Rechtsprechung
| ArbG Bonn, 14.11.2024 - 1 Ca 456/24 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- ArbG Bonn, 14.11.2024 - 1 Ca 456/24
- LAG Köln, 09.07.2025 - 4 SLa 97/25
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BAG, 11.07.2013 - 2 AZR 241/12
Auflösungsantrag des Arbeitnehmers
Auszug aus ArbG Bonn, 14.11.2024 - 1 Ca 456/24
Es reicht aus, dass ihm die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses auf unbestimmte Dauer unzumutbar ist (BAG 11. Juli 2013 - 2 AZR 241/12 - juris; 27. März 2003 - 2 AZR 9/02 - juris; 26. November 1981 - 2 AZR 509/79 - juris).Diese müssen im Zusammenhang mit der Kündigung oder doch dem Kündigungsschutzprozess stehen (BAG 11. Juli 2013 - 2 AZR 241/12 - juris; 24. September 1992 - 8 AZR 557/91 - juris).
Auflösungsgründe können sich dem nach aus den Modalitäten der Kündigung als solcher und aus weiteren Handlungen des Arbeitgebers ergeben, die mit der Kündigung einhergehen (BAG 11. Juli 2013 - 2 AZR 241/12 - juris; 24. September 1992 - 8 AZR 557/91 - juris).
- BAG, 29.01.1981 - 2 AZR 1055/78
Auflösung des Arbeitsvertrages - Änderungskündigung - Kündigung - …
Auszug aus ArbG Bonn, 14.11.2024 - 1 Ca 456/24
Allerdings ist der Erlass eines Teilanerkenntnisurteils über die Sozialwidrigkeit der Kündigung nach Auffassung des BAG zulässig (BAG 29. Januar 1981 - 2 AZR 1055/78 - juris).Da eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses gem. § 9 KSchG nur in Betracht kommt, wenn die Kündigung nach der gerichtlichen Feststellung sozialwidrig ist, ist im Falle des Erlasses eines Teilanerkenntnisurteils über den Kündigungsschutzantrag auf die Klagebegründung und auf die Anerkenntniserklärung zurückzugreifen (BAG 29. Januar 1981 - 2 AZR 1055/78 - juris).
Der Arbeitnehmer kann den Auflösungsantrag auch dann stellen, wenn er die Unwirksamkeit der Kündigung nicht nur auf § 1 Abs. 2 KSchG stützt (BAG 29. Januar 1981 - 2 AZR 1055/78 - juris).
- BAG, 24.09.1992 - 8 AZR 557/91
Kündigung nach Einigungsvertrag - Auflösungsantrag
Auszug aus ArbG Bonn, 14.11.2024 - 1 Ca 456/24
Diese müssen im Zusammenhang mit der Kündigung oder doch dem Kündigungsschutzprozess stehen (BAG 11. Juli 2013 - 2 AZR 241/12 - juris; 24. September 1992 - 8 AZR 557/91 - juris).Auflösungsgründe können sich dem nach aus den Modalitäten der Kündigung als solcher und aus weiteren Handlungen des Arbeitgebers ergeben, die mit der Kündigung einhergehen (BAG 11. Juli 2013 - 2 AZR 241/12 - juris; 24. September 1992 - 8 AZR 557/91 - juris).
- BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 9/02
Auflösungsantrag
Auszug aus ArbG Bonn, 14.11.2024 - 1 Ca 456/24
Es reicht aus, dass ihm die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses auf unbestimmte Dauer unzumutbar ist (BAG 11. Juli 2013 - 2 AZR 241/12 - juris; 27. März 2003 - 2 AZR 9/02 - juris; 26. November 1981 - 2 AZR 509/79 - juris). - BAG, 26.11.1981 - 2 AZR 509/79
Kündigung
Auszug aus ArbG Bonn, 14.11.2024 - 1 Ca 456/24
Es reicht aus, dass ihm die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses auf unbestimmte Dauer unzumutbar ist (BAG 11. Juli 2013 - 2 AZR 241/12 - juris; 27. März 2003 - 2 AZR 9/02 - juris; 26. November 1981 - 2 AZR 509/79 - juris).
- LAG Köln, 09.07.2025 - 4 SLa 97/25
Auflösung des Arbeitsverhältnisses auf Antrag d. Arbeitnehmers - Unzumutbarkeit …
Rn. 83 auf ihre Berufung hin das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 14.11.2024, Aktenzeichen 1 Ca 456/24, abzuändern und die Klage abzuweisen. - LAG Rheinland-Pfalz, 16.10.2025 - 4 SLa 108/25
Verspäteter Auflösungsantrag
Dort wurde zur fehlenden sozialen Rechtfertigung nur mittels Teilanerkenntnisurteils befunden, jedoch geschah dies erst lange nach Abgabe des Anerkenntnisses (22. Mai gegenüber 6. August), was nahelegt, dass ein zwischenzeitlicher Auflösungsantrag angebracht war (vgl. ArbG Bonn, Urteil vom 14. November 2024 - 1 Ca 456/24 -).
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