestimmung i.S.d. Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG nicht weitergehen darf, als es der Zweck der Regelung erfordert (BayVGH, B.v. 29.9.2004, a.a.O., juris Rn. 26) - ebenso für Rechtsnachfolger der derzeitigen Nachbarn sowie - im Falle einer Abstandsflächenübernahme - von diesen abgeleitete Bebauungsmöglichkeiten gelten.
Eine solche Auslegung stünde mit dem Zweck der Regelung, "unbebaubare" Grundstücke im Interesse eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden abstandsflächenrechtlich bebaubaren Nachbargrundstücken zuzuordnen (vgl. BayVGH, B.v. 29.9.2004, a.a.O., juris Rn. 19) in Einklang, da Bauvorhaben auf den angrenzenden (bebaubaren) Grundstücken ohne Weiteres möglich bleiben, die Bauherren sich jedoch ggf. um einen angemessenen finanziellen Ausgleich für die Inanspruchnahme fremden Privateigentums bemühen müssen.
- VGH Bayern, 16.03.2021 - 15 CS 21.544
Erfolgloses Nachbareilverfahren wegen Baugenehmigung und Befreiungen
Rn. 48 Der Senat weist für das Hauptsacheverfahren darauf hin, dass die Anwendung des Art. 6 Abs. 2 Satz 3 BayBO auf eine Fläche einzelfallbezogen - unter der Prämisse, dass die Bebaubarkeit des benachbarten Grundstücks faktisch oder aufgrund rechtlicher Regelungen auf Dauer ausgeschlossen ist - in Betracht kommen kann, wenn diese als Zufahrt genutzt werden muss, um die straßenmäßige Erschließung eines Grundstücks sicherzustellen und wenn im Falle einer Bebauung diese Zuwegung vereitelt würde (BayVGH, B.v. 14.7.1993 - 1 CS 93.1779 - BeckRS 1993, 10831;… B.v. 16.7.2001 - 14 ZS 01.1636 - juris Rn. 10; B.v. 29.9.2004 - 1 CS 04.340 - NVwZ-RR 2005, 389 = juris Rn. 18 ff.;… B.v. 30.4.2007 - 1 CS 06.3335 - NVwZ-RR 2008, 80 = juris Rn. 22;… B.v. 23.8.2010 - 2 ZB 10.1216 - juris Rn. 14;… B.v. 22.2.2011 - 2 ZB 10.874 - juris Rn. 3;… Hahn in Simon/Busse, BayBO, Stand: Oktober 2020, Art. 6 Rn. 78, 105 f.;… Schwarzer/König, BayBO, 4. Aufl. 2012, Art. 6 Rn. 61;… vgl. aber BayVGH, B.v. 3.2.2009 - 9 ZB 07.1153 - juris Rn. 3 f. sowie Molodovsky/Famers/Waldmann, BayBO, Stand: Sept. 2020, Art. 6 Rn. 100, wonach a l l e i n die Eintragung eines Geh- und Fahrtrechts für die Anwendung des Art. 6 Abs. 2 Satz 3 BayBO nicht genügt).Die abstandsrechtlichen Vorschriften dienen daher insgesamt nicht dem Schutz des Eigentümers eines aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht überbaubaren Grundstücks (BayVGH, B.v. 29.9.2004 a.a.O. juris Rn. 15).
