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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 07.02.1986

Rechtsprechung
   BVerwG, 12.03.1986 - 1 D 103.84   

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BVerwG, 12.03.1986 - 1 D 103.84 (https://dejure.org/1986,1016)
BVerwG, Entscheidung vom 12.03.1986 - 1 D 103.84 (https://dejure.org/1986,1016)
BVerwG, Entscheidung vom 12. März 1986 - 1 D 103.84 (https://dejure.org/1986,1016)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Politische Treuepflicht - Aktive Parteibetätigung - Vereinbarkeit mit Verfassung - Verfassungskonforme Ziele - Präsidium der NPD

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 83, 158
  • NJW 1986, 3096
  • NVwZ 1987, 52 (Ls.)
  • DVBl 1986, 947
 
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Wird zitiert von ... (64)Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1986 - 1 D 103.84
    Bei ihrer Überzeugungsbildung habe die Kammer die tatsächlichen Feststellungen zugrunde gelegt, wie sie in den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. November 1980 (BVerwGE 61, 200) und vom 20. Mai 1983 - BVerwG 1 WD 11.82 - (NJW 1984, 813 [BVerwG 20.05.1983 - 2 WD 11/82], ZBR 1984, 71) und in den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 1975 (BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73]) und vom 31. Juli 1981 - 2 BvR 321/81 - (NJW 1981, 2683 [BVerfG 31.07.1981 - 2 BvR 321/81]) getroffen worden seien.

    Wenn, wie es der Sinn der politischen Treuepflicht ist, damit eine verläßliche, den Staat vor allem in Krisenzeiten und in Loyalitätskonflikten verteidigende Beamtenschaft garantiert werden soll (BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73]), dann muß von jedem Beamten verlangt werden, daß er auch im außerdienstlichen Bereich von der Unterstützung jeglicher Aktivitäten absieht, die gegen die freiheitlich demokratische Grunderdnung gerichtet sind oder die diesen Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung diffamieren und verächtlich machen.

    Zum Inhalt der politischen Treuepflicht hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 22. Mai 1975 (BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73]) ausgeführt, damit sei gemeint, die Pflicht zur Bereitschaft, sich mit der Idee des Staates, dem der Beamte dienen soll, mit der freiheitlich demokratischen rechts- und sozialstaatlichen Ordnung dieses Staates zu identifizieren.

    Solche Ziele sind die Anwendung von Gewalt zum Umsturz der verfassungsmäßigen Ordnung oder die Diktatur des Proletariats (BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73]) aber auch die Wiederherstellung des Nationalsozialistischen Unrechtsregimes, das gleichfalls sämtliche Prinzipien einer freiheitlich demokratischen Grunderdnung mißachtet hat (BVerwGE 61, 194 [BVerwG 28.11.1980 - 2 C 27/78]).

    Dies hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 22. Mai 1975 (a.a.O. S. 360) klargestellt und entspricht fester Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesarbeitsgerichts (vgl. u.a. BVerwGE 61, 194; 76, 157 [BVerwG 25.04.1984 - 1 D 74/83]; BAGE 33, 43).

    Zum Inhalt der politischen Treuepflicht gehört, wie das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73]) klargestellt hat, auch, daß sich der Beamte eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanziert, die diesen Staat und die geltende Verfassungsordnung bekämpfen und diffamieren.

    Durch seine Aktivitäten für die NPD hat der Beamte die Grenzen disziplinar unerheblichen Verhaltens, etwa dem bloßen Haben einer Überzeugung und der bloßen Mitteilung, daß man diese habe (vgl. hierzu BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73]), überschritten.

    Nach Bekanntwerden des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 1975 (a.a.O.) kann sich kein Beamter mehr darauf berufen, er habe sich bis zu einem etwaigen Verbot seiner Partei durch das Bundesverfassungsgericht in seinen Aktivitäten allein schon im Hinblick auf das Parteienprivileg des Art. 21 Abs. 2 GG für berechtigt gehalten (BVerwGE 73, 263; 76, 157) [BVerwG 25.04.1984 - 1 D 74/83].

