Rechtsprechung
| BVerwG, 29.04.1981 - 1 D 25.80 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Durchführung eines disziplinarrechtlichen Verfahrens gegen einen Postbetriebsassistenten wegen einer Falschverrechnung von Postgebühren - Durchführung einer disziplinarischen Regelmaßnahme in Form der Degradierung eines Postbeamten - Rechtsfolgen der ...
Verfahrensgang
- BDiszG, 27.02.1980 - IV VL 82/79
- BVerwG, 29.04.1981 - 1 D 25.80
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (11)
- BGH, 04.03.1971 - 4 StR 535/70
Der Begriff "Grundstückseinfahrt und Grundstücksausfahrt" in StVO § 16 Abs 1 Nr 5 …
Auszug aus BVerwG, 29.04.1981 - 1 D 25.80
Der Begriff des egoistischen Zuges in diesem Sinne geht mithin ebenso wie der der Zueignung im Sinne der §§ 246 StGB, 350 StGB a.F. von der Verpflichtung zum Ersatz des verursachten Fehlbetrages aus (vgl. BGHSt 9, 348; 24, 115) [BGH 04.03.1971 - 4 StR 535/70]. - BGH, 05.03.1971 - 3 StR 231/69
Kassenfehlbestand - §§ 242, 246 StGB, Zueignung, Sachsubstanz-, Sachwerttheorie, …
Auszug aus BVerwG, 29.04.1981 - 1 D 25.80
Der Begriff des egoistischen Zuges in diesem Sinne geht mithin ebenso wie der der Zueignung im Sinne der §§ 246 StGB, 350 StGB a.F. von der Verpflichtung zum Ersatz des verursachten Fehlbetrages aus (vgl. BGHSt 9, 348; 24, 115) [BGH 04.03.1971 - 4 StR 535/70]. - BVerwG, 01.03.1977 - 1 D 99.76
Disziplinarmaßnahme bei Augenblickstat - Fortsetzung des Beamtenverhältnisses - …
Auszug aus BVerwG, 29.04.1981 - 1 D 25.80
Hat der Beamte aber nicht in der Absicht gehandelt, sich einen - ungerechtfertigten - finanziellen Vorteil zu verschaffen, so fehlt seinem Verhalten derjenige egoistische Zug, der von der disziplinargerichtlichen Rechtsprechung für die Gleichstellung eines unmittelbaren Zugriffs auf Kassengelder mit einer Kassenverfehlung, deren Ziel der Ausgleich von Fehlbeträgen ist, vorausgesetzt und der darin gesehen wird, daß auch der um Ausgleich oder um Verschleierung eines Fehlbetrages bemühte Beamte Geld seines Dienstherrn seinem eigenen Vermögen zuführt; dies jedenfalls mittelbar, und zwar dadurch, daß er sich in entsprechendem Umfange seiner eigenen Verantwortung und persönlichen Haftung entzieht (vgl. Urteil vom 16. September 1980 - BVerwG 1 D 74.79 - Urteil vom 8. Februar 1980 - BVerwG 1 D 38.79 - Urteil vom 15. Mai 1979 - BVerwG 1 D 29.78 - Urteil vom 31. Januar 1979 - BVerwG 1 D 90.77; BVerwGE 53, 256 [257]).
