Rechtsprechung
| BVerwG, 31.10.1994 - 1 D 31.91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Entlassung eines Beamten aus dem Dienst - Vorliegen eines Dienstvergehens - Verhandlungsunfähigkeit wegen Geisteskrankheit - Unterlassene Betreuerbestellung bei Einleitung des Disziplinarverfahrens - Einstellung des Verfahrens wegen Unwirksamkeit der Einleitungsverfügung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 25.10.1991 - 1 D 60.89
Notwendigkeit einer Pflegerbestellung für den verhandlungsunfähigen Beamten für …
Auszug aus BVerwG, 31.10.1994 - 1 D 31.91
Diese Entscheidung kann durch Beschluß getroffen werden (siehe Beschluß des Senats vom 25. Oktober 1991 - BVerwG 1 D 60.89 -).Die Beamtin ist trotz ihrer Verhandlungsunfähigkeit für die Einlegung des Rechtsmittels als verhandlungsfähig zu behandeln, weil sie im Rechtsmittelverfahren nicht nur die Aufhebung der erstinstanzlich ausgesprochenen Disziplinarmaßnahme erreichen, sondern die Rechtmäßigkeit des angeschuldigten Verhaltens und damit auch ihre Verhandlungsfähigkeit festgestellt wissen will (vgl. Beschluß des Senats vom 25. Oktober 1991 - BVerwG 1 D 60.89 -).
- BGH, 28.06.1961 - 2 StR 154/61
Geständnis auf Grund verbotener Vernehmungsmittel - Unverwertbarkeit eines …
Auszug aus BVerwG, 31.10.1994 - 1 D 31.91
Wird über Prozeßvoraussetzungen, wie hier über die Verhandlungsfähigkeit der Beamtin, außerhalb der Hauptverhandlung Beweis erhoben, gilt grundsätzlich das Freibeweisverfahren (vgl. BGHSt 16, 164 ); § 75 Abs. 2 Satz 1 BDO findet keine Anwendung. - BGH, 25.03.1988 - V ZR 1/87
Zustellung des Vollstreckungsbescheides an die prozeßunfähige Partei
Auszug aus BVerwG, 31.10.1994 - 1 D 31.91
Sie ist ein Formalakt und kann an die Beamtin selbst bewirkt werden, denn sie löst infolge der Rechtskraftanordnung in § 90 BDO keine Rechtsmittelfristen aus und verursacht auch im übrigen keine Risiken zu Lasten eigener Rechte der Beamtin, die ein Betreuer ihr abnehmen müßte (vgl. BayVGH, Urteil vom 30. November 1983 - Nr. 15 N 80 A. 586 -, BayVBl 1984, 757; ferner BGH, Urteil vom 25. März 1988 - V ZR 1/87 -, NJW 1988, 2049).
- BVerwG, 15.11.2000 - 1 D 65.98
Erstattung von Strafanzeigen durch einen Regierungsdirektor gegen Bedienstete der …
Auch der Senat hat bereits anerkannt, dass Querulantenwahn als Ausdruck einer krankhaften seelischen Störung zur Schuldausschließung im Sinne von § 20 StGB führen kann (Beschluss vom 31. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 31.91 - BVerwG DokBer B 1995, 292). - BVerwG, 10.03.2003 - 1 DB 3.03
Antrag auf nachträgliche Anhörung gemäß § 33 a StPO (ohne Erfolg); …
Nach § 33 a StPO, der gemäß § 85 Abs. 3 BDG i.V.m. § 25 BDO auch im disziplinargerichtlichen Verfahren nach der Bundesdisziplinarordnung Anwendung findet (Beschlüsse vom 31. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 31.91 - DokBer B 1995, 292 - 294, vom 1. September 1999 - BVerwG 1 DB 44.98 - Buchholz 240, § 9 BBesG Nr. 11, jeweils m.w.N.), hat das Bundesdisziplinargericht von Amts wegen oder auf Antrag die Anhörung nachzuholen und auf Antrag zu entscheiden, wenn es in einem unanfechtbaren Beschluss zum - fortbestehenden - Nachteil eines Beteiligten Tatsachen oder Beweisergebnisse verwertet hat, zu denen der Betreffende nicht gehört worden war.
