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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.11.1997 - 1 D 48.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,11481
BVerwG, 12.11.1997 - 1 D 48.96 (https://dejure.org/1997,11481)
BVerwG, Entscheidung vom 12.11.1997 - 1 D 48.96 (https://dejure.org/1997,11481)
BVerwG, Entscheidung vom 12. November 1997 - 1 D 48.96 (https://dejure.org/1997,11481)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Veruntreuung dienstlich erlangter Gelder durch einen Postbeamten als schweres Dienstvergehen im Kernbereich der ihm obliegenden Dienstpflichten - Angewiesenheit der Post auf die absolute Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit ihrer Bediensteten im Umgang mit dienstlich ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 05.10.1994 - 1 D 31.94

    Dienstpflichtverletzung eines Beamten - Verhängen einer Disziplinarmaßnahme - …

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1997 - 1 D 48.96
    Die Voraussetzungen dieses Milderungsgrundes sind aber nur dann erfüllt, wenn der Zugriff zu dem Zweck erfolgt, eine existenzbedrohende Notlage zu mildern oder abzuwenden (stRspr, z.B. Urteil vom 5. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 31.94 - <BVerwGE 103, 177 [BVerwG 05.10.1994 - 1 D 31/94] = BVerwG DokBer B 1995, 75 = NVwZ-RR 1995, 287 = DÖD 1995, 194 = IÖD 1995, 22>).
  • BVerwG, 05.10.1994 - 1 D 23.94

    Entfernung aus dem Dienst

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1997 - 1 D 48.96
    Die darin liegende Härte für den Betroffenen ist nicht unverhältnismäßig; sie beruht vielmehr auf ihm zurechenbarem Verhalten (stRspr, z.B. Urteil vom 5. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 23.94 - m.w.N.).
  • BVerwG, 25.06.1997 - 1 D 72.96

    Fortsetzung des Beamtenverhältnisses bei Zugriff auf amtlich anvertrautes Geld - …

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1997 - 1 D 48.96
    Es entspricht weiter ständiger Rechtsprechung des Senats (z.B. Urteil vom 28. Juni 1995 - BVerwG 1 D 16.94 - Urteil vom 25. Juni 1997 - BVerwG 1 D 72.96 - m.w.N.), daß bei Kernpflichtverletzungen der hier in Frage stehenden Art weder die Unbescholtenheit des Beamten in straf- und disziplinarrechtlicher Hinsicht noch die nachträgliche Schadenswiedergutmachung - zum Schadensausgleich war der Beamte ohnehin zivilrechtlich verpflichtet - ein Absehen von der Verhängung der Höchstmaßnahme rechtfertigen können.
  • BVerwG, 09.05.1995 - 1 D 17.94

    Veruntreuung von Nachnahmebeträgen und von Paketzustellungsentgelten durch einen …

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1997 - 1 D 48.96
    Wer diese für den geordneten Postbetrieb unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, kann in der Regel nicht Beamter bleiben (stRspr, z.B. Urteil vom 9. Mai 1995 - BVerwG 1 D 17.94 - m.w.N.).
  • BVerwG, 28.06.1995 - 1 D 16.94

    Dienstvergehen eines Postbeamten - Fortgesetzte Verletzung des Post- und …

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1997 - 1 D 48.96
    Es entspricht weiter ständiger Rechtsprechung des Senats (z.B. Urteil vom 28. Juni 1995 - BVerwG 1 D 16.94 - Urteil vom 25. Juni 1997 - BVerwG 1 D 72.96 - m.w.N.), daß bei Kernpflichtverletzungen der hier in Frage stehenden Art weder die Unbescholtenheit des Beamten in straf- und disziplinarrechtlicher Hinsicht noch die nachträgliche Schadenswiedergutmachung - zum Schadensausgleich war der Beamte ohnehin zivilrechtlich verpflichtet - ein Absehen von der Verhängung der Höchstmaßnahme rechtfertigen können.
  • BVerwG, 18.09.1996 - 1 D 73.95

    Unbefugte Ansichnahme und Öffnung von Einschreibbriefen - Entwendung des …

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1997 - 1 D 48.96
    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung (z.B. Urteil vom 18. September 1996 - BVerwG 1 D 73.95 - m.w.N.) davon aus, daß auch eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit die Fortsetzung des Beamtenverhältnisses jedenfalls dann nicht rechtfertigen kann, wenn es sich um die eigennützige Verletzung leicht einsehbarer Kernpflichten handelt.
  • OVG Niedersachsen, 09.06.2015 - 5 KN 148/14

    Arbeitszeit; Arbeitszeitverordnung Schule; außerunterrichtliche Tätigkeit; …

    Denn ein Beamter muss allgemein vorgeschriebene oder konkret verlangte dienstliche Angaben wahrheitsgemäß und vollständig machen (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 27.8.1997 - BVerwG 1 D 48.96 -, juris Rn. 10f.; OVG LSA…, Urteil vom 17.6.2014 - 10 L 1/14 -, juris Rn. 50;… Lemhöfer, in: Plog/Wiedow, a. a. O., Band 1, § 34 des Beamtenstatusgesetzes - BeamtStG - Rn. 1 in Verbindung mit § 61 des Bundesbeamtengesetzes - BBG - Rn. 25), um seiner Pflicht zu achtungs- und vertrauensgerechtem Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes (§ 34 Satz 3 BeamtStG) zu genügen.
  • OVG Niedersachsen, 09.06.2015 - 5 KN 164/14