  • BVerwG, 28.11.1980 - 2 C 27.78

    Beamtenbewerber - Prognose der Verfassungstreue - Verfassungsordnung - …

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1986 - 1 D 103.84
    Solche Ziele sind die Anwendung von Gewalt zum Umsturz der verfassungsmäßigen Ordnung oder die Diktatur des Proletariats (BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73]) aber auch die Wiederherstellung des Nationalsozialistischen Unrechtsregimes, das gleichfalls sämtliche Prinzipien einer freiheitlich demokratischen Grunderdnung mißachtet hat (BVerwGE 61, 194 [BVerwG 28.11.1980 - 2 C 27/78]).

    Dies hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 22. Mai 1975 (…a.a.O. S. 360) klargestellt und entspricht fester Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesarbeitsgerichts (vgl. u.a. BVerwGE 61, 194; 76, 157 [BVerwG 25.04.1984 - 1 D 74/83]; BAGE 33, 43).

    Sie sind, wie ihre häufige wort- oder zumindest sinngleiche Wiederholung auch in anderem Kontext zeigt, symptomatisch für die wahre Zielsetzung der NPD als Ganzes und als Ausdruck eines Teils ihrer politischen Haltung (vgl. hierzu auch BVerwGE 61, 194 [BVerwG 28.11.1980 - 2 C 27/78], Urteil vom 20. Mai 1983, a.a.O.) und tragen, was auch das Bundesdisziplinargericht in Auswertung des von ihm herangezogenen Quellenmaterials zutreffend angenommen hat, die rechtliche Wertung, daß die NPD Ziele verfolgt, die mit der freiheitlichen demokratischen Grunderdnung nicht zu vereinbaren sind.

    In dieser Wertung der politischen Zielsetzung der NPD befindet sich der Senat im Einklang mit der Rechtsprechung des 2. Revisionssenats (BVerwGE 61, 194 [BVerwG 28.11.1980 - 2 C 27/78]) und des 2. Wehrdienstsenats des erkennenden Gerichts (…Urteil vom 20. Mai 1983, a.a.O.; ebenso Bayer.VGH, Urteil vom 1. August 1984 - Nr. 16 B 83 A. 3252 -).

    Ständig wird das bereits durch den Nationalsozialismus berüchtigte Wort "System" gebraucht, um in offenkundig verächtlicher Weise den politischen Wirkungsbereich teils der an der Regierung beteiligten, teils der im Deutschen Bundestag insgesamt vertretenen Parteien zu kennzeichnen (BVerwGE 61, 194).

    Diese Äußerungen können zwar nicht schon als Übernahme nationalsozialistischer Zielvorstellungen gewertet werden, jedoch läßt die darin zum Ausdruck kommende mangelnde Distanz zum Nationalsozialismus Rückschlüsse auf die Einschätzung des sonstigen politischen Verhaltens der Partei zu (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14. Februar 1978 - IV 539/77 - <DÖV 1978, 522>; BVerwGE 61, 194 [BVerwG 28.11.1980 - 2 C 27/78]).

    Seit Bekanntwerden der Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. November 1980 (BVerwGE 61, 194 und 200) ist auch in der Rechtsprechung klargestellt, daß die NPD Ziele verfolgt, die mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung unvereinbar sind.

  • BVerwG, 10.05.1984 - 1 D 7.83

    Beamtenrecht - Verfassungstreue - Parteiämter - Kandidatur - DKP - Politische …

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1986 - 1 D 103.84
    Der erkennende Senat hat bereits in seinem Urteil vom 10. Mai 1984 - BVerwG 1 D 7.83 - (BVerwGE 76, 157 = DVBl. 1984, 955 = NJW 1985, 503) im einzelnen ausgeführt, daß Beschlüsse der Arbeitskonferenz oder eines von dem Verwaltungsrat eingesetzten Untersuchungsausschusses keine das innerstaatliche Recht unmittelbar ändernde Wirkung haben.