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Rechtsprechung
| BVerwG, 10.09.1992 - 1 D 31.91 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Vorliegen eines Dienstvergehens eines Beamten - Kürzung von Dienstbezügen eines Beamten
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 27.10.1983 - 1 D 62.83
Disziplinarverfahren gegen Beamten - Einbehaltung von 40 vom Hundert der …
Auszug aus BVerwG, 10.09.1992 - 1 D 31.91
Der Senat ist für die gemäß § 95 Abs. 3 BDO beantragte Entscheidung als das Gericht, das über das bereits anhängige Berufungsverfahren zu entscheiden hat, zuständig (Beschluß vom 27. Oktober 1983 - BVerwG 1 D 62.83 - m.w.N.). - BVerwG, 29.05.1986 - 1 DB 24.86
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 10.09.1992 - 1 D 31.91
Diese Ermessensentscheidung, die vom Gericht nur auf Ermessensfehler überprüft werden kann, ist grundsätzlich zu begründen, anderenfalls für das Gericht meist nicht erkennbar wird, ob das Ermessen fehlerfrei ausgeübt worden ist (Beschluß vom 29. Mai 1986 - BVerwG 1 DB 24.86 -, Beschluß vom 19. Januar 1982 - BVerwG 1 DB 21.81 - m.w.N.). - BVerwG, 19.01.1982 - 1 DB 21.81
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 10.09.1992 - 1 D 31.91
Diese Ermessensentscheidung, die vom Gericht nur auf Ermessensfehler überprüft werden kann, ist grundsätzlich zu begründen, anderenfalls für das Gericht meist nicht erkennbar wird, ob das Ermessen fehlerfrei ausgeübt worden ist (Beschluß vom 29. Mai 1986 - BVerwG 1 DB 24.86 -, Beschluß vom 19. Januar 1982 - BVerwG 1 DB 21.81 - m.w.N.). - BVerwG, 21.12.1982 - 1 D 107.82
Auszug aus BVerwG, 10.09.1992 - 1 D 31.91
Die Einbehaltung von Gehaltsteilen setzt weiter voraus, daß das Verfahren mit einem hinreichenden Grad von Wahrscheinlichkeit die Entfernung des Beamten aus dem Dienst zur Folge haben wird: Die Möglichkeit der Dienstentfernung (§ 11 BDO) muß nach der im Antragsverfahren nach § 95 Abs. 3 BDO gebotenen, ihrer Natur nach nur summarischen Prüfung des Sachverhalts wahrscheinlicher sein, als eine geringere Disziplinarmaßnahme (Beschluß vom 21. Dezember 1982 - BVerwG 1 D 107.82).
- BVerwG, 03.11.1998 - 1 D 44.97
Einbehaltung von 50 Prozent der monatlichen Dienstbezüge eines Postbeamten - …
Der Senat ist für die gemäß § 95 Abs. 3 BDO beantragte Entscheidung als das Gericht, das über die bereits anhängige Berufung zu entscheiden hat, zuständig (Beschluß vom 10. September 1992 - BVerwG 1 D 31.91 - m.w.N.).Die Möglichkeit der Entfernung aus dem Dienst (§ 11 BDO) muß nach der im Antragsverfahren gemäß § 95 Abs. 3 BDO gebotenen, ihrer Natur nach nur summarischen Prüfung des Sachverhalts wahrscheinlicher sein als die Verhängung einer geringeren Disziplinarmaßnahme (Beschluß vom 10. September 1992 a.a.O., m.w.N.).
- BVerwG, 09.06.1993 - 1 DB 11.93
Disziplinarverfahren gegen einen Beamten wegen der Begehung von Straftaten - …
Der Senat ist für die gemäß § 95 Abs. 3 BDO beantragte Entscheidung als das Gericht, das über das bereits anhängige Berufungsverfahren zu entscheiden hat, zuständig (Beschluß vom 27. Oktober 1983 - BVerwG 1 D 62.83 - m.w.N., Beschluß vom 10. September 1992 - BVerwG 1 D 31.91 -).Die Höchstmaßnahme muß nach der im Antragsverfahren nach § 95 Abs. 3 BDO gebotenen, ihrer Natur nach nur summarischen Prüfung des Sachverhalts wahrscheinlicher sein als eine geringere Disziplinarmaßnahme (Beschluß vom 10. September 1992 - BVerwG 1 D 31.91 -, Beschluß vom 7. Mai 1993 - BVerwG 1 DB 35.92 -).
- BVerwG, 01.12.1993 - 1 DB 28.93
Rechtsmittel
Die Höchstmaßnahme muß nach der im Antragsverfahren nach § 95 Abs. 3 BDO gebotenen, ihrer Natur nach nur summarischen Prüfung des Sachverhalts wahrscheinlicher sein als eine geringere Disziplinarmaßnahme (vgl.Beschluß vom 10. September 1992 - BVerwG 1 D 31.91 -, Beschluß vom 7. Mai 1993 - BVerwG 1 DB 35.92 - , Beschluß vom 9. Juni 1993 - BVerwG 1 DB 11.93 -). - BVerwG, 04.07.1995 - 1 D 14.95
Vorliegen eines Dienstvergehens - Verstoß gegen den Grundsatz der …
Das Bundesverwaltungsgericht ist als das Gericht, bei dem das Verfahren in der Hauptsache anhängig ist, zur Entscheidung berufen (Beschluß vom 10. September 1992 - BVerwG 1 D 31.91 - m.w.N.).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 26.02.1993 - 1 D 31.91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Einbehaltung eines Teils der Dienstbezüge eines Beamten wegen vorläufiger Bewertung seines Verhaltens als Dienstvergehen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
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Rechtsprechung
| BVerwG, 22.02.1994 - 1 D 31.91 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Mögliche Maßnahmen für die Vorbereitung eines Gutachtens über den psychischen Zustand der Beamtin von Amts wegen - Ernsthafte Zweifel an der Verhandlungsfähigkeit und der Schuldfähigkeit der Beamtin als Voraussetzung für die zwangsweise Unterbringung
Verfahrensgang
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| BVerwG, 05.12.1994 - 1 D 31.91 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rücknahme einer Beschwerde in einem Disziplinarverfahren
Verfahrensgang
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