    Arbeitszeit; Arbeitszeitverordnung Schule; außerunterrichtliche Tätigkeit; …

    Denn ein Beamter muss allgemein vorgeschriebene oder konkret verlangte dienstliche Angaben wahrheitsgemäß und vollständig machen (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 27.8.1997 - BVerwG 1 D 48.96 -, juris Rn. 10f.; OVG LSA…, Urteil vom 17.6.2014 - 10 L 1/14 -, juris Rn. 50;… Lemhöfer, in: Plog/Wiedow, a. a. O., Band 1, § 34 des Beamtenstatusgesetzes - BeamtStG - Rn. 1 in Verbindung mit § 61 des Bundesbeamtengesetzes - BBG - Rn. 25), um seiner Pflicht zu achtungs- und vertrauensgerechtem Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes (§ 34 Satz 3 BeamtStG) zu genügen.
  • BVerwG, 29.08.2001 - 1 D 8.00

    Bestreiten der subjektiven Voraussetzungen eines Dienstvergehens - Absehen von …

    Wer diese für den geordneten Postbetrieb unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, kann in der Regel nicht Beamter bleiben (stRspr, vgl. z.B. Urteil vom 12. November 1997 - BVerwG 1 D 48.96 - m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 09.06.2015 - 5 KN 162/14

    Arbeitszeit; Arbeitszeitverordnung Schule; Schulleiter; Schulleiterin

    Denn ein Beamter muss allgemein vorgeschriebene oder konkret verlangte dienstliche Angaben wahrheitsgemäß und vollständig machen (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 27.8.1997 - BVerwG 1 D 48.96 -, juris Rn. 10f.; OVG LSA…, Urteil vom 17.6.2014 - 10 L 1/14 -, juris Rn. 50;… Lemhöfer, in: Plog/Wiedow, a. a. O., Band 1, § 34 des Beamtenstatusgesetzes - BeamtStG - Rn. 1 in Verbindung mit § 61 des Bundesbeamtengesetzes - BBG - Rn. 25), um seiner Pflicht zu achtungs- und vertrauensgerechtem Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes (§ 34 Satz 3 BeamtStG) zu genügen.
  • BVerwG, 08.07.1998 - 1 D 52.97

    Disziplinarmaßnahmen wegen der Veruntreuung von Postgeldern durch einen …

    Wie im angefochtenen Urteil zutreffend ausgeführt ist, stellt die dem Beamten zur Last gelegte vorübergehende Veruntreuung dienstlich anvertrauter Gelder nach ständiger Rechtsprechung des Senats (z.B. Urteil vom 12. November 1997 - BVerwG 1 D 48.96 - m.w.N.) ein so schwerwiegendes Dienstvergehen (§ 77 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 54 Sätze 2 und 3, § 55 Satz 2 BBG) dar, daß der Beamte grundsätzlich mit der einseitigen Auflösung seines Dienstverhältnisses rechnen muß.
  • BVerwG, 10.10.2000 - 1 D 32.98

    Disziplinarmaßnahme der Entfernung eines Beamten aus dem Dienst - Verstoß eines …

    (stRspr, z.B. Urteil vom 12. November 1997 - BVerwG 1 D 48.96 - m.w.N.).
  • BVerwG, 15.06.1999 - 1 D 29.98

    Disziplinarmaßnahme der Entfernung eines Beamten aus dem Dienst - Verstoß eines …

    Die Voraussetzungen dieses Milderungsgrundes sind nur dann erfüllt, wenn der Zugriff zu dem Zweck erfolgt, eine existenzbedrohende Notlage zu mildern oder abzuwenden (stRspr, z.B. Urteil vom 12. November 1997 - BVerwG 1 D 48.96 -).
  • BVerwG, 29.09.1999 - 1 D 32.99

    Veruntreuung von Nachnahmegeldern und Zustellentgelt durch einen …

    Wer diese für den geordneten Postbetrieb unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, kann in der Regel nicht Beamter bleiben (stRspr, z.B. Urteil vom 12. November 1997 - BVerwG 1 D 48.96 - m.w.N.).
  • BVerwG, 28.03.2000 - 1 D 6.99
    Wer diese für den geordneten Bahnbetrieb unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, kann in der Regel nicht Beamter bleiben (stRspr, z.B. Urteil vom 12. November 1997 - BVerwG 1 D 48.96 - m.w.N.; Urteil vom 29. September 1999 - BVerwG 1 D 32.99 -).
  • BVerwG, 10.11.1998 - 1 D 54.97

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Schiebung und Unterschlagung eingezogener …

    Wer sich als Beamter über diese aus leicht erkennbarer Notwendigkeit begründete Pflicht zur Vertrauenswürdigkeit hinwegsetzt, beweist im Kernbereich seiner Dienstpflichten ein so hohes Maß an Pflichtvergessenheit und Vertrauensunwürdigkeit, daß er grundsätzlich mit der einseitigen Auflösung des Dienstverhältnisses rechnen muß (stRspr, vgl. Urteil vom 31. März 1998 - BVerwG 1 D 83.97 -, Urteil vom 25. November 1997 - BVerwG 1 D 77.97 - m.w.N., Urteil vom 12. November 1997 - BVerwG 1 D 48.96 -).
  • BVerwG, 09.02.1999 - 1 D 93.97

    Rechtfertigung eines Absehens von der disziplinarischen Höchststrafe durch einen …

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