- BGH, 03.05.1956 - 3 StR 70/56
Auszug aus BVerwG, 29.04.1981 - 1 D 25.80
Der Begriff des egoistischen Zuges in diesem Sinne geht mithin ebenso wie der der Zueignung im Sinne der §§ 246 StGB, 350 StGB a.F. von der Verpflichtung zum Ersatz des verursachten Fehlbetrages aus (vgl. BGHSt 9, 348; 24, 115) [BGH 04.03.1971 - 4 StR 535/70]. - BVerwG, 31.01.1979 - 1 D 90.77
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 29.04.1981 - 1 D 25.80
Hat der Beamte aber nicht in der Absicht gehandelt, sich einen - ungerechtfertigten - finanziellen Vorteil zu verschaffen, so fehlt seinem Verhalten derjenige egoistische Zug, der von der disziplinargerichtlichen Rechtsprechung für die Gleichstellung eines unmittelbaren Zugriffs auf Kassengelder mit einer Kassenverfehlung, deren Ziel der Ausgleich von Fehlbeträgen ist, vorausgesetzt und der darin gesehen wird, daß auch der um Ausgleich oder um Verschleierung eines Fehlbetrages bemühte Beamte Geld seines Dienstherrn seinem eigenen Vermögen zuführt; dies jedenfalls mittelbar, und zwar dadurch, daß er sich in entsprechendem Umfange seiner eigenen Verantwortung und persönlichen Haftung entzieht (vgl. Urteil vom 16. September 1980 - BVerwG 1 D 74.79 - Urteil vom 8. Februar 1980 - BVerwG 1 D 38.79 - Urteil vom 15. Mai 1979 - BVerwG 1 D 29.78 - Urteil vom 31. Januar 1979 - BVerwG 1 D 90.77; BVerwGE 53, 256 [257]). - BVerwG, 08.02.1980 - 1 D 38.79
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 29.04.1981 - 1 D 25.80
Hat der Beamte aber nicht in der Absicht gehandelt, sich einen - ungerechtfertigten - finanziellen Vorteil zu verschaffen, so fehlt seinem Verhalten derjenige egoistische Zug, der von der disziplinargerichtlichen Rechtsprechung für die Gleichstellung eines unmittelbaren Zugriffs auf Kassengelder mit einer Kassenverfehlung, deren Ziel der Ausgleich von Fehlbeträgen ist, vorausgesetzt und der darin gesehen wird, daß auch der um Ausgleich oder um Verschleierung eines Fehlbetrages bemühte Beamte Geld seines Dienstherrn seinem eigenen Vermögen zuführt; dies jedenfalls mittelbar, und zwar dadurch, daß er sich in entsprechendem Umfange seiner eigenen Verantwortung und persönlichen Haftung entzieht (vgl. Urteil vom 16. September 1980 - BVerwG 1 D 74.79 - Urteil vom 8. Februar 1980 - BVerwG 1 D 38.79 - Urteil vom 15. Mai 1979 - BVerwG 1 D 29.78 - Urteil vom 31. Januar 1979 - BVerwG 1 D 90.77; BVerwGE 53, 256 [257]). - BVerwG, 25.06.1973 - I D 27.73
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 29.04.1981 - 1 D 25.80
In dieser die Verpflichtung zum Schadensersatz nach § 78 Abs. 1 Satz 2 BBG betreffenden Ansicht, die nicht zu den bindenden Feststellungen des angefochtenen Urteils gehört (vgl. Urteil vom 10. April 1973 - BVerwG 1 D 15.73 - Urteil vom 25. Juni 1973 - BVerwG 1 D 27.73 - Urteil vom 10. Juli 1973 - BVerwG 1 D 39.73 -), vermag der Senat dem Bundesdisziplinargericht nicht zu folgen. - BVerwG, 15.05.1979 - 1 D 29.78
Auszug aus BVerwG, 29.04.1981 - 1 D 25.80
Hat der Beamte aber nicht in der Absicht gehandelt, sich einen - ungerechtfertigten - finanziellen Vorteil zu verschaffen, so fehlt seinem Verhalten derjenige egoistische Zug, der von der disziplinargerichtlichen Rechtsprechung für die Gleichstellung eines unmittelbaren Zugriffs auf Kassengelder mit einer Kassenverfehlung, deren Ziel der Ausgleich von Fehlbeträgen ist, vorausgesetzt und der darin gesehen wird, daß auch der um Ausgleich oder um Verschleierung eines Fehlbetrages bemühte Beamte Geld seines Dienstherrn seinem eigenen Vermögen zuführt; dies jedenfalls mittelbar, und zwar dadurch, daß er sich in entsprechendem Umfange seiner eigenen Verantwortung und persönlichen Haftung entzieht (vgl. Urteil vom 16. September 1980 - BVerwG 1 D 74.79 - Urteil vom 8. Februar 1980 - BVerwG 1 D 38.79 - Urteil vom 15. Mai 1979 - BVerwG 1 D 29.78 - Urteil vom 31. Januar 1979 - BVerwG 1 D 90.77; BVerwGE 53, 256 [257]). - BVerwG, 16.09.1980 - 1 D 74.79