- VG München, 19.05.2025 - M 8 K 23.3057
Nachbarklage, Baugenehmigung für Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit …
Eine Erstreckung von Abstandsflächen muss der Eigentümer eines gegenwärtig nicht bebaubaren Grundstücks deshalb nur dann hinnehmen, wenn dieses -soweit absehbar - auch in Zukunft nicht bebaut werden kann oder darf (so BayVGH, B.v. 29.9.2004 - 1 CS 04.430 - NVwZ-RR 2005, 389, juris Rn. 19 zu Art. 7 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 1 Alt. 2 und 3 BayBO 1998 sowie Art. 6 Abs. 7 BayBO 1998).Rn. 72 Der 3, 35 m breite "Hammerstiel" stellt aufgrund der Verhältnisse jedenfalls eine aus tatsächlichen Gründen nicht überbaubare Fläche dar (Art. 6 Abs. 2 Satz 3 Var. 2 BayBO; vgl. dazu: BayVGH, B.v. 14.7.1993 - 1 CS 93.1779 - BeckRS 1993, 10831; B.v. 29.9.2004 - 1 CS 04.340 - NVwZ-RR 2005, 389, juris Rn. 18, 20 f.;… B.v. 16.3.2021 - 15 CS 21.545 - juris Orientierungssatz 1, Rn. 52 f. m.w.N.;… VG München, U.v. 2.5.2022 - M 8 K 20.3395 - juris Rn. 39, bestätigt durch BayVGH, B.v. 19.4.2023 - 2 ZB 22.1730 - juris;… Dirnberger in: Jäde/Dirnberger/Bauer/Weiß, Die neue Bayerische Bauordnung, 82. EL Juni 2024, Art. 6 Rn. 70).
Rn. 75 Zwar sind in entsprechender Anwendung von Art. 6 Abs. 2 Satz 2 BayBO die für ein "Erstrecken" von Abstandsflächen geeigneten, nicht überbaubaren Flächen privater Grundstücke abstandsflächenrechtlich grundsätzlich den benachbarten bebaubaren Grundstücken zu gleichen Teilen zugeordnet (BayVGH, B.v. 29.9.2004 - 1 CS 04.340 - NVwZ-RR 2005, 389, juris Rn. 23;… B.v. 16.3.2021 - 15 CS 21.545 - juris Rn. 53;… VG München, U.v. 2.5.2022 - M 8 K 20.3395 - juris Rn. 39), während vorliegend die Abstandsfläche vor der nordwestlichen Außenwand des Vorhabens auf der gesamten Breite des Zufahrtswegs zu liegen kommt.
- VGH Bayern, 16.03.2021 - 15 CS 21.545
Nachbarantrag gegen Baugenehmigung für die Errichtung einer Garage mit …
Der Senat weist für das Hauptsacheverfahren darauf hin, dass die Anwendung des Art. 6 Abs. 2 Satz 3 BayBO auf eine Fläche einzelfallbezogen - unter der Prämisse, dass die Bebaubarkeit des benachbarten Grundstücks faktisch oder aufgrund rechtlicher Regelungen auf Dauer ausgeschlossen ist - in Betracht kommen kann, wenn diese als Zufahrt genutzt werden muss, um die straßenmäßige Erschließung eines Grundstücks sicherzustellen und wenn im Falle einer Bebauung diese Zuwegung vereitelt würde (BayVGH, B.v. 14.7.1993 - 1 CS 93.1779 - BeckRS 1993, 10831;… B.v. 16.7.2001 - 14 ZS 01.1636 - juris Rn. 10; B.v. 29.9.2004 - 1 CS 04.340 - NVwZ-RR 2005, 389 = juris Rn. 18 ff.;… B.v. 30.4.2007 - 1 CS 06.3335 - NVwZ-RR 2008, 80 = juris Rn. 22;… B.v. 23.8.2010 - 2 ZB 10.1216 - juris Rn. 14;… B.v. 22.2.2011 - 2 ZB 10.874 - juris Rn. 3;… Hahn in Simon/Busse, BayBO, Stand: Oktober 2020, Art. 6 Rn. 78, 105 f.;… Schwarzer/König, BayBO, 4. Aufl. 2012, Art. 6 Rn. 61;… vgl. aber BayVGH, B.v. 3.2.2009 - 9 ZB 07.1153 - juris Rn. 3 f. sowie Molodovsky/Famers/Waldmann, BayBO, Stand: Sept. 2020, Art. 6 Rn. 100, wonach a l l e i n die Eintragung eines Geh- und Fahrtrechts für die Anwendung des Art. 6 Abs. 2 Satz 3 BayBO nicht genügt).Die abstandsrechtlichen Vorschriften dienen daher insgesamt nicht dem Schutz des Eigentümers eines aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht überbaubaren Grundstücks (BayVGH, B.v. 29.9.2004 a.a.O. juris Rn. 15).
