Rechtsprechung
| OVG Bremen, 08.10.2002 - 1 D 291/02 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- bremen.de
Planfeststellungsbeschluss Schwachhauser Heerstraße
- Oberverwaltungsgericht Bremen
PBefG § 28 Abs 1; VwVfG § 78 Abs 1; BImSchG § 41
Schwachhauser Heerstraße; Planfeststellung für den Ausbau zwischen Hollerallee und Kurfürstenallee - Lärmschutz; Planfeststellung; Straßenbahn
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 19.03.1998 - 11 VR 10.97
Auszug aus OVG Bremen, 08.10.2002 - 1 D 291/02
Dazu gehört auch, dass durch die Änderung und den Ausbau bestehender Verbindungen die Bedingungen für einen zügigen Straßenbahnverkehr verbessert werden (BVerwG, Beschl.v. 19.03.1998 - 11 VR 10/97 - ).Dass dabei zugleich auch die Verkehrsverhältnisse für den Individualverkehr verbessert werden sollen, stellt die Zielkonformität nicht in Frage und lässt die Planrechtfertigung daher nicht entfallen (vgl. auch für Maßnahmen zur Verbesserungen für Fußgänger und Radfahrer ohne nähere Begründung: BVerwG, Beschl. v. 19.03.1998, a.a.O.).
Ob das Vorhaben in seinen konkreten Ausmaßen erforderlich ist, betrifft nicht die Planrechtfertigung, sondern ist eine Frage der gerechten Abwägung (BVerwG, Beschl. v. 19.03.1998, a.a.O.).
- BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 80.79
Geltendmachung der Verletzung des Abwägungsgebots durch den mit enteignender …
Auszug aus OVG Bremen, 08.10.2002 - 1 D 291/02
Der Kläger kann vielmehr auch durch eine fehlerhafte Beurteilung öffentlicher Belange in seinen Rechten verletzt werden, weil eine Enteignung nach Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG nur zum Wohl der Allgemeinheit zulässig ist und deshalb in jeder Hinsicht rechtmäßig sein muss (BVerwGE 67, 74 ; Urt. des Senats vom 28.08.2001, NordÖR 2001, 483).Dabei sind allerdings solche Fehler unerheblich, die sich, weil ihnen der örtliche Bezug zum Grundstück des Klägers fehlt, nicht auf die Inanspruchnahme seines Eigentums auswirken (BVerwGE 67, 74 ;… Urt. des Senats vom 28.08.2001, a.a.O.).
- OVG Bremen, 28.08.2001 - 1 D 469/00
Straßenbahnlinie 4 - Leher Kreisel bis Borgfeld - Straßenbahn; Lärmschutz
Auszug aus OVG Bremen, 08.10.2002 - 1 D 291/02
Der Kläger kann vielmehr auch durch eine fehlerhafte Beurteilung öffentlicher Belange in seinen Rechten verletzt werden, weil eine Enteignung nach Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG nur zum Wohl der Allgemeinheit zulässig ist und deshalb in jeder Hinsicht rechtmäßig sein muss (BVerwGE 67, 74 ; Urt. des Senats vom 28.08.2001, NordÖR 2001, 483).Dabei sind allerdings solche Fehler unerheblich, die sich, weil ihnen der örtliche Bezug zum Grundstück des Klägers fehlt, nicht auf die Inanspruchnahme seines Eigentums auswirken (BVerwGE 67, 74 ; Urt. des Senats vom 28.08.2001, a.a.O.).
- OVG Bremen, 13.12.2001 - 1 D 299/01
Erweiterung des Containerterminals in Bremerhaven (CT IIIa) - Containerhafen; …
Auszug aus OVG Bremen, 08.10.2002 - 1 D 291/02
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt das Urteil vom 13.12.2001 - 1 D 299/01 -m.w.Nwn.) kann aus Gründen der Billigkeit bei Verfahren gegen Planfeststellungsbeschlüsse auch dann davon abgesehen werden, unterliegende und kostenpflichtige Anfechtungskläger zusätzlich zu den außergerichtlichen Kosten des Trägers der Planfeststellungsbehörde noch mit den außergerichtlichen Kosten des beigeladenen Vorhabenträgers oder Nutzers der Anlage zu belasten, wenn dieser selbst einen A ntrag gestellt hat. - BVerwG, 28.01.1999 - 4 CN 5.98
Bebauungsplan; Straßenplanung; Planungskompetenz; Abschnittsbildung; …
Auszug aus OVG Bremen, 08.10.2002 - 1 D 291/02
Er ist insbesondere auch mit § 41 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG; zum zwingenden Charakter dieser Vorschrift siehe BVerwGE 108, 248 ) vereinbar. - BVerwG, 26.06.1992 - 4 B 1.92
Bundesfernstraße - Teilabschnitte - SachverständigengutachtenPlanfeststellung
Auszug aus OVG Bremen, 08.10.2002 - 1 D 291/02