Angemessenheit einer Disziplinarmaßname gegen einen wegen Untreue strafrechtlich …
Auszug aus BVerwG, 29.04.1981 - 1 D 25.80
Hat der Beamte aber nicht in der Absicht gehandelt, sich einen - ungerechtfertigten - finanziellen Vorteil zu verschaffen, so fehlt seinem Verhalten derjenige egoistische Zug, der von der disziplinargerichtlichen Rechtsprechung für die Gleichstellung eines unmittelbaren Zugriffs auf Kassengelder mit einer Kassenverfehlung, deren Ziel der Ausgleich von Fehlbeträgen ist, vorausgesetzt und der darin gesehen wird, daß auch der um Ausgleich oder um Verschleierung eines Fehlbetrages bemühte Beamte Geld seines Dienstherrn seinem eigenen Vermögen zuführt; dies jedenfalls mittelbar, und zwar dadurch, daß er sich in entsprechendem Umfange seiner eigenen Verantwortung und persönlichen Haftung entzieht (vgl. Urteil vom 16. September 1980 - BVerwG 1 D 74.79 - Urteil vom 8. Februar 1980 - BVerwG 1 D 38.79 - Urteil vom 15. Mai 1979 - BVerwG 1 D 29.78 - Urteil vom 31. Januar 1979 - BVerwG 1 D 90.77; BVerwGE 53, 256 [257]). - BVerwG, 10.04.1973 - I D 15.73
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 29.04.1981 - 1 D 25.80
In dieser die Verpflichtung zum Schadensersatz nach § 78 Abs. 1 Satz 2 BBG betreffenden Ansicht, die nicht zu den bindenden Feststellungen des angefochtenen Urteils gehört (vgl. Urteil vom 10. April 1973 - BVerwG 1 D 15.73 - Urteil vom 25. Juni 1973 - BVerwG 1 D 27.73 - Urteil vom 10. Juli 1973 - BVerwG 1 D 39.73 -), vermag der Senat dem Bundesdisziplinargericht nicht zu folgen. - BVerwG, 10.07.1973 - I D 39.73
Rechtsmittel
- BVerwG, 16.03.1982 - 1 D 13.81
Nichtbuchung vereinnahmter Gebührenbeträge
(Urteil vom 17. Oktober 1973 - BVerwG 1 D 52.73 - [BVerwG Dok.Ber. B 1974, 78 und 161]; Urteil vom 29. April 1981 - BVerwG 1 D 25.80 - Urteil vom 15. September 1981 - BVerwG 1 D 49.80 - Urteil vom 10. Oktober 1962 - BDH 2 D 26.62 -) .Diese die Verpflichtung des Beamten zum Schadensersatz (§ 78 Abs. 1 BBG) betreffende Feststellung des Bundesdisziplinargerichts, die nicht zu den für den Senat bindenden Tat- und Schuldfeststellungen des angefochtenen Urteils gehört (Urteil vom 29. April 1981 - BVerwG 1 D 25.80 - mit zahlreichen weiteren Nachweisen), ist so aber nicht richtig.
- BVerwG, 01.02.1995 - 1 D 65.93
Umsetzung einer Postbeamtin aufgrund eines Dienstvergehens in das Amt einer …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats besteht jedoch in der disziplinaren Bewertung von Kassenverfehlungen, die dem Ausgleich bereits entstandener Minderbeträge dienen, dann kein Unterschied zu dem direkten Zugriff auf amtliche Gelder, wenn der Beamte zum Ersatz der verursachten Fehlsumme verpflichtet ist (vgl. Urteil vom 6. März 1991 - BVerwG 1 D 50.90 -, Urteil vom 20. Mai 1987 - BVerwG 1 D 83.86 -, Urteil vom 23. September 1986 - BVerwG 1 D 57.86 -, Urteil vom 28. August 1985 - BVerwG 1 D 166.84 -, Urteil vom 14. Juli 1983 - BVerwG 1 D 105.82 -, Urteil vom 16. März 1982 - BVerwG 1 D 13.81 -, Urteil vom 10. Februar 1982 - BVerwG 1 D 39.81 - , Urteil vom 29. April 1981 - BVerwG 1 D 25.80 -). - BVerwG, 13.06.1995 - 1 D 21.94
Voraussetzungen der Haftung eines Beamten für Kassenfehlbeträge - …
Der Senat hat deshalb beim Fehlen eines materiell-egoistischen Aspekts grundsätzlich von der Dienstentfernung abgesehen und auf eine Dienstgradherabsetzung erkannt (z.B. Urteil vom 29. April 1981 - BVerwG 1 D 25.80 - Urteil vom 16. März 1982 - BVerwG 1 D 13.81 - Urteil vom 28. August 1985 - BVerwG 1 D 166.84 - Urteil vom 6. März 1991 - BVerwG 1 D 50.90 -).