    Diese Verpflichtung betrifft, wie der Senat bereits mehrfach hervorgehoben hat (Urteil vom 29. Oktober 1981 - BVerwG 1 D 50.80 - <BVerwGE 73, 263 = ZBR 1982, 22 = NJW 1982, 779 [BVerwG 29.10.1981 - 1 D 50/80] = DVBl. 1983, 81>; Urteil vom 10. Mai 1984 - a.a.O. -) gleichermaßen sein dienstliches wie sein außerdienstliches Verhalten.

    Dies hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 22. Mai 1975 (…a.a.O. S. 360) klargestellt und entspricht fester Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesarbeitsgerichts (vgl. u.a. BVerwGE 61, 194; 76, 157 [BVerwG 25.04.1984 - 1 D 74/83]; BAGE 33, 43).

    Ein Beamter, der in dieser Weise auch in der Öffentlichkeit für eine Partei mit einer der Verfassung widersprechenden Zielsetzung eintritt, handelt, wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 10. Mai 1984 (a.a.O. S. 168) ausgeführt hat, allein dadurch seiner Treuepflicht zuwider, ohne daß es darauf ankommt, ob er nach seiner inneren Einstellung die Ziele der Partei in ihrer Gesamtheit oder nur teilweise billigt.

    Nach Bekanntwerden des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 1975 (…a.a.O.) kann sich kein Beamter mehr darauf berufen, er habe sich bis zu einem etwaigen Verbot seiner Partei durch das Bundesverfassungsgericht in seinen Aktivitäten allein schon im Hinblick auf das Parteienprivileg des Art. 21 Abs. 2 GG für berechtigt gehalten (BVerwGE 73, 263; 76, 157) [BVerwG 25.04.1984 - 1 D 74/83].

    Der erkennende Senat hat wiederholt darauf hingewiesen, daß ein Beamter, der beharrlich seine politische Treuepflicht verletzt und sich insoweit als unbelehrbar erweist, für den Staat, der sich auf die Verfassungstreue seiner Beamten verlassen muß, untragbar ist (BVerwGE 76, 157 [BVerwG 10.05.1984 - 1 D 7/83] mit weiteren Nachweisen).

  • BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51

    SRP-Verbot

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1986 - 1 D 103.84
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits darauf hingewiesen, daß ein bewußt "vorsichtig" gehaltenes Parteiprogramm ohne Beweiswert für die wahren Ziele einer Partei ist und erst durch die Fülle der Einzelheiten - der Worten und Taten der Führenden und ihrer Anhänger, des verwendeten Schulungs- und Propagandamaterials und der herausgegebenen oder beeinflußten Zeitungen und Zeitschriften -, den Weg zur Erkenntnis des Wesens der Partei und des hintergründigen Sinnes ihres Programms eröffnen (BVerfGE 2, 1 [BVerfG 23.10.1952 - 1 BvB 1/51]; 5, 85 [BVerfG 17.08.1956 - 1 BvB 2/51]).

    Die im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien werden, wie die vom Bundesdisziplinargericht herangezogen Quellen zeigen, herabsetzend als "Lizenzparteien" bezeichnet, womit zum Ausdruck gebracht werden soll, daß sie nicht aus der freien Entscheidung des Volkes hervorgegangen, sondern von den damaligen Besatzungsmächten ins Leben gerufen und deshalb nicht demokratisch legitimiert seien (BVerfGE 2, 1 [BVerfG 23.10.1952 - 1 BvB 1/51]).

    Sie offenbaren vielmehr die Tendenz, das Vertrauen zu den Repräsentanten der Bundesrepublik in der Bevölkerung von Grund auf zu erschüttern, damit ihr zugleich die freiheitliche demokratische Grunderdnung als Ganzes fragwürdig erscheine (BVerfGE 2, 1 [BVerfG 23.10.1952 - 1 BvB 1/51]).

  • BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51

    KPD-Verbot - Zweiter und letzter erfolgreicher Antrag auf Verbot einer Partei

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1986 - 1 D 103.84
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits darauf hingewiesen, daß ein bewußt "vorsichtig" gehaltenes Parteiprogramm ohne Beweiswert für die wahren Ziele einer Partei ist und erst durch die Fülle der Einzelheiten - der Worten und Taten der Führenden und ihrer Anhänger, des verwendeten Schulungs- und Propagandamaterials und der herausgegebenen oder beeinflußten Zeitungen und Zeitschriften -, den Weg zur Erkenntnis des Wesens der Partei und des hintergründigen Sinnes ihres Programms eröffnen (BVerfGE 2, 1 [BVerfG 23.10.1952 - 1 BvB 1/51]; 5, 85 [BVerfG 17.08.1956 - 1 BvB 2/51]).

    Da Menschenwürde und Freiheit jedem Menschen zukommen, ist das Prinzip der Gleichbehandlung aller für die freiheitliche Demokratie ein selbstverständliches Postulat (BVerfGE 5, 85 ).

    Das Mehrparteiensystem als Verfassungsgrundsatz kann aber auf Dauer nur gesichert sein, wenn jede Partei wenigstens die Möglichkeit anerkennt, daß auch Ziele und Verhalten anderer Parteien gleichwertig und richtig sein können (BVerfGE 5, 85 [BVerfG 17.08.1956 - 1 BvB 2/51]).

  • BVerwG, 29.10.1981 - 1 D 50.80

    Extremisten im Öffentlichen Dienst

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1986 - 1 D 103.84
    Diese Verpflichtung betrifft, wie der Senat bereits mehrfach hervorgehoben hat (Urteil vom 29. Oktober 1981 - BVerwG 1 D 50.80 - <BVerwGE 73, 263 = ZBR 1982, 22 = NJW 1982, 779 [BVerwG 29.10.1981 - 1 D 50/80] = DVBl. 1983, 81>;… Urteil vom 10. Mai 1984 - a.a.O. -) gleichermaßen sein dienstliches wie sein außerdienstliches Verhalten.

    Nach Bekanntwerden des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 1975 (…a.a.O.) kann sich kein Beamter mehr darauf berufen, er habe sich bis zu einem etwaigen Verbot seiner Partei durch das Bundesverfassungsgericht in seinen Aktivitäten allein schon im Hinblick auf das Parteienprivileg des Art. 21 Abs. 2 GG für berechtigt gehalten (BVerwGE 73, 263; 76, 157) [BVerwG 25.04.1984 - 1 D 74/83].

  • BVerwG, 25.04.1984 - 1 D 74.83

    Verletzung des Postgeheimnisses durch das Öffnen einer mit einem …

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1986 - 1 D 103.84
    Dies hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 22. Mai 1975 (…a.a.O. S. 360) klargestellt und entspricht fester Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesarbeitsgerichts (vgl. u.a. BVerwGE 61, 194; 76, 157 [BVerwG 25.04.1984 - 1 D 74/83]; BAGE 33, 43).

    Nach Bekanntwerden des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 1975 (…a.a.O.) kann sich kein Beamter mehr darauf berufen, er habe sich bis zu einem etwaigen Verbot seiner Partei durch das Bundesverfassungsgericht in seinen Aktivitäten allein schon im Hinblick auf das Parteienprivileg des Art. 21 Abs. 2 GG für berechtigt gehalten (BVerwGE 73, 263; 76, 157) [BVerwG 25.04.1984 - 1 D 74/83].

