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Rechtsprechung
   ArbG Nienburg, 29.02.2024 - 1 Ca 155/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,8795
ArbG Nienburg, 29.02.2024 - 1 Ca 155/23 (https://dejure.org/2024,8795)
ArbG Nienburg, Entscheidung vom 29.02.2024 - 1 Ca 155/23 (https://dejure.org/2024,8795)
ArbG Nienburg, Entscheidung vom 29. Februar 2024 - 1 Ca 155/23 (https://dejure.org/2024,8795)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    BGB § 611a; EStG § 3 Nr. 11c
    Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie durch Vornahme einer Gruppenbildung in Form des vollständigen Ausschlusses von Arbeitnehmern (hier: Lkw-Fahrer und Nicht-Lkw-Fahrer)

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Gleichbehandlungsgrundsatz - Gewährung Inflationsausgleichsprämie nur an Gesunde

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Sachwidriger Ausschluss von Arbeitnehmern mit mehr als 60 Krankheitstagen als Anspruchsberechtigte

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (10)

  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 129/03

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Auszug aus ArbG Nienburg, 29.02.2024 - 1 Ca 155/23
    Gewährt der Arbeitgeber auf Grund einer abstrakten Regelung eine freiwillige Leistung nach einem erkennbar generalisierenden Prinzip und legt er gemäß dem mit der Leistung verfolgten Zweck die Anspruchsvoraussetzungen für die Leistung fest, darf er einzelne Arbeitnehmer von der Leistung nur ausnehmen, wenn dies sachlichen Kriterien entspricht (BAG, Urteil v. 27.5. 2004 - 6 AZR 129/03, NZA 2004, 1399).
  • BAG, 03.09.2014 - 5 AZR 6/13

    Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung - Überkompensation

    Auszug aus ArbG Nienburg, 29.02.2024 - 1 Ca 155/23
    Der Gleichbehandlungsgrundsatz findet im Bereich der Vergütung unter Beachtung des Grundsatzes der Vertragsfreiheit Anwendung, wenn Arbeitsentgelte durch eine betriebliche Einheitsregelung generell angehoben werden und der Arbeitgeber die Leistungen nach einem bestimmten erkennbaren und generalisierenden Prinzip gewährt, wenn er bestimmte Voraussetzungen oder einen bestimmten Zweck festlegt (st. Rspr., vgl. statt vieler BAG, Urteil v. 03.09.2014 - 5 AZR 6/13, NZA 2015, 222).
  • BAG, 17.03.2010 - 5 AZR 168/09

    Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung - Maßregelungsverbot

    Auszug aus ArbG Nienburg, 29.02.2024 - 1 Ca 155/23
    Sind die Unterscheidungsmerkmale nicht ohne weiteres erkennbar, legt der Arbeitgeber seine Differenzierungsgesichtspunkte nicht dar oder ist die unterschiedliche Behandlung nach dem Zweck der Leistung nicht gerechtfertigt, erwächst der benachteiligten Arbeitnehmergruppe ein Anspruch darauf, nach Maßgabe der begünstigten Arbeitnehmergruppe behandelt zu werden und die vorenthaltene Leistung zu erhalten (vgl. BAG, Urteil v. 17.03.2010 - Az. 5 AZR 168/09, NZA 2010, 696; sowie v. 13.04.2011 - 10 AZR 88/10, AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 287).
  • ArbG Paderborn, 06.07.2023 - 1 Ca 54/23

    Arbeitsrecht: Die Inflationsausgleichsprämie muss nicht allen Mitarbeitenden …

    Auszug aus ArbG Nienburg, 29.02.2024 - 1 Ca 155/23
    Ansonsten würde sich unter Berücksichtigung der alleinigen Finanzierungsverantwortung des Arbeitgebers die Frage stellen, welchen Erfolg die Norm überhaupt haben könnte (vgl. ArbG Essen, Urteil v. 12.10.2023 - 1 Ca 1371/23, BeckRS 2023, 30104, ArbG Paderborn Urteil v. 06.07.2023 - 1 Ca 54/23, BeckRS 2023, 20093 sowie Uffmann, NZA 2023, 65 ff.).
  • BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 517/04

    Gleichbehandlung - Betriebsübergang

    Auszug aus ArbG Nienburg, 29.02.2024 - 1 Ca 155/23
    Damit verbietet er nicht nur die willkürliche Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer innerhalb der Gruppe, sondern auch eine sachfremde Gruppenbildung (BAG, Urteil vom 31.08.2005 - 5 AZR 517/04, NZA 2006, 265).
  • BAG, 17.05.1978 - 5 AZR 132/77