- VGH Bayern, 07.02.2020 - 15 CS 19.2013
Erfolgreicher Eilantrag der Nachbarn gegen Neubau eines Bürogebäudes - …
In diesem Fall wird die nicht überbaubare Wegefläche in vollem Umfang den Eigentümern des Privatgrundstücks und ihren Baugrundstücken zugeordnet, weil - anders als bei gewidmeten Straßen (Art. 6 Abs. 2 Satz 2 BayBO) - nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Eigentümer des Wegegrundstücks allen an den Privatweg angrenzenden Grundstücken eine Abstandsflächenübernahme einräumen wollten (vgl. BayVGH, B.v. 29.9.2004 - 1 CS 04.340 - NVwZ-RR 2005, 389 = juris Rn. 23 ff.;… Dhom/Franz/Rauscher, in Simon/Busse, BayBO, Stand: Dezember 2019, Art. 6 Rn. 79). - VGH Bayern, 15.12.2008 - 22 B 07.143
Nachbarklage gegen immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für Betrieb im …
Dem Eigentümer eines nicht überbaubaren Grundstücks ist eine abstandsflächenrechtliche Inanspruchnahme seines Grundstücks durch Nachbarn wegen des Verbots der Überdeckung von Abstandsflächen nur zuzumuten, wenn anzunehmen ist, dass sein Grundstück auch in Zukunft unbebaubar bleibt (vgl. BayVGH vom 29.9.2004 NVwZ-RR 2005, 389). - VGH Bayern, 30.04.2007 - 1 CS 06.3335
"Fiktive" Wand und Dachvorsprung
Besondere Eigentumsverhältnisse, die ausnahmsweise eine andere Zuordnung gebieten (vgl. BayVGH vom 29.9.2004 - 1 CS 04.340 - Juris), liegen nicht vor. - VG München, 10.10.2023 - M 8 SN 23.4183
Eilantrag und Nachbarklage gegen Baugenehmigung wegen Abstandsflächenverstoß und …
Rn. 28 Da Art. 6 Abs. 2 Satz 3 BayBO nicht regelt, welchen Grundstücken in welchem Umfang das nicht überbaubare Grundstück abstandsflächenrechtlich zugeordnet ist, wird das Wegegrundstück in entsprechender Anwendung von Art. 6 Abs. 2 S. 2 BayBO im Regelfall den benachbarten bebaubaren Grundstücken zu gleichen Teilen zugeordnet (…Hahn, in Busse/Kraus, Bayerische Bauordnung, Stand: Februar 2023, Art. 6 Rn. 91; BayVGH, B.v. 29.9.2004 - 1 CS 04.340 - juris Rn. 25).In solchen Fällen ist die nicht überbaubare Fläche in vollem Umfang dem Eigentümergrundstück zugeordnet, sodass sich nur die Abstandsflächen der Gebäude auf den Eigentümergrundstücken auf die Wegefläche erstrecken dürfen, nicht auch die von Gebäuden auf angrenzenden Drittgrundstücken (vgl. BayVGH, B.v. 29.9.2004 - 1 CS 04.340 - juris Rn. 23 zu Art. 7 Abs. 5 Satz 1 BayBO 1998;… U.v. 4.8.2011 - 2 B 09.2330 - juris Rn. 46;… zu Art. 6 Abs. 2 Satz 3 BayBO: BayVGH, B.v. 2.5.2022 - 2 ZB 22.1730 - juris Rn. 6;… B.v. 7.2.2020 - 15 CS 19.2013 - Rn. 43;… VG München, U.v. 2.5.2022 - M 8 K 20.3395 - juris Rn. 39).
Der Zweck der Regelung, nicht überbaubare Grundstücke nach Art. 6 Abs. 2 Satz 3 BayBO bebaubaren Grundstücken zuzuordnen, wenn dies mit dem Schutzzweck des Abstandsflächenrechts vereinbar ist, findet dort seine Grenze, wo das Wegegrundstück einem angrenzenden Grundstück des Eigentümers zugeordnet werden kann und dieser mithin die in seinem Eigentum stehende Wegefläche umfänglich für seine eigenen Abstandsflächen nutzen kann (vgl. BayVGH, B.v. 29.9.2004 - 1 CS 04.340 - juris Rn. 25 f.).