  • BVerwG, 16.02.1978 - 5 C 33.76

    Träger der freien Jugendhilfe - Grundsätze der freiheitlichen Demokratie - …

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1986 - 1 D 103.84
    Dadurch wird ein Klima geschaffen, in dem - letztlich womöglich sogar auf Gewaltanwendung zielende - Neigungen gedeihen, diese Grundordnung als in ihren Auswirkungen "unerträglich" zu beseitigen (BVerwGE 55, 232 , 61, 176 ).
  • BVerwG, 16.04.1985 - 1 D 19.84

    Disziplinarrechtliche Relevanz eines Diebstahls außerhalb des Dienstes durch …

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1986 - 1 D 103.84
    Auch darin liegt kein das Gericht bindender Vertrauensbeweis des Dienstherrn (Urteil vom 16. April 1984 - BVerwG 1 D 19.84 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.02.1978 - IV 539/77
    Auszug aus BVerwG, 12.03.1986 - 1 D 103.84
    Diese Äußerungen können zwar nicht schon als Übernahme nationalsozialistischer Zielvorstellungen gewertet werden, jedoch läßt die darin zum Ausdruck kommende mangelnde Distanz zum Nationalsozialismus Rückschlüsse auf die Einschätzung des sonstigen politischen Verhaltens der Partei zu (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14. Februar 1978 - IV 539/77 - <DÖV 1978, 522>; BVerwGE 61, 194 [BVerwG 28.11.1980 - 2 C 27/78]).
  • BVerwG, 06.05.1980 - 1 D 58.79

    Erhöhung eines Unterhaltsbetrages - Dienstpflichtverletzung eines Beamten

  • BVerwG, 28.11.1980 - 2 C 24.78

    Beamter auf Probe - Entlassung - Verfassungstreue - Beamtenverhältnis - Probezeit

  • BVerwG, 22.04.1977 - VII C 17.74

    Verfassungstreue eines Lehrbeauftragten - Staatliche Entscheidungsbefugnis - …

  • BVerwG, 20.05.1983 - 2 WD 11.82

    Berücksichtigung einer glaubhaften Distanzierung eines Soldaten von einer Partei …

  • BAG, 05.03.1980 - 5 AZR 604/78

    Beamtenrecht - Verfassungstreue - Verfassungsfeindliche Organisation - …

  • BVerfG, 31.07.1981 - 2 BvR 321/81

    Entlassung eines Lebenszeitbeamten wegen Mitgliedschaft in der NPD

  • VG Köln, 08.03.2022 - 13 K 326/21

    Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD beobachten

    Rn. 383 vgl. BVerfG, Urteil vom 23. Oktober 1952 - 1 BvB 1/51 -, BVerfGE 2, 1 = juris Rn. 52; BVerwG, Urteil vom 12. März 1986 - 1 D 103.84 -, BVerwGE 83, 158 = juris Rn. 35; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. November 2011 - OVG 1 B 111.10 -, juris Rn. 48.
  • BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25.17

    Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen mangelnder …

    Rn. 85 Schließlich kommt es auch nicht darauf an, dass die politische Überzeugung des Beklagten keinen (bekannten) Einfluss auf die Art der Erfüllung seiner Dienstpflichten im Übrigen hatte und es nicht zu konkreten Beanstandungen seiner Dienstausübung gekommen ist (BVerwG, Urteil vom 12. März 1986 - 1 D 103.84 - BVerwGE 83, 158 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2024 - 5 A 1218/22

    Bundesamt für Verfassungsschutz darf AfD und JA als Verdachtsfall beobachten

    Rn. 233 Vgl. Warg, in: Dietrich/Eiffler, Handbuch des Rechts der Nachrichtendienste, 2017, V § 1 Rn. 15; zur begrenzten Aussagekraft formaler Bekenntnisse vgl. auch: BVerwG, Urteil vom 12. März 1986 - 1 D 103.84 -, BVerwGE 83, 158, juris, Rn. 35; Bay. VGH, Beschluss vom 7. Oktober 1993 - 5 CE 93.2327 -, NJW 1994, 748, juris, Rn. 23.
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   BVerwG, 07.02.1986 - 1 D 103.84   

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