- BVerwG, 06.03.1991 - 1 D 50.90
Verhängung einer Disziplinarmaßnahme gegen einen Postschalterbeamten - …
Seit dem Urteil des Senats vom 29. April 1981 - BVerwG 1 D 25.80 - (vgl. auch Urteil des Senats vom 10. Februar 1982 - BVerwG 1 D 39.81 - ) ist für die Annahme eines egoistischen Vorgehens mit der Folge der Dienstentfernung maßgeblich, ob der um Ausgleich oder um Verschleierung eines Fehlbetrages bemühte Beamte Geld seines Dienstherrn mittelbar seinem privaten Vermögen dadurch zuführt, daß er sich in entsprechendem Umfang seiner eigenen Verantwortung und persönlichen Haftung entzieht. - BVerwG, 06.03.1991 - 1 D 52.90
Disziplinarmaßnahme gegen einen Postschalterbeamten - Veruntreuung geringer …
Seit dem Urteil des Senats vom 29. April 1981 - BVerwG 1 D 25.80 - (vgl. auch Urteil des Senats vom 10. Februar 1982 - BVerwG 1 D 39.81 - ) ist für die Annahme eines egoistischen Vorgehens mit der Folge der Dienstentfernung maßgeblich, ob der um Ausgleich oder um Verschleierung eines Fehlbetrages bemühte Beamte Geld seines Dienstherrn mittelbar seinem privaten Vermögen dadurch zuführt, daß er sich in entsprechendem Umfang seiner eigenen Verantwortung und persönlichen Haftung entzieht. - BVerwG, 23.09.1986 - 1 D 57.86
Disziplinarmaßnahmen gegen Bundesbahnbeamten im Ruhestand wegen Veruntreuung von …
Der erkennende Senat hat jedoch seit dem Urteil vom 29. April 1981 - BVerwG 1 D 25.80 - in ständiger Rechtsprechung die hiernach gebotene grundsätzliche Entfernung aus dem Dienst dann nicht regelmäßig ausgesprochen, wenn Beamte Kassengelder in der Absicht unrichtig verbucht hatten, dadurch Fehlbeträge zu verschleiern, für die sie nach den zur Tatzeit geltenden und ihnen bekannten gesetzlichen Vorschriften oder der Praxis ihres Dienstherrn nicht einzustehen hatten. - BVerwG, 23.11.1982 - 1 D 115.81
Rechtsmittel
Vielmehr kann es geboten sein, von der bei vorsätzlichen Verstößen gegen grundlegende Pflichten des Kassen- und Rechnungswesens regelmäßig in Betracht kommenden disziplinaren Höchstmaßnahme abzusehen, wenn die gesamten Umstände des Einzelfalles eine geringere Disziplinarmaßnahme ausnahmsweise vertretbar erscheinen lassen (Urteil vom 29. April 1981 - BVerwG 1 D 25.80 - Urteil vom 15. September 1981 - BVerwG 1 D 49.80 - Urteil vom 16. März 1982 - BVerwG 1 D 13.81 -). - BVerwG, 10.02.1982 - 1 D 39.81
Disziplinarrechtliche Würdigung als Dienstvergehen - Versetzung eines Beamten in …
Der Senat hat jedoch mit Urteil vom 29. April 1981 - BVerwG 1 D 25.80 - und alsdann in weiteren Fällen die hiernach gebotene grundsätzliche Entfernung aus dem Dienst bei Beamten nicht ausgesprochen, die Kassengelder in der Absicht unrichtig verbucht hatten, dadurch Fehlbeträge zu verschleiern, für die sie nach den zur Tatzeit geltenden Richtlinien der Post nicht einzustehen hatten. - BVerwG, 07.12.1982 - 1 D 33.82
Ansichbringen anvertrauter Gelder zum Ausgleich von Fehlbeträgen in der Kasse - …
Der Senat hat nun zwar in seinemUrteil vom 29. April 1981 - BVerwG 1 D 25.80 - und auch noch in weiteren Urteilen die hiernach gebotene grundsätzliche Entfernung aus dem Dienst dann nicht ausgesprochen, wenn Beamte (der Post) Kassengelder in der Absicht unrichtig verbucht oder an sich genommen hatten, dadurch Fehlbeträge zu verschleiern, für die sie nach den zur Tatzeit geltenden Richtlinien nicht einzustehen hatten. - BVerwG, 19.05.1982 - 1 D 45.81
Versetzung einer Beamtin in das Amt einer Postoberschaffnerin der …
Das entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. u.a. Urteil vom 29. April 1981 - BVerwG 1 D 25.80 - mit weiteren Hinweisen).
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