- OVG Saarland, 24.09.2012 - 2 A 223/12
Verlagerung der Abstandsflächen auf das Nachbargrundstück
Rn. 25 Diese Grundsätze liegen schließlich auch dem Beschluss des VGH München vom September 2004(vgl. VGH München, Beschluss vom 29.9.2004 - 1 CS 04.340 -, BRS 67 Nr. 133) zugrunde. - VGH Bayern, 04.08.2011 - 2 B 09.2330
Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Gebietsbewahrungsanspruch; kein Dorfgebiet; …
Grenzen aber an einer Seite Grundstücke der Eigentümer der nicht überbaubaren Fläche und auf der gegenüberliegenden Seite Grundstücke von Dritten an, ist die nicht überbaubare Fläche in vollem Umfang den Eigentümergrundstücken zuzuordnen (vgl. BayVGH vom 29.9.2004 Az. 1 CS 04.340 NVwZ-RR 2005, 389).Dieses Recht steht den Eigentümern der nicht überbaubaren Fläche aber jeweils nur für den ihrem bebaubaren Grundstück vorgelagerten Teil einer - wie vorliegend - Wegfläche zu (vgl. BayVGH vom 29.9.2004 a.a.O. S. 390).
- VGH Bayern, 22.02.2011 - 2 ZB 10.874
Abweichung; Nachbar; fehlende Bebaubarkeit einer Zufahrt
- VG München, 16.08.2023 - M 9 SN 23.1436
Eilrechtsschutz des Nachbarn gegen Baugenehmigung, Abstandsflächen, Privates …
- VG München, 02.05.2022 - M 8 K 20.3395
Erfolglose Nachbarklage gegen Mehrfamilienhaus - Einhaltung der Abstandsfläche
- VGH Bayern, 07.08.2009 - 15 B 09.1239
Sichtschutzwand; Abstandsflächen; Abweichung von nachbarschützenden und nicht …
- VG Augsburg, 19.08.2016 - Au 5 K 15.1551
Nicht überbaubarer Teil eines Nachbargrundstücks
- VGH Bayern, 19.04.2023 - 2 ZB 22.1730
Erfolglose Nachbarklage - Einhaltung von Abstandsflächen
- VGH Bayern, 26.09.2007 - 1 B 05.2572
Grenzgebäude; Bestimmbarkeit des Inhalts einer Baugenehmigung; Wiedererrichtung …
- VG München, 16.07.2024 - M 9 SN 24.389
Baugenehmigung für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage, …
- VG München, 07.10.2010 - M 11 K 09.4004
Nachbarklage; Abstandsflächen; Rücksichtnahmegebot; abstandsflächenwidriger …
- VG Würzburg, 02.02.2010 - W 4 S 10.13
Einstweiliger Rechtsschutz; Nachbarklage; Reihenhausbebauung; Abstandsflächen; …
- VG München, 31.03.2025 - M 8 K 23.4102
Nachbarklage, Abstandsflächen, Gesamtbetrachtung der Abstandsflächen bei Änderung …
- VG München, 25.07.2024 - M 11 K 21.5799
Maßgeblicher Zeitpunkt bei baurechtlicher Nachbarklage, Erforderlichkeit einer …
- VGH Bayern, 03.02.2009 - 9 ZB 07.1153
Nachbarklage; Abstandsfläche; Grenzanbau; Geh- und Fahrtrecht; dauerhafte …
- VG München, 22.07.2010 - M 11 K 09.5890
Abstandsfläche; tatsächliche Unbebaubarkeit eines Nachbargrundstücks; faktisches …
- VG München, 21.09.2009 - M 8 K 08.6214
Beschränkung der Klage auf vorherigen Hilfsantrag als nunmehrigen Hauptantrag ist …
- VG Augsburg, 17.09.2008 - Au 5 S 08.976
Zulässigkeit der Inanspruchnahme des Schmalseitenprivilegs vor zwei Außenwänden …
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