    Erhöhung der Gehälter - Betriebseinheitliche Regelung - Grundsatz der …

    Auszug aus ArbG Nienburg, 29.02.2024 - 1 Ca 155/23
    Nach dem mit der Gehaltserhöhung verfolgten Zweck ist zu beurteilen, ob der ausgeschlossene Personenkreis zu Recht ausgenommen wird (BAG, Urteil v. 17.05.1978 - 5 AZR 132/77, NJW 1979, 181).
  • BAG, 08.03.1995 - 10 AZR 208/94

    Sonderzahlung bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus ArbG Nienburg, 29.02.2024 - 1 Ca 155/23
    Der Arbeitgeber muss bei freiwilligen Leistungen daher die Anspruchsvoraussetzungen so abgrenzen, dass ein Teil der Arbeitnehmer von der Vergünstigung nicht sachwidrig oder willkürlich ausgeschlossen wird (BAG, Urteil v. 08.03.1995 - 10 AZR 208/94, NZA 1996, 418).
  • BAG, 13.04.2011 - 10 AZR 88/10

    Gleichbehandlung - Sonderzahlung - Ausgleich für Mehrarbeit

    Auszug aus ArbG Nienburg, 29.02.2024 - 1 Ca 155/23
    Sind die Unterscheidungsmerkmale nicht ohne weiteres erkennbar, legt der Arbeitgeber seine Differenzierungsgesichtspunkte nicht dar oder ist die unterschiedliche Behandlung nach dem Zweck der Leistung nicht gerechtfertigt, erwächst der benachteiligten Arbeitnehmergruppe ein Anspruch darauf, nach Maßgabe der begünstigten Arbeitnehmergruppe behandelt zu werden und die vorenthaltene Leistung zu erhalten (vgl. BAG, Urteil v. 17.03.2010 - Az. 5 AZR 168/09, NZA 2010, 696; sowie v. 13.04.2011 - 10 AZR 88/10, AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 287).
  • ArbG Essen, 12.10.2023 - 1 Ca 1371/23

    Inflationsausgleichsprämie - Anspruch trotz Ende Arbeitsverhältnis?

    Auszug aus ArbG Nienburg, 29.02.2024 - 1 Ca 155/23
    Ansonsten würde sich unter Berücksichtigung der alleinigen Finanzierungsverantwortung des Arbeitgebers die Frage stellen, welchen Erfolg die Norm überhaupt haben könnte (vgl. ArbG Essen, Urteil v. 12.10.2023 - 1 Ca 1371/23, BeckRS 2023, 30104, ArbG Paderborn Urteil v. 06.07.2023 - 1 Ca 54/23, BeckRS 2023, 20093 sowie Uffmann, NZA 2023, 65 ff.).
  • BAG, 09.06.1982 - 5 AZR 501/80

    Gleichbehandlungsgrundsatz

    Auszug aus ArbG Nienburg, 29.02.2024 - 1 Ca 155/23
    Insoweit ist auch zu berücksichtigen, dass allein der Umstand, dass ein Arbeitnehmer für einen bestimmten Zeitraum erkrankt war, keinen Differenzierungsgrund darstellt, wenn er zu einem Anspruchsausschluss statt der unter Berücksichtigung des § 4a EFZG zulässigen anteiligen Kürzung führt (vgl. hierzu BAG, Urteil v. 09.06.1982 - 5 AZR 501/80, AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 51 zu allgemeinen Lohnerhöhungen im Betrieb).
  • ArbG Gelsenkirchen, 23.10.2024 - 2 Ca 815/24

    Inflationsausgleichsprämie; TVInformationsausgleich; allg. …

    Im Übrigen sprechen die Gesetzesbegründung und die FAQ des Bundesministeriums der Finanzen dafür, dass weitere Zwecke dem Charakter der Inflationsausgleichsprämie als steuerfreie Leistung nicht per se entgegenstehen (ArbG Nienburg, Urteil vom 29.02.2024, Az. 1 Ca 155/23, juris, Rn. 30-32; ArbG Essen…, Urteil vom 23.10.2023, Az. 6 Ca 1687/23, juris, Rn. 49; ArbG Stuttgart, Urteil vom 14.11.2023, Az. 3 Ca 2173/23, NZA-RR 2024, 129; ArbG Bocholt, Urteil vom 16.11.2023, Az. 4 Ca 311/23, n. v.; vgl. auch ArbG Paderborn…, Urteil vom 06.07.2023, Az.1 Ca 54/23, juris, Rn. 23; nachfolgend bestätigend LAG Hamm, Urteil vom 31.01.2024, Az. 3 Sa 912/23, n.v.; Uffmann NZA 2023, 65 [72]; a.A. Reufels, ArbRB 2023, 371 (373)).
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