Rechtsprechung
| ArbG Wetzlar, 08.05.1984 - 1 Ca 30/84 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zahlung des Unterschiedsbetrages zum Tariflohn bei untertariflicher Zahlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (9)
- BGH, 02.12.1982 - VII ZR 71/82
Begriff der Verzögerung; Entscheidung des Vorsitzenden über Anordnung von frühen …
Auszug aus ArbG Wetzlar, 08.05.1984 - 1 Ca 30/84
Sollen die Bestimmungen der §§ 296 Abs. 1 ZPO , 56 Abs. 2 ArbGG ihre vorgesehene Aufgabe erfüllen, so müssen sie klar und gegebenenfalls auch streng gehandhabt werden (BGH NJW 1983, 575, 576).Dabei kann dahingestellt bleiben, ob es für die Feststellung einer Verzögerung des Rechtsstreits darauf ankommt, daß der Prozeß bei Zulassung des verspäteten Vorbringens länger dauern würde als bei dessen Zurückweisung (BGH NJW 1983, 575, 576) oder ob auf die Dauer des Rechtsstreits bei rechtzeitigem Vorbringen abzustellen ist (vgl. z. B. OLG Frankfurt NJW 79, 375; OLG München NJW 75, 2023; OLG Köln VersR 79, 89; OLG Hamburg NJW 79, 1717;… Thomas-Putzo, ZPO, 11. Aufl., § 296 Anm. 2 a).
- BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79
Präklusion I
Auszug aus ArbG Wetzlar, 08.05.1984 - 1 Ca 30/84
Verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine derartige Regelung bestehen nicht, da der Anspruch der Parteien auf Gewährung rechtlichen Gehörs ausreichend gewahrt bleibt (BVerfGE 54, 117, 123 f. [BVerfG 29.04.1980 - 2 BvR 1441/79] , BVerfGE 55, 72, 94). - BGH, 12.07.1979 - VII ZR 284/78
Zulässigkeit des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil
Auszug aus ArbG Wetzlar, 08.05.1984 - 1 Ca 30/84
Die damit verbundenen Nachteile für das Bemühen um eine materiell richtige Entscheidung hat der Gesetzgeber im Interesse der Verfahrenskonzentration bewußt in Kauf genommen (BGHZ 75, 138, 142 [BGH 12.07.1979 - VII ZR 284/78] ; BGHZ 83, 371, 380) [BGH 22.04.1982 - VII ZR 160/81] .
- BVerfG, 29.04.1980 - 2 BvR 1441/79
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von Präklusionsvorschriften …
Auszug aus ArbG Wetzlar, 08.05.1984 - 1 Ca 30/84
Verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine derartige Regelung bestehen nicht, da der Anspruch der Parteien auf Gewährung rechtlichen Gehörs ausreichend gewahrt bleibt (BVerfGE 54, 117, 123 f. [BVerfG 29.04.1980 - 2 BvR 1441/79] , BVerfGE 55, 72, 94). - BGH, 22.04.1982 - VII ZR 160/81
Prozeßförderungspflicht des Anschlußberufungsklägers
Auszug aus ArbG Wetzlar, 08.05.1984 - 1 Ca 30/84
Die damit verbundenen Nachteile für das Bemühen um eine materiell richtige Entscheidung hat der Gesetzgeber im Interesse der Verfahrenskonzentration bewußt in Kauf genommen (BGHZ 75, 138, 142 [BGH 12.07.1979 - VII ZR 284/78] ; BGHZ 83, 371, 380) [BGH 22.04.1982 - VII ZR 160/81] . - OLG Frankfurt, 23.06.1978 - 2 U 42/78
Auszug aus ArbG Wetzlar, 08.05.1984 - 1 Ca 30/84
Dabei kann dahingestellt bleiben, ob es für die Feststellung einer Verzögerung des Rechtsstreits darauf ankommt, daß der Prozeß bei Zulassung des verspäteten Vorbringens länger dauern würde als bei dessen Zurückweisung (BGH NJW 1983, 575, 576) oder ob auf die Dauer des Rechtsstreits bei rechtzeitigem Vorbringen abzustellen ist (vgl. z. B. OLG Frankfurt NJW 79, 375; OLG München NJW 75, 2023; OLG Köln VersR 79, 89; OLG Hamburg NJW 79, 1717;… Thomas-Putzo, ZPO, 11. Aufl., § 296 Anm. 2 a). - OLG München, 21.03.1975 - 23 U 4900/74
Grob fahrlässige Verletzung der Prozessförderungspflicht durch Überreichung der …
Auszug aus ArbG Wetzlar, 08.05.1984 - 1 Ca 30/84
Dabei kann dahingestellt bleiben, ob es für die Feststellung einer Verzögerung des Rechtsstreits darauf ankommt, daß der Prozeß bei Zulassung des verspäteten Vorbringens länger dauern würde als bei dessen Zurückweisung (BGH NJW 1983, 575, 576) oder ob auf die Dauer des Rechtsstreits bei rechtzeitigem Vorbringen abzustellen ist (vgl. z. B. OLG Frankfurt NJW 79, 375; OLG München NJW 75, 2023; OLG Köln VersR 79, 89; OLG Hamburg NJW 79, 1717;… Thomas-Putzo, ZPO, 11. Aufl., § 296 Anm. 2 a). - OLG Köln, 25.10.1978 - 2 U 35/78
Erledigung; Rechtsstreit; Berufungskläger; Klageerwiderung
Auszug aus ArbG Wetzlar, 08.05.1984 - 1 Ca 30/84
Dabei kann dahingestellt bleiben, ob es für die Feststellung einer Verzögerung des Rechtsstreits darauf ankommt, daß der Prozeß bei Zulassung des verspäteten Vorbringens länger dauern würde als bei dessen Zurückweisung (BGH NJW 1983, 575, 576) oder ob auf die Dauer des Rechtsstreits bei rechtzeitigem Vorbringen abzustellen ist (vgl. z. B. OLG Frankfurt NJW 79, 375; OLG München NJW 75, 2023; OLG Köln VersR 79, 89; OLG Hamburg NJW 79, 1717;… Thomas-Putzo, ZPO, 11. Aufl., § 296 Anm. 2 a). - OLG Hamburg, 07.03.1979 - 5 U 135/78
Auszug aus ArbG Wetzlar, 08.05.1984 - 1 Ca 30/84
Dabei kann dahingestellt bleiben, ob es für die Feststellung einer Verzögerung des Rechtsstreits darauf ankommt, daß der Prozeß bei Zulassung des verspäteten Vorbringens länger dauern würde als bei dessen Zurückweisung (BGH NJW 1983, 575, 576) oder ob auf die Dauer des Rechtsstreits bei rechtzeitigem Vorbringen abzustellen ist (vgl. z. B. OLG Frankfurt NJW 79, 375; OLG München NJW 75, 2023; OLG Köln VersR 79, 89; OLG Hamburg NJW 79, 1717;… Thomas-Putzo, ZPO, 11. Aufl., § 296 Anm. 2 a).
- BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 295/83
Redakteur an Tageszeitung
Entgegen der Auffassung des Arbeitsgerichts Wetzlar (Urteil vom 8. Mai 1984 - 1 Ca 30/84 -, DB 1985, 288) ist die zu verzinsende Geldschuld im Sinne von § 288 Abs. 1 Satz 1 BGB und dementsprechend von § 291 BGB nicht der Bruttolohnanspruch. - LAG Hamburg, 28.06.1990 - 1 Sa 34/89
Zinsen; Bruttobetrag der Klageforderung; Nettobtrag der Klageforderung
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