Damit kein "Planungstorso" entsteht, dürfen grundsätzlich nur solche Abschnitte geplant werden, die auch ohne Verwirklichung der weiteren Teilabschnitte eine eigenständige Verkehrsbedeutung haben können (BVerwG NVwZ 1993, 572 , Beschl. des Senats vom 26.01.1996, a.a.O.). - BVerwG, 24.11.1989 - 4 C 41.88
Fernstraßenrechtliche Planfeststellung - Längsgeteilte Bundesautobahn - …
- BVerwG, 24.08.1987 - 4 B 129.87
Zuständigkeit - Verkehrsminister - Eisenbahnkreuzung - Anordnungsbehörde - …
Auszug aus OVG Bremen, 08.10.2002 - 1 D 291/02
Lässt sich aus der Begründung des Planfeststellungsbeschlusses über die der Abwägung zugrunde liegenden Tatsachen und planerischen Überlegungen der Planfeststellungsbehörde in einzelnen Punkten ein für die gerichtliche Überprüfung ausreichendes Bild nicht gewinnen, hat das Gericht, wenn Anlass dazu besteht, gemäß § 86 Abs. 1 VwGO zu ermitteln, welche Erwägungen angestellt worden sind; erst wenn sich dabei herausstellt, dass eine Abwägung nicht oder auf der Grundlage eines nur unzureichend ermittelten Abwägungsmaterials stattgefunden hat, darf die Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses angenommen werden (BVerwG, Beschl. v. 24.08.1987 - 4 B 129.87 - unter I.9). - BVerwG, 03.06.1971 - IV C 64.70
Zulässigkeit und Rechtswirkungen von sich in der Festsetzung einer Verkehrsfläche …
Auszug aus OVG Bremen, 08.10.2002 - 1 D 291/02
Die Planrechtfertigung stellt deshalb "eine praktisch nur bei groben und einigermaßen offensichtlichen Missgriffen wirksame Schranke der Planungshoheit" dar (BVerwGE 38, 152 ; 114, 365 .
- OVG Bremen, 18.02.2010 - 1 D 599/08
Verlängerung der Straßenbahnlinie 4 nach Lilienthal - Planfeststellungsbeschluss; …
Das ist nicht erst bei Unausweichlichkeit des Vorhabens der Fall, sondern bereits dann, wenn es vernünftigerweise geboten ist (stRspr;… vgl. Urt. v. 13.12.2007 - 4 C 9.06 -, BVerwGE 130, 83 Rn. 48 m. w. Nwn.;… speziell für die Planung von Straßenbahnen: BVerwG, Urt. v. 20.04.2005 - 9 A 65.04 -, BVerwGE 123, 286 ;… OVG Bremen, Urt. v. 28.08.2001 - 1 D 469/00 -, NordÖR 2001, 483 ; Urt. v. 08.12.2002 - 1 D 291/02 - ;… Urt. v. 21.11.2006 - 1 D 79/06 -, NordÖR 2007, 119 ).Die Planrechtfertigung stellt deshalb "eine praktisch nur bei groben und einigermaßen offensichtlichen Missgriffen wirksame Schranke der Planungshoheit" dar (…BVerwG, Urt. v. 11.07.2001 - 11 C 14.00 -, BVerwGE 114, 364 ; OVG Bremen, Urt. v. 08.10.2002, a. a. O.).
Dabei sind allerdings solche Fehler unerheblich, die sich, weil ihnen der örtliche Bezug zu dem betroffenen Grundstück fehlt, nicht auf die Inanspruchnahme des Eigentums auswirken (…BVerwG, Urt. v. 18.03.1983 - 4 C 80.79 -, BVerwGE 67, 74 ; OVG Bremen, Urt. v. 08.10.2002 - 1 D 291/02 - m. w. Nwn.).
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. für straßenbahnrechtliche Planfeststellungen zuletzt Urt. v. 08.10.2002 - 1 D 291/02 - allgemein zuletzt Urt. v. 13.12.2001 - 1 D 299/01 - m. w. Nwn.) kann aus Gründen der Billigkeit bei Verfahren gegen Planfeststellungsbeschlüsse auch dann davon abgesehen werden, den unterliegenden und kostenpflichtigen Anfechtungskläger zusätzlich zu den außergerichtlichen Kosten des Trägers der Planfeststellungsbehörde noch mit den außergerichtlichen Kosten des beigeladenen Vorhabenträgers oder Nutzers der Anlage zu belasten, wenn dieser zwar selbst einen Antrag gestellt hat, es wegen der weitgehenden Interessenidentität, die zwischen Beklagter und Beigeladenen besteht, aber unbillig wäre, den Kläger doppelt mit Kosten anderer Beteiligter zu belasten.
- OVG Bremen, 21.11.2006 - 1 D 79/06
Schwachhauser Heerstraße; Planfeststellung für den Ausbau des "Concordia-Tunnels" …
Über diesen vorangegangenen Ausbauabschnitt hat das Oberverwaltungsgericht mit Urteil vom 08.10.2002 entschieden (1 D 291/02).Störungen, die durch Mitbenutzung der Straßenbahngleise durch den Kfz-Verkehr insbesondere in Zeiten starken Verkehrsaufkommens eintreten, werden dadurch beseitigt (vgl. dazu OVG Bremen, U. v. 08.10.2002 - 1 D 291/02).
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